Strafverfahren als Türsteher – 
Notwehr & Verteidigung 

Strafverfahren als Türsteher

✅ Auseinandersetzungen im Türbereich entstehen häufig in Situationen, die schwer überschaubar sind und innerhalb weniger Sekunden Entscheidungen erfordern. Kommt es dabei zu Verletzungen von Gästen oder Dritten, wird schnell der Vorwurf einer Körperverletzung erhoben – häufig begleitet von Anzeigen, Aussagen mehrerer Beteiligter und widersprüchlichen Schilderungen. Für Betroffene ist es wichtig zu wissen, wie solche Vorwürfe strafrechtlich eingeordnet werden und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.

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Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić

🟧 Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Er vertritt Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. 

🟧 Bedingungsloser Einsatz für den Mandanten - nicht nur eine berufliche Pflicht, sondern auch ethisches Gebot. Strafverteidigung ist Kampf - bis zum Schluss.

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Strafverfahren als Türsteher – 
Strafverteidigung in Gütersloh & NRW 

Strafverfahren als Türsteher 

✅ Auseinandersetzungen im Türbereich entstehen oft in Sekunden und führen schnell zu Vorwürfen wie Körperverletzung oder Nötigung. Häufig beruhen solche Beschuldigungen auf unterschiedlichen Wahrnehmungen oder unvollständigen Darstellungen.

Typische Vorwürfe im Türbereich

✅ Strafverfahren gegen Türsteher beruhen häufig auf folgenden Vorwürfen: einfache oder gefährliche Körperverletzung Nötigung Freiheitsberaubung Überschreitung des Hausrechts vermeintliche „Übergriffe“ bei der Durchsetzung von Maßnahmen Ob diese Vorwürfe gerechtfertigt sind, hängt stark vom konkreten Ablauf und den Umständen des Einzelfalls ab.

Notwehr und rechtfertigende Handlung

✅ Türsteher sind in vielen Situationen mit körperlichen Angriffen, Widerstand oder aggressivem Verhalten konfrontiert. In solchen Fällen kann Notwehr vorliegen. Notwehr ist jede Handlung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Maßgeblich ist: lag ein Angriff vor? war die Abwehrhandlung erforderlich? war die Reaktion angemessen? Nicht jede Verletzung führt automatisch zu einer Strafbarkeit. In vielen Fällen ist die Handlung durch Notwehr oder Hausrecht gedeckt.

Beweisfragen und Aussagen

✅ Ermittlungen im Türbereich sind oft durch widersprüchliche Aussagen geprägt. Häufig sind mehrere Personen beteiligt, die das Geschehen unterschiedlich wahrgenommen haben. Videoaufnahmen sind nicht immer vollständig oder klar zuzuordnen. Eine sorgfältige Analyse der Akte ist entscheidend, um: Ablauf und Bewegungsrichtung zu rekonstruieren, Aussagen zu überprüfen, mögliche Widersprüche aufzuzeigen, eigene Schutzbehauptungen anderer Beteiligter zu erkennen.

Bedeutung anwaltlicher Unterstützung

✅ Gerade bei Vorwürfen gegen Türsteher ist eine frühe rechtliche Einordnung wichtig. Aussagen sollten nicht ohne Akteneinsicht erfolgen. Wir prüfen die Ermittlungsakte, bewerten die Beweislage und klären, ob eine Rechtfertigung – insbesondere Notwehr – vorliegt.

Wie wir Sie unterstützen

✅ Wir vertreten Türsteher und Sicherheitspersonal in allen Phasen des Strafverfahrens und klären, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen. Ziel ist eine realistische Einschätzung der Vorwürfe und eine sachgerechte Lösung des Verfahrens.

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Läuft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren?

Termin absagen!

➡️ Termin bei der Polizei absagen! Entgegen der verbreiteten Auffassung besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Beschuldigten, einer Vorladung als Beschuldigter der Polizei Folge zu leisten. Dennoch versuchen die ermittelnden Beamten oft den Eindruck zu erwecken, dass es notwendig ist, als Beschuldigter zu dem Vorladungstermin bei der Polizei zu erscheinen. Das müssen Sie nicht! Es mag vielleicht höflich sein, die Vorladung als Beschuldigter rechtzeitig abzusagen. Dennoch besteht für den Beschuldigten im Strafverfahren keine rechtliche Verpflichtung dazu.

➡️ Der Beschuldigte ist der Polizei auch keine Erklärung schuldig, warum er nicht zum Vorladungstermin erscheinen kann. An dieser Stelle kann nur der eindringliche Rat lauten, keine Kommunikation mit der Polizei zu führen. 

➡️ Bitte sagen Sie den Termin schriftlich, per E-Mail oder per Fax ab. Bitte rufen Sie nicht bei der Polizei an, um den Termin abzusagen. Hier besteht die Gefahr, dass Sie sich überreden lassen oder am Telefon etwas sagen, was Sie belastet.

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Schweigen! Kein Wort!

➡️ Schweigen! Kein Wort! Bitte schweigen Sie! Ein erfahrener Anwalt im Strafrecht wird Ihnen in dieser Situation in der Regel dazu raten, der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei nicht nachzukommen und vorerst zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Es ist ratsam, den Termin bei der Polizei abzusagen oder durch einen Anwalt absagen zu lassen. Aber was viel wichtiger ist: Bitte schweigen Sie! Unterschreiben Sie bitte nichts! Stattdessen sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren und Ihn beauftragen.

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Keine Nachteile

➡️ Keine Nachteile für Sie! Wenn Sie den Termin bei der Polizei absagen und somit schweigen, dann riskieren Sie keine Nachteile. Ich kann es nur immer wieder sagen: Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen! Sie müssen nicht die Polizei/ Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen unterstützen und ihnen helfen! Nicht Sie müssen ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat (die Justiz/ Strafverfolgungsbehörden) muss Ihnen die Straftat nachweisen! Wenn Sie schweigen, nichts sagen, dann hat das im Strafrecht keine negativen Auswirkungen für Sie! Es ist kein Nachteil für Sie! Es ist sogar ihr Recht sich nicht selbst belasten zu müssen.

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Rechtsanwalt suchen!

🟧 Rechtsanwalt suchen! In einem solchen Fall sollten Sie sich einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger suchen und sich rechtlich vertreten. Der Rechtsanwalt kann wird dann Akteneinsicht beantragen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu suchen. Im Idealfall wenn Sie den Brief/ Vorladung der Polizei erhalten haben. Der Rechtsanwalt wird dann für Sie den Termin/ die Vorladung bei der Polizei absagen und sich um alles weitere kümmern! 

🟧 Wenn Sie von mir rechtlich vertreten bzw. verteidigt werden wollen, dann melden Sie sich umgehend bei mir, wenn Sie die Vorladung/ den Brief der Polizei erhalten haben. Ich sage den Termin für Sie ab, beantrage Akteneinsicht und führe ab sofort die gesamte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft/ der Polizei für Sie, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen!

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Ermittlungsverfahren

Viele Verfahren gegen Türsteher beginnen mit einer Anzeige und der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Wie dieser Abschnitt abläuft und welche Rechte Sie dort haben, erläutern wir auf unserer Seite zum Ermittlungsverfahren.

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Körperverletzung

Vorwürfe im Türbereich beruhen häufig auf angeblicher Körperverletzung. Eine rechtliche Einordnung dieser Delikte und typische Beweisfragen finden Sie auf unserer Seite zur Körperverletzung.

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Akteneinsicht

Bevor eine Aussage erfolgt, ist die Einsicht in die Ermittlungsakte entscheidend. Warum Akteneinsicht zentral für die Verteidigung ist, erfahren Sie auf unserer Seite zur Akteneinsicht.

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STRAFRECHT
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