Illegales IPTV oder Sky-Cardsharing genutzt? Erfahren Sie alles Hausdurchsuchung & rechtlichen Folgen

Illegales IPTV - Rechtsanwalt

🟧 Bedingungsloser Einsatz für den Mandanten - nicht nur eine berufliche Pflicht, sondern auch ethisches Gebot. Strafverteidigung ist Kampf - bis zum Schluss. 

🟧 Rechtsanwalt illegales IPTV / SkyCardsharing 

🟧 IPTV Strafverteidiger | Kanzlei illegales IPTV Ermittlungsverfahren 

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🟧 Ermittlungsverfahren wegen illegalem IPTV

IPTV Hausdurchsuchung: Rechte, Geräte-Rückgabe, zweite Durchsuchung

Illegales IPTV: Strafen und Verteidigung in Gütersloh Illegales IPTV – etwa durch den Bezug von Pay-TV oder Sportübertragungen über nicht autorisierte Anbieter – ist in Deutschland eine Urheberrechtsverletzung. Auch Sky-Card-Sharing fällt darunter und wird regelmäßig strafrechtlich verfolgt. Nutzer solcher Angebote müssen mit Ermittlungen, Hausdurchsuchungen und Strafverfahren rechnen. 

✅ Die möglichen Folgen reichen von Geldstrafen bis hin zu Strafbefehlen und Einträgen ins Führungszeugnis. Häufig beginnt alles mit einem Brief der Polizei oder einer überraschenden Durchsuchung. Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Schweigen schützt – unüberlegte Aussagen können die Verteidigung erschweren. 

Illegales IPTV - Rechtsanwalt

✅ Als Rechtsanwalt in Gütersloh verfüge ich über umfassende Erfahrung und Fachexpertise im Bereich illegales IPTV und Internetstrafrecht. Ich unterstütze Mandanten dabei, Verfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen oder Strafen zu reduzieren. Schnelles Handeln und eine klare Strategie können hier entscheidend sein.

Spezialisierung im Strafrecht.

✅ Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Er vertritt Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof für Strafsachen.

🟧✅ Anwalt bei Vorwurf illegales IPTV

🟧✅ Rechtsanwalt für Ermittlungsverfahren wegen IPTV

🟧✅ Rechtsanwalt für Internetstrafrecht IPTV

🟧✅ Rechtsanwalt bei Sky Cardsharing Nutzung

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Hausdurchsuchung wegen IPTV?

Kurz gesagt: Es geht um Beweise, nicht um Bauchgefühl. Bei Verdacht auf illegales IPTV oder Cardsharing durchsuchen Ermittler Wohn- und Geschäftsräume, sichern Smart-TV, Fire-TV-Stick, Receiver, Router, Smartphone, Laptop, NAS und werten Daten forensisch aus. 

✅ Entscheidend sind Geräte-Artefakte, Log-Korrelationen und Kommunikation. 

Sie haben Rechte:  Schweigen, Beschluss prüfen, Protokoll verlangen, keine Passwörter preisgeben, sofort anwaltliche Akteneinsicht. Ziel der Verteidigung ist, Beschlagnahmen auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen, frühe Rückgabe wichtiger Geräte (nach Imaging) zu erreichen und Einstellungen (§ 170 II, § 153, § 153a StPO) anzustoßen. 

✅ Eine zweite Hausdurchsuchung ist nur mit neuem Beschluss (neue Tatsachen/Ziele) zulässig; Durchsuchungen finden typischerweise früh morgens ab 6 Uhr statt. 

🟧 Auf dieser Seite finden Sie, was Ermittler suchen und wie Sie sich richtig verhalten.

IPTV & Hausdurchsuchung: Beachten Sie folgende Ratschläge und Tipps!

Ruhe bewahren

✅ Im Falle einer Hausdurchsuchung sollten Sie unbedingt die Ruhe bewahren und keinesfalls Widerstand leisten! Denn dies kann im schlimmsten Falle dazu führen, dass gegen Sie erneut ein Strafverfahren eingeleitet wird. Darüber hinaus ist es schon deshalb nicht ratsam, da eine Überreaktion und/ oder ein Fehlverhalten sich auf das weitere Verfahren negativ auswirken kann.

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Beschluss vorzeigen lassen!

✅ Sie sollten sich in jedem Fall den Durchsuchungsbeschluss vorlegen lassen und diesen abfotografieren – sofern sie keine Abschrift hiervon ausgehändigt bekommen. Denn der Durchsuchungsbeschluss enthält wichtige Informationen: Angaben zum Tatvorwurf / welche Straftat wird Ihnen zur Last gelegt? Was ist Ziel und Zweck der Durchsuchung? Welche Räumlichkeiten sollen durchsucht werden? Ist der Durchsuchungsgegenstand bestimmt? Beschreibung der gesuchten und ggfs. zu beschlagnahmenden Gegenstände – diese müssen aber nicht konkret beschrieben werden! Begründung warum die Durchsuchung verhältnismäßig sei.

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Bitte Schweigen Sie!

✅ Zu Beginn einer Durchsuchung neigen viele Ermittlungsbeamte (Polizei) dazu, mit den Beschuldigten in ein informelles Gespräch zu treten, welches auf den ersten Blick harmlos erscheinen mag. Aber: Ein solches Gespräch wird von dem Ermittlungsbehörden in einem Gesprächsprotokoll festgehalten und kann im schlimmsten Falle gegen Sie verwendet werden. 

✅ Daher der Rat: Bitte beschränken Sie die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden auf das wesentliche! Schweigen ist Gold für Sie!

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Keine Pflicht zur Kooperation

✅ Bleiben Sie höflich und leisten Sie keinen Widerstand! Sie sind nicht verpflichtet mit den Ermittlungsbeamten zu kooperieren! Sie müssen daher auch keine Verstecke oder Passwörter für Ihr Handy, Notebook etc. preisgeben. Denn nach dem Grundsatz, dass sich niemand selbst einer Tat belasten muss, müssen sie an ihrer eigenen Überführung nicht mitwirken! In diesem Zusammenhang kommt es oft vor, dass die Ermittlungsbehörden die Herausgabe der Passwörter für Handys, Laptops etc. verbunden mit der Androhung, dass sonst höhere Kosten auf Sie zukommen würden, herausverlangen. Teilweise wird auch damit gedroht, dass ihr Arbeitgeber über die ihnen zur Last gelegten Tatvorwürfe, informiert wird. Hier gilt: Bleiben Sie konsequent und lassen Sie sich nicht einschüchtern!

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Widersprechen Sie 

✅ Bitte Widersprechen Sie der Beschlagnahme der Gegenstände. Zwar bedeutet ein Widerspruch nicht, dass die Gegenstände von den Ermittlungsbehörden nicht mitgenommen werden dürfen, jedoch haben Sie mit einem Widerspruch die Möglichkeit, die Beschlagnahme der Gegenstände gerichtlich überprüfen zu lassen und sich dagegen zu wehren. Erklären Sie den Ermittlungsbehörden in einem sachlich ruhigen Ton, dass Sie mit der Beschlagnahme der Gegenstände nicht einverstanden sind.

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Notizen machen!

✅ Machen Sie sich stichpunktartig Notizen: Wurde Ihnen der Grund der Durchsuchung genannt? Haben Sie einen Durchsuchungsbeschluss bekommen oder vorgezeigt? Wie viele Personen waren vor Ort? Was wurde alles durchsucht? Was wurde beschlagnahmt? Wurden Sie darüber belehrt, dass Sie als Beschuldigter keine Angaben zur Tat machen müssen?

✅ Auch wenn Sie von den Ermittlungsbehörden dazu aufgefordert werden, unterschreiben Sie bitte keine Dokumente! 

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✅ Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Er vertritt Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof für Strafsachen.

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IPTV Hausdurchsuchung: 
Beschlagnahme, Auswertung, Rückgabe 

Wer ist von einer Hausdurchsuchung betroffen? Anbieter - Nutzer?

✅ Illegales IPTV ist längst kein Nischenthema mehr. Ermittlungsbehörden gehen regelmäßig gegen Anbieter, Reseller und Restreamer vor, weil hier Urheberrechte im großen Stil verletzt und Taterträge generiert werden. Hausdurchsuchungen treffen deshalb in der Praxis vor allem diese Gruppen: Bei ihnen erwartet man Serverzugänge, Kundendaten, Zahlungsströme und Konfigurationsdateien, also genau jene Beweise, die ein Verfahren tragen. Daraus aber abzuleiten, dass Nutzer grundsätzlich „sicher“ seien, ist gefährlich verkürzt. 

🟧 Auch Endnutzer geraten in den Fokus – seltener, aber durchaus real –, wenn konkreter Tatverdacht besteht und eine realistische Beweiserwartung vorliegt. Maßgeblich sind stets Durchsuchungsbeschluss, Zweck der Maßnahme und Verhältnismäßigkeit.

Wann rutschen Nutzer praktisch ins Visier?

✅ Typische Auslöser sind Trefferlisten aus vorangegangenen Razzien gegen IPTV-Anbieter: Kundendaten, Zahlungslogs, Wallet-Adressen oder Support-Chats liefern Namen, Adressen und Accounts. Verdichten sich diese Spuren – etwa durch wiederkehrende Zahlungen, tarnende Verwendungszwecke, die Nutzung vorkonfigurierter IPTV-Boxen, den Handel mit M3U-Playlists oder Hinweise auf Cardsharing und Restreaming – steigt das Risiko. 

🟧 Wer als „reiner Nutzer“ faktisch kleine Reseller-Rollen übernimmt (z. B. Lines weiterverkauft, Panels mitbetreut, Zugangsdaten verteilt), wird rechtlich wie ein Anbieter behandelt. Umgekehrt ist bei bloßem Konsum ohne weitere Verdachtsmomente die Schwelle zur IPTV Hausdurchsuchung höher, aber nicht unüberwindbar: Wenn die Datengrundlage stark ist und sich Beweismittel in der Wohnung vermuten lassen (z. B. IPTV-Box, Zahlungsbelege, Chat-Historien, Zugangsdaten), kann ein richterlicher Beschluss ergehen. 

Was wird bei einer IPTV-Hausdurchsuchung beschlagnahmt?

✅ Gesichert werden Endgeräte (Smartphone, Laptop, PC), IPTV-Boxen/Fire-TV-Sticks, Datenträger (NAS, USB, SD-Karten), Zahlungsunterlagen (Bank, PayPal, Revolut, Krypto-Wallets) und Kommunikation (E-Mail, Messenger, Foren). Wichtig ist, sich ein vollständiges Sicherstellungs-/Beschlagnahmeverzeichnis geben zu lassen – mit Geräten, Seriennummern und Datenträgern einzeln. In der anschließenden forensischen Auswertung werden bitgenaue Images erstellt, Hash-Werte dokumentiert und die Kopien per Suchbegriffen, Zeitachsen und App-/Browser-Artefakten analysiert – zweckgebunden auf den Vorwurf illegales IPTV (z. B. Restreaming, Panel-Zugänge, Playlist-Verwaltung, Zahlungsflüsse). Heikel bleibt das Entsperr-Thema: Passwörter müssen Sie nicht nennen. Enthalten die Datenträger berufsgeheimnisgeschützte Inhalte (Anwalt, Arzt, Journalist), sollten Sie sofort eine Siegelung oder ein Filterverfahren verlangen.

✅ Endgeräte & Datenträger: Smartphones, Laptops/PCs, IPTV-Box/Fire-TV-Stick, Router, NAS, USB-Sticks, SD-Karten, externe Platten. 

✅ Zugang/Accounts: Notizzettel mit Passwörtern, 2FA-Token, E-Mails/Chatprotokolle. 

✅ Finanzen/Verträge: Kontoauszüge, Zahlungsbelege (PayPal, Revolut, Krypto-Wallets), Lieferbelege, beschriftete Umschläge.

✅ Sonstiges: Verpackungen/Seriennummern, handschriftliche Notizen, ggf. Serverzugänge. 

✅ Berufsgeheimnisträger-Daten (Arzt, Anwalt, Journalist): dürfen nicht „einfach so“ ausgewertet werden;  Siegelung/gesonderte Prüfung verlangen.

Spezialisierung im Strafrecht.

🟧 Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Er vertritt Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. 

🟧 Bedingungsloser Einsatz für den Mandanten - nicht nur eine berufliche Pflicht, sondern auch ethisches Gebot. Strafverteidigung ist Kampf - bis zum Schluss.

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Wie lange dauert die Beschlagnahme/
Auswertung

✅ Die Antwort lautet: Es kann Wochen bis Monate dauern, mehr als 6 Monate sind nicht ungewöhnlich und kommen sehr oft vor

✅ Die Dauer einer IPTV-Hausdurchsuchung samt Beschlagnahme und forensischer Auswertung hängt von mehreren Faktoren ab: Entscheidend sind die Datenmenge (mehrere Terabyte und Cloud-Backups bremsen jeden Workflow), Gerätesperren oder verschlüsselte Container (die Entschlüsselung frisst Zeit), die Auslastung des Labors und die Priorität deines Verfahrens, dazu notwendige Rechtsprüfungen wie Siegelung und Filterverfahren. 

✅ Was Sie tun können: früh Akteneinsicht beantragen und regelmäßig den Status abfragen, konkrete Herausgabeanträge stellen und bei Stillstand eine Erinnerung oder Beschwerde gegen die Beschlagnahme prüfen. So können Sie das das Verfahren in Bewegung halten und die Chance erhöhen, wichtige Geräte schneller zurückzubekommen. Aber: Es kommt immer auf den Einzelfall an. Daher sollten Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen, ob es sich lohnt, beispielsweise einen Antrag auf Herausgabe zu stellen. 

✅ Zur Dauer der Beschlagnahme und der forensischen Auswertung gibt es somit keine klare Antwort. Rechnen Sie realistisch mit Wochen bis Monaten; mehr als sechs Monate sind kein Ausreißer, wenn mehrere Terabyte, Cloud-Backups, verschlüsselte Container oder ein ausgelastetes Labor zusammenkommen. Einflussgrößen sind zudem die Priorisierung des Verfahrens und rechtliche Zwischenfragen (etwa Streit um Siegelung, Durchsuchungsbeschluss, Zweckbindung). 

Kann es zu einer zweiten Hausdurchsuchung kommen?

🟧 Eine zweite Hausdurchsuchung ist möglich, aber kein Selbstläufer. Voraussetzung bleiben Tatverdacht, Beweiserwartung und Verhältnismäßigkeit, regelmäßig mit neuem richterlichen Beschluss. Praktisch kommt das vor, wenn die erste Auswertung neue Anhaltspunkte zu weiteren Räumlichkeiten, Accounts oder Mitbeteiligten liefert, wenn der erste Beschluss räumlich eng war (z. B. nur Wohnung, später Büro oder Keller), wenn Formfehler korrigiert werden müssen oder wenn Verdunkelungsgefahr im Raum steht (Löschen, Verbringen, Verschlüsseln). 

🟧 Für Sie heißt das: Keine Eigenmaßnahmen wie hektisches Umstecken, Löschen oder „Aufräumen“ – das schafft nur neue Risiken. Halten Sie sich an Ihr Schweigerecht, widersprechen Sie Durchsuchung und Beschlagnahme, fordern Sie das Sicherstellungsverzeichnis ein und lassen Sie die Kommunikation über Ihre Strafverteidigung laufen.

Kriegen Sie die beschlagnahmten Sachen wieder?

🟧 Ob und wann Sie die beschlagnahmten Geräte zurückbekommen, hängt vom Stand der Auswertung und von der Verhältnismäßigkeit ab. In vielen Fällen erhalten Sie die Geräte nach Abschluss der Datensicherung zurück, teils schon vorher, wenn eine vollständige forensische Kopie vorliegt und der Zweck der Beschlagnahme anderweitig erreicht ist. Häufig werden aber Datenträgerabbilder (Images) bei der Akte belassen, während die Hardware wieder ausgehändigt wird. Endgültige Verluste drohen bei Einziehung oder Verfall (etwa bei Tatwerkzeugen oder Taterträgen), was im Bereich Anbieter/Reseller häufiger vorkommt als bei reinen Nutzern. 

🟧 Praktisch sollten Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen, wobei sich folgende Möglichkeiten ergeben "können": Herausgabeantrag mit Begründung (zB. Zweck erfüllt, berufliche Notwendigkeit, Existenzsicherung). Parallel lässt sich auch eine Unverhältnismäßigkeit rügen, wenn „alles“ pauschal abgegriffen wurde.

Trifft es nur Anbieter - oder auch Nutzer?

🟧 Hausdurchsuchungen finden nicht nur bei Anbietern statt, auch Nutzer können betroffen sein – entscheidend sind Tatverdacht, Beweiserwartung und Verhältnismäßigkeit. In der Praxis treffen Maßnahmen im Umfeld von illegales IPTV zunächst Anbieter und Reseller, weil dort Beweismittel wie Serverzugänge, Panels, Kundendaten und Zahlungsströme erwartet werden. 

🟧 Nutzer geraten jedoch ins Visier, wenn Ermittlungen – etwa nach Razzien gegen Anbieter – belastbare Spuren liefern: Kundendaten, Logfiles, Zahlungsnachweise, Support-Chats oder Wallet-Adressen, die über bloßen Konsum hinaus auf Cardsharing, Restreaming, Weiterverkauf von Lines/Playlists oder ein gewerbliches Ausmaß hindeuten. Ist aufgrund dieser Datenlage zu erwarten, dass in der Wohnung Beweismittel auffindbar sind (Smartphone, Laptop, IPTV-Box/Fire-TV-Stick, E-Mails, Messenger-Verläufe, Kontoauszüge), kann eine IPTV Hausdurchsuchung auch bei Nutzern verhältnismäßig sein. 

🟧 Bei reinem Konsum ohne zusätzliche Verdachtsmomente ist die Schwelle zwar höher, dh. eine Hausdurchsuchung deutlich unwahrscheinlicher, aber nicht ausgeschlossen. 

Weitere Infos

🟧 Nachfolgend finden Sie vertiefte Informationen zur Hausdurchsuchung: Welche Maßnahmen die Polizei auf Grundlage eines Durchsuchungsbeschlusses vornehmen darf, wo die rechtlichen Grenzen liegen, welche Rechte Ihnen zustehen, sowie der typische Ablauf von Beschlagnahme und forensischer Auswertung. Zudem wird dargestellt, welche Rechtsfolgen eine rechtswidrige Hausdurchsuchung haben kann und welche verfahrensrechtlichen Schritte sich empfehlen, um die eigene Rechtsposition zu sichern.

Weitere Infos zur Hausdurchsuchung

FAQ – IPTV Hausdurchsuchung, Geräte­rückgabe & zweite Durchsuchung

1. Wann darf die Polizei eine Hausdurchsuchung anordnen?

Eine Hausdurchsuchung ist zulässig, wenn ein hinreichender Anfangsverdacht auf ein Verbrechen oder Vergehen besteht und damit die Wahrscheinlichkeit besteht, dass Beweismittel gefunden werden.

2. Braucht die Polizei immer einen richterlichen Beschluss?

Ja — grundsätzlich erfordert eine Wohnungsdurchsuchung einen richterlichen Beschluss gemäß den §§ 102 ff. StPO. Nur in Ausnahmefällen (z. B. „Gefahr im Verzug“) kann auch sofort gehandelt werden.

3. Was gilt, wenn eine Durchsuchung ohne gültigen Beschluss erfolgt?

Eine ohne gültigen Beschluss durchgeführte Durchsuchung ist rechtswidrig. Beweismittel daraus können unter Umständen nicht verwendet werden.

4. Welche Gegenstände darf die Polizei bei IPTV-Verdacht sicherstellen?

Typischerweise Geräte wie Receiver, Router, Computer, Festplatten, Handys oder Speichermedien — kurz: alles, was als Beweismittel für illegales Streaming dienen könnte.

5. Habe ich das Recht zu schweigen und einen Anwalt zu konsultieren?

Ja — Sie dürfen von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Außerdem steht Ihnen das Recht auf anwaltliche Unterstützung zu, was gerade bei komplexen Beschlagnahmungen sehr wichtig sein kann.

6. Wann müssen beschlagnahmte Geräte zurückgegeben werden?

Wenn die Geräte nicht mehr als Beweismittel benötigt werden — also sobald der Zweck der Sicherstellung entfällt — besteht ein Anspruch auf Rückgabe oder Freigabe.

7. Kann ich die Herausgabe der Geräte fordern, bevor das Verfahren abgeschlossen ist?

Ja — oft ist eine Rückgabe möglich, wenn nach Einschätzung der Verteidigung die Geräte nicht mehr relevant sind; das kann durch einen entsprechenden Antrag bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht initiiert werden.

8. Dürfen bei einer Hausdurchsuchung auch Räume durchsucht werden, die nicht direkt mir gehören?

Nein — grundsätzlich dürfen nur Räume durchsucht werden, die der verdächtigten Person zugeordnet sind. Räume Dritter sind nur unter engen Voraussetzungen mit besonderem Beschluss betroffen.

9. Kann die Polizei bei IPTV-Verdacht mehrfach durchsuchen?

Eine zweite Durchsuchung derselben Räume ist rechtlich nur zulässig, wenn neue konkrete Erkenntnisse oder frisch entstandene Verdachtsmomente vorliegen. Ein alter Beschluss allein reicht in der Regel nicht aus.

10. Welche Formvorschriften muss ein Durchsuchungsbeschluss erfüllen?

Der Beschluss muss Tatvorwurf, Ziel, Umfang und zu durchsuchende Räume klar benennen — unklare oder veraltete Beschlüsse bedrohen die Rechtmäßigkeit der Maßnahme.

11. Was sollte ich tun, wenn die Polizei klingelt und eine Durchsuchung angekündigt?

Bitten Sie um Einsicht in den Durchsuchungsbeschluss, bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen Widerstand, verweigern Sie Auskünfte zur Sache und kontaktieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt.

12. Darf die Polizei bei Durchsuchung auch Handys und Laptops sofort durchsuchen?

Ja — digitale Geräte dürfen als Beweismittel gesichert werden. Das Öffnen oder Auslesen kann erfolgen, wenn der Beschluss dies erlaubt oder die Voraussetzungen erfüllt sind.

13. Was passiert, wenn die Durchsuchung gesetzeswidrig war?

Dann können Beweismittel unter Umständen nicht verwertet werden; zudem besteht die Möglichkeit, gerichtliche Schritte gegen die Maßnahme selbst einzuleiten.

14. Ist eine Hausdurchsuchung auch nachts zulässig?

Grundsätzlich nein — Nacht-Durchsuchungen sind nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa wenn Gefahr im Verzug besteht. Ansonsten dürfen Durchsuchungen nicht zu nächtlichen Zeiten stattfinden.

15. Warum ist rechtliche Begleitung bei einer IPTV-Hausdurchsuchung besonders wichtig?

Weil sofort getroffen Entscheidungen (Zustimmung, Herausgabe von Passwörtern, unsachgemäßes Verhalten) Folgen für das gesamte Verfahren haben können. Ein Anwalt hilft, formale Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte zu wahren.

Dr. Dejan Dardic 
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Je früher Sie einen kompetenten Rechtsanwalt/ Strafverteidiger beauftragen, desto höher sind die Erfolgschancen, dass dieser die richtigen Weichen zu Beginn des Verfahrens legt. Daher hat Rechtsanwalt/ Strafverteidiger Dr. Dejan Dardic in Eilfällen (Verhaftung/ Hausdurchsuchung/ Festnahme) eine Notruf-Hotline eingerichtet, welche bundesweit 24 Stunden, 365 Tage im Jahr besetzt ist: 0160 2444627

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