Was wird bei einer IPTV-Hausdurchsuchung beschlagnahmt?
✅Gesichert werden Endgeräte (Smartphone, Laptop, PC), IPTV-Boxen/Fire-TV-Sticks, Datenträger (NAS, USB, SD-Karten), Zahlungsunterlagen (Bank, PayPal, Revolut, Krypto-Wallets) und Kommunikation (E-Mail, Messenger, Foren). Wichtig ist, sich ein vollständiges Sicherstellungs-/Beschlagnahmeverzeichnis geben zu lassen – mit Geräten, Seriennummern und Datenträgern einzeln. In der anschließenden forensischen Auswertung werden bitgenaue Images erstellt, Hash-Werte dokumentiert und die Kopien per Suchbegriffen, Zeitachsen und App-/Browser-Artefakten analysiert – zweckgebunden auf den Vorwurf illegales IPTV (z. B. Restreaming, Panel-Zugänge, Playlist-Verwaltung, Zahlungsflüsse). Heikel bleibt das Entsperr-Thema: Passwörter müssen Sie nicht nennen. Enthalten die Datenträger berufsgeheimnisgeschützte Inhalte (Anwalt, Arzt, Journalist), sollten Sie sofort eine Siegelung oder ein Filterverfahren verlangen.
✅⚖️Endgeräte & Datenträger: Smartphones, Laptops/PCs, IPTV-Box/Fire-TV-Stick, Router, NAS, USB-Sticks, SD-Karten, externe Platten.
✅⚖️Zugang/Accounts: Notizzettel mit Passwörtern, 2FA-Token, E-Mails/Chatprotokolle.
✅⚖️Finanzen/Verträge: Kontoauszüge, Zahlungsbelege (PayPal, Revolut, Krypto-Wallets), Lieferbelege, beschriftete Umschläge.
✅⚖️Sonstiges: Verpackungen/Seriennummern, handschriftliche Notizen, ggf. Serverzugänge.
✅⚖️Berufsgeheimnisträger-Daten (Arzt, Anwalt, Journalist): dürfen nicht „einfach so“ ausgewertet werden; Siegelung/gesonderte Prüfung verlangen.
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