Illegales IPTV & Cardsharing – 
Strafbarkeit für Anbieter & Reseller (FAQ)

FAQ - Fragen & Antworten

1. Ist das Anbieten von illegalem IPTV strafbar?

Ja – in hohem Maß. Wer illegale IPTV-Dienste bereitstellt, macht sich regelmäßig strafbar wegen: • gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung (§ 108a, § 108b UrhG) • Betrugs (§ 263 StGB) und Computerbetrugs (§ 263a StGB) • Verstoß gegen das Telemediengesetz (TMG) und Rundfunkrecht Dabei drohen mehrjährige Freiheitsstrafen, meist ohne Bewährung.

2. Was ist Cardsharing genau – und warum ist es strafbar?

Beim Cardsharing wird ein offiziell freigeschalteter Pay-TV-Zugang (z. B. Sky) über Server oder Netzwerke an Dritte verteilt. Dies umgeht technische Schutzmaßnahmen und verletzt sowohl vertragliche als auch strafrechtliche Vorschriften.

3. Welche Rolle spielen Reseller illegaler IPTV-Dienste?

Reseller, die Abonnements oder Zugangsdaten für illegale IPTV-Angebote verkaufen, sind mitverantwortlich. Auch sie machen sich strafbar – häufig in gewerblichem Ausmaß, was die Strafandrohung erheblich verschärft.

4. Welche Strafen drohen Anbietern und Resellern?

Die Strafen hängen vom Umfang und der Struktur des Angebots ab: • Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bei einfacher Urheberrechtsverletzung • Bis zu 10 Jahre bei bandenmäßiger, gewerbsmäßiger Begehung oder mit besonders hohem Schaden • Einziehung von Einnahmen und Server-Hardware Zivilrechtliche Schadensersatzforderungen durch Pay-TV-Anbieter wie Sky oder DAZN

5. Wie gehen die Behörden gegen Anbieter und Reseller vor?

Ermittlungen erfolgen oft länderübergreifend. Maßnahmen umfassen: • Hausdurchsuchungen & Beschlagnahmungen • Abschaltung von IPTV-Servern und Webseiten • Auswertung von Kundendatenbanken • Internationale Zusammenarbeit mit Europol, Eurojust oder Interpol

6. Können Anbieter auch zivilrechtlich verklagt werden?

Ja. Pay-TV-Anbieter (z. B. Sky, DAZN) setzen ihre Rechte zivilrechtlich mit hohen Schadensersatzforderungen durch. Auch Unterlassungsansprüche und einstweilige Verfügungen sind üblich.

7. Ist es auch strafbar, nur den Server bereitzustellen?

Ja. Wer als technischer Dienstleister einen IPTV-Server, Cardsharing-Hub oder EPG-Dienste zur Verfügung stellt, kann sich wegen Beihilfe oder Täterschaft strafbar machen – insbesondere, wenn er weiß, wofür der Dienst genutzt wird

8. Was bedeutet „gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung“ konkret?

„Gewerbsmäßig“ handelt, wer wiederholt und mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Das gilt z. B. für Verkäufer, die IPTV-Codes, Fire-TV-Boxen mit illegaler Software oder Cardsharing-Abos weitergeben.

9. Was droht bei einer Hausdurchsuchung als Anbieter?

Die Polizei sichert: • Server • Kundendaten • Zahlungsströme (z. B. PayPal, Kryptowährungen) • Kommunikation (Telegram, WhatsApp, E-Mail) Anwaltliche Vertretung ist sofort erforderlich – Schweigen ist Ihr gutes Recht.

10. Wie kann sich ein Anbieter oder Reseller juristisch verteidigen?

Die Verteidigung im IT- oder Urheberstrafrecht erfordert Erfahrung. Wichtig sind: • Akteneinsicht durch einen Anwalt • Prüfung der Beweislage (z. B. Serverdaten, Zahlungsnachweise) • Verhandlung über Verfahrenseinstellungen oder Strafmilderung • Schutz vor zivilrechtlichen Forderungen durch strategische Beratung

Dr. Dejan Dardić 
STRAFVERTEIDIGER.

DR. DEJAN DARDIĆ

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Neben umfassenden Fachwissen im Strafrecht, verfügt er über herausragende analytische Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick sowie über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, um sie umfassend rechtlich beraten und verteidigen zu können. Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Dejan Dardić berät und verteidigt Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Bundesweit.

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