Aussageverweigerungsrecht im Strafverfahren
Strafverteidigung in Gütersloh & NRW

Ihre Rechte als Beschuldigter im Strafverfahren

🟧 Das Aussageverweigerungsrecht gehört zu den stärksten Schutzrechten im Strafverfahren. Jeder Beschuldigte hat das Recht zu schweigen – jederzeit und gegenüber allen Ermittlungsbehörden. Dieses Recht schützt vor Selbstbelastung, falschen Aussagen und vorschnellen Fehlern, die ein Verfahren massiv verschärfen könnten.

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Welche Bedeutung hat ein solches Recht?

🟧 Das Aussageverweigerungsrecht bedeutet, dass Sie: keine Angaben zur Sache machen müssen, keine Fragen beantworten müssen, nicht verpflichtet sind, zur Polizei zu gehen, jede Aussage jederzeit verweigern oder abbrechen dürfen, keine Nachteile durch Schweigen befürchten müssen. Es schützt Sie davor, sich selbst zu belasten, Fehler zu machen oder Aussagen abzugeben, die später gegen Sie verwendet werden könnten.

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Wer hat ein Aussage-verweigerungsrecht?

Das Recht gilt für: 

✅ Beschuldigte im Ermittlungsverfahren Personen, gegen die ein Anfangsverdacht besteht 

✅ Personen bei Durchsuchungen 

✅ festgenommene Personen Personen, die „informell“ befragt werden 

🟧 Wichtig: Sobald Sie möglicherweise als Täter infrage kommen, greift das Recht automatisch.

Was umfasst das 
Aussageverweigerungsrecht konkret?

Keine Aussage zur Sache

🟧 Sie müssen nichts zu den Vorwürfen sagen: 

➡️ keine Details 

➡️ keine Erklärungen 

➡️ keine Hintergrundinformationen 

➡️ keine Rechtfertigungen 

➡️ keine spontanen Einlassungen 

➡️ Jede Aussage kann später gegen Sie verwendet werden 

Keine Pflicht, bei der Polizei zu erscheinen

🟧 Beschuldigte müssen nicht zur polizeilichen Vorladung erscheinen. Das ist ein häufiges Missverständnis. Verpflichtend sind nur Ladungen von: Staatsanwaltschaft Gericht

Keine spontanen oder „lockeren“ Gespräche

🟧 Ermittler versuchen oft informelle Gespräche zu führen. Typische Sätze wie: 

➡️ „Sagen Sie einfach mal, wie das war.“

➡️ „Wir wollen nur Ihre Sicht hören.“ 

➡️ „Wenn Sie kooperieren, wird alles einfacher.“ 

➡️ Bedeutet:  Schweigen. Diese Aussagen werden protokolliert – und später verwendet.

Aussage jederzeit abbrechen

🟧 Sie dürfen eine begonnene Vernehmung: sofort unterbrechen, komplett abbrechen, auf später verschieben, oder nur in Anwesenheit eines Anwalts fortsetzen.

Nur Angaben zu Personalien sind verpflichtend

🟧 Pflicht sind nur: Name Anschrift Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Beruf Alles andere ist freiwillig.

Warum Schweigen fast immer die beste Entscheidung ist

🟧Schweigen hat klare Vorteile: 

➡️Sie vermeiden unbewusste Selbstbelastungen 

➡️ Sie verhindern Widersprüche 

➡️ Sie sagen nichts, was durch Beweise widerlegt werden könnte 

➡️ Sie geben Ermittlern keinen Ansatzpunkt für weitere Ermittlungen 

➡️ Sie behalten vollständige Kontrolle über das Verfahren 

➡️ Niemand kennt den Akteninhalt, bevor der Anwalt Akteneinsicht erhält. Ohne Aktenwissen zu sprechen, ist hochriskant.

Welche Folgen kann Schweigen haben?

🟧 Schweigen darf niemals als Schuldeingeständnis gewertet werden. Das ist gesetzlich klar geregelt. Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen Schweigen nicht: 

➡️ negativ interpretieren 

➡️ zur Strafverschärfung nutzen

➡️ als mangelnde Kooperation werten 

 Kurz: Schweigen schützt – reden schadet häufig.

Wann ist eine Aussage sinnvoll?

Selten – aber möglich. Eine Aussage ist sinnvoll, wenn: die Aktenlage eindeutig für den Beschuldigten spricht, die Aussage nachweislich entlastet, die Verteidigungsstrategie davon profitiert, Verfahrenseinstellungen dadurch erleichtert werden können. 

Aber: ➡️ Aussagen erst NACH Akteneinsicht – niemals vorher.

Wie wir Beschuldigte beim Aussageverweigerungsrecht unterstützen

🟧 Unsere Kanzlei übernimmt: 

➡️ Sofortige Beratung zu allen Aussagefragen 

➡️ Prüfung der gesamten Ermittlungsakte 

➡️ Klärung, ob Schweigen, begrenzte Einlassung oder umfassende Aussage sinnvoll ist 

➡️ Vorbereitung einer sicheren schriftlichen oder mündlichen Einlassung 

➡️ Teilnahme an jeder Vernehmung 

➡️ Schutz vor unzulässigen Befragungsmethoden 

➡️ Kontrolle des gesamten Ermittlungsprozesses 

➡️ Viele Verfahren lassen sich durch konsequentes Schweigen und geschickte Verteidigungsstrategie frühzeitig entschärfen oder einstellen.

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Spezialisierung im Strafrecht.

🟧 Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Er vertritt Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. 

🟧 Bedingungsloser Einsatz für den Mandanten - nicht nur eine berufliche Pflicht, sondern auch ethisches Gebot. Strafverteidigung ist Kampf - bis zum Schluss.

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Häufige Fragen (FAQ)

1. Muss ich zur Polizei, wenn ich eine Vorladung bekomme?

Nein. Beschuldigte müssen nicht erscheinen.

2. Muss ich überhaupt etwas sagen?

Nein. Aussageverweigerung ist Ihr gutes Recht.

3. Kann Schweigen meinen Fall verschlechtern?

Nein – Schweigen darf niemals nachteilig ausgelegt werden.

4. Darf ich die Aussage abbrechen?

Ja, jederzeit.

5. Was muss ich angeben?

Nur Personalien. Alles andere ist freiwillig.

6. Was bedeutet „Aussageverweigerungsrecht“ im Strafverfahren?

Das Aussageverweigerungsrecht (auch: Schweigerecht) erlaubt es Beschuldigten, im Ermittlungsverfahren oder vor Gericht keine Angaben zur Sache zu machen und Fragen nicht zu beantworten.

7. Wer hat Anspruch auf das Aussageverweigerungsrecht?

Das Recht gilt grundsätzlich für alle Personen, gegen die ein Anfangsverdacht besteht – also Beschuldigte im Ermittlungsverfahren, bei Durchsuchungen, Festnahmen oder informellen Befragungen.

8. Was passiert, wenn ich trotz Aussageverweigerungsrecht auf Druck der Polizei etwas sage?

 Aussagen, die unter Druck, Überrumpelung oder ohne Belehrung über Ihre Rechte gemacht wurden, können später unverwertbar sein. Ein Anwalt kann prüfen, ob Ihre Aussage aus dem Verfahren herausgenommen werden kann.

9. Habe ich ein Aussageverweigerungsrecht als Zeuge, wenn ich mich selbst belasten könnte?

Ja — Zeugen haben ein sogenanntes „Auskunftsverweigerungsrecht“, wenn sie sich durch eine Antwort selbst strafrechtlich gefährden würden. Sie müssen dann nicht zur Sache aussagen.

10. Was ist der Unterschied zwischen Aussageverweigerungsrecht und Zeugnisverweigerungsrecht?

Das Aussageverweigerungsrecht betrifft Beschuldigte. Das Zeugnisverweigerungsrecht betrifft bestimmte Zeugen (z. B. Angehörige), die gar nicht erst aussagen müssen, um niemanden zu belasten.

11. Was muss ich tun, wenn ich eine richterliche Vorladung bekomme?

Im Gegensatz zur Polizei müssen Sie einem richterlichen Termin grundsätzlich folgen. Dort dürfen Sie aber trotzdem schweigen. Ein Anwalt kann Sie vorher vorbereiten und begleiten.

12. Kann mein Schweigen zu einer Hausdurchsuchung führen?

Nein — Schweigen ist kein Verdachtsmoment. Hausdurchsuchungen benötigen konkrete Anhaltspunkte und einen richterlichen Beschluss, unabhängig davon, ob Sie sich äußern oder nicht.

13. Werden meine Aussagen aufgezeichnet oder protokolliert?

Ja — jede offizielle Aussage wird dokumentiert. Genau deshalb ist unbedachtes Reden gefährlich: Einmal Gesagtes lässt sich schwer zurückholen und kann sich später gegen Sie richten.

14. Kann ich auch im Ermittlungsverfahren komplett schweigen?

Ja — im gesamten Ermittlungsverfahren, von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Anklageerhebung, haben Sie das Recht, vollständig zu schweigen. Niemand darf Sie zwingen, eine Aussage zu machen.

15. Brauche ich sofort einen Anwalt, wenn ich von meinem Schweigerecht Gebrauch mache?

Ja — Schweigen ersetzt zwar die Aussage, aber nicht die Verteidigung. Ein Strafverteidiger kann Akteneinsicht nehmen und mit Ihnen eine Strategie entwickeln, bevor Sie überhaupt in Erwägung ziehen, etwas zu sagen.

Dr. Dejan Dardic 
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