Ihre Rechte als Beschuldigter im Strafverfahren
🟧 Das Aussageverweigerungsrecht gehört zu den stärksten Schutzrechten im Strafverfahren. Jeder Beschuldigte hat das Recht zu schweigen – jederzeit und gegenüber allen Ermittlungsbehörden. Dieses Recht schützt vor Selbstbelastung, falschen Aussagen und vorschnellen Fehlern, die ein Verfahren massiv verschärfen könnten.
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