Waffenrecht in Deutschland: 
Strafbarkeit und rechtliche Folgen

Ihr rechtlicher Beistand im Waffenrecht

✅ Das deutsche Waffenrecht gehört zu den strengsten in Europa. Verstöße – auch unbeabsichtigte – können schnell zu schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen führen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie mit fundierter Beratung und Verteidigung im Bereich des Waffenrechts und Waffenstrafrechts. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche gesetzlichen Regelungen gelten, wann eine Strafbarkeit vorliegt und welche rechtlichen Folgen im Ernstfall drohen.

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Warum einen Rechtsanwalt einschalten?

✅ Das Einschalten eines Rechtsanwalts als Beschuldigter in einem Strafverfahren ist nicht nur empfehlenswert, sondern oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens. Hier sind die wichtigsten Gründe – auch aus juristischer Sicht – warum du als Beschuldigter unbedingt einen Strafverteidiger hinzuziehen solltest:

Spezialisierung im Strafrecht.

🟧 Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Er vertritt Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. 

🟧 Bedingungsloser Einsatz für den Mandanten - nicht nur eine berufliche Pflicht, sondern auch ethisches Gebot. Strafverteidigung ist Kampf - bis zum Schluss.

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Akteneinsichtsrecht (nur über den Anwalt)

✅ Als Beschuldigter hast du kein eigenes Recht auf Akteneinsicht. Dieses steht nur deinem Verteidiger gemäß § 147 StPO zu. Ohne die vollständige Kenntnis des Akteninhalts – etwa der Beweislage, Aussagen von Zeugen oder Gutachten – kannst du dich nicht effektiv verteidigen.

➡️ Ein Anwalt kann die Akte einsehen und deine Verteidigungsstrategie darauf aufbauen.

Aussageverhalten gezielt steuern

✅ Viele Beschuldigte begehen den Fehler, ohne anwaltliche Beratung auszusagen – und schaden sich dadurch selbst. Ein Verteidiger kann prüfen, ob es besser ist, zunächst zu schweigen (was dein gutes Recht ist, § 136 StPO), oder ob eine Einlassung sinnvoll ist. 

➡️ Reden ist Silber – Schweigen kann Gold sein.

Juristischer Beistand gegen staatliche Macht

✅ Die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) verfügen über Fachwissen, Mittel und Erfahrung. Als Laie bist du ihnen oft hoffnungslos unterlegen. 

➡️ Ein Verteidiger sorgt für Waffengleichheit und achtet auf die Einhaltung deiner Rechte.

Risiko ohne Anwalt.

✅ Als Beschuldigter bist du in einer rechtlich hochkomplexen und oft belastenden Situation. Ohne anwaltliche Unterstützung riskierst du Fehler, die dich teuer zu stehen kommen können – im schlimmsten Fall sogar mit einer Verurteilung.

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Milderung oder Einstellung möglich

✅ Ein Anwalt kann mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht verhandeln – etwa über eine Einstellung gemäß §§ 153, 153a StPO (geringe Schuld) oder über eine Strafmilderung bei Geständnis, Schadenswiedergutmachung etc. 

➡️ Oft kann ein Verfahren ohne Hauptverhandlung beendet werden – das spart Nerven, Geld und möglicherweise ein Strafregistereintrag.

Schutz vor Beweismittelfehlern Verfahrensverstößen

✅ Ein Anwalt erkennt, ob Beweise rechtmäßig erhoben wurden (z. B. Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung, Vernehmung ohne Belehrung). Ist das nicht der Fall, kann er deren Verwertung angreifen. 

➡️ Formfehler können zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen – das kann das Verfahren kippen.

Spezialisierung im Strafrecht.

🟧 Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Er vertritt Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. 

🟧 Bedingungsloser Einsatz für den Mandanten - nicht nur eine berufliche Pflicht, sondern auch ethisches Gebot. Strafverteidigung ist Kampf - bis zum Schluss.

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Was regelt das Waffenrecht?

✅ Das Waffengesetz (WaffG) regelt den rechtlichen Umgang mit Waffen und Munition. Es umfasst Vorschriften zu Erwerb, Besitz, Aufbewahrung, Transport und Führen von Waffen. 

✅ Erlaubnispflichtige Voraussetzungen: Zuverlässigkeit und persönliche Eignung Sachkundeprüfung Nachweis eines Bedürfnisses (z. B. Jagd, Sport, Sammlung) Erteilung einer Waffenbesitzkarte (WBK) 

✅ Verstöße gegen diese Pflichten können schnell zur Strafbarkeit führen – selbst dann, wenn keine Waffe eingesetzt wurde.

Wann liegt eine strafbare Handlung vor?

✅ Das Waffenrecht unterscheidet zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Bereits der Besitz einer verbotenen Waffe oder ein Formfehler bei der Aufbewahrung kann strafrechtlich relevant sein. 

✅ Typische Straftatbestände: Unerlaubter Besitz oder Erwerb von Waffen (§ 52 WaffG) Verstoß gegen Aufbewahrungspflichten (§ 36 WaffG) Führen von Waffen ohne Erlaubnis (§ 42a WaffG) Verstoß gegen Anzeige- und Mitteilungspflichten (§ 34 WaffG) 

✅ Die Strafandrohung reicht – je nach Schwere des Verstoßes – von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen?

✅ Neben strafrechtlichen Sanktionen hat ein Verstoß gegen das Waffenrecht oft weitreichende verwaltungsrechtliche Folgen: 

Mögliche Konsequenzen: 

🟧 Einziehung und Vernichtung von Waffen 

🟧 Entzug der Waffenbesitzkarte und Jagderlaubnis 

🟧 Eintrag ins Führungszeugnis 

🟧 Berufsrechtliche Nachteile, z. B. für Sicherheitsmitarbeiter, Polizisten oder Jäger 

🟧 Disziplinarverfahren bei Beamten 

Ein einmaliger Verstoß kann somit erhebliche Auswirkungen auf Ihre persönliche und berufliche Zukunft haben.

Unsere Leistungen im Waffenstrafrecht

✅ Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente und diskrete Vertretung, wenn Ihnen ein Verstoß gegen das Waffenrecht vorgeworfen wird – sei es im Ermittlungsverfahren oder in einem laufenden Strafprozess. 

✅ Wir unterstützen Sie bei: Prüfung und Beratung zu Waffenbesitz und -erwerb Verteidigung bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Vertretung in Hauptverhandlungen Widerspruch gegen Entzug der Waffenbesitzkarte Beratung zu Aufbewahrungs- und Transportpflichten 

✅ Mit unserer langjährigen Erfahrung im Strafrecht vertreten wir Ihre Interessen effizient, rechtssicher und durchsetzungsstark.

Läuft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren?

Termin absagen!

➡️ Termin bei der Polizei absagen! Entgegen der verbreiteten Auffassung besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Beschuldigten, einer Vorladung als Beschuldigter der Polizei Folge zu leisten. Dennoch versuchen die ermittelnden Beamten oft den Eindruck zu erwecken, dass es notwendig ist, als Beschuldigter zu dem Vorladungstermin bei der Polizei zu erscheinen. Das müssen Sie nicht! Es mag vielleicht höflich sein, die Vorladung als Beschuldigter rechtzeitig abzusagen. Dennoch besteht für den Beschuldigten im Strafverfahren keine rechtliche Verpflichtung dazu. 

➡️ Der Beschuldigte ist der Polizei auch keine Erklärung schuldig, warum er nicht zum Vorladungstermin erscheinen kann. An dieser Stelle kann nur der eindringliche Rat lauten, keine Kommunikation mit der Polizei zu führen. 

➡️ Bitte sagen Sie den Termin schriftlich, per E-Mail oder per Fax ab. Bitte rufen Sie nicht bei der Polizei an, um den Termin abzusagen. Hier besteht die Gefahr, dass Sie sich überreden lassen oder am Telefon etwas sagen, was Sie belastet. (Aussageverweigerungsrecht). Mehr zum Thema Aussageverweigerungsrecht.

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Schweigen!

➡️ Schweigen! Kein Wort! Bitte schweigen Sie! Ein erfahrener Anwalt im Strafrecht wird Ihnen in dieser Situation in der Regel dazu raten, der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei nicht nachzukommen und vorerst zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Es ist ratsam, den Termin bei der Polizei abzusagen oder durch einen Anwalt absagen zu lassen. Aber was viel wichtiger ist: Bitte schweigen Sie! Unterschreiben Sie bitte nichts! Stattdessen sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren und Ihn beauftragen. (Aussageverweigerungsrecht). Mehr zum Thema Aussageverweigerungsrecht.

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Keine Nachteile

➡️ Keine Nachteile für Sie! Wenn Sie den Termin bei der Polizei absagen und somit schweigen, dann riskieren Sie keine Nachteile. Ich kann es nur immer wieder sagen: Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen! Sie müssen nicht die Polizei/ Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen unterstützen und ihnen helfen! Nicht Sie müssen ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat (die Justiz/ Strafverfolgungsbehörden) muss Ihnen die Straftat nachweisen! Wenn Sie schweigen, nichts sagen, dann hat das im Strafrecht keine negativen Auswirkungen für Sie! Es ist kein Nachteil für Sie! Es ist sogar ihr Recht sich nicht selbst belasten zu müssen. (Aussageverweigerungsrecht). Mehr zum Thema Aussageverweigerungsrecht.

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Rechtsanwalt suchen!

🟧 Rechtsanwalt suchen! In einem solchen Fall sollten Sie sich einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger suchen und sich rechtlich vertreten. Der Rechtsanwalt kann wird dann Akteneinsicht beantragen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu suchen. Im Idealfall wenn Sie den Brief/ Vorladung der Polizei erhalten haben. Der Rechtsanwalt wird dann für Sie den Termin/ die Vorladung bei der Polizei absagen und sich um alles weitere kümmern! 

🟧 Wenn Sie von mir rechtlich vertreten bzw. verteidigt werden wollen, dann melden Sie sich umgehend bei mir, wenn Sie die Vorladung/ den Brief der Polizei erhalten haben. Ich sage den Termin für Sie ab, beantrage Akteneinsicht und führe ab sofort die gesamte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft/ der Polizei für Sie, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen!

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FAQ – Waffenrecht, WaffG & illegale Waffen: Häufige Fragen und Antworten

1. Was regelt das Waffengesetz (WaffG) grundsätzlich?

Das WaffG legt fest, wer Waffen oder Munition erwerben, besitzen, führen, herstellen, handeln oder transportieren darf. Der Umgang mit Waffen unterliegt grundsätzlich dem Gebot der Erlaubnis — ohne entsprechende Erlaubnis sind Erwerb und Besitz verboten.

2. Welche Waffen und Gegenstände fallen unter das Gesetz?

Nicht nur Schusswaffen: Auch Munition, Hieb- und Stoßwaffen sowie viele Waffen im Sinne des Gesetzes (z. B. bestimmte Messer, verbotene Waffen, Anscheinswaffen) sind geregelt. Selbst Zubehör oder verbotene Gegenstände können erfasst sein.

3. Wann ist der Erwerb oder Besitz einer Waffe legal?

Legal ist der Erwerb bzw. Besitz nur, wenn der Erwerber über eine gültige Erlaubnis verfügt – typischerweise eine Waffenbesitzkarte (WBK), ggf. ein Waffenschein oder andere gesetzliche Ausnahme. Ohne diese Erlaubnis ist der Umgang verboten.

4. Welche Sanktionen drohen bei illegalem Waffenbesitz oder -handel?

Wer ohne Erlaubnis Waffen oder Munition besitzt, erwirbt, führt, überlässt oder damit handelt, macht sich strafbar. Die Strafen reichen typischerweise von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bis in schwerwiegenden, banden- oder gewerbsmäßigen Fällen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

5. Sind bereits geringfügige Waffenverstöße strafbar?

Ja — auch der Besitz oder das Führen erlaubnispflichtiger Waffen ohne Erlaubnis oder das Bereithalten verbotener Waffen kann strafbar sein. Selbst wer „nur“ eine Waffe in der Wohnung lagert, ohne gültige Erlaubnis, riskiert strafrechtliche Konsequenzen.

6. Gilt das Waffengesetz auch für Messer und Hieb-/Stoßwaffen?

Ja — bestimmte Messer, Hieb- und Stoßwaffen sowie andere Waffen (auch als verbotene Waffen klassifiziert) fallen unter die Regelungen des WaffG und erfordern eine Erlaubnis, wenn sie im Waffengesetz gelistet sind.

7. Können auch Waffen-Zubehör und Munition strafbar sein?

Ja — Munition und waffenrechtlich relevantes Zubehör (z. B. Magazine, Teile, Zubehör wie Schalldämpfer) unterliegen ebenfalls den Vorschriften. Besitz oder Handel ohne Erlaubnis ist verboten und kann bestraft werden.

8. Gibt es Ausnahmen — z. B. für Sportschützen, Jäger oder Sammler?

Ja — das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Mit entsprechender Erlaubnis (z. B. für Sportschützen oder jagdliche Zwecke) kann legal Besitz, Erwerb und Nutzung möglich sein. Voraussetzung ist u.a. das Mindestalter und eine behördliche Genehmigung.

9. Wann liegt eine Ordnungswidrigkeit und wann eine Straftat vor?

Leichte Verstöße, z. B. das Führen erlaubnisfreier Waffen ohne Kleinen Waffenschein, können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden — z. B. mit Bußgeld. Schwerwiegende Verstöße (illegaler Waffenbesitz, verbotene Waffen, Handel, etc.) gelten als Straftaten.

10. Können Waffen gestohlen oder verloren gehen – und droht trotzdem Strafe?

Ja — das WaffG verlangt sichere Verwahrung und Kontrolle. Wird eine Waffe trotz Erlaubnis unsachgemäß gelagert oder verliert der Besitzer die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, kann die Erlaubnis widerrufen und ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden.

11. Was versteht man unter „verbotenen Waffen“?

Verbotene Waffen sind solche, deren Besitz oder Erwerb durch das WaffG ausdrücklich untersagt oder stark reglementiert ist — z. B. bestimmte vollautomatische Waffen, Schlagwaffen, Messer mit besonderen Eigenschaften, Waffen-Imitate oder bestimmte Munition.

12. Welche besonderen Strafrahmen gelten bei gewerbsmäßigem Waffenhandel oder bandenmäßigem Besitz?

In besonders schweren Fällen — z. B. gewerbsmäßiger Handel, bandenmäßiger Besitz oder Sammlung verbotener Waffen — können Strafen erheblich steigen: Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren sind möglich.

13. Welche Rechte und Pflichten hat ein Waffenbesitzer mit Erlaubnis?

Ein genehmigter Waffenbesitzer muss Waffe und Munition sicher verwahren, Änderungen oder Weitergabe melden, und darf Waffen nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften führen oder transportieren. Missachtung kann zum Entzug der Erlaubnis und strafrechtlichen Folgen führen.

14. Wie sieht das Gesetz bei Verlust, Diebstahl oder Weitergabe an Dritte aus?

Waffen dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Verlust, Diebstahl oder Weitergabe einer erlaubnispflichtigen Waffe ohne Meldung sind melde- und strafpflichtig. Der Besitzer muss Verlust umgehend melden.

15. Wann droht der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis?

Wenn der Inhaber nicht mehr zuverlässig ist — etwa durch Vorstrafen, Drogen- oder Alkoholprobleme, grobe Fahrlässigkeit oder Missbrauch — kann die Waffenbehörde die Erlaubnis zurückziehen. Danach ist Besitz und Umgang mit Waffen verboten.

Ermittlungsverfahren

✅ Wer gegen Vorschriften des Waffengesetzes verstößt — etwa durch unerlaubten Erwerb, Besitz, Handel oder Führung einer Schusswaffe oder verbotenen Waffe — sieht sich schnell einem Ermittlungsverfahren gegenüber. Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen dann, ob das Verhalten strafbar ist und ob ausreichende Hinweise für eine Anklage vorliegen. In diesem Stadium sind Rechte wie Schweigerecht, Akteneinsicht und frühe anwaltliche Beratung entscheidend. Alle wichtigen Infos finden Sie auf unserer Seite „Ermittlungsverfahren“.

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Vorladung

✅ Wird wegen eines möglichen Verstoßes gegen das WaffG ermittelt, erhalten Betroffene nicht selten eine polizeiliche Vorladung — z. B. zur Vernehmung oder Abgabe von Angaben. Eine solche Vorladung bedeutet aber nicht automatisch Schuld. Sie sind als Beschuldigter oft nicht verpflichtet, auszusagen. Wer vorschnell redet, riskiert, sich selbst zu belasten. Hinweise, wie Sie sich richtig verhalten, erhalten Sie auf unserer Seite „Vorladung / Anzeige & Vorladung“.

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Hausdurchsuchung

✅ In Ermittlungen wegen Waffen- oder Verbrechensverdacht kommt es häufig zu einer Hausdurchsuchung: Schusswaffen, Munition, Sammlerstücke oder sonstige Waffen können beschlagnahmt werden. Dabei sind Ihre Rechte – etwa auf Einsicht in den Durchsuchungsbeschluss und auf rechtliches Geleit – besonders wichtig. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich bei einer Durchsuchung korrekt verhalten und Ihre Verteidigungsrechte wahren können. Alle Details finden Sie auf unserer Seite „Hausdurchsuchung“.

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Strafbefehl

✅ Viele Verstöße gegen das Waffengesetz enden nicht vor Gericht — sie werden mit einem Strafbefehl abgeschlossen. Das betrifft insbesondere Fälle mit klarer Beweislage oder einfachen Sachverhalten. Ein Strafbefehl kann Geld- oder Freiheitsstrafe, aber auch Eintragungen im Register bedeuten. Wer einen Strafbefehl erhält, sollte innerhalb der Frist handeln: Einspruch kann sich oft lohnen. Hinweise zum Ablauf, Risiken und Verteidigungsoptionen finden Sie auf unserer Seite „Strafbefehl“.

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Dr. Dejan Dardic
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