Strafbar § 86a StGB
Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit der sehr aktuellen strafrechtlichen Problematik auseinander, ob der Slogan „From the river tot the sea“ strafbar ist. Während eine Strafbarkeit nach § 130 StGB unstreitig – mangels Inlandsbezuges – ausscheidet sowie eine Strafbarkeit nach § 140 StGB nur bei hinzutreten besonderer Umstände in Betracht kommt, wird die Frage nach der Strafbarkeit nach § 86a StGB derzeit von den Strafgerichten und den Verwaltungsgerichten sehr unterschiedlich beantwortet.
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