Anzeige & Vorladung  
STRAFVERTEIDIGUNG in Gütersloh & NRW

Anzeige oder Vorladung – was jetzt wichtig ist

🟧 Wenn eine Anzeige bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Finanzbehörde eingegangen ist oder eine Vorladung im Briefkasten liegt, bedeutet das: Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Für Betroffene ist das eine belastende Situation – rechtlich wie persönlich. Jetzt zählt, keinen Fehler zu machen und die richtige Strategie zu wählen. Als spezialisierte Kanzlei für Straf- und Wirtschaftsstrafsachen begleiten wir Sie vom ersten Moment an. Schweigen schützt – und professionelle Verteidigung ist entscheidend.

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Anzeige & Vorladung – was Beschuldigte jetzt wissen müssen

🟧 Eine Anzeige oder eine polizeiliche Vorladung ist oft der erste Schritt in ein Strafverfahren. Viele Betroffene reagieren mit Unsicherheit – manche erscheinen zur Vorladung, andere geben vorschnell Aussagen ab, ohne zu wissen, dass sie sich damit schwer belasten können. Dabei gilt: Wer als Beschuldigter zu einer Vorladung eingeladen wird, muss nicht erscheinen. Und: Sie dürfen jederzeit schweigen. Die richtige Reaktion entscheidet häufig darüber, wie das Verfahren weiter verläuft – ob es eingestellt wird oder sich verschärft.

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Vorladung. Polizei. Was tun?

🟧 Vorladung bei der Polizei! Was Sie tun sollten! Täglich erhalten zahlreiche Personen Vorladungen als Beschuldigte von der Polizei. Unter ihnen befinden sich sowohl Schuldige als auch Unschuldige. Unabhängig von Ihrer Schuld oder Unschuld sollten Sie in Erwägung ziehen, den Termin zur Vorladung als Beschuldigter nicht wahrzunehmen und ihn absagen lassen. Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Vorladung als Beschuldigter und wertvolle Tipps die Sie unbedingt beachten sollten.

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Was bedeutet eine Vorladung?

🟧 Eine Vorladung dient dazu, Sie zu einer Aussage als Beschuldigter oder Zeuge zu bewegen. Das gilt besonders in Verfahren wegen Wirtschaftsdelikten, Steuerstraftaten oder Geldwäsche. Bevor Sie überhaupt an eine Aussage denken, sollten Sie unbedingt Ihr Recht zu schweigen kennen (Aussageverweigerungsrecht). Mehr zum Thema Aussageverweigerungsrecht. In den meisten Fällen ist Schweigen taktisch der sichere Weg – jedenfalls so lange, bis wir Akteneinsicht erhalten haben.

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic

🟧 Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Er vertritt Sie bundesweit vor allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Bundesweit.

🟧 Bedingungsloser Einsatz für den Mandanten - nicht nur eine berufliche Pflicht, sondern auch ethisches Gebot. Strafverteidigung ist Kampf - bis zum Schluss.

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Was droht nach einer Anzeige?

Eine Anzeige kann der Auslöser sein für: 

🟧 Einleitung eines Ermittlungsverfahrens 

🟧 polizeiliche und staatsanwaltliche Ermittlungen

🟧 Anfragen an Banken, Finanzbehörden oder Arbeitgeber 

🟧 Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen (Mehr zum Thema Durchsuchung & Beschlagnahme) 

🟧Auswertung digitaler Daten 

🟧 Anhörungen oder schriftliche Befragungen

Anzeige & Vorladung – 
Strafverteidigung in Gütersloh & NRW
Zusammenfassung

Anzeige und Vorladung

🟧 Der Erhalt einer Anzeige oder einer polizeilichen Vorladung stellt für viele Betroffene eine belastende Situation dar. Unklar ist häufig, wie mit der Situation umzugehen ist und welche rechtlichen Konsequenzen drohen können. In einem frühen Verfahrensstadium lassen sich jedoch viele Weichen richtig stellen.

Bedeutung von Anzeige und Vorladung

🟧 Eine Anzeige kann durch Privatpersonen, Behörden oder von Amts wegen erstattet werden. Die Staatsanwaltschaft prüft daraufhin, ob ein Anfangsverdacht besteht und ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Eine Vorladung kann von der Polizei oder von der Staatsanwaltschaft erfolgen. Entscheidend ist, in welcher Rolle eine Person geladen wird: 

🟧 Beschuldigter oder Zeuge. 

🟧 Die rechtlichen Pflichten unterscheiden sich je nach Ladung erheblich.

Vorladung als Beschuldigter

🟧 Als Beschuldigter besteht keine Pflicht, zu einer polizeilichen Vorladung zu erscheinen oder Angaben zur Sache zu machen (Aussageverweigerungsrecht: Mehr zum Thema Aussageverweigerungsrecht). Eine Aussage ohne Akteneinsicht birgt erhebliche Risiken, da der genaue Ermittlungsstand in diesem Stadium meist unbekannt ist. Wichtig ist daher:

✅Recht auf Schweigen

✅Recht auf anwaltlichen Beistand

✅Möglichkeit der Akteneinsicht durch den Verteidiger

🟧 Wir prüfen die zugrundeliegende Anzeige, verschaffen Akteneinsicht und klären, ob und in welchem Umfang eine Stellungnahme sinnvoll ist.

Vorladung als Zeuge

🟧 Zeugen sind grundsätzlich zur Aussage verpflichtet. Dennoch bestehen auch hier Rechte, insbesondere:

✅ Zeugnisverweigerungsrechte

✅ Auskunftsverweigerungsrechte

✅ Schutz vor Selbstbelastung

Wir klären, welche Angaben erforderlich sind und wo Grenzen beste

Risiken voreiliger Aussagen

🟧 Frühe Aussagen – insbesondere ohne anwaltlichen Rat – können sich später schwer korrigieren lassen. Gerade bei Anzeigevorwürfen wie Körperverletzung, Betrug, Beleidigung oder Eigentumsdelikten spielen Formulierungen eine große Rolle. Missverständnisse können den weiteren Verfahrensverlauf maßgeblich beeinflussen. 

🟧Eine strukturierte Vorgehensweise ist daher entscheidend: 

1. Anzeige prüfen 

2. Akteneinsicht einholen 

3. Verfahrensstand bewerten 

4. Aussageverhalten abstimmen

Vorgehen nach Erhalt einer Anzeige oder Vorladung

Wir unterstützen Sie in allen Phasen des Verfahrens: 

✅ Prüfung des Vorwurfs 

✅ Akteneinsicht 

✅ Bewertung der Beweislage 

✅ Abstimmung des Aussageverhaltens 

✅ Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft 

✅ Entwicklung einer geeigneten Verteidigungsstrategie 

🟧 Ziel ist eine frühzeitige und sachgerechte Klärung, um unnötige Belastungen zu vermeiden

Ihr Strafverteidiger in Gütersloh & NRW 

🟧 Bei Fragen zu einer Anzeige oder Vorladung können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir besprechen mit Ihnen den aktuellen Stand und die geeigneten nächsten Schritte.

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Läuft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren?

Termin per E-Mail oder Fax absagen. Keine Pflicht für den Beschuldigten!

🟧 Entgegen der verbreiteten Auffassung besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Beschuldigten, einer Vorladung als Beschuldigter der Polizei Folge zu leisten. Dennoch versuchen die ermittelnden Beamten oft den Eindruck zu erwecken, dass es notwendig ist, als Beschuldigter zu dem Vorladungstermin bei der Polizei zu erscheinen. Das müssen Sie nicht! 

🟧 Es mag vielleicht höflich sein, die Vorladung als Beschuldigter rechtzeitig abzusagen. Dennoch besteht für den Beschuldigten im Strafverfahren keine rechtliche Verpflichtung dazu. Der Beschuldigte ist der Polizei auch keine Erklärung schuldig, warum er nicht zum Vorladungstermin erscheinen kann. An dieser Stelle kann nur der eindringliche Rat lauten, keine Kommunikation mit der Polizei zu führen

🟧 Bitte sagen Sie den Termin schriftlich, per E-Mail oder per Fax ab. Bitte rufen Sie nicht bei der Polizei an, um den Termin abzusagen. Hier besteht die Gefahr, dass Sie sich überreden lassen oder am Telefon etwas sagen, was Sie belastet.

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Warum Sie einen Termin als Beschuldigter bei der Polizei absagen sollten!

🟧 Aussageverweigerungsrecht – Schweigen ist Ihr gutes Recht Als Beschuldigter in einem Strafverfahren haben Sie das Recht zu schweigen (§ 136 StPO). Sie müssen keinerlei Angaben zur Sache machen. Selbst wenn Sie meinen, „nichts zu verbergen“ zu haben, kann jedes Wort gegen Sie verwendet werden – auch unbedachte Äußerungen. 

🟧 Keine rechtliche Pflicht zur Teilnahme: Bei einer polizeilichen Vorladung durch die Polizei allein (nicht durch Staatsanwaltschaft oder Gericht!) sind Sie nicht verpflichtet zu erscheinen. Sie können den Termin ignorieren oder absagen – es entsteht kein rechtlicher Nachteil daraus. 

🟧 Keine Aussage ohne Akteneinsicht: Bevor überhaupt über eine Aussage nachgedacht wird, sollte Ihr Verteidiger Akteneinsicht beantragen. Nur so lässt sich abschätzen, welche Vorwürfe konkret im Raum stehen – und wie darauf reagiert werden sollte.

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Ausnahme. Vorladung durch die Staatsanwaltschaft/ Gericht oder Ladung als Zeuge

🟧 Ausnahme: Sie erhalten eine Vorladung vor der Staatsanwaltschaft. Nach § 163a Abs. 3 Satz 1 StPO ist der Beschuldigte verpflichtet auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen. Aber auch dann haben Sie das Recht von ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen! Wenn Sie der Vorladung keine Folge leisten, können Zwangsmittel festgesetzt werden, um Sie vorzuführen.

🟧 Ausnahme:  Ausnahme gilt für Zeugen, die von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft geladen werden – hier besteht eine Pflicht zum Erscheinen und zur Aussage (mit Ausnahmen, z. B. Zeugnisverweigerungsrecht).

Somit ist zunächst ist zu klären, ob man als Zeuge oder Beschuldigter vorgeladen wird. Dies ergibt sich in der Regel aus dem Inhalt des Schreibens.

🟧 Zeugen sind Personen, die zur Aufklärung einer Straftat beitragen können.

🟧 Beschuldigte sind Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren geführt wird.

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Bitte schweigen Sie!

🟧 Ein erfahrener Anwalt im Strafrecht wird Ihnen in dieser Situation in der Regel dazu raten, der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei nicht nachzukommen und vorerst zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Es ist ratsam, den Termin bei der Polizei abzusagen oder durch einen Anwalt absagen zu lassen. Aber was viel wichtiger ist: Bitte schweigen Sie! Unterschreiben Sie bitte nichts! Stattdessen sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren und Ihn beauftragen.

🟧 Wenn Sie den Termin bei der Polizei absagen und somit schweigen, dann riskieren Sie keine Nachteile. Ich kann es nur immer wieder sagen: Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen! Sie müssen nicht die Polizei/ Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen unterstützen und ihnen helfen! Nicht Sie müssen ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat (die Justiz/ Strafverfolgungsbehörden) muss Ihnen die Straftat nachweisen! Wenn Sie schweigen, nichts sagen, dann hat das im Strafrecht keine negativen Auswirkungen für Sie! Es ist kein Nachteil für Sie! Es ist sogar ihr Recht sich nicht selbst belasten zu müssen.

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Ladung als Zeuge. Pflicht zu Erscheinen.

🟧 Als Zeuge haben Sie die Pflicht bei einer Vorladung zu Erscheinen. Grundsätzlich sind Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht verpflichtet, Aussagen zu machen. Seit 2017 kann jedoch auch die Polizei Zeugen zwingen, zu erscheinen, wenn dies von der Staatsanwaltschaft angeordnet wurde. Es ist jedoch immer ratsam zu prüfen, ob für Sie als Zeuge Zeugnisverweigerungsrechte oder Auskunftsverweigerungsrechte bestehen. Bestimmte Verwandte des Beschuldigten oder Personen, die sich selbst oder einen Angehörigen durch ihre Aussage belasten müssten, können beispielsweise nicht zur Zeugenaussage gezwungen werden.

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Rechtsanwalt suchen!

🟧 In einem solchen Fall sollten Sie sich einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger suchen und sich rechtlich vertreten. Der Rechtsanwalt kann wird dann Akteneinsicht beantragen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu suchen. Im Idealfall wenn Sie den Brief/ Vorladung der Polizei erhalten haben. Der Rechtsanwalt wird dann für Sie den Termin/ die Vorladung bei der Polizei absagen und sich um alles weitere kümmern!

🟧 Wenn Sie von mir rechtlich vertreten bzw. verteidigt werden wollen, dann melden Sie sich umgehend bei mir, wenn Sie die Vorladung/ den Brief der Polizei erhalten haben. Ich sage den Termin für Sie ab, beantrage Akteneinsicht und führe ab sofort die gesamte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft/ der Polizei für Sie, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen!

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Wie geht es weiter?

🟧 Nachdem Sie einen Rechtsanwalt kontaktiert haben, wird dieser zunächst für Sie die Vorladung absagen und Akteneinsicht beantragen. Erst nach Durchsicht der Ermittlungsakte wird der Rechtsanwalt mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Entweder erfolgt eine Stellungnahme durch den Rechtsanwalt (Einlassung) oder Sie äußern sich weiterhin nicht zum Tatvorwurf. Je nach Einzelfall entscheidet der Rechtsanwalt mit Ihnen gemeinsam welche Taktik die bessere ist.

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Ermittlung. Taktik. 

🟧 Entscheidet sich der Rechtsanwalt auf die Vorwürfe aus der Ermittlungsakte Stellung zu beziehen, so wird er in der Regel darauf hinwirken, dass das Ermittlungsverfahren gegen Sie eingestellt wird. Dabei sollte der Rechtsanwalt die Wesentlichen Punkte vortragen, warum kein hinreichender Tatverdacht einer Straftat besteht und das Ermittlungsverfahren einzustellen ist. 

🟧 Denkbar ist aber auch, dass sich der Rechtsanwalt dazu entscheidet ein Geständnis abzugeben und den Tatvorwurf einzuräumen. Zugleich wird der Rechtsanwalt, je nach Einzelfall, darauf hinweisen, welche Strafmilderungsgründe vorliegend für Sie sprechen und ggfs. eine milde Strafe für Sie aushandeln.

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Ermittlungsverfahren

🟧 Nach einer Anzeige oder einer polizeilichen Vorladung beginnt in der Regel das strafrechtliche Ermittlungsverfahren. In dieser Phase prüfen die Behörden, ob sich der Verdacht bestätigt und welche weiteren Schritte erforderlich sind. Welche Rechte Sie jetzt haben und wie das Verfahren abläuft, erläutern wir ausführlich auf unserer Seite zum Ermittlungsverfahren.

➡️ Ablauf eines Ermittlungsverfahrens

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Untersuchungshaft

🟧 Kommt es nach einer Anzeige oder Vorladung zu schwerwiegenden Verdachtsmomenten, kann im Einzelfall ein Haftbefehl erlassen werden. Welche Voraussetzungen dafür gelten und wie eine effektive Verteidigung in dieser Situation aussieht, erläutern wir auf unserer Seite zur Untersuchungshaft.

➡️ Untersuchungshaft – Rechte & Verteidigungsmöglichkeiten

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Strafbefehl 

🟧 Viele Ermittlungsverfahren enden nicht mit einer Hauptverhandlung, sondern mit dem Erlass eines Strafbefehls. Welche Bedeutung ein Strafbefehl hat und wie Sie dagegen vorgehen können, erfahren Sie auf unserer Seite zum Strafbefehl.

➡️ Strafbefehl erhalten? – was Sie jetzt beachten müssen

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FAQ – Anzeige & Vorladung

1. Was bedeutet es, wenn ich eine Anzeige erhalten habe?

Eine Anzeige heißt, dass jemand einen Verdacht gegen Sie bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft gemeldet hat. Das ist der Start eines Ermittlungsverfahrens — keine automatische Schuldzuweisung.

2. Was passiert nach einer Strafanzeige gegen mich?

Die Polizei prüft den Sachverhalt, sammelt Beweise und entscheidet, ob ein Ermittlungsverfahren läuft oder eingestellt wird. Sie müssen nicht sofort reagieren — aber sollten nichts ohne Beratung sagen.

3. Muss ich auf ein Schreiben „Vorladung als Beschuldigter“ reagieren?

Nein. Bei einer polizeilichen Vorladung besteht keine Pflicht zum Erscheinen. Schweigen ist erlaubt und oft sinnvoll.

4. Darf die Polizei mich wegen einer Vorladung besuchen?

Normalerweise nicht. Die Polizei darf Sie nicht wegen einer einfachen Vorladung zu Hause „abholen“. Nur bei richterlicher oder staatsanwaltlicher Ladung kann Zwang folgen.

5. Wie erfahre ich den genauen Vorwurf einer Vorladung?

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6. Soll ich auf eine Vorladung schriftlich antworten?

Als Beschuldigter: Nein. Schriftliche Stellungnahmen können später gegen Sie verwendet werden. Erst Akteneinsicht, dann Entscheidung.

7. Was passiert, wenn ich eine Vorladung ignoriere?

Bei polizeilicher Vorladung: nichts. Bei staatsanwaltlicher oder gerichtlicher Vorladung: Sanktionen wie Ordnungsgeld oder Vorführung sind möglich.

8. Wie lange dauert es, bis nach einer Anzeige etwas passiert?

Mitunter Wochen oder Monate. Ermittlungsverfahren laufen oft langsam — Schweigen und Geduld sind meistens besser als hektische Reaktionen.

9. Kann eine Anzeige auch anonym gestellt werden?

Ja. Die Polizei nimmt auch anonyme Anzeigen entgegen. Auch anonyme Hinweise können ein Verfahren auslösen.

10. Was soll ich tun, wenn mir in einer Vorladung „Aussageverweigerungsrecht“ genannt wird?

Dann gelten Sie als Beschuldigter. Nutzen Sie dieses Recht konsequent, bis die Akte geprüft wurde.

Dr. Dejan Dardic 
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