Verkehrsstrafrecht: illegales Autorennen. 
Welche Strafe droht bei illegalem Autorennen?

Was bedeutet § 315d StGB?

✅ § 315d StGB regelt die Strafbarkeit von verbotenen Kraftfahrzeugrennen im öffentlichen Straßenverkehr. Die Norm zielt darauf ab, die erhebliche Gefährdung von Menschenleben und Sachwerten durch solche Rennen zu verhindern. Sie erfasst nicht nur die aktive Teilnahme an diesen Rennen, sondern auch deren Organisation und Durchführung sowie das rücksichtlose Fahren zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. 

✅ Durch die Schaffung dieser Vorschrift wird dem steigenden Risiko illegaler Autorennen und den damit verbundenen Gefahren für die öffentliche Sicherheit entgegengewirkt. Verstöße gegen § 315d StGB werden mit empfindlichen Strafen geahndet. 

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Warum einen Rechtsanwalt einschalten?

✅ Das Einschalten eines Rechtsanwalts als Beschuldigter in einem Strafverfahren ist nicht nur empfehlenswert, sondern oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens. Hier sind die wichtigsten Gründe – auch aus juristischer Sicht – warum du als Beschuldigter unbedingt einen Strafverteidiger hinzuziehen solltest:

Illegale Autorennen und Strafbarkeit nach § 315d StGB – umfassender Leitfaden

✅ Illegale Autorennen gehören zu den riskantesten und rechtlich folgenreichsten Handlungen im Straßenverkehr. Mit der Einführung des § 315d StGB hat der Gesetzgeber die Strafen massiv verschärft und eine klare Grenze gezogen: Wer rücksichtslos im öffentlichen Straßenraum fährt, um Höchstgeschwindigkeiten zu erzielen, macht sich strafbar – unabhängig davon, ob ein „klassisches Rennen“ stattfindet.

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Spezialisierung im Strafrecht. 

🟧 Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Er vertritt Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. 

🟧 Bedingungsloser Einsatz für den Mandanten - nicht nur eine berufliche Pflicht, sondern auch ethisches Gebot. Strafverteidigung ist Kampf - bis zum Schluss.

✅ Rechtsanwalt für illegale Autorennen nach § 315d StGB

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✅ Strafverteidiger Verkehrsstrafrecht

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Akteneinsichtsrecht (nur über den Anwalt)

✅ Als Beschuldigter haben Sie kein eigenes Recht auf vollständige Akteneinsicht. Dieses steht nur Ihrem Verteidiger gemäß § 147 StPO zu. Ohne die vollständige Kenntnis des Akteninhalts – etwa der Beweislage, Aussagen von Zeugen oder Gutachten – können Sie sich nicht effektiv verteidigen.

➡️ Ein Anwalt kann die Akte einsehen und deine Verteidigungsstrategie darauf aufbauen.

Aussageverhalten gezielt steuern

✅ Viele Beschuldigte begehen den Fehler, ohne anwaltliche Beratung auszusagen – und schaden sich dadurch selbst. Ein Verteidiger kann prüfen, ob es besser ist, zunächst zu schweigen (was dein gutes Recht ist, § 136 StPO), oder ob eine Einlassung sinnvoll ist. 

➡️ Reden ist Silber – Schweigen kann Gold sein.

Juristischer Beistand gegen staatliche Macht

✅ Die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) verfügen über Fachwissen, Mittel und Erfahrung. Als Laie sind Sie ihnen oft hoffnungslos unterlegen. 

➡️ Ein Verteidiger sorgt für Waffengleichheit und achtet auf die Einhaltung deiner Rechte.

Risiko ohne Anwalt.

✅ Als Beschuldigter sind Sie in einer rechtlich hochkomplexen und oft belastenden Situation. Ohne anwaltliche Unterstützung riskieren Sie Fehler, die Sie teuer zu stehen kommen können – im schlimmsten Fall sogar mit einer Verurteilung.

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Milderung oder Einstellung möglich

✅ Ein Anwalt kann mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht verhandeln – etwa über eine Einstellung gemäß §§ 153, 153a StPO (geringe Schuld) oder über eine Strafmilderung bei Geständnis, Schadenswiedergutmachung etc. 

➡️ Oft kann ein Verfahren ohne Hauptverhandlung beendet werden – das spart Nerven, Geld und möglicherweise ein Strafregistereintrag.

Schutz vor Beweismittelfehlern Verfahrensverstößen

✅ Ein Anwalt erkennt, ob Beweise rechtmäßig erhoben wurden (z. B. Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung, Vernehmung ohne Belehrung). Ist das nicht der Fall, kann er deren Verwertung angreifen. 

➡️ Formfehler können zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen – das kann das Verfahren kippen.

Vertretung in allen Phasen des Verfahrens

✅ Ein Strafverfahren gliedert sich in mehrere Abschnitte: Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren, ggf. Berufung oder Revision. Ein Strafverteidiger begleitet dich durch alle Phasen, wahrt Fristen und legt Rechtsmittel ein, wenn nötig.

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Welche Strafbarkeit kommt in Betracht?

✅ § 315d des Strafgesetzbuches (StGB) bezieht sich auf die Teilnahme an illegalen Kraftfahrzeugrennen. Ein Verstoß liegt vor, wenn jemand als Veranstalter, Teilnehmer oder auch als Zuschauer handelt. Auch das „Alleinrennen“, also das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit und rücksichtsloser Fahrweise im Wettbewerb mit sich selbst, wird erfasst. Eine besondere Voraussetzung ist, dass durch das Rennen eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben anderer Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert entsteht.

Strafbarkeit nach § 315d StGB

(1) Wer im Straßenverkehr

1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,

2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder

3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.




Strafbarkeit § 315d StGB - Folgen von illegalen Straßenrennen. Welche Strafe droht bei illegalem Autorennen?

  1. § 315d Abs. 1 Nr. 1 StGB

    Strafbar ist das Ausrichten oder Durchführen eines Rennens.

  2. § 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB

    Strafbar ist die Teilnahme am Rennen, dh. das aktive "mitmachen"

  3. § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB

    Strafbar ist das grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit

§ 315d Abs. 1 Nr. 1 StGB - Strafrecht illegales Autorennen

✅ Ausrichten oder Durchführen eines nicht genehmigten Rennens Damit sind alle gemeint, die organisatorische Funktionen übernehmen: Streckenplanung, Zeitnahme, Startkoordination, Kommunikation oder technische Unterstützung. Der Gesetzgeber bewertet diese Rolle besonders streng, da sie die Grundlage für das gesamte Geschehen bildet.

✅ Strafbar ist das Ausrichten oder Durchführen eines Kraftfahrzeugrennens. „Rennen“ im Sinne des § 315d StGB sind Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbs sowie Veranstaltungen, bei denen es darum geht, Höchstgeschwindigkeiten oder die höchsten Durchschnittsgeschwindigkeiten zu erreichen, und an denen mindestens zwei Kraftfahrzeuge teilnehmen.

✅ Der Ausrichter eines Rennens ist die Person, die als ideeller und praktischer Initiator, Planer und Verantwortlicher die Veranstaltung vorbereitet, organisiert und eigenständig durchführt. Er muss nicht vor Ort sein beim Rennen, sondern kann auch im Hintergrund tätig sein.

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§ 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB

✅ Teilnahme an einem illegalen Rennen Hierzu gehört jede aktive Beteiligung als Fahrer. Die Rechtsprechung verlangt kein formelles Regelwerk, keine Startflagge und keine Gruppenabsprache. Es genügt, dass mehrere Fahrzeuge sich bewusst im Wettbewerb fortbewegen.

✅ Nach § 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB müssen Sie an einem illegalen Autorennen teilnehmen. Sie müssen also „mitmachen“, dh. am Rennen tatsächlich mitwirken. Nicht strafbar ist die Hinfahrt zu einem Rennen.

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§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB

✅ § 315 Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt voraus, dass Sie Ihr Auto durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten mit nicht angepasster Geschwindigkeit fortbewegt haben, um eine extrem hohe Geschwindigkeit („höchstmögliche Geschwindigkeit“) zu erreichen.

✅ Nicht angepasst ist die Geschwindigkeit, wenn Sie die zulässige Geschwindigkeit überschreiten oder aber ihre Geschwindigkeit nicht der konkreten Verkehrssituation angemessen ist. Es kommt somit auf mehrere Faktoren an: Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse, wie hoch ist das Verkehrsaufkommen? wie sind die Lichtverhältnisse?

✅ Grob Verkehrswidrig handeln Sie, wenn sie die Verkehrsvorschriften und die Verkehrssicherheit in einer besonders schwerwiegenden Art und Weise verletzen. Allein das zu schnelles Fahren reicht hier nicht aus. Ihr Verhalten muss besonders schwerwiegend die Verkehrsvorschriften verletzen, zB. durch eine doppelte Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

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Wichtig: "nicht angepasste Geschwindigkeit"

✅ Wichtig: Eine nicht angepasste Geschwindigkeit liegt dann vor, wenn der Täter die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung der Verkehrssituation nicht anpasst (zB. unübersichtliche Straße, Straßenschäden oder Wetterbedingungen durch Regen, Nebel, Schnee etc.). Des Weiteren muss er ein besonders schwerwiegendes und gefährliches Verhalten zeigen, das gegen Verkehrsvorschriften verstößt. Hierbei handelt es sich um die Fälle des sog. „Alleirasens“, dh. der Täter führt ein illegales Straßenrennen gegen sich selbst durch.

Flucht vor Polizei strafbar?

✅ Wenn Sie versuchen, sich vor der Polizei durch rücksichtsloses und verkehrsrechtswidriges Fahren mit erhöhter Geschwindigkeit zu entziehen und dabei die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden, kann auch eine Strafbarkeit gemäß § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB in Betracht kommen.

✅ Aber: Eine Flucht vor der Polizei ist nicht immer ein sog. „Alleinrennen“ und somit strafbar nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB. Der BGH hat in einem Beschluss einige Kriterien aufgestellt, wann eine Flucht vor der Polizei doch nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB strafbar sein kann.

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BGH: Flucht vor Polizei strafbar, wenn...

✅ Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen: 

➡️ Erhebliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit (nicht ausreichend sind etwa 20km/h zu schnell)

➡️ grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fortbewegung. Beispiel: Sie fahren über rote Ampeln oder wechseln riskant die Fahrspuren und gefährden andere Verkehrsteilnehmer oder aber Sie begehen riskante Bremsmanöver oder verursachen sog. „Beinnahekollisonen“

➡️ Absicht (Vorsatz!) des Täters, auf einer nicht ganz unerheblichen Wegstrecke die maximal mögliche Geschwindigkeit zu erzielen, um so vor der Polizei zu fliehen. Dabei ist es irrelevant, ob dem Täter tatsächlich die Flucht gelingt




Tod durch Autorennen: Was droht ihnen?

Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahre!

✅ Wenn durch ein illegales Autorennen jemand stirbt, so droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren! Dies ergibt sich aus § 315d Abs. 5 StGB. Juristen sprechen hierbei von seiner sog. „Erfolgsqualifikation“. Eine „Erfolgsqualifikation“ erkennen Sie an den Begriffen „verursacht der Täter dadurch“. 

✅ Wichtig ist hierbei, dass Sie keinen Vorsatz haben müssen zur Tötung eines anderen Menschen. Es reicht aus, wenn Sie durch ihre vorsätzliche Handlung des illegalen Autorennens nur durch Leichtfertigkeit den Tod (Fahrlässigkeit § 18 StGB) eines anderen Menschen verursachen! Eine tiefgründigere Auseinandersetzung zu dieser Problematik würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen.

Bitte beachten Sie: Verurteilung wegen Mordes möglich!

✅ Merken Sie sich bitte folgendes: Wenn Sie durch ein illegales Autorennen einen Menschen töten oder schwer an seiner Gesundheit schädigen oder eine große Zahl von Menschen an ihrer Gesundheit schädigen, so droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren! 

✅ Unter besonderen Umständen kann Ihnen sogar eine Verurteilung wegen Mordes drohen und somit eine lebenslange Freiheitsstrafe. Beispielhaft ist hier der Fall der Kudamm-Raser aus Berlin. Lesen Sie hierzu in aller Kürze die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18.06.2020, Az. 4 StR 482/2020 als Pressemitteilung.

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Vorsatz & Fahrlässigkeit

✅ Für eine Verurteilung nach § 315d Abs. 1 StGB müssen Sie vorsätzlich gehandelt haben. Juristisch bedeutet Vorsatz, dass Sie mit „Wissen“ und Wollen“ die Tat verwirklicht haben. Es reicht aber auch aus, wenn Sie das illegale Autorennen nach § 315d Abs. 1 StGB nicht mit „Wissen“ und „Wollen“ begangen haben, sondern die Handlungen nach § 315d Abs. 1 StGB Nr. 1 – Nr. 3 StGB „billigend in Kauf genommen haben“ (sog. Eventualvorsatz).

✅ Wichtig zu wissen ist, dass auch eine Fahrlässigkeit ausreicht, um sich strabar zu machen. Wenn Sie die Gefahr fahrlässig verursachen, dh. Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeuten Wert „fahrlässig“ gefährden, so droht ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. (§ 315d Abs. 4 StGB).

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Weitere rechtliche Konsequenzen?

Verteidiger bei Entziehung der Fahrerlaubnis

 Anwalt Führerscheinentzug: Der Vorwurf eines illegalen Autorennens nach § 315d StGB ist kein Bagatelldelikt, sondern eine Straftat mit weitreichenden Konsequenzen. Neben empfindlichen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen drohen regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis, die Anordnung einer MPU sowie die Einziehung des beteiligten Fahrzeugs. Hinzu kommen mögliche Regressforderungen der Versicherung, die im Schadensfall erhebliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen können.

Rechtsanwalt illegales Autorennen: Wer mit einem solchen Vorwurf konfrontiert ist, sollte keinesfalls unüberlegt handeln oder alleine versuchen, die Situation zu bewältigen. Eine frühzeitige, professionelle Verteidigung ist entscheidend, um Fehler zu vermeiden und die eigenen Rechte effektiv zu schützen.

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Führerscheinentzug bei illegalem Autorennen

✅ Wer sich ein illegales Autorennen oder ein sogenanntes „Alleinrennen“ nach § 315d StGB zuschulden kommen lässt, muss nicht nur mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen. In der Praxis ist der Führerscheinentzug häufig die einschneidendste Maßnahme. Ein solcher Vorfall zeigt den Behörden regelmäßig, dass der Betroffene ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist.

Sofortige Sicherstellung des Führerscheins

✅ Bereits im Ermittlungsverfahren wird der Führerschein in vielen Fällen unmittelbar sichergestellt. Die Polizei darf das Dokument einziehen, wenn ein dringender Verdacht auf ein illegales Rennen besteht. Für Betroffene bedeutet das: Von jetzt auf gleich ist keine Teilnahme am Straßenverkehr mehr möglich.

✅ Unter Umständen droht Ihnen schon die Einziehung der Fahrerlaubnis schon vor der eigentlichen Hauptverhandlung. Dies ist nach § 111a StPO möglich.

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Fahrverbot & Punkte

✅ Die Entziehung wird fast immer mit einer Sperrfrist verbunden. Diese beträgt häufig 9 bis 24 Monate, in schwereren Fällen länger. Während dieser Zeit darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Nach Ablauf der Sperrfrist muss der Betroffene die Fahrerlaubnis neu beantragen – oft verbunden mit einer MPU.

✅ Ihnen droht ein Fahrverbot bis zu 6 Monate und Punkte in Flensburg

Führerscheinentzug & MPU

✅ Führerscheinentzug & MPU: Gerichte ordnen fast immer die Entziehung der Fahrerlaubnis an. Eine Wiedererteilung ist oft nur über eine MPU möglich. Der Führerscheinverlust trifft Betroffene häufig härter als das Strafurteil selbst.

Führerscheinentzug bei illegalem Autorennen & MPU

✅ Führerscheinentzug bei illegalem Autorennen! Es droht Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren. Das bedeutet, dass vor Ablauf der Sperrfrist die Führerscheinbehörde Ihnen keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf. Außerdem droht Ihnen bei der Neubeantragung eine MPU. Dabei ist zu beachten, dass in solchen Fällen die Wiedererlangung im Zuge einer MPU deutlich anspruchsvoller und schwieriger ist, als beispielsweise bei Fahrten unter Drogen oder Alkohol. Wurden durch die Tat Personen verletzt oder getötet, ist eine lebenslange Entziehung der Fahrerlaubnis sehr gut möglich! 

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Beschlagnahme des PKW möglich!

✅ Es droht die Beschlagnahme und Einziehung des Autos. Das Auto kann nach der Tat beschlagnahmt und eingezogen werden. Einziehung bedeutet, dass das Eigentum auf den Staat übergeht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Auto um das Eigentum des Täters handelt. 

✅ Die Einziehung muss jedoch verhältnismäßig sein, wobei verschiedene Kriterien berücksichtigt werden, wie etwa: Schwere der Tat, insbesondere das Ausmaß der verursachten Schäden, Wiederholungsgefahr, Auswirkungen auf die Mobilität, wie existenzbedrohende Folgen oder Konsequenzen für die Familie, Zeitwert des Fahrzeugs. Es besteht also nicht zwangsläufig die Gefahr, das Fahrzeug allein durch die Teilnahme an einem illegalen Rennen zu verlieren. Auch Fahrzeuge, deren Eigentümer nicht selbst am Rennen teilgenommen haben, können eingezogen werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Eigentümer das Fahrzeug vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig dem Täter zur Verfügung gestellt hat. Bei Mietfahrzeugen, Leasingwagen oder Carsharing-Autos sind die Voraussetzungen für eine Beschlagnahme in der Regel kaum erfüllt.

Einzelfall entscheidend!

✅ Welche dieser Konsequenzen Ihnen drohen, ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle: Kam es zum Unfall? Wurden Menschen verletzt? Einschlägige Vorstrafen? Eintragungen im Verkehrsregister?

Schadensersatz! Zivilrechtliche Ansprüche

✅ Es drohen Ihnen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, wenn Sie bei einem illegalen Autorennen einer anderen Personen einen Schaden zufügen.

Zivilrechtliche Folgen: – massive finanzielle Risiken für Betroffene

✅ Kommt es im Zusammenhang mit einem illegalen Autorennen zu einem Unfall, treffen die Beteiligten nicht nur strafrechtliche Konsequenzen. Besonders schwer wiegen die zivil- und versicherungsrechtlichen Folgen, die schnell existenzgefährdende Ausmaße annehmen können. Neben Schmerzensgeld, Schadensersatz und lebenslangen Zahlungsverpflichtungen müssen Betroffene mit erheblichen Regressforderungen der Versicherer rechnen.

Zivilrechtliche Haftung nach einem Unfall

✅ Wer an einem illegalen Straßenrennen beteiligt ist, haftet im Falle eines Unfalls persönlich und umfassend. Die Gerichte gehen hier regelmäßig von einer erheblichen Pflichtverletzung aus. Daraus ergeben sich weitreichende Ansprüche der Geschädigten, insbesondere:

Schmerzensgeld 

✅ Verletzte können umfangreiche Schmerzensgeldforderungen geltend machen – je nach Schwere der Verletzungen oft im hohen fünfstelligen oder sechsstelligen Bereich. 

Ersatz für Sachschäden 

✅ Dazu gehören Schäden an Fahrzeugen, Gebäuden, Leitplanken oder sonstigen Gegenständen. Auch Abschleppkosten und Gutachterkosten sind zu ersetzen.

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Übernimmt die Versicherung den Schaden?

✅ Schließlich stellt sich die Frage, ob Ihre KfZ Versicherung im Falle eines Schadens, welcher durch ein illegales Autorennen entstanden ist, die Kosten übernimmt. An dieser Stelle können keine vertieften Ausführungen erfolgen, jedoch kann folgendes gesagt werden: Die Schäden die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zugeführt haben, werden durch ihre Versicherung reguliert, dh. die Versicherung übernimmt die Kosten. 

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Vorsicht: Regress

✅ Aber: Die Versicherung wird sich das Geld von Ihnen wieder zurückholen! Die Schäden an Ihrem Fahrzeug, die dadurch entstanden sind, dass Sie an einem illegalen Autorennen teilgenommen haben, werden von der Kaskoversicherung nicht übernommen. Grund hierfür ist, dass Sie durch die Teilnahme an einem illegalen Autorennen grob fahrlässig handeln.

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Rechtsanwalt einschalten.

✅ Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat läuft, dann sollten Sie sich unbedingt einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger suchen! Denn in solchen Fällen drohen Ihnen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen von Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe, sondern auch zivilrechtliche Schadensersatzforderung des Opfers! Im Ermittlungsverfahren ist es ratsam, einen Rechtsanwalt einzuschalten, um die eigenen Rechte effektiv zu schützen. 

Ziel des Ermittlungsverfahrens

✅ Das Ermittlungsverfahren dient der Aufklärung von Straftaten und kann für Betroffene mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen verbunden sein. Ein Rechtsanwalt bietet wichtige Unterstützung, indem er Akteneinsicht beantragt und den Überblick über die Beweislage behält. Dadurch kann er die Strategie der Verteidigung gezielt darauf abstimmen.

Verteidigung im Ermittlungsverfahren

✅ Gerade das subjektive Tatmerkmal („Absicht zur Erzielung höchstmöglicher Geschwindigkeit“) bietet Raum für Verteidigungsansätze. Für Beschuldigte ist frühe anwaltliche Hilfe entscheidend, um Fahrverbot, Fahrzeug­einziehung oder hohe Strafen zu vermeiden.

Einstellung des Verfahrens möglich.

✅ Darüber hinaus kann ein erfahrender Strafverteidiger/ Rechtsanwalt je nach Fall bereits im Ermittlungsverfahren große Erfolge für Sie erzielen: Es kann zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Sie kommen, zur Einstellung gegen einer Geldauflage oder zum Erlass eines Strafbefehls. Somit kommt es nicht zur Gerichtsverhandlung. 

Qualifizierter Anwalt

✅ Zu Bedenken ist auch, dass Sie mit einer guten Verteidigung und einem erfahrenen Strafverteidiger/ Rechtsanwalt eine Eintragung ins polizeiliche Führungszeugnis umgehen können. Denn werden Sie zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätze verurteilt oder zu einer Bewährungsstrafe von mehr als 3 Monaten, so wird diese Strafe in ihr polizeiliches Führungszeugnis eingetragen - Sie sind damit vorbestraft!

Läuft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren?

Termin absagen!

➡️ Termin bei der Polizei absagen! Entgegen der verbreiteten Auffassung besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Beschuldigten, einer Vorladung als Beschuldigter der Polizei Folge zu leisten. Dennoch versuchen die ermittelnden Beamten oft den Eindruck zu erwecken, dass es notwendig ist, als Beschuldigter zu dem Vorladungstermin bei der Polizei zu erscheinen. Das müssen Sie nicht! Es mag vielleicht höflich sein, die Vorladung als Beschuldigter rechtzeitig abzusagen. Dennoch besteht für den Beschuldigten im Strafverfahren keine rechtliche Verpflichtung dazu.

➡️ Der Beschuldigte ist der Polizei auch keine Erklärung schuldig, warum er nicht zum Vorladungstermin erscheinen kann. An dieser Stelle kann nur der eindringliche Rat lauten, keine Kommunikation mit der Polizei zu führen. 

➡️ Bitte sagen Sie den Termin schriftlich, per E-Mail oder per Fax ab. Bitte rufen Sie nicht bei der Polizei an, um den Termin abzusagen. Hier besteht die Gefahr, dass Sie sich überreden lassen oder am Telefon etwas sagen, was Sie belastet.(Aussageverweigerungsrecht). Mehr zum Thema Aussageverweigerungsrecht.

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Schweigen!

➡️ Schweigen! Kein Wort! Bitte schweigen Sie! Ein erfahrener Anwalt im Strafrecht wird Ihnen in dieser Situation in der Regel dazu raten, der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei nicht nachzukommen und vorerst zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Es ist ratsam, den Termin bei der Polizei abzusagen oder durch einen Anwalt absagen zu lassen. Aber was viel wichtiger ist: Bitte schweigen Sie! Unterschreiben Sie bitte nichts! Stattdessen sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren und Ihn beauftragen. (Aussageverweigerungsrecht). Mehr zum Thema Aussageverweigerungsrecht.

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Keine Nachteile!

➡️ Keine Nachteile für Sie! Wenn Sie den Termin bei der Polizei absagen und somit schweigen, dann riskieren Sie keine Nachteile. Ich kann es nur immer wieder sagen: Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen! Sie müssen nicht die Polizei/ Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen unterstützen und ihnen helfen! Nicht Sie müssen ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat (die Justiz/ Strafverfolgungsbehörden) muss Ihnen die Straftat nachweisen! Wenn Sie schweigen, nichts sagen, dann hat das im Strafrecht keine negativen Auswirkungen für Sie! Es ist kein Nachteil für Sie! Es ist sogar ihr Recht sich nicht selbst belasten zu müssen. (Aussageverweigerungsrecht). Mehr zum Thema Aussageverweigerungsrecht.

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Rechtsanwalt suchen!

➡️ Rechtsanwalt suchen! In einem solchen Fall sollten Sie sich einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger suchen und sich rechtlich vertreten. Der Rechtsanwalt kann wird dann Akteneinsicht beantragen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu suchen. Im Idealfall wenn Sie den Brief/ Vorladung der Polizei erhalten haben. Der Rechtsanwalt wird dann für Sie den Termin/ die Vorladung bei der Polizei absagen und sich um alles weitere kümmern! 

➡️ Wenn Sie von mir rechtlich vertreten bzw. verteidigt werden wollen, dann melden Sie sich umgehend bei mir, wenn Sie die Vorladung/ den Brief der Polizei erhalten haben. Ich sage den Termin für Sie ab, beantrage Akteneinsicht und führe ab sofort die gesamte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft/ der Polizei für Sie, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen!

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FAQ – Illegales Autorennen & § 315d StGB

1. Wann ist ein Autorennen illegal und strafbar?

Ein Rennen ist dann illegal, wenn es ohne behördliche Erlaubnis oder auf öffentlichen Straßen stattfindet — also wenn mehrere Fahrzeuge gegeneinander antreten oder ein Fahrzeug mit überhöhter, rücksichtsloser Geschwindigkeit "solo" fährt, um eine Höchstgeschwindigkeit zu erreichen.

2. Welche Norm im Gesetzbuch verbietet illegale Autorennen?

Verbotene Autorennen sind in § 315d StGB geregelt. Dort sind Teilnahme, Ausrichtung oder auch grobes „Rasen“ als Tatbestände definiert.

3. Welche Strafe droht bei Teilnahme an einem illegalen Autorennen (§ 315d Abs. 1)?

Wer ein Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, riskiert eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

4. Wann erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu fünf Jahre?

Wenn durch das Rennen das Leben oder die Gesundheit anderer gefährdet oder fremdes Eigentum von bedeutendem Wert in Gefahr gebracht wird, kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verhängt werden.

5. Kann bereits ein „Solo-Rennen“ (allein mit hoher Geschwindigkeit) strafbar sein?

Ja. § 315d Abs. 1 Nr. 3 erfasst ausdrücklich auch Einzelraser: Wer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob rücksichtslos fährt, um maximale Geschwindigkeit zu erreichen, macht sich strafbar.

6. Was droht bei fahrlässiger Gefährdung durch ein illegales Rennen?

Selbst wenn die Gefahr fahrlässig herbeigeführt wurde — also ohne Absicht auf Verletzung, aber mit Rücksichtslosigkeit — kann das zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren führen.

7. Ist der Versuch eines illegalen Rennens auch strafbar?

Ja — bereits der Versuch, ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen zu veranstalten, ist strafbar.

8. Welche Nebenfolgen drohen zusätzlich zur Strafe?

Häufig verhängen Gerichte neben Geld- oder Freiheitsstrafe Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis. Auch eine Einziehung des Fahrzeugs ist möglich.

9. Können bei illegalem Autorennen auch Punkte in Flensburg und Fahrverbot verhängt werden?

Ja — neben strafrechtlichen Folgen drohen meist Punkte im Fahreignungsregister und temporäre oder dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis.

10. Wird auch die Teilnahme ohne konkretes Rennen geahndet — z. B. bei extrem schnellem Fahren?

Ja — nicht nur organisierte Rennen: Wer sich grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhält und mit überhöhter Geschwindigkeit fährt, um Höchstgeschwindigkeit zu erreichen, kann strafbar sein.

11. Gilt § 315d StGB auch für Motorradrennen oder nur für Autos?

Die Norm bezieht sich auf „Kraftfahrzeuge“ allgemein — das umfasst auch Motorräder. Illegale Rennen mit Motorrädern fallen damit in denselben Strafbereich.

12. Können Mitfahrer oder Beifahrer mitbestraft werden?

Ja — Mitfahrer oder Personen, die das Rennen unterstützen oder mitorganisieren (z. B. als „Spotter“), können als Mittäter oder Gehilfen angesehen werden.

13. Wie wird bewiesen, dass ein Rennen illegal war?

Erheblich sind Beweismittel wie Zeugenaussagen, Videoaufnahmen, Daten aus Navigations- oder Telemetriesystemen, Geschwindigkeitssensoren oder Fahrzeugdaten sowie Fahrzeugzustand (z. B. frisch abgebrannte Reifen). Polizei und Staatsanwaltschaft sammeln solche Hinweise

14. Kann bei einer tödlichen Folge eines illegalen Rennens Mord oder fahrlässige Tötung drohen?

Ja — wenn durch das Rennen ein Unfall mit Todesfolge entsteht, kann das neben § 315d StGB zu weiteren Delikten wie fahrlässiger Tötung oder — je nach Umständen — sogar zu Tötung durch gefährlichen Eingriff führen. Die Strafen können dann deutlich höher ausfallen.

15. Wie kann man sich verteidigen, wenn man beschuldigt wird?

Wichtig: Aussageverweigerungsrecht nutzen, keine Schuld eingestehen, frühzeitig einen Strafverteidiger kontaktieren — insbesondere wenn Beweise unsicher sind oder Mitfahrer beteiligt waren. Oft lassen sich Beweislücken erkennen oder mildernde Umstände geltend machen.

Ermittlungsverfahren

✅ Bei vielen Straßenverkehrsdelikten – etwa Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt, Drogenfahrt oder gefährlichem Fahrverhalten – wird sofort ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. In dieser Phase entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob der Tatverdacht ausreicht und welche Maßnahmen notwendig sind. Für Betroffene ist jetzt wichtig: Schweigen ist Ihr Recht, und ohne Akteneinsicht lässt sich keine sinnvolle Verteidigungsstrategie entwickeln. Mehr dazu, was im Ermittlungsverfahren passiert, welche Rechte Beschuldigte haben und wie Sie Fehler vermeiden, erfahren Sie auf unserer Seite Ermittlungsverfahren.

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Vorladung

✅ Wer wegen eines Verkehrsdelikts im Fokus der Ermittler steht, erhält häufig eine polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Vorladung. Doch Vorsicht: Als Beschuldigter müssen Sie bei der Polizei nicht erscheinen und dürfen jederzeit schweigen. Unüberlegte Aussagen führen oft zu Nachteilen im weiteren Verfahren. Erfahren Sie hier, wie Sie sich bei einer Vorladung richtig verhalten, welche Rechte Sie haben und warum anwaltliche Beratung so wichtig ist – auf unserer Seite Vorladung / Anzeige & Vorladung.

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Strafbefehl

✅ Viele Verfahren im Verkehrsrecht enden nicht vor Gericht, sondern mit einem Strafbefehl – z. B. bei Fahrerflucht, Alkohol- oder Drogenfahrt, Geschwindigkeitsverstößen oder illegalen Autorennen. Ein Strafbefehl kann hohe Geldstrafen, Punkte in Flensburg oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis enthalten. Entscheidend ist, rechtzeitig zu reagieren: Innerhalb von 14 Tagen können Sie Einspruch einlegen. Alles Wichtige zu Ablauf, Fristen und Erfolgsstrategien finden Sie auf unserer Seite Strafbefehl.

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Dr. Dejan Dardic
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