Strafbarkeit. § 315d StGB.
§ 315d StGB regelt die Strafbarkeit von verbotenen Kraftfahrzeugrennen im öffentlichen Straßenverkehr. Die Norm zielt darauf ab, die erhebliche Gefährdung von Menschenleben und Sachwerten durch solche Rennen zu verhindern. Sie erfasst nicht nur die aktive Teilnahme an diesen Rennen, sondern auch deren Organisation und Durchführung sowie das rücksichtlose Fahren zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. Durch die Schaffung dieser Vorschrift wird dem steigenden Risiko illegaler Autorennen und den damit verbundenen Gefahren für die öffentliche Sicherheit entgegengewirkt. Verstöße gegen § 315d StGB werden mit empfindlichen Strafen geahndet. .
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