Haftbeschwerde.
⚖️✅Des Weiteren besteht die Möglichkeit Haftbeschwerde einzulegen. Hierbei handelt es sich um ein schriftliches Verfahren. Der Richter, welcher den Haftbefehl erlassen hat, überprüft diesen erneut. Kommt er zu dem Entschluss, dass der Haftbefehl rechtswidrig ist, so wird er den Haftbefehl aufheben. Bleibt der Richter jedoch bei seiner ursprünglichen Entscheidung, legt er dem Beschwerdegericht die Akte zur erneuten Überprüfung vor.
⚖️✅Das Beschwerdegericht überprüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung in die Untersuchungshaft vorliegen oder nicht. Die Vorteile liegen hier zum einen, dass ein anderes Gericht mit den Voraussetzungen der Untersuchungshaft betraut wird und zum anderen, dass es deutlich mehr Zeit hat, sich insbesondere mit den Rechtsfragen des Falles auseinanderzusetzen. War die Haftbeschwerde erfolglos, kann hiergegen die weitere Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt werden.