Untersuchungshaft – 
STRAFVERTEIDIGUNG in Gütersloh & NRW

Untersuchungshaft – Ihr Strafverteidiger in NRW & Gütersloh

✅ Die Untersuchungshaft (U-Haft) ist einer der schwerwiegendsten Eingriffe im Strafverfahren. Wer plötzlich mit einem Haftbefehl konfrontiert wird, braucht sofort einen erfahrenen Strafverteidiger, der die eigenen Rechte kennt und entschlossen handelt. Wir vertreten Mandanten in Gütersloh, ganz NRW und bundesweit – schnell, diskret und effektiv.

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Was bedeutet Untersuchungshaft?

✅ Die Untersuchungshaft ist eine Freiheitsentziehung vor dem eigentlichen Gerichtsverfahren. Sie dient nicht der Bestrafung, sondern soll sicherstellen, dass das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Für Betroffene und Angehörige ist diese Situation jedoch meist ein Schock. Deshalb ist schnelle rechtliche Unterstützung entscheidend.

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Untersuchungshaft. Zweck. 

✅ Untersuchungshaft ist die Inhaftierung eines Beschuldigten vor einer rechtskräftigen Verurteilung, um das Strafverfahren zu sichern. Sie dient nicht der Bestrafung, sondern dem Zweck, etwa Flucht oder Verdunkelung von Beweismitteln zu verhindern.

Voraussetzungen für eine U-Haft

✅ Die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft sind in § 112 f. StPO normiert. Die Vorschrift nennt etwa Flucht, Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr und die Wiederholungsgefahr als mögliche Haftgründe. Eine Unterbringung in die Untersuchungshaft ist nur durch richterlichen Beschluss zulässig, wenn ein dringender Tatverdacht besteht, dass der Beschuldigte die Straftat begangen hat. 

Was ist Untersuchungshaft?

✅ Untersuchungshaft ist die Inhaftierung eines Beschuldigten vor einer rechtskräftigen Verurteilung, um das Strafverfahren zu sichern. Sie dient nicht der Bestrafung, sondern dem Zweck, etwa Flucht oder Verdunkelung von Beweismitteln zu verhindern.

Wann darf Untersuchungshaft angeordnet werden?

Die Voraussetzungen sind gesetzlich klar geregelt nach § 112 StPO ff.:

🟧1. Dringender Tatverdacht 

✅ Es muss eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. 

🟧2. Ein anerkannter Haftgrund:

✅ Fluchtgefahr – Risiko, dass sich die beschuldigte Person dem Verfahren entzieht. 

✅ Verdunkelungsgefahr – etwa das Beeinflussen von Zeugen oder Beweismitteln. 

✅ Wiederholungsgefahr – erneute ähnliche Straftaten erscheinen wahrscheinlich.

🟧3. Verhältnismäßigkeit 

✅ U-Haft darf nur verhängt werden, wenn sie im Verhältnis zur Schwere der Tat steht und kein milderes Mittel ausreicht. Gerade an dieser Stelle gibt es häufig Ansatzpunkte, um gegen den Haftbefehl vorzugehen.

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Haftprüfung.
Haftbeschwerde. Beschwerde.

✅ Im Kern müssen aber drei Voraussetzungen vorliegen. Fehlt einer dieser Voraussetzungen, muss der Haftbefehl sofort aufgehoben werden: Dringender Tatverdacht, Vorliegen einer der Haftgründe, § 112 StPO, Haftbefehl muss verhältnismäßig sein. Gegen einen Haftbefehl kann eine Haftprüfung, Haftbeschwerde und eine weitere Beschwerde eingelegt werden.

Dauer der Untersuchungshaft

✅ Untersuchungshafungshaft maximal sechs Monate andauern. Nur in Ausnahmefällen kann sie verlängert werden. Wichtig: Sobald Tatverdacht oder Haftgrund wegfallen, muss der Haftbefehl aufgehoben werden. Darauf achten wir äußerst genau.

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Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic

🟧 Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Er vertritt Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. 

🟧 Bedingungsloser Einsatz für den Mandanten - nicht nur eine berufliche Pflicht, sondern auch ethisches Gebot. Strafverteidigung ist Kampf - bis zum Schluss.

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Verteidigung in Haftsachen

Als spezialisierte Strafverteidiger in Gütersloh und NRW setzen wir alles daran, eine schnelle Entlassung zu erreichen. Dazu gehören: 

🟧 Prüfung des Haftbefehls auf rechtliche Fehler 

🟧 Antrag auf Haftprüfung Einlegung einer Haftbeschwerde 

🟧 Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie 

🟧 Vorbereitung und Unterstützung von Angehörigen, z. B. beim Besuchsrecht, Kommunikation und Abläufen 

Viele Haftbefehle sind angreifbar – je früher wir eingeschaltet werden, desto größer sind die Chancen.

Warum eine spezialisierte Verteidigung so wichtig ist

🟧 U-Haft ist psychisch extrem belastend und kann das gesamte Leben zum Kippen bringen: Beruf, Familie, soziale Bindungen. Wir wissen, wie dringend schnelle Schritte sind – und wie wichtig es ist, Fehler der Ermittlungsbehörden aufzudecken. Unsere Mandanten profitieren von: 

✅ schneller Erreichbarkeit 

✅ direktem Kontakt zum Verteidiger 

✅ Erfahrung mit Haftbefehlen und U-Haft-Verfahren 

✅ entschlossener, strategischer Verteidigung

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Soforthilfe bei Haftbefehl oder Untersuchungshaft in Gütersloh & NRW

🟧 Wenn ein Angehöriger festgenommen wurde oder ein Haftbefehl droht: 

✅ Melden Sie sich sofort bei uns – rund um die Uhr erreichbar. 

✅ Keine Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft ohne Anwalt. 

✅ Wir kümmern uns um alles Weitere: Prüfung, Antragstellung, Kommunikation, Verteidigung. 

🟧 Untersuchungshaft ist kein Zustand, den man einfach hinnehmen muss. Wir kämpfen für Ihre Freiheit.

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Ablauf & Dauer der Untersuchungshaft

🟧 Wird die Untersuchungshaft angeordnet, ergehen in der Regel ein Haftbefehl und die Unterbringung erfolgt in einer Untersuchungshaftanstalt. Die Dauer ist begrenzt: Grundsätzlich darf die U-Haft sechs Monate nicht überschreiten (§ 121 StPO). Unter bestimmten Umständen kann sie bis zu 12 Monate andauern (z. B. bei Wiederholungsgefahr). Sobald die Voraussetzungen (Tatverdacht, Haftgrund) wegfallen, muss die Haft aufgelöst werden.

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Haftprüfung.

✅ Befindet sich der Beschuldigte in U-Haft, kann eine Haftprüfung beantragt werden, welche innerhalb von 2 Wochen durchgeführt wird. Es handelt sich dabei um eine mündliche Verhandlung, im Rahmen dessen über die Aufhebung oder Aussetzungen entschieden werden soll. Erweist sich die Haftprüfung als erfolglos, besteht die Möglichkeit Haftbeschwerde gegen die Haftfortdauer einzulegen.

Haftbeschwerde.

✅ Des Weiteren besteht die Möglichkeit Haftbeschwerde einzulegen. Hierbei handelt es sich um ein schriftliches Verfahren. Der Richter, welcher den Haftbefehl erlassen hat, überprüft diesen erneut. Kommt er zu dem Entschluss, dass der Haftbefehl rechtswidrig ist, so wird er den Haftbefehl aufheben. Bleibt der Richter jedoch bei seiner ursprünglichen Entscheidung, legt er dem Beschwerdegericht die Akte zur erneuten Überprüfung vor. 

Voraussetzung. Prüfung.

✅ Das Beschwerdegericht überprüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung in die Untersuchungshaft vorliegen oder nicht. Die Vorteile liegen hier zum einen, dass ein anderes Gericht mit den Voraussetzungen der Untersuchungshaft betraut wird und zum anderen, dass es deutlich mehr Zeit hat, sich insbesondere mit den Rechtsfragen des Falles auseinanderzusetzen. War die Haftbeschwerde erfolglos, kann hiergegen die weitere Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt werden.

Beschwerde.

✅ Die weitere Beschwerde kommt dann in Betracht, wenn die Haftbeschwerde erfolglos geblieben ist. In diesem Fall entscheidet das Oberlandesgericht über die Fortdauer der Untersuchungshaft.

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Chancen.
Aufhebung.
Außer Vollzug.

✅ Schätzungsweise jeder 2. Haftbefehl und die gleichzeitige Anordnung der Unterbringung in die Untersuchungshaft ist fehlerhaft. Obwohl der Gesetzgeber die Hürden für den Erlass eine U-Haftbefehls sehr hochgesteckt hat, legen die Ermittlungsbehörden und die zuständigen Gerichte die Voraussetzungen zumal sehr großzügig und sehr weit zu ihren Gunsten aus. 

✅ Die häufigsten Fehler beim Erlass eines Untersuchungs-Haftbefehls, die beobachtet werden können, ist die falsche Annahmen einer möglichen Fluchtgefahr sowie die Missachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Denn die Fluchtgefahr erfordert mehr, als die bloße Möglichkeit, dass der Beschuldigte fliehen wird. Das wird oftmals von den Gerichten verkannt. Stattdessen muss eine hohe Wahrscheinlichkeit vorliegen, dass der Beschuldigte fliehen wird, was wiederum durch das Gericht anhand konkreter Tatsachen festgestellt werden muss.

Besuchsrecht

✅ Der Beschuldigte hat in der U-Haft ein Besuchsrecht durch Angehörige/ Freunde. Allerdings wird ein solcher Besuch optisch und in bestimmten Fällen sogar akustisch überwacht. Voraussetzung für einen Besuch ist eine sog. Besuchserlaubnis, welche sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch bei Gericht beantragt werden kann. Diesen Einschränkungen unterliegt ein beauftragter Rechtsanwalt/ Strafverteidiger nicht. Ein erfahrener und kompetenter Rechtsanwalt/ Strafverteidiger wird keine Chance entgehen lassen, damit der Beschuldigte aus der Haft entlassen wird.

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic

🟧 Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Er vertritt Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. 

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FAQ – Untersuchungshaft (U-Haft): Voraussetzungen, Rechte & Ablauf

1. Was ist Untersuchungshaft?

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2. Unter welchen Voraussetzungen darf Untersuchungshaft angeordnet werden?

Untersuchungshaft darf nur angeordnet werden, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und mindestens ein gesetzlich geregelter Haftgrund (z. B. Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr) vorliegt.

3. Wer entscheidet über die Anordnung der U-Haft?

Ein Haftbefehl und damit die Anordnung der Untersuchungshaft darf nur durch einen Richter ergehen — nicht durch Polizei oder Staatsanwaltschaft.

4. Wie lange darf Untersuchungshaft dauern?

Grundsätzlich darf U-Haft bis zu sechs Monate dauern. Eine Verlängerung über diese Frist hinaus ist nur in Ausnahmefällen erlaubt — z. B. bei besonderem Umfang oder besonderer Schwierigkeit der Ermittlungen.

5. Wann ist eine längere U-Haft über sechs Monate hinaus zulässig?

Nur bei besonderer Komplexität des Falls, großem Beweisaufwand oder wichtigen Gründen — und dann nur unter strenger Prüfung durch ein Oberlandesgericht.

6. Woraus ergibt sich das Recht auf U-Haft bzw. deren rechtliche Grundlage?

Die gesetzlichen Vorschriften finden sich in den §§ 112 ff. der Strafprozessordnung (StPO). Dort sind Tat- bzw. Haftgründe, Verfahrensregeln und Grundsätze für U-Haft festgelegt.

7. Worin besteht der Zweck der Untersuchungshaft?

U-Haft dient der Sicherung des Strafverfahrens: Sie soll Flucht des Beschuldigten verhindern, die Beweissicherung gewährleisten und das Risiko der Beeinflussung von Zeugen oder Vernichtung von Beweismaterial vermeiden.

8. Wird die Zeit in Untersuchungshaft später angerechnet?

Ja — eine verhängte Freiheitsstrafe kann die Zeit in U-Haft anrechnen lassen. Das heißt: Wer verurteilt wird, bekommt die Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet.

9. Was sind typische Haftgründe, die eine U-Haft rechtfertigen?

Typische Haftgründe sind: Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr (z. B. Zeugeneinfluss oder Beweismittelvernichtung), Wiederholungsgefahr oder – bei besonders schweren Straftaten – allein die Schwere der Tat.

10. Welche Rechte hat der Beschuldigte in U-Haft?

Der Beschuldigte hat u.a. das Recht auf Verteidigung durch einen Anwalt, auf Kontakt zu Familie und Außenwelt, das Recht auf Haftprüfung sowie Anspruch auf faire Behandlung trotz der Freiheitsentziehung.

11. Wann muss der Haftbefehl aufgehoben werden?

Wenn die Haftgründe entfallen, kein dringender Tatverdacht mehr besteht oder der weitere Verbleib in Haft unverhältnismäßig wäre — z. B. bei geringer Tatbedeutung oder fehlender Fluchtgefahr.

12. Welche Alternativen gibt es zur Untersuchungshaft?

Mildere Maßnahmen können z. B. Meldeauflagen, Wohnsitzbindungen, Kaution oder elektronischer Aufenthalt sein — sofern sie geeignet sind, den Zweck der Haft (z. B. Sicherung des Verfahrens) gleichermaßen zu erfüllen.

13. Wann wird U-Haft typischerweise aufgelöst?

Untersuchungshaft endet in der Regel mit Anklageerhebung und Beginn des Hauptverfahrens, mit Einstellung des Verfahrens oder mit Freispruch. Wichtig: Solange Haftgründe wegfallen oder Verhältnismäßigkeit entfällt, muss die Haft sofort aufgehoben werden.

14. Kann man gegen U-Haft vorgehen — z. B. mit einem Haftprüfungsantrag?

Ja — Verteidigung kann jederzeit eine gerichtliche Überprüfung der Haftbedingungen verlangen. Das zuständige Gericht muss dann prüfen, ob Haftgründe weiterhin bestehen oder eine Alternative zur Freiheitsentziehung möglich ist.

15. Gelten für U-Haft besondere verfassungsrechtliche Anforderungen?

Ja — da U-Haft einen deutlichen Eingriff in die Freiheit darstellt, gelten strenge Anforderungen: Die Haft muss verhältnismäßig sein, es muss eine richterliche Entscheidung vorliegen und der Zweck der Haft (Sicherstellung des Verfahrens) muss klar dargelegt sein.

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Notruf-Hotline

(Bundesweit – 24h Stunden – rund um die Uhr!)

Je früher Sie einen kompetenten Rechtsanwalt/ Strafverteidiger beauftragen, desto höher sind die Erfolgschancen, dass dieser die richtigen Weichen zu Beginn des Verfahrens legt. Daher hat Rechtsanwalt/ Strafverteidiger Dr. Dejan Dardic in Eilfällen (Verhaftung/ Hausdurchsuchung/ Festnahme) eine Notruf-Hotline eingerichtet, welche bundesweit 24 Stunden, 365 Tage im Jahr besetzt ist: 0160 2444627

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