Konsequente Strafverteidigung für Geschäftsführer und Unternehmer

🟧 Der Vorwurf der Insolvenzverschleppung gehört zu den häufigsten und zugleich gefährlichsten Delikten im Wirtschaftsstrafrecht. Geschäftsführer und Unternehmer sehen sich oft plötzlich mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, Hausdurchsuchungen oder Vorladungen konfrontiert. Als Strafverteidiger in Gütersloh vertreten wir Mandanten gezielt bei dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung – frühzeitig, diskret und mit klarer Verteidigungsstrategie. 

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Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic

🟧 Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Er vertritt Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. 

🟧 Bedingungsloser Einsatz für den Mandanten - nicht nur eine berufliche Pflicht, sondern auch ethisches Gebot. Strafverteidigung ist Kampf - bis zum Schluss.

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Insolvenz-verschleppung – wann liegt eine Straftat vor?

🟧 Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt wird, obwohl ein Insolvenzgrund besteht. Relevante Insolvenzgründe sind: 

• Zahlungsunfähigkeit – laufende Verbindlichkeiten können nicht mehr beglichen werden 

• Überschuldung – die Verbindlichkeiten übersteigen das Vermögen und es fehlt eine positive Fortführungsprognose 

🟧 Sobald ein Insolvenzgrund vorliegt, beginnt die persönliche Antragspflicht der Geschäftsleitung. Wird diese Pflicht verletzt, droht ein Strafverfahren.

Wer ist betroffen?

🟧 Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung richten sich regelmäßig gegen: 

• Geschäftsführer einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) 

• Vorstände einer AG 

• faktische Geschäftsführer 

• Gesellschafter mit maßgeblichem Einfluss auf die Geschäftsführung

🟧 Entscheidend ist nicht die formale Position, sondern die tatsächliche Verantwortung.

Welche Strafen drohen bei Insolvenz-verschleppung?

🟧 Die Insolvenzverschleppung ist kein Bagatelldelikt. Mögliche Folgen sind: 

• Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe 

• Strafbefehl oder Anklage vor dem Amts- oder Landgericht

• Eintrag im Führungszeugnis

• Berufsrechtliche Konsequenzen (z. B. Geschäftsführer- oder Tätigkeitsverbot) 

• Massive Reputationsschäden 

🟧 Häufig wird Insolvenzverschleppung mit weiteren Vorwürfen kombiniert, etwa: 

• Bankrottdelikten 

• Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen 

• Steuerstraftaten 

🟧 Ohne frühzeitige Strafverteidigung eskalieren diese Verfahren schnell.

Typische Fehler von Beschuldigten

🟧 Viele Beschuldigte handeln nicht vorsätzlich, sondern unter wirtschaftlichem Druck. Dennoch führen folgende Fehler regelmäßig zu strafrechtlichen Problemen: 

• Fortführung des Geschäftsbetriebs trotz Insolvenzreife 

• Zahlungen an einzelne Gläubiger 

• Hoffnung auf kurzfristige Finanzierungen 

• Fehlende oder fehlerhafte Liquiditätsplanung 

• Aussagen gegenüber Behörden ohne anwaltliche Beratung 

🟧 Was unternehmerisch nachvollziehbar erscheint, wird strafrechtlich oft streng bewertet.

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Warum ein Strafverteidiger in Gütersloh entscheidend ist

🟧 Im Insolvenzstrafrecht geht es nicht um wirtschaftliche Sanierung, sondern um:

• Abwehr strafrechtlicher Vorwürfe

• Schutz vor Selbstbelastung

• Kontrolle des Ermittlungsverfahrens

• Minimierung von Strafen und Folgeschäden

🟧 Als Strafverteidiger vertreten wir ausschließlich Ihre persönlichen Interessen. Wir kommunizieren für Sie mit Staatsanwaltschaft und Gericht – sachlich, strategisch und bestimmt.

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Unsere Verteidigung bei Insolvenzverschleppung

🟧 Wir vertreten Mandanten aus Gütersloh und bundesweit unter anderem bei:

• Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung

• Vorladungen zur Beschuldigtenvernehmung

• Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen

• Anklagen vor Amts- und Landgerichten

• Berufungs- und Revisionsverfahren

🟧 Dabei prüfen wir insbesondere:

• ob tatsächlich Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorlag

• ab wann eine Antragspflicht bestand

• ob Fristen korrekt berechnet wurden

• ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachweisbar ist und ob Verfahrensfehler oder Beweisprobleme bestehen 

🟧 Ziel ist immer die Einstellung des Verfahrens oder zumindest eine deutliche Strafmilderung.

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Frühzeitige Strafverteidigung schützt Sie

Der größte Fehler bei Insolvenzverschleppung ist Zögern. Der zweitgrößte Fehler ist unüberlegte Kommunikation mit Ermittlungsbehörden. Schweigen ist Ihr gutes Recht – und professionelle Strafverteidigung Ihr wirksamster Schutz.

Läuft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren?

Termin absagen!

🟧 Termin bei der Polizei absagen! Entgegen der verbreiteten Auffassung besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Beschuldigten, einer Vorladung als Beschuldigter der Polizei Folge zu leisten. Dennoch versuchen die ermittelnden Beamten oft den Eindruck zu erwecken, dass es notwendig ist, als Beschuldigter zu dem Vorladungstermin bei der Polizei zu erscheinen. Das müssen Sie nicht! Es mag vielleicht höflich sein, die Vorladung als Beschuldigter rechtzeitig abzusagen. Dennoch besteht für den Beschuldigten im Strafverfahren keine rechtliche Verpflichtung dazu.

🟧 Der Beschuldigte ist der Polizei auch keine Erklärung schuldig, warum er nicht zum Vorladungstermin erscheinen kann. An dieser Stelle kann nur der eindringliche Rat lauten, keine Kommunikation mit der Polizei zu führen. 

🟧 Bitte sagen Sie den Termin schriftlich, per E-Mail oder per Fax ab. Bitte rufen Sie nicht bei der Polizei an, um den Termin abzusagen. Hier besteht die Gefahr, dass Sie sich überreden lassen oder am Telefon etwas sagen, was Sie belastet.

📌(Aussageverweigerungsrecht). Mehr zum Thema Aussageverweigerungsrecht.

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Schweigen! Kein Wort!

🟧 Schweigen! Kein Wort! Bitte schweigen Sie! Ein erfahrener Anwalt im Strafrecht wird Ihnen in dieser Situation in der Regel dazu raten, der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei nicht nachzukommen und vorerst zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Es ist ratsam, den Termin bei der Polizei abzusagen oder durch einen Anwalt absagen zu lassen. Aber was viel wichtiger ist: Bitte schweigen Sie! Unterschreiben Sie bitte nichts! Stattdessen sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren und Ihn beauftragen. 

📌(Aussageverweigerungsrecht). Mehr zum Thema Aussageverweigerungsrecht.

Keine Nachteile

🟧 Keine Nachteile für Sie! Wenn Sie den Termin bei der Polizei absagen und somit schweigen, dann riskieren Sie keine Nachteile. Ich kann es nur immer wieder sagen: Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen! Sie müssen nicht die Polizei/ Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen unterstützen und ihnen helfen! Nicht Sie müssen ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat (die Justiz/ Strafverfolgungsbehörden) muss Ihnen die Straftat nachweisen! Wenn Sie schweigen, nichts sagen, dann hat das im Strafrecht keine negativen Auswirkungen für Sie! Es ist kein Nachteil für Sie! Es ist sogar ihr Recht sich nicht selbst belasten zu müssen.

📌(Aussageverweigerungsrecht). Mehr zum Thema Aussageverweigerungsrecht.

Rechtsanwalt suchen!

🟧 Rechtsanwalt suchen! In einem solchen Fall sollten Sie sich einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger suchen und sich rechtlich vertreten. Der Rechtsanwalt kann wird dann Akteneinsicht beantragen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu suchen. Im Idealfall wenn Sie den Brief/ Vorladung der Polizei erhalten haben. Der Rechtsanwalt wird dann für Sie den Termin/ die Vorladung bei der Polizei absagen und sich um alles weitere kümmern! 

🟧 Wenn Sie von mir rechtlich vertreten bzw. verteidigt werden wollen, dann melden Sie sich umgehend bei mir, wenn Sie die Vorladung/ den Brief der Polizei erhalten haben. Ich sage den Termin für Sie ab, beantrage Akteneinsicht und führe ab sofort die gesamte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft/ der Polizei für Sie, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen!

📌(Aussageverweigerungsrecht). Mehr zum Thema Aussageverweigerungsrecht.

Häufige Fragen zur Insolvenzverschleppung – Strafverteidiger in Gütersloh

1. Was ist Insolvenzverschleppung?

Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn ein Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt wird, obwohl Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bereits eingetreten sind. Es handelt sich um eine Straftat mit erheblichen straf- und haftungsrechtlichen Folgen.

2. Ab wann bin ich verpflichtet, Insolvenzantrag zu stellen?

Die Antragspflicht beginnt mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Ab diesem Zeitpunkt muss unverzüglich geprüft werden, ob ein Insolvenzantrag erforderlich ist.

3. Wie lange habe ich Zeit für den Insolvenzantrag?

Bei Zahlungsunfähigkeit beträgt die maximale Frist 3 Wochen, bei Überschuldung 6 Wochen. Diese Fristen sind keine Schonfristen und dürfen nur genutzt werden, wenn realistische Sanierungsaussichten bestehen.

4. Welche Strafe droht bei Insolvenzverschleppung?

Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren. Zusätzlich können Einträge im Führungszeugnis, Berufsverbote und erhebliche Reputationsschäden folgen.

5. Reicht Fahrlässigkeit für eine Strafbarkeit aus?

Ja. Insolvenzverschleppung kann auch fahrlässig begangen werden. Vorsatz ist nicht zwingend erforderlich, um strafrechtlich belangt zu werden.

6. Wer kann wegen Insolvenzverschleppung belangt werden?

Geschäftsführer, Vorstände, faktische Geschäftsführer und Personen mit maßgeblichem Einfluss auf die Unternehmensführung können persönlich strafrechtlich verfolgt werden.

7. Was ist ein faktischer Geschäftsführer?

Ein faktischer Geschäftsführer ist jemand, der ohne formelle Bestellung tatsächlich die Geschäfte führt oder maßgebliche Entscheidungen trifft. Auch diese Personen können strafrechtlich haften.

8. Wann liegt Zahlungsunfähigkeit vor?

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, fällige Verbindlichkeiten dauerhaft zu begleichen und keine kurzfristige Besserung absehbar ist.

9. Wann spricht man von Überschuldung?

Überschuldung liegt vor, wenn die Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen und keine positive Fortführungsprognose für das Unternehmen besteht.

10. Muss ich mit der Staatsanwaltschaft sprechen?

Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Unüberlegte Aussagen können die eigene Verteidigung erheblich erschweren.

11. Sollte ich sofort einen Strafverteidiger einschalten?

Ja. Je früher ein Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto größer sind die Chancen, das Verfahren frühzeitig zu beeinflussen oder sogar eine Einstellung zu erreichen.

12. Kann Insolvenzverschleppung auch nachträglich festgestellt werden?

Ja. Die Beurteilung erfolgt häufig rückblickend durch Staatsanwaltschaft, Sachverständige oder Insolvenzverwalter. Das macht eine frühzeitige Verteidigungsstrategie besonders wichtig.

13. Droht neben der Strafe auch persönliche Haftung?

Ja. Zusätzlich zur strafrechtlichen Verfolgung drohen zivilrechtliche Haftungsansprüche, die bis in das Privatvermögen reichen können.

14. Wird Insolvenzverschleppung häufig mit anderen Delikten kombiniert?

Ja. Häufige Begleitvorwürfe sind Bankrottdelikte, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerstraftaten.

15. Warum einen Strafverteidiger in Gütersloh beauftragen?

Ein lokaler Strafverteidiger kennt die regionalen Staatsanwaltschaften und Gerichte und kann schnell reagieren. Das ist insbesondere bei Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung ein entscheidender Vorteil.

Dr. Dejan Dardic 
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