Gefährliche, schwere und fahrlässige Körperverletzung – Übersicht der Delikte
Das StGB unterscheidet mehrere Qualifikationen der Körperverletzung, je nach Schwere der Tat:
1. Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)
• Einsatz gefährlicher Werkzeuge (z. B. Messer, Flasche)
• gemeinschaftliches Handeln
• lebensgefährdende Behandlung
Strafe: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren
2. Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)
• Verlust von Sehvermögen, Gliedmaßen
• dauerhafte Entstellung oder Lähmung
Strafe: Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren
3. Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
Wenn die Körperverletzung unbeabsichtigt zum Tod führt.
Strafe: Freiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren
4. Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
Auch bei Unachtsamkeit oder Leichtsinn – z. B. im Straßenverkehr – drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Strafe: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe
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