Körperverletzung im Strafrecht – Infos zu Tatbestand, Strafe & Verteidigung

Körperverletzung im Strafrecht

Körperverletzungsdelikte gehören zu den häufigsten Straftaten in Deutschland. Ob bei Auseinandersetzungen, Unfällen oder im Rahmen polizeilicher Ermittlungen – die rechtlichen Folgen sind oft gravierend. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Arten von Körperverletzung das deutsche Strafrecht kennt, welche Strafen drohen und wie ein spezialisierter Strafverteidiger bei Körperverletzung helfen kann.

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Warum brauche ich einen Anwalt?

Das Einschalten eines Rechtsanwalts als Beschuldigter in einem Strafverfahren ist nicht nur empfehlenswert, sondern oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens. Hier sind die wichtigsten Gründe – auch aus juristischer Sicht – warum du als Beschuldigter unbedingt einen Strafverteidiger hinzuziehen solltest:

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Neben umfassenden Fachwissen im Strafrecht, verfügt er über herausragende analytische Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick sowie über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, um sie umfassend rechtlich beraten und verteidigen zu können. Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Dejan Dardić berät und verteidigt Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Bundesweit.

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Akteneinsichtsrecht (nur über den Anwalt)

Als Beschuldigter haben Sie kein eigenes Recht auf vollstädnige Akteneinsicht. Dieses steht nur Ihrem Verteidiger gemäß § 147 StPO zu. Ohne die vollständige Kenntnis des Akteninhalts – etwa der Beweislage, Aussagen von Zeugen oder Gutachten – können Sie sich nicht effektiv verteidigen.➡️ Ein Anwalt kann die Akte einsehen und deine Verteidigungsstrategie darauf aufbauen.

Aussageverhalten gezielt steuern

Viele Beschuldigte begehen den Fehler, ohne anwaltliche Beratung auszusagen – und schaden sich dadurch selbst. Ein Verteidiger kann prüfen, ob es besser ist, zunächst zu schweigen (was dein gutes Recht ist, § 136 StPO), oder ob eine Einlassung sinnvoll ist. ➡️ Reden ist Silber – Schweigen kann Gold sein.

Juristischer Beistand gegen staatliche Macht

Die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) verfügen über Fachwissen, Mittel und Erfahrung. Als Laie bist du ihnen oft hoffnungslos unterlegen. ➡️ Ein Verteidiger sorgt für Waffengleichheit und achtet auf die Einhaltung deiner Rechte.

Dr. Dejan Dardić 
RECHTSANWALT | STRAFVERTEIDIGER.

Risiko ohne Anwalt.

Als Beschuldigter Sind Sie in einer rechtlich hochkomplexen und oft belastenden Situation. Ohne anwaltliche Unterstützung riskieren Sie Fehler, die Sie teuer zu stehen kommen können – im schlimmsten Fall sogar mit einer Verurteilung. 

Körperverletzung im Strafrecht: Alle Infos zu § 223 StGB, gefährlicher Körperverletzung, Strafen & Verteidigung. Jetzt anwaltliche Hilfe sichern!

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Milderung oder Einstellung möglich

Ein Anwalt kann mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht verhandeln – etwa über eine Einstellung gemäß §§ 153, 153a StPO (geringe Schuld) oder über eine Strafmilderung bei Geständnis, Schadenswiedergutmachung etc. ➡️ Oft kann ein Verfahren ohne Hauptverhandlung beendet werden – das spart Nerven, Geld und möglicherweise ein Strafregistereintrag.

Schutz vor Beweismittelfehlern Verfahrensverstößen

Ein Anwalt erkennt, ob Beweise rechtmäßig erhoben wurden (z. B. Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung, Vernehmung ohne Belehrung). Ist das nicht der Fall, kann er deren Verwertung angreifen. ➡️ Formfehler können zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen – das kann das Verfahren kippen.

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Neben umfassenden Fachwissen im Strafrecht, verfügt er über herausragende analytische Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick sowie über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, um sie umfassend rechtlich beraten und verteidigen zu können. Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Dejan Dardić berät und verteidigt Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Bundesweit.

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Körperverletzung & Strafrecht

Körperverletzungsdelikte zählen zu den zentralen Straftatbeständen im deutschen Strafrecht und sind im Strafgesetzbuch (StGB) in den §§ 223 ff. geregelt. Sie dienen dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit des Menschen. Sowohl vorsätzliche als auch fahrlässige Handlungen können strafbar sein, abhängig von der Schwere der Tat und den individuellen Umständen.

Was ist Körperverletzung? – Definition nach § 223 StGB

Laut § 223 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. 

Voraussetzungen im Überblick: 

• Körperliche Misshandlung = spürbare, üble und unangemessene Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens 

• Gesundheitsschädigung = Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustands 

Diese einfache Körperverletzung ist ein Vergehen, das mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet wird.

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Gefährliche, schwere und fahrlässige Körperverletzung – Übersicht der Delikte

Das StGB unterscheidet mehrere Qualifikationen der Körperverletzung, je nach Schwere der Tat: 

1. Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) 

• Einsatz gefährlicher Werkzeuge (z. B. Messer, Flasche) 

• gemeinschaftliches Handeln 

• lebensgefährdende Behandlung 

Strafe: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren 


2. Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) 

• Verlust von Sehvermögen, Gliedmaßen 

• dauerhafte Entstellung oder Lähmung 

Strafe: Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren 


3. Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) 

Wenn die Körperverletzung unbeabsichtigt zum Tod führt.  

Strafe: Freiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren 


4. Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) Auch bei Unachtsamkeit oder Leichtsinn – z. B. im Straßenverkehr – drohen strafrechtliche Konsequenzen. 

Strafe: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe

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Sonderfall: Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB)

Polizeibeamte oder Amtsträger, die im Dienst unrechtmäßig Gewalt anwenden, begehen eine Körperverletzung im Amt. Diese wird besonders streng verfolgt. 

Strafe: Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren 

Strafantrag, Verjährung & Schmerzensgeld bei Körperverletzung

Die einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) ist in der Regel ein Antragsdelikt. Der Geschädigte muss die Tat anzeigen – sonst erfolgt keine Strafverfolgung. Nur bei besonderem öffentlichen Interesse wird auch ohne Strafantrag ermittelt. 

• Verjährung: meist nach 5 Jahren 

• Zivilrechtliche Ansprüche: Schmerzensgeld & Schadensersatz (§ 253 BGB)

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Frühzeitig anwaltliche Hilfe!

Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt Körperverletzungsdelikte werden im deutschen Strafrecht mit Nachdruck verfolgt und können erhebliche strafrechtliche sowie zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Betroffene – sowohl Opfer als auch Beschuldigte – sollten frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um ihre Rechte zu wahren.

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Neben umfassenden Fachwissen im Strafrecht, verfügt er über herausragende analytische Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick sowie über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, um sie umfassend rechtlich beraten und verteidigen zu können. Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Dejan Dardić berät und verteidigt Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Bundesweit.

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Läuft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren?

Termin absagen!

Termin bei der Polizei absagen! Entgegen der verbreiteten Auffassung besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Beschuldigten, einer Vorladung als Beschuldigter der Polizei Folge zu leisten. Dennoch versuchen die ermittelnden Beamten oft den Eindruck zu erwecken, dass es notwendig ist, als Beschuldigter zu dem Vorladungstermin bei der Polizei zu erscheinen. Das müssen Sie nicht! Es mag vielleicht höflich sein, die Vorladung als Beschuldigter rechtzeitig abzusagen. Dennoch besteht für den Beschuldigten im Strafverfahren keine rechtliche Verpflichtung dazu. Der Beschuldigte ist der Polizei auch keine Erklärung schuldig, warum er nicht zum Vorladungstermin erscheinen kann. An dieser Stelle kann nur der eindringliche Rat lauten, keine Kommunikation mit der Polizei zu führen. Bitte sagen Sie den Termin schriftlich, per E-Mail oder per Fax ab. Bitte rufen Sie nicht bei der Polizei an, um den Termin abzusagen. Hier besteht die Gefahr, dass Sie sich überreden lassen oder am Telefon etwas sagen, was Sie belastet.

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Schweigen! Kein Wort!

Schweigen! Kein Wort! Bitte schweigen Sie! Ein erfahrener Anwalt im Strafrecht wird Ihnen in dieser Situation in der Regel dazu raten, der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei nicht nachzukommen und vorerst zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Es ist ratsam, den Termin bei der Polizei abzusagen oder durch einen Anwalt absagen zu lassen. Aber was viel wichtiger ist: Bitte schweigen Sie! Unterschreiben Sie bitte nichts! Stattdessen sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren und Ihn beauftragen.

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Keine Nachteile für Sie!

Keine Nachteile für Sie! Wenn Sie den Termin bei der Polizei absagen und somit schweigen, dann riskieren Sie keine Nachteile. Ich kann es nur immer wieder sagen: Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen! Sie müssen nicht die Polizei/ Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen unterstützen und ihnen helfen! Nicht Sie müssen ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat (die Justiz/ Strafverfolgungsbehörden) muss Ihnen die Straftat nachweisen! Wenn Sie schweigen, nichts sagen, dann hat das im Strafrecht keine negativen Auswirkungen für Sie! Es ist kein Nachteil für Sie! Es ist sogar ihr Recht sich nicht selbst belasten zu müssen.

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Rechtsanwalt suchen!

Rechtsanwalt suchen! In einem solchen Fall sollten Sie sich einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger suchen und sich rechtlich vertreten. Der Rechtsanwalt kann wird dann Akteneinsicht beantragen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu suchen. Im Idealfall wenn Sie den Brief/ Vorladung der Polizei erhalten haben. Der Rechtsanwalt wird dann für Sie den Termin/ die Vorladung bei der Polizei absagen und sich um alles weitere kümmern! Wenn Sie von mir rechtlich vertreten bzw. verteidigt werden wollen, dann melden Sie sich umgehend bei mir, wenn Sie die Vorladung/ den Brief der Polizei erhalten haben. Ich sage den Termin für Sie ab, beantrage Akteneinsicht und führe ab sofort die gesamte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft/ der Polizei für Sie, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen!

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