Zollstrafrecht: Pflichten, Risiken und Schutzmaßnahmen für Logistikunternehmen

Zollrecht

Das Zollrecht regelt die Ein- und Ausfuhr von Waren über die Grenzen eines Zollgebiets – in Deutschland primär im Rahmen der Europäischen Union (EU). Es dient dem Schutz des Binnenmarktes, der Wirtschaft, Sicherheit und öffentlichen Ordnung. Die rechtlichen Grundlagen des Zollrechts in der EU sind insbesondere der Unionszollkodex (UZK) sowie ergänzende nationale Gesetze, z. B. das Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

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Warum einen Rechtsanwalt einschalten?

Das Einschalten eines Rechtsanwalts als Beschuldigter in einem Strafverfahren ist nicht nur empfehlenswert, sondern oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens. Hier sind die wichtigsten Gründe – auch aus juristischer Sicht – warum du als Beschuldigter unbedingt einen Strafverteidiger hinzuziehen solltest:

DR. DEJAN DARDIĆ

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Neben umfassenden Fachwissen im Strafrecht, verfügt er über herausragende analytische Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick sowie über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, um sie umfassend rechtlich beraten und verteidigen zu können. Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Dejan Dardić berät und verteidigt Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Bundesweit.

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Akteneinsichtsrecht (nur über den Anwalt)

Als Beschuldigter haben sie kein eigenes Recht auf vollständige Akteneinsicht. Dieses steht nur Ihrem Verteidiger gemäß § 147 StPO zu. Ohne die vollständige Kenntnis des Akteninhalts – etwa der Beweislage, Aussagen von Zeugen oder Gutachten – können Sie sich nicht effektiv verteidigen.➡️ Ein Anwalt kann die Akte einsehen und deine Verteidigungsstrategie darauf aufbauen.

Aussageverhalten gezielt steuern

Viele Beschuldigte begehen den Fehler, ohne anwaltliche Beratung auszusagen – und schaden sich dadurch selbst. Ein Verteidiger kann prüfen, ob es besser ist, zunächst zu schweigen (was dein gutes Recht ist, § 136 StPO), oder ob eine Einlassung sinnvoll ist. ➡️ Reden ist Silber – Schweigen kann Gold sein.

Juristischer Beistand gegen staatliche Macht

Die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) verfügen über Fachwissen, Mittel und Erfahrung. Als Laie sind Sie ihnen oft hoffnungslos unterlegen. ➡️ Ein Verteidiger sorgt für Waffengleichheit und achtet auf die Einhaltung deiner Rechte.

Dr. Dejan Dardić 
STRAFVERTEIDIGER.

Risiko ohne Anwalt.

Als Beschuldigter sind Sie in einer rechtlich hochkomplexen und oft belastenden Situation. Ohne anwaltliche Unterstützung riskieren Sie Fehler, die Sie teuer zu stehen kommen können – im schlimmsten Fall sogar mit einer Verurteilung.

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Milderung oder Einstellung möglich

Ein Anwalt kann mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht verhandeln – etwa über eine Einstellung gemäß §§ 153, 153a StPO (geringe Schuld) oder über eine Strafmilderung bei Geständnis, Schadenswiedergutmachung etc. ➡️ Oft kann ein Verfahren ohne Hauptverhandlung beendet werden – das spart Nerven, Geld und möglicherweise ein Strafregistereintrag.

Schutz vor Beweismittelfehlern Verfahrensverstößen

Ein Anwalt erkennt, ob Beweise rechtmäßig erhoben wurden (z. B. Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung, Vernehmung ohne Belehrung). Ist das nicht der Fall, kann er deren Verwertung angreifen. ➡️ Formfehler können zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen – das kann das Verfahren kippen.

Vertretung in allen Phasen des Verfahrens

Ein Strafverfahren gliedert sich in mehrere Abschnitte: Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren, ggf. Berufung oder Revision. Ein Strafverteidiger begleitet dich durch alle Phasen, wahrt Fristen und legt Rechtsmittel ein, wenn nötig.

DR. DEJAN DARDIĆ

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Neben umfassenden Fachwissen im Strafrecht, verfügt er über herausragende analytische Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick sowie über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, um sie umfassend rechtlich beraten und verteidigen zu können. Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Dejan Dardić berät und verteidigt Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Bundesweit.

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Was ist das Zollstrafrecht?

Was ist das Zollstrafrecht? Das Zollstrafrecht ist der Teil des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, der sich mit Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Einfuhr und Ausfuhr von Waren beschäftigt. Es soll sicherstellen, dass: 

  • Zölle und Abgaben ordnungsgemäß erhoben werden
  • keine verbotswidrigen Güter über die Grenze gelangen,
  • und der internationale Handel rechtskonform abgewickelt wird.

Die rechtlichen Grundlagen finden sich u. a. in: der Abgabenordnung (AO) – insbesondere § 370 AO (Zollhinterziehung), dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), dem Unionszollkodex (UZK) der EU, und spezialgesetzlichen Regelungen wie dem Kriegswaffenkontrollgesetz oder dem Dual-Use-Verordnungssystem.

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Typische Verstöße im Zoll- und Exportbereich

Bereits kleine Fehler bei der Zollanmeldung, unvollständige oder falsche Begleitdokumente oder Verstöße gegen Exportkontrollvorschriften können schwerwiegende strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Deshalb ist ein fundiertes Verständnis des Zollstrafrechts – und eine wirksame Zoll-Compliance – für Unternehmen im Außenhandel heute unerlässlich. Logistikunternehmen, Exporteure und Impoteure sind besonders anfällig für bestimmte Arten von Verstößen:

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Zollhinterziehung (§ 370 AO)

  • Unterbewertung von Waren zur Reduzierung der Zollabgaben
  • Falsche Einreihung der Ware in den Zolltarif (falsche Warentarifnummer)
  • Verfälschung von Ursprungsnachweisen
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Verstöße gegen Ausfuhrgenehmigungen und Embargos

  • Export genehmigungspflichtiger Dual-Use-Güter ohne Bafa-Genehmigung
  • Lieferung von Waren in sanktionierte Staaten oder an gelistete Unternehmen/Personen

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Fehlerhafte oder fehlende Zollanmeldungen

  • Versäumnis der fristgerechten Anmeldung
  • Falschangaben zu Lieferbedingungen, Gewicht, Menge oder Warenwert

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Warum betrifft das speziell Logistikunternehmen und Außenhändler?

Logistikdienstleister übernehmen in vielen Fällen die operative Zollabwicklung für ihre Kunden. Gleichzeitig bleibt der Auftraggeber – also der Importeur oder Exporteur – zollrechtlich Verantwortlicher. In der Praxis führt das häufig zu unklaren Haftungsfragen.

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Wichtig zu wissen

Nicht nur Vorsatz, sondern auch Fahrlässigkeit kann zu Straf- oder Bußgeldverfahren führen. Geschäftsführer, Zollverantwortliche oder Speditionsleiter können persönlich haftbar gemacht werden. Selbst scheinbar geringfügige Verstöße können weitreichende Folgen für die Unternehmensreputation und die Lieferkette haben.

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Rechtsfolgen bei Verstößen

Ein Verstoß gegen Zollvorschriften kann schnell zum strafrechtlichen Risiko werden. Mögliche Konsequenzen:

Bußgelder und Geldstrafen (z. B. bei Ordnungswidrigkeiten)

Freiheitsstrafen (insbesondere bei vorsätzlicher Zollhinterziehung) 

Nachzahlung von Einfuhrabgaben, ggf. mit Zinsen und Strafzuschlägen 

Verlust des Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) 

Ausschluss von vereinfachten Zollverfahren 

Ermittlungen gegen Unternehmensverantwortliche 

Strafregistereintrag, der die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen behindern kann

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Wie kann man sich schützen? 

 Zoll-Compliance als Schutzschild Ein funktionierendes Zoll- und Exportkontroll-Compliance-System (ZKCS) ist das wirksamste Mittel, um Zollverstößen vorzubeugen. Es umfasst:

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Klare Verantwortlichkeiten

  • Wer ist intern zuständig für die korrekte Deklaration und Dokumentation?
  • Welche Aufgaben werden ausgelagert (z. B. an Spediteure oder Zolldienstleister

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Regelmäßige Mitarbeiterschulungen

  • Zollrechtliche Grundlagen
  • Aktuelle Vorschriften (z. B. Änderungen bei Warentarifen, Ursprungsregeln)
  • Umgang mit Sanktionslisten

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Interne Kontrollmechanismen

  • Vier-Augen-Prinzip bei sensiblen Vorgänge
  • Dokumentations- und Archivierungspflichte
  • Risikoanalysen bei neuen Produkten, Märkten oder Geschäftspartnern

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Digitale Tools & Zollsoftware

  • Automatisierte Prüfungen von Zolltarifen, Ursprungsangaben und Einfuhrbestimmunge
  • Integration von Sanktionslistenprüfung in ERP-Systeme

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Richtig handeln im Ernstfall: Schritt für Schritt

Wenn ein Verdacht auf einen Zollverstoß besteht, sollten folgende Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden:


  1. Internen Sachverhalt prüfen und dokumentieren
  2. Rechtsberatung einholen – idealerweise durch spezialisierte Strafrechtler und Zolljuristen
  3. Selbstanzeige prüfen – bei Zollhinterziehung kann sie unter Umständen strafbefreiend wirken
  4. Kommunikation mit Behörden abstimmen, keine voreiligen Schuldeingeständnisse
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Nehmen Sie das Zollrecht ernst!

Für Logistikunternehmen, Importeure und Exporteure ist das Zollstrafrecht ein zentrales Risikofeld, das nicht ignoriert werden darf. Die Anforderungen an rechtssicheren Außenhandel steigen – auch durch internationale Sanktionen, Brexit-Folgen oder neue EU-Verordnungen. Wer präventiv handelt, seine Prozesse regelmäßig prüft und in Schulung, Software und klare Verantwortlichkeiten investiert, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch seine Kunden und Partner.

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Ermittlungsverfahren? 
Vorladung von der Polizei erhalten?

Termin absagen!

Termin bei der Polizei absagen! Entgegen der verbreiteten Auffassung besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Beschuldigten, einer Vorladung als Beschuldigter der Polizei Folge zu leisten. Dennoch versuchen die ermittelnden Beamten oft den Eindruck zu erwecken, dass es notwendig ist, als Beschuldigter zu dem Vorladungstermin bei der Polizei zu erscheinen. Das müssen Sie nicht! Es mag vielleicht höflich sein, die Vorladung als Beschuldigter rechtzeitig abzusagen. Dennoch besteht für den Beschuldigten im Strafverfahren keine rechtliche Verpflichtung dazu. Der Beschuldigte ist der Polizei auch keine Erklärung schuldig, warum er nicht zum Vorladungstermin erscheinen kann. An dieser Stelle kann nur der eindringliche Rat lauten, keine Kommunikation mit der Polizei zu führen. Bitte sagen Sie den Termin schriftlich, per E-Mail oder per Fax ab. Bitte rufen Sie nicht bei der Polizei an, um den Termin abzusagen. Hier besteht die Gefahr, dass Sie sich überreden lassen oder am Telefon etwas sagen, was Sie belastet.

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Schweigen! Kein Wort!

Schweigen! Kein Wort! Bitte schweigen Sie! Ein erfahrener Anwalt im Strafrecht wird Ihnen in dieser Situation in der Regel dazu raten, der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei nicht nachzukommen und vorerst zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Es ist ratsam, den Termin bei der Polizei abzusagen oder durch einen Anwalt absagen zu lassen. Aber was viel wichtiger ist: Bitte schweigen Sie! Unterschreiben Sie bitte nichts! Stattdessen sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren und Ihn beauftragen.

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Keine Nachteile für Sie!

Keine Nachteile für Sie! Wenn Sie den Termin bei der Polizei absagen und somit schweigen, dann riskieren Sie keine Nachteile. Ich kann es nur immer wieder sagen: Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen! Sie müssen nicht die Polizei/ Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen unterstützen und ihnen helfen! Nicht Sie müssen ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat (die Justiz/ Strafverfolgungsbehörden) muss Ihnen die Straftat nachweisen! Wenn Sie schweigen, nichts sagen, dann hat das im Strafrecht keine negativen Auswirkungen für Sie! Es ist kein Nachteil für Sie! Es ist sogar ihr Recht sich nicht selbst belasten zu müssen.

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Rechtsanwalt suchen!

Rechtsanwalt suchen! In einem solchen Fall sollten Sie sich einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger suchen und sich rechtlich vertreten. Der Rechtsanwalt kann wird dann Akteneinsicht beantragen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu suchen. Im Idealfall wenn Sie den Brief/ Vorladung der Polizei erhalten haben. Der Rechtsanwalt wird dann für Sie den Termin/ die Vorladung bei der Polizei absagen und sich um alles weitere kümmern! Wenn Sie von mir rechtlich vertreten bzw. verteidigt werden wollen, dann melden Sie sich umgehend bei mir, wenn Sie die Vorladung/ den Brief der Polizei erhalten haben. Ich sage den Termin für Sie ab, beantrage Akteneinsicht und führe ab sofort die gesamte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft/ der Polizei für Sie, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen!

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