Beleidigungsdelikt (§ 185 StGB): Voraussetzungen, Strafe & Anzeige

Beleidigungsdelikt nach § 185 StGB: Voraussetzungen, Anzeige und Strafe

✅ Beleidigungsdelikte gehören zu den häufigsten Straftaten im Alltag – sei es im Straßenverkehr, im Internet oder im beruflichen Umfeld. Doch ab wann ist eine Äußerung strafbar? Und mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über die Voraussetzungen eines Beleidigungsdelikts, die rechtlichen Folgen und wie Sie eine Beleidigung anzeigen können.

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Warum einen Rechtsanwalt einschalten?

✅ Das Einschalten eines Rechtsanwalts als Beschuldigter in einem Strafverfahren ist nicht nur empfehlenswert, sondern oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens. Hier sind die wichtigsten Gründe – auch aus juristischer Sicht – warum du als Beschuldigter unbedingt einen Strafverteidiger hinzuziehen solltest:

Spezialisierung im Strafrecht.

🟧 Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Er vertritt Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. 

🟧 Bedingungsloser Einsatz für den Mandanten - nicht nur eine berufliche Pflicht, sondern auch ethisches Gebot. Strafverteidigung ist Kampf - bis zum Schluss.

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Akteneinsichtsrecht (nur über den Anwalt)

✅Als Beschuldigter hast du kein eigenes Recht auf Akteneinsicht. Dieses steht nur deinem Verteidiger gemäß § 147 StPO zu. Ohne die vollständige Kenntnis des Akteninhalts – etwa der Beweislage, Aussagen von Zeugen oder Gutachten – kannst du dich nicht effektiv verteidigen.

➡️ Ein Anwalt kann die Akte einsehen und deine Verteidigungsstrategie darauf aufbauen.

Aussageverhalten gezielt steuern

✅ Viele Beschuldigte begehen den Fehler, ohne anwaltliche Beratung auszusagen – und schaden sich dadurch selbst. Ein Verteidiger kann prüfen, ob es besser ist, zunächst zu schweigen (was dein gutes Recht ist, § 136 StPO), oder ob eine Einlassung sinnvoll ist. 

➡️ Reden ist Silber – Schweigen kann Gold sein.

Juristischer Beistand gegen staatliche Macht

✅ Die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) verfügen über Fachwissen, Mittel und Erfahrung. Als Laie bist du ihnen oft hoffnungslos unterlegen. 

➡️ Ein Verteidiger sorgt für Waffengleichheit und achtet auf die Einhaltung deiner Rechte.

Risiko ohne Anwalt.

✅ Als Beschuldigter bist du in einer rechtlich hochkomplexen und oft belastenden Situation. Ohne anwaltliche Unterstützung riskierst du Fehler, die dich teuer zu stehen kommen können – im schlimmsten Fall sogar mit einer Verurteilung.

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Milderung oder Einstellung möglich

✅ Ein Anwalt kann mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht verhandeln – etwa über eine Einstellung gemäß §§ 153, 153a StPO (geringe Schuld) oder über eine Strafmilderung bei Geständnis, Schadenswiedergutmachung etc. 

➡️ Oft kann ein Verfahren ohne Hauptverhandlung beendet werden – das spart Nerven, Geld und möglicherweise ein Strafregistereintrag.

Schutz vor Beweismittelfehlern Verfahrensverstößen

✅ Ein Anwalt erkennt, ob Beweise rechtmäßig erhoben wurden (z. B. Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung, Vernehmung ohne Belehrung). Ist das nicht der Fall, kann er deren Verwertung angreifen. 

➡️ Formfehler können zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen – das kann das Verfahren kippen.

Spezialisierung im Strafrecht.

🟧 Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Er vertritt Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. 

🟧 Bedingungsloser Einsatz für den Mandanten - nicht nur eine berufliche Pflicht, sondern auch ethisches Gebot. Strafverteidigung ist Kampf - bis zum Schluss.

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Was ist ein Beleidigungsdelikt nach § 185 StGB?

✅ Ein Beleidigungsdelikt liegt vor, wenn jemand die Ehre einer anderen Person vorsätzlich verletzt – etwa durch Worte, Gesten oder symbolische Handlungen. Die rechtliche Grundlage bildet § 185 StGB.

§ 185 StGB Beleidigung

✅ Wichtige Voraussetzungen: Ehrverletzende Äußerung: Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung. Erkennbarkeit: Die beleidigte Person muss eindeutig identifizierbar sein.

✅ Vorsatz: Der Täter muss bewusst beleidigen. Keine Rechtfertigung: z. B. durch Meinungsfreiheit (Art. 5 GG).

✅ Tipp: Nicht jede grobe Bemerkung ist strafbar. Der Einzelfall entscheidet – besonders bei satirischen oder emotionalen Aussagen.

✅ Beispiele für strafbare Beleidigungen Beschimpfungen wie „Idiot“ oder „Arschloch“; Zeigen des Mittelfingers (sog. „Stinkefinger“)

✅ Die Gerichte prüfen stets, ob die Äußerung reine Schmähkritik ist oder noch unter die Meinungsfreiheit fällt. Kritik ist erlaubt – persönliche Herabsetzung nicht.

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Abgrenzung: Beleidigung vs. Meinungsfreiheit

✅ Die Meinungsfreiheit endet dort, wo Schmähkritik oder persönliche Herabsetzung beginnt. Die Gerichte prüfen, ob die Äußerung der Sachauseinandersetzung dient oder ob sie allein der Diffamierung dient.

Wann sind Facebook-Kommentare strafbar? Infos zu Beleidigung (§ 185 StGB) & Volksverhetzung (§ 130 StGB):

Rechtliche Grenzen & Konsequenzen

✅ Facebook und andere soziale Netzwerke bieten eine Plattform für Meinungsaustausch, Diskussion – und leider auch für strafbare Inhalte. Besonders häufig treten dabei Beleidigungen und Volksverhetzung auf. Doch was ist rechtlich erlaubt und wo beginnt die Strafbarkeit?

Beleidigung bei Facebook: Wo endet die Meinungsfreiheit?

✅ Beleidigungen in sozialen Netzwerken wie Facebook fallen unter § 185 StGB. Sie liegen vor, wenn die Ehre einer anderen Person vorsätzlich verletzt wird – durch Worte, Bilder, Emojis oder Kommentare. 

✅ Voraussetzungen für eine strafbare Beleidigung auf Facebook: • Ehrverletzende Äußerung: z. B. persönliche Beschimpfung („Du Idiot“, „Lügner“, „Du bist Abschaum“) • Individualisierbarkeit der Person – auch wenn nur indirekt angesprochen • Vorsatz des Täters •

✅ Keine Rechtfertigung durch Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) 

Die Gerichte prüfen stets, ob die Äußerung reine Schmähkritik ist oder noch unter die Meinungsfreiheit fällt. Kritik ist erlaubt – persönliche Herabsetzung nicht.

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Volksverhetzung bei Facebook: § 130 StGB

✅ Volksverhetzung ist ein besonders schwerwiegendes Delikt und betrifft häufig rassistische, antisemitische oder fremdenfeindliche Inhalte, die in sozialen Netzwerken gepostet oder geteilt werden.

✅ Voraussetzungen für Volksverhetzung: Laut § 130 StGB macht sich strafbar, wer: 

• zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen bestimmte Gruppen aufstachelt, •

zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert, 

• die Menschenwürde anderer durch Beschimpfung, böswillige Verächtlichmachung oder Verleumdung angreift, 

• nationalsozialistische Verbrechen leugnet oder verharmlost. 

Auch das Teilen, Liken oder Kommentieren kann strafrechtlich relevant sein, wenn es zur Verbreitung der Inhalte beiträgt.

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Was droht bei  Volksverhetzung auf Facebook?

✅ Volksverhetzung (§ 130 StGB): • Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren • Kein Strafantrag notwendig – wird von Amts wegen verfolgt • Konsequenzen auch auf Plattform-Ebene: Sperrung des Facebook-Kontos, Meldung an Behörden

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Was droht bei Beleidigung auf Facebook?

✅ Beleidigung (§ 185 StGB): • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr • Bei tätlicher Beleidigung: bis zu 2 Jahre • Zivilrechtliche Ansprüche: Schmerzensgeld, Unterlassung, Widerruf


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Läuft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren?

Termin absagen!

➡️ Termin bei der Polizei absagen! Entgegen der verbreiteten Auffassung besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Beschuldigten, einer Vorladung als Beschuldigter der Polizei Folge zu leisten. Dennoch versuchen die ermittelnden Beamten oft den Eindruck zu erwecken, dass es notwendig ist, als Beschuldigter zu dem Vorladungstermin bei der Polizei zu erscheinen. Das müssen Sie nicht! Es mag vielleicht höflich sein, die Vorladung als Beschuldigter rechtzeitig abzusagen. Dennoch besteht für den Beschuldigten im Strafverfahren keine rechtliche Verpflichtung dazu.

➡️ Der Beschuldigte ist der Polizei auch keine Erklärung schuldig, warum er nicht zum Vorladungstermin erscheinen kann. An dieser Stelle kann nur der eindringliche Rat lauten, keine Kommunikation mit der Polizei zu führen. 

➡️ Bitte sagen Sie den Termin schriftlich, per E-Mail oder per Fax ab. Bitte rufen Sie nicht bei der Polizei an, um den Termin abzusagen. Hier besteht die Gefahr, dass Sie sich überreden lassen oder am Telefon etwas sagen, was Sie belastet. (Aussageverweigerungsrecht). Mehr zum Thema Aussageverweigerungsrecht.

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Schweigen! 

➡️ Schweigen! Kein Wort! Bitte schweigen Sie! Ein erfahrener Anwalt im Strafrecht wird Ihnen in dieser Situation in der Regel dazu raten, der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei nicht nachzukommen und vorerst zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Es ist ratsam, den Termin bei der Polizei abzusagen oder durch einen Anwalt absagen zu lassen. Aber was viel wichtiger ist: Bitte schweigen Sie! Unterschreiben Sie bitte nichts! Stattdessen sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren und Ihn beauftragen. (Aussageverweigerungsrecht). Mehr zum Thema Aussageverweigerungsrecht.

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Keine Nachteile für Sie!

✅⚖️Keine Nachteile für Sie! Wenn Sie den Termin bei der Polizei absagen und somit schweigen, dann riskieren Sie keine Nachteile. Ich kann es nur immer wieder sagen: Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen! Sie müssen nicht die Polizei/ Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen unterstützen und ihnen helfen! Nicht Sie müssen ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat (die Justiz/ Strafverfolgungsbehörden) muss Ihnen die Straftat nachweisen! Wenn Sie schweigen, nichts sagen, dann hat das im Strafrecht keine negativen Auswirkungen für Sie! Es ist kein Nachteil für Sie! Es ist sogar ihr Recht sich nicht selbst belasten zu müssen.(Aussageverweigerungsrecht). Mehr zum Thema Aussageverweigerungsrecht.

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Rechtsanwalt suchen!

➡️ Rechtsanwalt suchen! In einem solchen Fall sollten Sie sich einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger suchen und sich rechtlich vertreten. Der Rechtsanwalt kann wird dann Akteneinsicht beantragen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu suchen. Im Idealfall wenn Sie den Brief/ Vorladung der Polizei erhalten haben. Der Rechtsanwalt wird dann für Sie den Termin/ die Vorladung bei der Polizei absagen und sich um alles weitere kümmern! 

🟧 Wenn Sie von mir rechtlich vertreten bzw. verteidigt werden wollen, dann melden Sie sich umgehend bei mir, wenn Sie die Vorladung/ den Brief der Polizei erhalten haben. Ich sage den Termin für Sie ab, beantrage Akteneinsicht und führe ab sofort die gesamte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft/ der Polizei für Sie, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen!

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FAQ – Beleidigungsdelikt (§ 185 StGB)

1. Was ist eine „Beleidigung“ gemäß § 185 StGB?

Eine Beleidigung liegt vor, wenn jemand vorsätzlich eine andere Person in ihrer Ehre angreift — sei es durch Worte, Gesten, Bilder oder Tätlichkeiten.

2. Welche Handlungsformen können eine Beleidigung darstellen?

Mündliche oder schriftliche Äußerungen, Gesten (z. B. Zeigen des Mittelfingers), Bilder, symbolische Handlungen — und auch körperliche Angriffe (z. B. Ohrfeige, Anspucken), wenn dadurch Missachtung ausgedrückt wird.

3. Wer kann Opfer bzw. Täter einer Beleidigung sein?

Grundsätzlich jede Person — der Tatbestand erfasst Einzelpersonen oder abgrenzbare Gruppen. Wichtig ist, dass die Äußerung bzw. Handlung auf eine bestimmte, identifizierbare Person oder Gruppe abzielt.

4. Ist jede gemeine Bemerkung schon strafbar?

Nein — nicht jede unhöfliche oder verletzende Bemerkung erfüllt den Straftatbestand. Entscheidend ist, ob die Äußerung objektiv geeignet ist, die Ehre der Person herabzuwürdigen, und ob sie dem fremden Ehrschutz dient.

5. Unter welchen Umständen verschärfen sich die Strafen?

Wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (z. B. im Internet) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird — dann drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe statt „nur“ bis zu einem Jahr bzw. Geldstrafe.

6. Was droht bei einer einfachen Beleidigung?

Bei „normaler“ Beleidigung liegt der Strafrahmen bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

7. Wann handelt es sich um eine tätliche Beleidigung?

Wenn die Ehrverletzung durch eine physische Handlung erfolgt — z. B. Anspucken, Ohrfeige, unsittliche Berührungen — und die Missachtung des Opfers zum Ausdruck bringt.

8. Gilt der Straftatbestand auch für Beleidigungen im Internet oder auf Social Media?

Ja — auch das Verbreiten beleidigender Inhalte über Informations- oder Kommunikationstechnik fällt unter die Qualifikation „öffentlich“ bzw. „Verbreiten“ und kann die höhere Strafe auslösen.

9. Ist eine Anzeige erforderlich, damit eine Beleidigung strafrechtlich verfolgt wird?

Ja — das Delikt ist in der Regel ein sogenanntes Antragsdelikt: Ohne Strafantrag bzw. Anzeige durch das Opfer erfolgt keine Verfolgung.

10. Gibt es eine Frist für den Strafantrag?

Ja — der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis der Tat gestellt werden, sonst erlischt das Recht auf Strafverfolgung.

11. Kann die Wahrheit einer Äußerung eine Beleidigung ausschließen?

Wahrheitsgemäße Tatsachenbehauptungen sind grundsätzlich nicht strafbar — außer sie werden in einer Form geäußert, die die Ehre verletzend und herabwürdigend ist (z. B. mit ehrverletzendem Ton oder Kontext).

12. Wie wird Vorsatz definiert bei Beleidigungen?

Der Täter muss vorsätzlich handeln — er muss zumindest billigend in Kauf nehmen, dass seine Äußerung die Ehre verletzen kann; Irrtum über die Zielperson (error in persona) berührt den Vorsatz grundsätzlich nicht.

13. Welche Rolle spielt die subjektive Wahrnehmung des Opfers?

Nicht entscheidend — wichtig ist, ob eine objektive Drittperson den Inhalt als ehrverletzend ansehen könnte. Die subjektive Beleidigungswahrnehmung des Opfers allein reicht nicht aus.

14. Können auch Gesten, Bilder oder non-verbale Äußerungen eine Beleidigung sein?

Ja — nicht nur Worte, sondern auch Gesten, Bilder, Symbole oder andere Ausdrucksformen können den Tatbestand erfüllen, wenn sie Missachtung ausdrücken.

15. Wann lohnt es sich, rechtlichen Rat einzuholen (z. B. Anwalt)?

Wenn es um öffentliche Beleidigungen, Polizei-/Justizverfahren, drohende Strafen oder mögliche Einträge im Strafregister geht — denn bereits einfache Äußerungen können ernsthafte Konsequenzen haben.

Dr. Dejan Dardić
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