Einordnung: Illegales IPTV, Beweislast und praktische Risiken
✅ Illegales IPTV wirkt auf den ersten Blick harmlos: günstige „Abos“, große Programmpakete, schnelles Setup. Juristisch ist die Lage anders. Für eine strafrechtliche Verurteilung zählt nicht das Bauchgefühl, sondern ein tragfähiger Tatnachweis. Genau hier werden zwei Fragen in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren immer wieder zum Dreh- und Angelpunkt:
➡️Reicht eine bloße Zahlung (PayPal oder Bank) als Beweis für Täterschaft?
➡️Und genügt die Zuordnung einer IP-Adresse zum Anschlussinhaber, um den Täter festzumachen?
✅Beide Beweisstücke tauchen in nahezu jedem Verfahren auf – und beide sind rechtlich nur so stark wie ihr Kontext.
Warum diese Fragen relevant sind: Wer Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft erhält, sieht häufig Zahlungsbelege oder Provider-Auskünfte als zentrales Argument. Ohne Verständnis der freien Beweiswürdigung (§ 261 StPO) wird der Beweiswert dieser Indizien leicht überschätzt.
✅ Eine Zahlung zeigt zunächst nur Geldfluss, eine IP-Adresse identifiziert primär einen Anschluss – nicht zwingend die handelnde Person, die konkrete Nutzung oder den erforderlichen Vorsatz. Erst wenn weitere belastbare Anknüpfungstatsachen hinzukommen (Account- und Kommunikationsdaten, Server-/App-Logs, Gerätespuren, klare Illegalität des Angebots), kann sich eine gerichtsfeste Indizienkette bilden. Die folgenden Antworten ordnen daher präzise ein, wann Zahlung oder IP-Zuordnung tragen – und wann sie für eine Täterschaft gerade nicht ausreichen.
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