PayPal-Zahlungen und IP-Adressen als Beweismittel bei illegalem IPTV / SkyCard-Sharing

Einordnung: Illegales IPTV, Beweislast und praktische Risiken

✅ Illegales IPTV wirkt auf den ersten Blick harmlos: günstige „Abos“, große Programmpakete, schnelles Setup. Juristisch ist die Lage anders. Für eine strafrechtliche Verurteilung zählt nicht das Bauchgefühl, sondern ein tragfähiger Tatnachweis. Genau hier werden zwei Fragen in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren immer wieder zum Dreh- und Angelpunkt: 

➡️Reicht eine bloße Zahlung (PayPal oder Bank) als Beweis für Täterschaft? 

➡️Und genügt die Zuordnung einer IP-Adresse zum Anschlussinhaber, um den Täter festzumachen? 

✅Beide Beweisstücke tauchen in nahezu jedem Verfahren auf – und beide sind rechtlich nur so stark wie ihr Kontext. Warum diese Fragen relevant sind: Wer Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft erhält, sieht häufig Zahlungsbelege oder Provider-Auskünfte als zentrales Argument. Ohne Verständnis der freien Beweiswürdigung (§ 261 StPO) wird der Beweiswert dieser Indizien leicht überschätzt. 

✅ Eine Zahlung zeigt zunächst nur Geldfluss, eine IP-Adresse identifiziert primär einen Anschluss – nicht zwingend die handelnde Person, die konkrete Nutzung oder den erforderlichen Vorsatz. Erst wenn weitere belastbare Anknüpfungstatsachen hinzukommen (Account- und Kommunikationsdaten, Server-/App-Logs, Gerätespuren, klare Illegalität des Angebots), kann sich eine gerichtsfeste Indizienkette bilden. Die folgenden Antworten ordnen daher präzise ein, wann Zahlung oder IP-Zuordnung tragen – und wann sie für eine Täterschaft gerade nicht ausreichen.

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PayPal-Zahlungen und IP-Adressen als Beweismittel bei illegalem IPTV / SkyCard-Sharing

✅Illegales IPTV und sogenanntes SkyCard-Sharing beschäftigen seit Jahren die Strafverfolgungsbehörden und die Zivilgerichte. Rechteinhaber versuchen, Ansprüche sowohl zivilrechtlich durch Abmahnungen und Unterlassungsklagen als auch strafrechtlich durch Ermittlungen zu verfolgen. Immer wieder stellt sich die Frage, ob Zahlungen über PayPal sowie die Ermittlung einer IP-Adresse einen sicheren Nachweis der Täterschaft liefern können.

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PayPal-Zahlungen

✅PayPal-Zahlungen: Grundsätzlich lassen sich Zahlungsvorgänge einem bestimmten PayPal-Konto zuordnen. Dies kann ein gewichtiges Indiz dafür sein, dass die Person, auf deren Namen und unter deren Zugriff das Konto geführt wird, die Zahlung veranlasst hat. 

✅Gleichwohl ist dieser Umstand nicht automatisch mit einem sicheren Täternachweis gleichzusetzen. PayPal-Konten können von mehreren Personen genutzt werden, sie können auf Dritte registriert sein oder auch unberechtigt in Anspruch genommen werden. Ebenso ist es denkbar, dass Familienmitglieder oder Mitbewohner das Konto mitgenutzt haben. Rechtlich betrachtet handelt es sich deshalb lediglich um ein Indiz, das durch weitere Beweismittel gestützt werden muss.

✅Besonders stark wird die Indizwirkung dann, wenn über einen langen Zeitraum hinweg von ein und demselben PayPal-Konto wiederholt Zahlungen an denselben Anbieter erfolgen und diese in Höhe und Rhythmus typischen Abonnementpreisen entsprechen. In einer solchen Konstellation liegt es nahe, dass die Zahlungen bewusst und planmäßig geleistet wurden. Je regelmäßiger und plausibler die Zahlungsreihe erscheint, desto schwieriger wird es, alternative Erklärungen wie eine fremde Nutzung oder einen einmaligen Missbrauch geltend zu machen. 

✅⚖️Dennoch gilt: Auch eine noch so klare Indizkette ersetzt keinen formalen Beweis; theoretisch denkbare Alternativen können nicht völlig ausgeschlossen werden.

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Ermittlung der IP-Adresse

✅⚖️Ähnlich verhält es sich mit der Ermittlung einer IP-Adresse. Durch eine Abfrage beim Internetprovider lässt sich in Deutschland feststellen, welchem Anschlussinhaber eine bestimmte IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war. Diese Information zeigt zwar, dass über diesen Anschluss eine bestimmte Handlung vorgenommen wurde, sie erlaubt aber noch keinen zwingenden Schluss auf die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers. 

✅⚖️n der zivilrechtlichen Rechtsprechung gelten andere Maßstäbe, so dass die strafrechtliche hiervon strikt zu trennen ist. 

✅⚖️Zivilrecht: Der Bundesgerichtshof hat nämlich klargestellt, dass aus der Ermittlung des Anschlussinhabers lediglich eine tatsächliche Vermutung folgt. Diese Vermutung kann entkräftet werden, wenn nachvollziehbar dargelegt wird, dass auch andere Personen Zugriff auf den Internetanschluss hatten. Damit besteht für den Anschlussinhaber eine sogenannte sekundäre Darlegungslast, er muss also erklären, ob und welche weiteren Personen den Anschluss nutzen konnten.

➡️ Im Strafrecht gelten diese Grundsätze so nicht. Denn ein Beschuldigter bzw. Angeklagter hat keine Pflicht, sich an der Sachverhaltsaufklärung zu beteiligen bzw. mitwirken zu müssen. Somit gilt hier nie die sog. sekundäre Darlegungslas t 

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Zusammenfassend...

✅Zusammenfassend lässt sich sagen: Weder die Zahlung über PayPal noch die Ermittlung einer IP-Adresse stellen für sich allein genommen einen sicheren Nachweis der Täterschaft dar. Beide Umstände sind rechtlich relevante Indizien, die im Rahmen einer Gesamtschau gewürdigt werden. Besonders regelmäßige und langfristige Zahlungen über ein persönliches PayPal-Konto können den Indizwert deutlich erhöhen. 

✅Erst wenn zusätzliche Umstände hinzutreten – etwa Kommunikation mit dem Anbieter, Nutzungsprotokolle oder weitere personenbezogene Daten – lässt sich eine tragfähige rechtliche Zuordnung treffen. 

✅Rechteinhaber wie Sky stützen ihre Ansprüche daher regelmäßig auf eine Kombination verschiedener Beweismittel, um die Erfolgsaussichten in einem Verfahren zu erhöhen.

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Läuft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren?

Termin absagen

✅Termin bei der Polizei absagen! Entgegen der verbreiteten Auffassung besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Beschuldigten, einer Vorladung als Beschuldigter der Polizei Folge zu leisten. Dennoch versuchen die ermittelnden Beamten oft den Eindruck zu erwecken, dass es notwendig ist, als Beschuldigter zu dem Vorladungstermin bei der Polizei zu erscheinen. Das müssen Sie nicht! Es mag vielleicht höflich sein, die Vorladung als Beschuldigter rechtzeitig abzusagen. Dennoch besteht für den Beschuldigten im Strafverfahren keine rechtliche Verpflichtung dazu. Der Beschuldigte ist der Polizei auch keine Erklärung schuldig, warum er nicht zum Vorladungstermin erscheinen kann. An dieser Stelle kann nur der eindringliche Rat lauten, keine Kommunikation mit der Polizei zu führen. Bitte sagen Sie den Termin schriftlich, per E-Mail oder per Fax ab. Bitte rufen Sie nicht bei der Polizei an, um den Termin abzusagen. Hier besteht die Gefahr, dass Sie sich überreden lassen oder am Telefon etwas sagen, was Sie belastet.

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Schweigen

✅Schweigen! Kein Wort! Bitte schweigen Sie! Ein erfahrener Anwalt im Strafrecht wird Ihnen in dieser Situation in der Regel dazu raten, der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei nicht nachzukommen und vorerst zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Es ist ratsam, den Termin bei der Polizei abzusagen oder durch einen Anwalt absagen zu lassen. Aber was viel wichtiger ist: Bitte schweigen Sie! Unterschreiben Sie bitte nichts! Stattdessen sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren und Ihn beauftragen.

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Keine Nachteile

✅Keine Nachteile für Sie! Wenn Sie den Termin bei der Polizei absagen und somit schweigen, dann riskieren Sie keine Nachteile. Ich kann es nur immer wieder sagen: Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen! Sie müssen nicht die Polizei/ Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen unterstützen und ihnen helfen! Nicht Sie müssen ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat (die Justiz/ Strafverfolgungsbehörden) muss Ihnen die Straftat nachweisen! Wenn Sie schweigen, nichts sagen, dann hat das im Strafrecht keine negativen Auswirkungen für Sie! Es ist kein Nachteil für Sie! Es ist sogar ihr Recht sich nicht selbst belasten zu müssen.

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Rechtsanwalt suchen

✅Rechtsanwalt suchen! In einem solchen Fall sollten Sie sich einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger suchen und sich rechtlich vertreten. Der Rechtsanwalt kann wird dann Akteneinsicht beantragen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu suchen. Im Idealfall wenn Sie den Brief/ Vorladung der Polizei erhalten haben. Der Rechtsanwalt wird dann für Sie den Termin/ die Vorladung bei der Polizei absagen und sich um alles weitere kümmern! Wenn Sie von mir rechtlich vertreten bzw. verteidigt werden wollen, dann melden Sie sich umgehend bei mir, wenn Sie die Vorladung/ den Brief der Polizei erhalten haben. Ich sage den Termin für Sie ab, beantrage Akteneinsicht und führe ab sofort die gesamte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft/ der Polizei für Sie, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen!

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