PayPal-Zahlungen und IP-Adressen als Beweismittel bei illegalem IPTV / SkyCard-Sharing -  Alle Infos hierzu

Illegales IPTV - Rechtsanwalt

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Einordnung: Illegales IPTV, Beweislast und praktische Risiken

🟧 Illegales IPTV wirkt auf den ersten Blick harmlos: günstige „Abos“, große Programmpakete, schnelles Setup. Juristisch ist die Lage anders. Für eine strafrechtliche Verurteilung zählt nicht das Bauchgefühl, sondern ein tragfähiger Tatnachweis. Genau hier werden zwei Fragen in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren immer wieder zum Dreh- und Angelpunkt: 

➡️ Reicht eine bloße Zahlung (PayPal oder Bank) als Beweis für Täterschaft? 

➡️ Und genügt die Zuordnung einer IP-Adresse zum Anschlussinhaber, um den Täter festzumachen?

Illegales IPTV, Beweislast und praktische Risiken

🟧 Beide Beweisstücke tauchen in nahezu jedem Verfahren auf – und beide sind rechtlich nur so stark wie ihr Kontext. Warum diese Fragen relevant sind: Wer Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft erhält, sieht häufig Zahlungsbelege oder Provider-Auskünfte als zentrales Argument. Ohne Verständnis der freien Beweiswürdigung (§ 261 StPO) wird der Beweiswert dieser Indizien leicht überschätzt. 

🟧 Eine Zahlung zeigt zunächst nur Geldfluss, eine IP-Adresse identifiziert primär einen Anschluss – nicht zwingend die handelnde Person, die konkrete Nutzung oder den erforderlichen Vorsatz. Erst wenn weitere belastbare Anknüpfungstatsachen hinzukommen (Account- und Kommunikationsdaten, Server-/App-Logs, Gerätespuren, klare Illegalität des Angebots), kann sich eine gerichtsfeste Indizienkette bilden. Die folgenden Antworten ordnen daher präzise ein, wann Zahlung oder IP-Zuordnung tragen – und wann sie für eine Täterschaft gerade nicht ausreichen.

Spezialisierung im Strafrecht.

🟧 Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Er vertritt Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. 

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PayPal-Zahlungen und IP-Adressen als Beweismittel bei illegalem IPTV / SkyCard-Sharing

➡️ Illegales IPTV und sogenanntes SkyCard-Sharing beschäftigen seit Jahren die Strafverfolgungsbehörden und die Zivilgerichte. Rechteinhaber versuchen, Ansprüche sowohl zivilrechtlich durch Abmahnungen und Unterlassungsklagen als auch strafrechtlich durch Ermittlungen zu verfolgen. Immer wieder stellt sich die Frage, ob Zahlungen über PayPal sowie die Ermittlung einer IP-Adresse einen sicheren Nachweis der Täterschaft liefern können.

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PayPal-Zahlungen

🟦 PayPal-Zahlungen: Grundsätzlich lassen sich Zahlungsvorgänge einem bestimmten PayPal-Konto zuordnen. Dies kann ein gewichtiges Indiz dafür sein, dass die Person, auf deren Namen und unter deren Zugriff das Konto geführt wird, die Zahlung veranlasst hat. 

🟦 Gleichwohl ist dieser Umstand nicht automatisch mit einem sicheren Täternachweis gleichzusetzen. PayPal-Konten können von mehreren Personen genutzt werden, sie können auf Dritte registriert sein oder auch unberechtigt in Anspruch genommen werden. Ebenso ist es denkbar, dass Familienmitglieder oder Mitbewohner das Konto mitgenutzt haben. Rechtlich betrachtet handelt es sich deshalb lediglich um ein Indiz, das durch weitere Beweismittel gestützt werden muss.

➡️ Besonders stark wird die Indizwirkung dann, wenn über einen langen Zeitraum hinweg von ein und demselben PayPal-Konto wiederholt Zahlungen an denselben Anbieter erfolgen und diese in Höhe und Rhythmus typischen Abonnementpreisen entsprechen. In einer solchen Konstellation liegt es nahe, dass die Zahlungen bewusst und planmäßig geleistet wurden. Je regelmäßiger und plausibler die Zahlungsreihe erscheint, desto schwieriger wird es, alternative Erklärungen wie eine fremde Nutzung oder einen einmaligen Missbrauch geltend zu machen. 

➡️ Dennoch gilt: Auch eine noch so klare Indizkette ersetzt keinen formalen Beweis; theoretisch denkbare Alternativen können nicht völlig ausgeschlossen werden.

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Ermittlung der IP-Adresse

🟦 Ähnlich verhält es sich mit der Ermittlung einer IP-Adresse. Durch eine Abfrage beim Internetprovider lässt sich in Deutschland feststellen, welchem Anschlussinhaber eine bestimmte IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war. Diese Information zeigt zwar, dass über diesen Anschluss eine bestimmte Handlung vorgenommen wurde, sie erlaubt aber noch keinen zwingenden Schluss auf die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers. 

🟦 In der zivilrechtlichen Rechtsprechung gelten andere Maßstäbe, so dass die strafrechtliche hiervon strikt zu trennen ist. 

🟦 Zivilrecht: Der Bundesgerichtshof hat nämlich klargestellt, dass aus der Ermittlung des Anschlussinhabers lediglich eine tatsächliche Vermutung folgt. Diese Vermutung kann entkräftet werden, wenn nachvollziehbar dargelegt wird, dass auch andere Personen Zugriff auf den Internetanschluss hatten. Damit besteht für den Anschlussinhaber eine sogenannte sekundäre Darlegungslast, er muss also erklären, ob und welche weiteren Personen den Anschluss nutzen konnten.

🟦 Im Strafrecht gelten diese Grundsätze so nicht. Denn ein Beschuldigter bzw. Angeklagter hat keine Pflicht, sich an der Sachverhaltsaufklärung zu beteiligen bzw. mitwirken zu müssen. Somit gilt hier nie die sog. sekundäre Darlegungslas t 

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Zusammenfassend...

🟧 Zusammenfassend lässt sich sagen: Weder die Zahlung über PayPal noch die Ermittlung einer IP-Adresse stellen für sich allein genommen einen sicheren Nachweis der Täterschaft dar. Beide Umstände sind rechtlich relevante Indizien, die im Rahmen einer Gesamtschau gewürdigt werden. Besonders regelmäßige und langfristige Zahlungen über ein persönliches PayPal-Konto können den Indizwert deutlich erhöhen. 

🟧 Erst wenn zusätzliche Umstände hinzutreten – etwa Kommunikation mit dem Anbieter, Nutzungsprotokolle oder weitere personenbezogene Daten – lässt sich eine tragfähige rechtliche Zuordnung treffen. 

🟧 Rechteinhaber wie Sky stützen ihre Ansprüche daher regelmäßig auf eine Kombination verschiedener Beweismittel, um die Erfolgsaussichten in einem Verfahren zu erhöhen.

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Läuft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren?

Termin absagen

🟧 Termin bei der Polizei absagen! Entgegen der verbreiteten Auffassung besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Beschuldigten, einer Vorladung als Beschuldigter der Polizei Folge zu leisten. Dennoch versuchen die ermittelnden Beamten oft den Eindruck zu erwecken, dass es notwendig ist, als Beschuldigter zu dem Vorladungstermin bei der Polizei zu erscheinen. Das müssen Sie nicht! Es mag vielleicht höflich sein, die Vorladung als Beschuldigter rechtzeitig abzusagen. Dennoch besteht für den Beschuldigten im Strafverfahren keine rechtliche Verpflichtung dazu.

🟧 Der Beschuldigte ist der Polizei auch keine Erklärung schuldig, warum er nicht zum Vorladungstermin erscheinen kann. An dieser Stelle kann nur der eindringliche Rat lauten, keine Kommunikation mit der Polizei zu führen. 

🟧 Bitte sagen Sie den Termin schriftlich, per E-Mail oder per Fax ab. Bitte rufen Sie nicht bei der Polizei an, um den Termin abzusagen. Hier besteht die Gefahr, dass Sie sich überreden lassen oder am Telefon etwas sagen, was Sie belastet. 

📌(Aussageverweigerungsrecht). Mehr zum Thema Aussageverweigerungsrecht.

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Schweigen

🟧 Schweigen! Kein Wort! Bitte schweigen Sie! Ein erfahrener Anwalt im Strafrecht wird Ihnen in dieser Situation in der Regel dazu raten, der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei nicht nachzukommen und vorerst zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Es ist ratsam, den Termin bei der Polizei abzusagen oder durch einen Anwalt absagen zu lassen. Aber was viel wichtiger ist: Bitte schweigen Sie! Unterschreiben Sie bitte nichts! Stattdessen sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren und Ihn beauftragen. 

📌(Aussageverweigerungsrecht). Mehr zum Thema Aussageverweigerungsrecht.

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Keine Nachteile

🟧 Keine Nachteile für Sie! Wenn Sie den Termin bei der Polizei absagen und somit schweigen, dann riskieren Sie keine Nachteile. Ich kann es nur immer wieder sagen: Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen! Sie müssen nicht die Polizei/ Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen unterstützen und ihnen helfen! Nicht Sie müssen ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat (die Justiz/ Strafverfolgungsbehörden) muss Ihnen die Straftat nachweisen! Wenn Sie schweigen, nichts sagen, dann hat das im Strafrecht keine negativen Auswirkungen für Sie! Es ist kein Nachteil für Sie! Es ist sogar ihr Recht sich nicht selbst belasten zu müssen. 

📌(Aussageverweigerungsrecht). Mehr zum Thema Aussageverweigerungsrecht.

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Rechtsanwalt suchen

🟧 Rechtsanwalt suchen! In einem solchen Fall sollten Sie sich einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger suchen und sich rechtlich vertreten. Der Rechtsanwalt kann wird dann Akteneinsicht beantragen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu suchen. Im Idealfall wenn Sie den Brief/ Vorladung der Polizei erhalten haben. Der Rechtsanwalt wird dann für Sie den Termin/ die Vorladung bei der Polizei absagen und sich um alles weitere kümmern! 

🟧 Wenn Sie von mir rechtlich vertreten bzw. verteidigt werden wollen, dann melden Sie sich umgehend bei mir, wenn Sie die Vorladung/ den Brief der Polizei erhalten haben. Ich sage den Termin für Sie ab, beantrage Akteneinsicht und führe ab sofort die gesamte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft/ der Polizei für Sie, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen!

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Alle Infos zu IPTV-Strafbarkeit. Teil 1

🟧 Diese Seite bietet Ihnen einen kompakten Überblick zu illegalem IPTV und (Sky-)Cardsharing. Hier finden Sie kurz und verständlich: Was ist strafbar? Welche Strafen drohen? Unter welchen Voraussetzungen ermitteln Behörden? Wie laufen Hausdurchsuchungen ab – und wie verhalten Sie sich bei einer Vorladung richtig? Unsere Beiträge ordnen die rechtlichen Grundlagen, typische Ermittlungsschritte und Handlungsempfehlungen ein – sachlich, praxisnah, auf den Punkt. 

🟧 Hier finden Sie alle Infos - Teil 1 IPTV & Strafrecht.

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Alle Infos zu IPTV-Strafbarkeit. Teil 2

🟧 Dieser Überblick richtet sich an alle, die sich für illegales IPTV, Cardsharing und ähnliche Angebote interessieren – sei es aus Neugier oder weil sie selbst betroffen sind. Hier finden Sie fundierte Informationen darüber, was hinter „Sky-Cardsharing“ steckt, welche rechtlichen Grundlagen greifen und wie Ermittlungen in der Praxis ablaufen können – bis hin zu Hausdurchsuchungen. Die Beiträge zeigen auf, welche Strafen drohen, wie Behörden vorgehen und warum scheinbar harmlose Online-Angebote schnell zur Straftat werden. Ziel ist es, aufzuklären und Orientierung zu geben – damit Sie die Risiken realistisch einschätzen und wissen, welche Konsequenzen im Ernstfall zu erwarten sind.

🟧 Hier finden Sie alle Infos - Teil 2 IPTV & Strafrecht

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Vorladung von Polizei & Illegales IPTV SkyCard

🟧Hier erfahren Sie kurz & klar, was eine polizeiliche Vorladung bedeutet, ob Sie erscheinen müssen, welche Rechte Sie haben (Aussageverweigerungsrecht!) und wie Sie richtig reagieren: Termin nicht ignorieren, Anwalt kontaktieren, keine Angaben zur Sache ohne Beratung. Praxisnah und verständlich – damit Sie besonnen und rechtssicher handeln.

🟧 Ermittlungsverfahren illegales IPTV / (Sky-)Cardsharing

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FAQ – Beweismittel PayPal & IP-Adresse bei illegalem IPTV

1. Können PayPal-Zahlungen als Beweismittel bei einem IPTV-Verfahren dienen?

Ja — Zahlungen über PayPal können ein wichtiges Indiz dafür sein, dass der Anschlussinhaber oder der Kontoinhaber den IPTV-Dienst bezahlt hat.

2. Reicht eine PayPal-Zahlung allein aus, um eine Verurteilung wegen IPTV zu erreichen?

Nein — eine Zahlung allein ist meist nicht ausreichend. Gericht und Staatsanwaltschaft benötigen in der Regel weitere Beweise (z. B. Gerätedaten, Logfiles, Zugangs- und Nutzungsdaten), um eine eindeutige Täterschaft nachzuweisen.

3. Kann eine IP-Adresse zuverlässig der Person zugeordnet werden, die illegal IPTV genutzt hat?

Die IP-Adresse weist nur den Internetanschluss nach — nicht automatisch die konkrete Person. Ob der Anschlussinhaber tatsächlich der Nutzer war, muss zusätzlich bewiesen werden.

4. Sind IP-Adresse und Zahlungsdaten bei illegalem Streaming regelmäßig Teil der Beweiskette?

Ja — bei Ermittlungen gegen illegales IPTV werden sowohl Zahlungsnachweise (z. B. PayPal, Bank) als auch IP-/Verbindungsdaten häufig in der Beweiserhebung herangezogen.

5. Was kann die Verteidigung gegen IP- und Zahlungs-Beweise tun?

Die Verteidigung kann prüfen lassen, ob PayPal-Konten von Dritten genutzt wurden oder ob mehrere Personen Zugriff hatten — und ob IP-Adressen dynamisch vergeben sind bzw. der Zugriff eindeutig zugeordnet werden kann. Damit lässt sich der Beweiswert stark relativieren.

6. Droht allein durch Nutzung einer illegalen IPTV-Box eine Verurteilung?

Nicht unbedingt. Entscheidend ist, ob eine klare Verbindung zwischen Zahlung, Nutzung und Täter hergestellt werden kann. Ohne hinreichende Indizienkette besteht Raum für Verteidigung.

7. Können Tore, Server-Logs oder Geräte-Spuren für eine Verurteilung wichtiger sein als PayPal oder IP-Adresse?

Ja — oft sind technische Beweise wie Serverlogs, Geräteprotokolle oder App-Zugriffe entscheidender, weil sie Nutzung und Zugriff dokumentieren. PayPal und IP sind häufig unterstützende, aber nicht allein tragende Indizien.

8. Wie kann ich mich verteidigen, wenn jemand anderes mein PayPal-Konto genutzt hat?

Die Verteidigung kann vorbringen, dass mehrere Personen Zugriff auf das PayPal-Konto hatten oder dass Zahlungen automatisiert oder unbefugt erfolgt sind. Ohne eindeutigen Nachweis, wer die Zahlung tatsächlich veranlasst hat, bleibt der Beweiswert begrenzt.

9. Was tun, wenn meine IP-Adresse bei illegalem IPTV auftaucht, ich aber nichts gestreamt habe?

Es wird geprüft, ob der Anschluss offen, ungesichert oder gemeinsam genutzt wurde. Zudem wird analysiert, ob dynamische IP-Vergaben oder Fehlzuordnungen durch den Provider möglich sind. Eine IP-Adresse beweist nie automatisch die Täterschaft.

10. Muss ich der Polizei Passwörter oder Zugangsdaten aushändigen?

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, Passwörter preiszugeben. Sie dürfen schweigen und müssen keine digitale Entsperrung ermöglichen. Ein Passwortzwang existiert im Strafverfahren nicht.

Dr. Dejan Dardic 
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