Staatsanwaltschaft und Polizei.
⚖️✅Die Staatsanwaltschaft gilt nach der Strafprozessordnung als die „Herrin des Ermittlungsverfahrens“, welche sowohl belastende als auch entlastende Beweismittel gegen den Beschuldigten vorzutragen hat. So die Theorie.
⚖️✅In der Praxis führt vornehmlich die Polizei die Ermittlungen, welche in der Regel erfolgsorientiert agiert. Dies führt dazu, dass tendenziell nur in eine Richtung ermittelt wird und entlastende Angaben/ Beweise etc. in der Regel vernachlässigt und nicht beachtet werden.
⚖️✅Ziel ist es, so viele belastende Indizien und Beweise zu sammeln, um den Beschuldigten die Tat nachzuweisen. Die Polizei agiert somit meist nicht wertungsfrei. Nur in besonders schwerwiegenden Fällen, die mit erheblichen Eingriffen in die Grundrechte des Beschuldigten einhergehen, ist es die Staatsanwaltschaft, die das Verfahren lenkt und somit aktiv die Ermittlungen leitet.