§ 86a StGB – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: 
Was ist strafbar?

Rechtslage

Das deutsche Strafrecht setzt klare Grenzen, wenn es um das Verwenden von Symbolen und Parolen extremistischer Organisationen geht. § 86a StGB verbietet das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Norm ist ein zentraler Bestandteil im Kampf gegen Extremismus, insbesondere gegen rechtsextreme und terroristische Ideologien. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine Strafbarkeit nach § 86a StGB vorliegt, welche Strafen drohen und wie Sie sich im Ernstfall rechtlich verteidigen können.

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Warum einen Rechtsanwalt einschalten?

Das Einschalten eines Rechtsanwalts als Beschuldigter in einem Strafverfahren ist nicht nur empfehlenswert, sondern oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens. Hier sind die wichtigsten Gründe – auch aus juristischer Sicht – warum du als Beschuldigter unbedingt einen Strafverteidiger hinzuziehen solltest:

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Neben umfassenden Fachwissen im Strafrecht, verfügt er über herausragende analytische Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick sowie über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, um sie umfassend rechtlich beraten und verteidigen zu können. Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Dejan Dardić berät und verteidigt Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Bundesweit.

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Akteneinsichtsrecht (nur über den Anwalt)

Als Beschuldigter hast du kein eigenes Recht auf Akteneinsicht. Dieses steht nur deinem Verteidiger gemäß § 147 StPO zu. Ohne die vollständige Kenntnis des Akteninhalts – etwa der Beweislage, Aussagen von Zeugen oder Gutachten – kannst du dich nicht effektiv verteidigen.➡️ Ein Anwalt kann die Akte einsehen und deine Verteidigungsstrategie darauf aufbauen.

Aussageverhalten gezielt steuern

Viele Beschuldigte begehen den Fehler, ohne anwaltliche Beratung auszusagen – und schaden sich dadurch selbst. Ein Verteidiger kann prüfen, ob es besser ist, zunächst zu schweigen (was dein gutes Recht ist, § 136 StPO), oder ob eine Einlassung sinnvoll ist. ➡️ Reden ist Silber – Schweigen kann Gold sein.

Juristischer Beistand gegen staatliche Macht

Die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) verfügen über Fachwissen, Mittel und Erfahrung. Als Laie bist du ihnen oft hoffnungslos unterlegen. ➡️ Ein Verteidiger sorgt für Waffengleichheit und achtet auf die Einhaltung deiner Rechte.

Dr. Dejan Dardić 
RECHTSANWALT | STRAFVERTEIDIGER.

Risiko ohne Anwalt.

Als Beschuldigter bist du in einer rechtlich hochkomplexen und oft belastenden Situation. Ohne anwaltliche Unterstützung riskierst du Fehler, die dich teuer zu stehen kommen können – im schlimmsten Fall sogar mit einer Verurteilung.

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Milderung oder Einstellung möglich

Ein Anwalt kann mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht verhandeln – etwa über eine Einstellung gemäß §§ 153, 153a StPO (geringe Schuld) oder über eine Strafmilderung bei Geständnis, Schadenswiedergutmachung etc. ➡️ Oft kann ein Verfahren ohne Hauptverhandlung beendet werden – das spart Nerven, Geld und möglicherweise ein Strafregistereintrag.

Schutz vor Beweismittelfehlern Verfahrensverstößen

Ein Anwalt erkennt, ob Beweise rechtmäßig erhoben wurden (z. B. Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung, Vernehmung ohne Belehrung). Ist das nicht der Fall, kann er deren Verwertung angreifen. ➡️ Formfehler können zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen – das kann das Verfahren kippen.

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Neben umfassenden Fachwissen im Strafrecht, verfügt er über herausragende analytische Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick sowie über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, um sie umfassend rechtlich beraten und verteidigen zu können. Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Dejan Dardić berät und verteidigt Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Bundesweit.

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Was regelt § 86a StGB?

Nach § 86a Abs. 1 Strafgesetzbuch macht sich strafbar, wer Kennzeichen verfassungswidriger oder verbotener Organisationen öffentlich verwendet. Gemeint sind dabei nicht nur historische NS-Symbole wie das Hakenkreuz, sondern auch Zeichen aktueller extremistischer Gruppierungen wie der Hamas oder des sogenannten Islamischen Staates (IS).

Beispiele: strafbare Kennzeichen § 86a StGB

Typische Beispiele für strafbare Kennzeichen nach § 86a StGB:

• Das Zeigen des Hakenkreuzes auf Kleidung, Plakaten oder im Internet 

• Die Verwendung des „Sieg Heil“-Rufs auf Veranstaltungen oder online 

• Das Tragen eines T-Shirts mit dem Emblem der Hitlerjugend

• Das Zeigen der IS-Flagge in sozialen Netzwerken 

• Das Rufen der Parole „From the river to the sea“, sofern sie im Kontext der Hamas verstanden wird

Wann liegt eine Strafbarkeit vor?

Damit § 86a StGB greift, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

• Verwendung eines verbotenen Kennzeichens (Symbol, Parole, Grußformel) 

• Öffentlichkeit der Handlung oder Verbreitungsabsicht (z. B. über soziale Medien)

• Zugehörigkeit des Kennzeichens zu einer verfassungswidrigen Organisation 

• Keine Rechtfertigung im Sinne von Kunst, Wissenschaft oder Aufklärung (§ 86a Abs. 3 StGB) 

Die Beurteilung erfolgt immer kontextabhängig. Ein historisches Symbol in einer wissenschaftlichen Dokumentation ist erlaubt – das gleiche Symbol bei einer Demonstration kann strafbar sein.

Welche Strafen drohen nach § 86a StGB?

Die Sanktionen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Darüber hinaus drohen: 

• Eintrag im Führungszeugnis 

• Durchsuchungen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft 

• Einziehung von Gegenständen (z. B. Kleidung, Aufkleber, Speichermedien) 

• Reputationsverlust und berufliche Nachteile

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Strafbar trotz Unwissenheit?

Viele Mandanten berichten, dass sie die strafbare Bedeutung eines Symbols nicht kannten. Zwar kann Unwissenheit den Vorsatz ausschließen, dennoch kann bereits fahrlässiges Handeln strafrechtliche Konsequenzen haben – insbesondere, wenn Warnungen oder Hinweise missachtet wurden.

Beispiel: Aktuelle Entwicklung "From the river to the sea"

Die Parole „From the river to the sea – Palestine will be free“ steht in Deutschland unter juristischer Beobachtung, insbesondere im Kontext des § 86a Strafgesetzbuch (StGB), der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen unter Strafe stellt.  Ob die Verwendung dieser Parole strafbar ist, hängt maßgeblich davon ab, ob sie als Kennzeichen einer verbotenen Organisation, insbesondere der Hamas, angesehen wird. Die Hamas ist in Deutschland als terroristische Organisation verboten, und das Bundesinnenministerium hat in seiner Verbotsverfügung die Parole ausdrücklich als Kennzeichen der Hamas eingestuft

Rechtsprechung und Einzelfallbewertung

Die Rechtsprechung ist jedoch uneinheitlich

• Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin verurteilte im August 2024 eine 22-Jährige zu einer Geldstrafe, weil sie die Parole wenige Tage nach einem Hamas-Angriff auf Israel bei einer Demonstration rief. Das Gericht sah darin eine Billigung von Straftaten gemäß § 140 StGB. 

• Das Oberverwaltungsgericht Bremen bestätigte ein Verbot der Parole bei einer Kundgebung und sah gewichtige Gründe für eine Strafbarkeit nach § 86a StGB, da die Parole als Kennzeichen der Hamas verstanden werden könne. 

• Andererseits entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof, dass die Parole bei einer Demonstration in Frankfurt nicht verboten werden dürfe, da sie keine eindeutige Aufforderung zu Gewalt beinhaltet und unter die Meinungsfreiheit fällt. 

Diese unterschiedlichen Entscheidungen zeigen, dass die Strafbarkeit der Parole stark vom Kontext und der Interpretation im Einzelfall abhängt.

Dr. Dejan Dardić 
RECHTSANWALT | STRAFVERTEIDIGER.

Läuft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren?

Termin absagen!

Termin bei der Polizei absagen! Entgegen der verbreiteten Auffassung besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Beschuldigten, einer Vorladung als Beschuldigter der Polizei Folge zu leisten. Dennoch versuchen die ermittelnden Beamten oft den Eindruck zu erwecken, dass es notwendig ist, als Beschuldigter zu dem Vorladungstermin bei der Polizei zu erscheinen. Das müssen Sie nicht! Es mag vielleicht höflich sein, die Vorladung als Beschuldigter rechtzeitig abzusagen. Dennoch besteht für den Beschuldigten im Strafverfahren keine rechtliche Verpflichtung dazu. Der Beschuldigte ist der Polizei auch keine Erklärung schuldig, warum er nicht zum Vorladungstermin erscheinen kann. An dieser Stelle kann nur der eindringliche Rat lauten, keine Kommunikation mit der Polizei zu führen. Bitte sagen Sie den Termin schriftlich, per E-Mail oder per Fax ab. Bitte rufen Sie nicht bei der Polizei an, um den Termin abzusagen. Hier besteht die Gefahr, dass Sie sich überreden lassen oder am Telefon etwas sagen, was Sie belastet.

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Schweigen! Kein Wort!

Schweigen! Kein Wort! Bitte schweigen Sie! Ein erfahrener Anwalt im Strafrecht wird Ihnen in dieser Situation in der Regel dazu raten, der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei nicht nachzukommen und vorerst zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Es ist ratsam, den Termin bei der Polizei abzusagen oder durch einen Anwalt absagen zu lassen. Aber was viel wichtiger ist: Bitte schweigen Sie! Unterschreiben Sie bitte nichts! Stattdessen sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren und Ihn beauftragen.

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Keine Nachteile für Sie!

Keine Nachteile für Sie! Wenn Sie den Termin bei der Polizei absagen und somit schweigen, dann riskieren Sie keine Nachteile. Ich kann es nur immer wieder sagen: Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen! Sie müssen nicht die Polizei/ Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen unterstützen und ihnen helfen! Nicht Sie müssen ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat (die Justiz/ Strafverfolgungsbehörden) muss Ihnen die Straftat nachweisen! Wenn Sie schweigen, nichts sagen, dann hat das im Strafrecht keine negativen Auswirkungen für Sie! Es ist kein Nachteil für Sie! Es ist sogar ihr Recht sich nicht selbst belasten zu müssen.

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Rechtsanwalt suchen!

Rechtsanwalt suchen! In einem solchen Fall sollten Sie sich einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger suchen und sich rechtlich vertreten. Der Rechtsanwalt kann wird dann Akteneinsicht beantragen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu suchen. Im Idealfall wenn Sie den Brief/ Vorladung der Polizei erhalten haben. Der Rechtsanwalt wird dann für Sie den Termin/ die Vorladung bei der Polizei absagen und sich um alles weitere kümmern! Wenn Sie von mir rechtlich vertreten bzw. verteidigt werden wollen, dann melden Sie sich umgehend bei mir, wenn Sie die Vorladung/ den Brief der Polizei erhalten haben. Ich sage den Termin für Sie ab, beantrage Akteneinsicht und führe ab sofort die gesamte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft/ der Polizei für Sie, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen!

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Dr. Dejan Dardić 
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