Rechtslage
Das deutsche Strafrecht setzt klare Grenzen, wenn es um das Verwenden von Symbolen und Parolen extremistischer Organisationen geht. § 86a StGB verbietet das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Norm ist ein zentraler Bestandteil im Kampf gegen Extremismus, insbesondere gegen rechtsextreme und terroristische Ideologien. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine Strafbarkeit nach § 86a StGB vorliegt, welche Strafen drohen und wie Sie sich im Ernstfall rechtlich verteidigen können.
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