Illegales IPTV & § 106 UrhG
⚖️✅§ 106 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) schützt die Rechte von Urhebern vor unerlaubter Nutzung ihrer Werke. Wer ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne die Einwilligung des Rechteinhabers vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich macht, begeht eine strafbare Handlung. Das Ziel dieser Regelung ist es, kreative Leistungen zu würdigen und sicherzustellen, dass Urheber die Kontrolle über ihre Werke behalten. Gerade im digitalen Zeitalter gewinnt dieser Schutz immer mehr an Bedeutung.
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