Jugendstrafrecht – Verfahren, Strafen & Besonderheiten (FAQ)

FAQ - Fragen & Antworten

1. Was ist Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht gilt für Heranwachsende zwischen 14 und 17 Jahren (§ 1 JGG) – und unter Umständen auch für 18- bis 20-Jährige (sog. „Heranwachsende“), wenn sie nach ihrer Persönlichkeit noch einem Jugendlichen gleichstehen.

2. Welche Ziele verfolgt das Jugendstrafrecht?

Im Mittelpunkt steht nicht Strafe, sondern Erziehung. Ziel ist, den Jugendlichen zu verantwortlichem Verhalten zu erziehen, nicht bloß zu bestrafen (§ 2 JGG).

3. Wann wird das Jugendstrafrecht angewendet?

14–17 Jahre: immer Jugendstrafrecht; 18–20 Jahre: Jugendstrafrecht kann angewendet werden, wenn eine jugendtypische Tat vorliegt oder der Täter in der Entwicklung einem Jugendlichen ähnelt

4. Welche Strafen gibt es im Jugendstrafrecht?

Das JGG kennt keine klassischen „Strafen“, sondern Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel, z. B.: Ermahnung, Auflagen, soziale Trainingskurse Arbeitsstunden (Jugendarrest) Führungsaufsicht, Weisungen (z. B. Kontaktverbot, Drogenberatung) Jugendstrafe (Freiheitsentzug) nur bei schwerwiegenden Taten

5. Was ist eine Jugendstrafe?

Eine Jugendstrafe ist die härteste Sanktion und bedeutet Freiheitsentzug von mindestens 6 Monaten bis maximal 5 Jahren (bei Kapitalverbrechen bis 10 Jahre). Sie wird nur verhängt, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen.

6. Können Jugendliche ins Gefängnis kommen?

Ja, aber nur in besonderen Ausnahmefällen. In den meisten Fällen werden Erziehungsmaßregeln oder sozialpädagogische Maßnahmen bevorzugt.

7. Welche Rolle spielt die Jugendgerichtshilfe?

Die Jugendgerichtshilfe begleitet den Jugendlichen und gibt eine soziale Einschätzung ab – etwa zur Lebenssituation, Reife und Erziehungsfähigkeit. Sie hat Einfluss auf die gerichtliche Entscheidung.

8. Wird ein Eintrag im Führungszeugnis vermerkt?

Nicht immer. Viele Jugendstrafen erscheinen nicht im Führungszeugnis, solange keine Jugendstrafe (Freiheitsstrafe) verhängt wurde. Es gibt aber ein Erziehungsregister, das nur Behörden zugänglich ist.

9. Was tun, wenn mein Kind eine Vorladung erhält?

Ruhe bewahren. Nichts sagen, keine Aussage ohne Jugendstrafverteidiger. Ein Anwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen und prüfen, ob das Verfahren eingestellt werden kann.

10. Kann das Verfahren eingestellt werden?

Ja, sehr häufig. Bei Ersttätern und geringfügigen Delikten erfolgt oft eine Einstellung mit Auflagen (§ 45 oder § 47 JGG), etwa bei Diebstahl oder leichter Körperverletzung.

STRAFVERTEIDIGUNG in Gütersloh & NRW

DR. DEJAN DARDIĆ

🟧 Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Er vertritt Sie bundesweit vor allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Bundesweit.

🟧 Bedingungsloser Einsatz für den Mandanten - nicht nur eine berufliche Pflicht, sondern auch ethisches Gebot. Strafverteidigung ist Kampf - bis zum Schluss.

Jetzt anrufen

Dr. Dejan Dardic
 Bewertungen auf www.anwalt.de

STRAFRECHT
WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT
STRAFVERTEIDIGUNG

Jetzt unverbindlich kontaktieren!