Strafbarkeit als Finanzagent/ App-Tester wegen Geldwäsche

Der nachfolgende Artikel gibt einen kurzen Überblick zum Thema Jobangebot als Finanzagent oder App-Tester im Internet und wie Sie damit in eine Falle tappen können, ohne es zu ahnen. Im schlimmsten Falle droht ihnen eine Verurteilung wegen Geldwäsche und Beihilfe zum Betrug sowie zivilrechtliche Schadensersatzforderungen der Geschädigten. Der Artikel gibt einen Überblick über 2 Betrugsmaschen wieder die sich bei den Betrügern etabliert haben und soll Sie eindringlich davor warnen!

Bewertungen auf Anwalt.de

Dr. Dejan Dardic 

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Er berät sie in allen strafrechtlichen Angelegenheiten und vertritt sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof in Strafsachen. 

  •  Schneller Erstkontakt. 
  •  Bundesweite Strafverteidigung. 
  •  Sofortige Hilfe im Strafrecht.
Mehr über mich

Zusammenfassung 

  1. Lukrative Jobangebote!

    Vorsicht bei lukrativen Jobangeboten im Homeoffice! Einfacher Verdienst bis zu 520 EUR

  2. Jobbezeichnung

    Jobbezeichnung als "Evaluierungsassistenz"; "Assistenz Evaluierung": Vorsicht! Sie machen sich wahrscheinlich strafbar!

  3. Professionelle Stellenanzeige

    Stellenanzeigen wirken sehr professionell! Einstellung und Ablauf verlaufen häufig per E-Mail/ WhatsApp! Es besteht kein persönlicher Kontakt!

  4. Apps Testen & Online Konten eröffnen

    Häufig sollen Sie Bankkonten eröffnen. Auf diesen Konten fließen Gelder aus Straftaten! Die Testung von Apps ist nur eine Ablenkung, damit Sie Online Konten eröffnen bei Banken die auf ihren Namen laufen, Sie jedoch nicht die LogIN Informationen bekommen.

  5. Strafbarkeit wegen Geldwäsche & Betrug 

    Es droht Ihnen eine Strafanzeige wegen Geldwäsche § 261 StGB und sogar wegen Betruges § 263 StGB, wenn mit Ihren Daten und der Kontoverbindung "Scheinverkäufe" angeboten werden. 

  6. Beweise sichern! 

    Sammeln Sie Beweise! Chatverläufe usw. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt und erstatten Sie Strafanzeige!

  7. Schufa-Auskunft beantragen

    Beantragen Sie nach einigen Tagen/ Wochen eine Auskunft ihrer Daten bei der Schufa. Dadurch können Sie überprüfen, ob Ihre Daten nicht anderweitig missbraucht worden sind. Teilen Sie den Missbrauch Ihrer Daten sowohl der Schufa als auch Ihrer Hausbank mit! 

  8. Vorladung: Rechtsanwalt um Rat aufsuchen

    Bei einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter, sollten Sie sich unbedingt einen Rechtsanwalt zur Rate ziehen und sich anwaltlich beraten lassen. Denn eine Strafbarkeit wegen Geldwäsche setzt nicht unbedingt Vorsatz voraus; es reicht auch Fahrlässigkeit!

1. Fall: Sie sollen ein Bankkonto eröffnen

Die Betrüger tarnen ihre Masche als Angebot für ein Nebenjob, der über eine Online-Stellenanzeige zugänglich ist. Die Bewerbung für einen solchen Job erfordert, dass Personen ein Bankkonto eröffnen. Nach erfolgreicher Kontoerstellung sollen Sie die Kontodaten an die Nebenjobfirma weiterleiten und eingehende Gelder daraufhin auf andere Konten transferieren. Was die Betroffene nicht ahnen: Die Konten, die von den Betroffenen eröffnet worden sind, dienen als Empfängerkonten für betrügerische Online-Shops. Diese betrügerischen Shops werben auf Internetseiten mit sehr günstigen Preisen für hochwertige Elektronikgeräte. Der Finanzagent wird dabei als Strohmann instrumentalisiert. Die eingehenden Geldbeträge werden dann auf ein ausländisches Konto weitergeleitet. Sie erhalten als Gegenleistung für die Überweisung eine Provision von bis zu 10 % der Transfersumme.


  • Kriminelle locken oft per E-Mail mit vermeintlich lukrativen Jobangeboten (wenig Aufwand, viel Geld)
  • Zur Durchführung des Betrugs fordern sie die Angabe der Kontoverbindung und eine Kopie des Personalausweises an. 
  • Der Arbeitsvertrag enthält detaillierte Erläuterungen zum angeblich legalen Zweck der Tätigkeit, um den Eindruck eines rechtmäßigen Beschäftigungsverhältnisses zu erwecken 
  • Bei Anwerbungen per E-Mail gibt der vermeintliche "Arbeitgeber" in der Regel eine im Ausland oder aber auch im Inland ansässige Firma an, die zwar existiert, aber nichts mit der Anwerbung zu tun hat. Die E-Mail verlinkt oft zur Homepage einer existierenden Firma, um Authentizität vorzutäuschen. 
  • Der Kontakt erfolgt ausschließlich per Telefon und/oder E-Mail. Die Veröffentlichungen im Internet sind für jeden zugänglich und können manipuliert werden.

Was sind Ihre Aufgaben als "Finanzagent"?

  • Die Aufgabe besteht darin, das persönliche Bankkonto für Überweisungen zur Verfügung zu stellen und die eingegangenen Gelder unmittelbar nach Erhalt in bar abzuheben oder weiterzuleiten, an eine ausländisches Konto.
  • Alternativ sollen die Beträge entweder mithilfe eines Finanzdienstleisters wie Western Union, TransferGO etc. ins Ausland überwiesen werden. 
  • Es folgt eine großzügige Provision in Höhe von bis zu 10% der Überweisungssumme - die zum Teil nicht ausgezahlt wird! 
  • Die Täter erteilen klare Anweisungen, vermitteln ein Gefühl der umfassenden Betreuung und sind jederzeit erreichbar. Selbst kritische Nachfragen werden freundlich und überzeugend beantwortet

2. Fall: Apps-Testen und Konten eröffnen

Bei dieser Masche sollen Sie Apps überprüfen, Buchungsvorgänge bei Banken testen und Produkte bewerten. Ihnen werden flexible Arbeitszeiten versprochen als Nebenjob. Doch anstatt sich in dieser Tätigkeit zu engagieren, finden Sie sich in der Rolle als Finanzagent wieder. Ihnen droht dann ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Geldwäsche.

Video-ID als Eignungstest

Ihre Aufgabe im Rahmen des Eignungstests besteht darin, die Sicherheitsmerkmale des Videoidentifikationsverfahrens zu überprüfen, während Sie die Eröffnung eines Bankkontos simulieren. Das Konto wird ausschließlich zu Forschungszwecken eingerichtet. Nach Abschluss der Aufgabe sollen sie eine Auswertung erhalten. Sie werden gebeten, die gestellten Fragen zu beantworten und diese anhand einer Skala zu bewerten. Nach erfolgreichem Abschluss des Tests wird das Konto gekündigt. Eine automatische Bestätigung darüber wird von der Bank versandt.

Was passiert wirklich? 

Die Betrüger eröffnen im Vorfeld ein Bankkonto unter dem Namen der Bewerber und verwenden dabei falsche Kontaktdaten. Wenn sich die Bewerber über das Video-Ident-Verfahren bei der Bank identifizieren, wird ein Konto mit den von den Betrügern angegebenen falschen Kontaktdaten eröffnet. Dadurch verschaffen sich die Betrüger Zugang zu diesem Konto.

Betrüger missbrauchen ihr Konto für Verkäufe

Die Betrüger nutzen das unter den Namen des Bewerbers eröffnete Konto beispielsweise für Verkäufe bei Ebay oder EbayKleinanzeigen. Die Betrüger locken dabei mit unschlagbar günstigen Angeboten, besonders bei Elektronikgeräten, wie Notebooks, I-pads, Handys oder Soundbars. Unwissende Käufer nehmen diese Angebote an und überweisen das Geld auf das betrügerische Konto 

Was die Betroffenen nicht wissen… 

Was die Betroffenen oft nicht wissen ist, dass sie unfreiwillig eine Rolle als Täter übernommen haben, nämlich als Finanzagent. Als Finanzagent wird ihr Konto für Überweisungen missbraucht. Ihnen droht ein Strafverfahren und zivilrechtliche Ansprüche von Verbrauchern die Waren gekauft, diese bezahlt aber nicht erhalte haben.

Wie machen Sie sich strafbar?

Oft sind die Betroffenen völlig ahnungslos, dass sie mit ihrer Tätigkeit eine Straftat begehen, nämlich den Straftatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB. Des Weiteren kommt der Straftatbestand der Beihilfe zum Betrug in Betracht nach §§ 263, 27 StGB. Darüber hinaus riskieren Betroffene zivilrechtliche Schadensersatzforderungen der Geschädigten. Im Falle einer Verurteilung wegen Geldwäsche droht ihnen eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren, vgl. § 261 Abs. 1 StGB. 

Wichtig: Selbst wenn Sie keinen Vorsatz hatten, können Sie sich immer noch strafbar machen. Denn nach § 261 Abs. 6 StGB wird auch bestraft, wer leichtfertig nicht erkennt, dass es sich um eine Straftat der Geldwäsche handelt. In diesem Fall droht ihnen eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren!

Wie können Sie sich schützen?

Täuschen Sie sich nicht durch äußere Erscheinungen. Der beste Schutz liegt in einem gesunden Maß an Misstrauen und Vorsicht. Prüfen Sie Anzeigen sorgfältig, insbesondere über Internet-Suchmaschinen. Eine Grundregel lautet: Wenn das Angebot sehr verlockend ist, dann sollten Sie umso kritischer sein. 

  • Überlegen Sie, ob Ihr konkretes "Arbeitsauftrag" sinnvoll und logisch ist
  • Geben Sie weder über das Internet noch telefonisch Ihre Adresse oder Kontodaten an unbekannte Unternehmen oder Personen weiter.
  • Versenden Sie keine Kopien Ihres Ausweises an Fremde.
  • Lassen Sie sich nicht durch mögliche Drohungen, Nötigungen etc. zur Einhaltung eines vermeintlichen "Arbeitsvertrages" einschüchtern. 
  • Falls Sie ein solches oder ähnliches Jobangebot angenommen haben, informieren Sie umgehend die Polizei und leiten Sie keine Gelder weiter, die bereits auf Ihr Konto gebucht wurden. Haben Sie Konten eröffnet, so lassen Sie sich rechtlich beraten! Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt mit der Prüfung Ihres Falles. 

Vorladung von der Polizei

Brief/ Vorladung von der Polizei? Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten haben als Beschuldiger einer Straftat wegen Geldwäsche dann sollten Sie bitte folgendes beachten:

  1. Termin bei der Polizei absagen! Entgegen der verbreiteten Auffassung besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Beschuldigten, einer Vorladung als Beschuldigter der Polizei Folge zu leisten. Dennoch versuchen die ermittelnden Beamten oft den Eindruck zu erwecken, dass es notwendig ist, als Beschuldigter zu dem Vorladungstermin bei der Polizei zu erscheinen. Das müssen Sie nicht! Es mag vielleicht höflich sein, die Vorladung als Beschuldigter rechtzeitig abzusagen. Dennoch besteht für den Beschuldigten im Strafverfahren keine rechtliche Verpflichtung dazu. Der Beschuldigte ist der Polizei auch keine Erklärung schuldig, warum er nicht zum Vorladungstermin erscheinen kann. An dieser Stelle kann nur der eindringliche Rat lauten, keine Kommunikation mit der Polizei zu führen. Bitte sagen Sie den Termin schriftlich, per E-Mail oder per Fax ab. Bitte rufen Sie nicht bei der Polizei an, um den Termin abzusagen. Hier besteht die Gefahr, dass Sie sich überreden lassen oder am Telefon etwas sagen, was Sie belastet.
  2. Bitte schweigen Sie! Ein erfahrener Anwalt im Strafrecht wird Ihnen in dieser Situation in der Regel dazu raten, der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei nicht nachzukommen und vorerst zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Es ist ratsam, den Termin bei der Polizei abzusagen oder durch einen Anwalt absagen zu lassen. Aber was viel wichtiger ist: Bitte schweigen Sie! Unterschreiben Sie bitte nichts! Stattdessen sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren und Ihn beauftragen.
  3. Keine Nachteile für Sie! Wenn Sie den Termin bei der Polizei absagen und somit schweigen, dann riskieren Sie keine Nachteile. Ich kann es nur immer wieder sagen: Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen! Sie müssen nicht die Polizei/ Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen unterstützen und ihnen helfen! Nicht Sie müssen ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat (die Justiz/ Strafverfolgungsbehörden) muss Ihnen die Straftat nachweisen! Wenn Sie schweigen, nichts sagen, dann hat das im Strafrecht keine negativen Auswirkungen für Sie! Es ist kein Nachteil für Sie! Es ist sogar ihr Recht sich nicht selbst belasten zu müssen und ergibt sich aus dem Grundgesetz (GG) aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG sowie Art. 6 Abs. 1 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention).
  4. Rechtsanwalt suchen! In einem solchen Fall sollten Sie sich einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger suchen und sich rechtlich vertreten. Der Rechtsanwalt kann wird dann Akteneinsicht beantragen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu suchen. Im Idealfall wenn Sie den Brief/ Vorladung der Polizei erhalten haben. Der Rechtsanwalt wird dann für Sie den Termin/ die Vorladung bei der Polizei absagen und sich um alles weitere kümmern! Wenn Sie von mir rechtlich vertreten bzw. verteidigt werden wollen, dann melden Sie sich umgehend bei mir, wenn Sie die Vorladung/ den Brief der Polizei erhalten haben. Ich sage den Termin für Sie ab, beantrage Akteneinsicht und führe ab sofort die gesamte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft/ der Polizei für Sie, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen!

Bewertungen auf Anwalt.de

STRAFRECHT
WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT
STRAFVERTEIDIGUNG

Jetzt unverbindlich kontaktieren!