Illegales IPTV oder Sky-Cardsharing genutzt? Erfahren Sie alles zu Strafbarkeit nach § 263a StGB: Computerbetrug einfach erklärt

§ 263a StGB: Überblick und Bedeutung

§ 263a des Strafgesetzbuches (StGB) stellt den Computerbetrug unter Strafe. Wer durch die Manipulation von Daten oder Computersystemen einen Vermögensvorteil erlangt und einen anderen schädigt, macht sich strafbar. Mit dieser Vorschrift reagiert der Gesetzgeber auf die zunehmende Digitalisierung und schützt Vermögenswerte vor unbefugten Eingriffen über elektronische Systeme.

Wann liegt ein Computerbetrug nach § 263a StGB vor? Voraussetzungen für eine Strafbarkeit

Damit ein Computerbetrug vorliegt, müssen folgende Elemente erfüllt sein: 

• Täuschung durch Datenmanipulation: etwa Eingabe falscher Daten oder Manipulation von Programmen.

• Vermögensschaden: Der Geschädigte muss einen wirtschaftlichen Nachteil erleiden. 

• Vorsatz und Bereicherungsabsicht: Der Täter muss wissentlich und mit dem Ziel handeln, sich selbst oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Typische Handlungen

Zu den typischen Manipulationen gehören: 

• Unrichtige Eingabe von Daten 

• Unbefugte Programmveränderungen 

• Falsche Verwendung von Daten 

• Einflussnahme auf den Ablauf eines Programms

DR. DEJAN DARDIĆ

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Neben umfassenden Fachwissen im Strafrecht, verfügt er über herausragende analytische Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick sowie über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, um sie umfassend rechtlich beraten und verteidigen zu können. Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Dejan Dardić berät und verteidigt Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Bundesweit.

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Welche Strafen drohen bei Computerbetrug?

Wer sich eines Computerbetrugs nach § 263a StGB schuldig macht, muss mit folgenden Strafen rechnen: 

• Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder 

• Geldstrafe Besonders schwere Fälle In besonders schweren Fällen – etwa bei bandenmäßiger Begehung oder bei großem finanziellen Schaden – kann die Strafe höher ausfallen, oft in Verbindung mit § 263 Abs. 3 StGB.

FAQ zu § 263a StGB

Fragen & Antworten

Was regelt § 263a StGB?

§ 263a StGB stellt Computerbetrug unter Strafe und schützt das Vermögen vor Manipulationen durch Datenverarbeitung oder Computereingriffe.

Welche Strafe droht bei Computerbetrug?

Bei Computerbetrug droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. In schweren Fällen können noch höhere Strafen verhängt werden.

Wann liegt Computerbetrug vor?

Computerbetrug liegt vor, wenn durch Manipulation von Daten oder Programmen ein Vermögensvorteil erschlichen und ein Dritter geschädigt wird.

Ist bereits der Versuch strafbar?

Ja, auch der Versuch des Computerbetrugs ist gemäß § 263a StGB strafbar.

Gilt § 263a StGB auch für Handlungen im Ausland?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann deutsches Strafrecht auch bei Taten im Ausland Anwendung finden, wenn etwa deutsche Bürger oder Unternehmen betroffen sind.

Dr. Dejan Dardić
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