Instagram-Beleidigung & Hate Speech: Strafbarkeit nach §185 StGB
🟧 Beleidigungen und Hasskommentare sind auf Social Media keine Ausnahme mehr. Besonders auf Plattformen wie Instagram, Facebook oder TikTok kommt es täglich zu Angriffen, die weit über eine hitzige Diskussion hinausgehen. Nutzer:innen werden durch abwertende Kommentare, diskriminierende Aussagen oder gezielte Diffamierungen in ihrer persönlichen Ehre verletzt. Viele vergessen dabei: Auch im digitalen Raum gilt das Strafgesetzbuch. Eine Instagram-Beleidigung ist rechtlich genauso relevant wie eine Beleidigung im persönlichen Gespräch – und kann strafrechtliche sowie zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
🟧 Die Dynamik von sozialen Netzwerken verstärkt die Wirkung solcher Angriffe erheblich. Was ursprünglich nur zwischen zwei Personen geäußert worden wäre, kann online binnen Sekunden von tausenden Menschen gelesen, geteilt oder kommentiert werden. Diese enorme Reichweite, kombiniert mit der vermeintlichen Anonymität vieler Profile, macht Hasskommentare im Internet besonders gefährlich.
Juristisch betrachtet ist das Netz jedoch kein rechtsfreier Raum. Wer andere über Social Media beleidigt oder diffamiert, riskiert Ermittlungsverfahren, Geldstrafen, Freiheitsstrafen sowie Ansprüche auf Unterlassung oder Schadensersatz.
🟧 Zentrale Vorschrift ist dabei § 185 StGB (Beleidigung), ergänzt durch weitere Ehrschutzdelikte wie üble Nachrede und Verleumdung. Um zu verstehen, wo die Grenze zwischen zulässiger Meinungsäußerung und strafbarer Beleidigung auf Instagram verläuft, lohnt sich ein genauer Blick auf die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
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