Illegales IPTV: Alles zu Strafbarkeit, Hausdurchsuchung & rechtlichen Folgen für Nutzer und Anbieter. Was ist erlaubt? 
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Illegales IPTV: Strafbarkeit, Hausdurchsuchung und rechtliche Folgen

🟧 Illegales IPTV wird in Deutschland immer häufiger genutzt – oft ohne Bewusstsein für die rechtlichen Risiken. Doch wer illegale Streamingdienste nutzt oder anbietet, riskiert mehr als nur eine Abmahnung. Hausdurchsuchung, Strafanzeige und hohe Geldstrafen sind reale Folgen. In diesem Beitrag erklären wir die Strafbarkeit von illegalem IPTV, typische Abläufe bei Hausdurchsuchungen und die rechtlichen Konsequenzen für Anbieter und Nutzer.

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Illegales IPTV - Rechtsanwalt

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🟧 IPTV Strafverteidiger | Kanzlei illegales IPTV Ermittlungsverfahren

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🟧Ermittlungsverfahren wegen illegalem IPTV

Warum einen Rechtsanwalt einschalten?

🟧 Das Einschalten eines Rechtsanwalts als Beschuldigter in einem Strafverfahren ist nicht nur empfehlenswert, sondern oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens. Hier sind die wichtigsten Gründe – auch aus juristischer Sicht – warum du als Beschuldigter unbedingt einen Strafverteidiger hinzuziehen solltest:

Dr. Dejan Dardic

🟧 Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Er vertritt Sie bundesweit vor allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Bundesweit.

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Was ist illegales IPTV?

🟧 Der Begriff IPTV (Internet Protocol Television) beschreibt das Streamen von Fernsehsendern über das Internet. Während legale Anbieter wie waipu.tv oder MagentaTV mit Lizenzen arbeiten, handelt es sich bei illegalem IPTV um Angebote, bei denen urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Zustimmung der Rechteinhaber verbreitet werden – zum Beispiel Sky, DAZN, Netflix oder internationale Sportübertragungen. Typische Merkmale: Zugang über IPTV-Boxen oder Fire TV Sticks; Monatliche Zahlungen an dubiose Anbieter; Zugriff auf hunderte Pay-TV-Sender, Filme und Live-Sport

Strafbarkeit: Ist illegales IPTV verboten?

🟧 Anbieter illegaler IPTV-Dienste Wer ein IPTV-System betreibt oder weiterverkauft, das urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Lizenz anbietet, begeht eine Straftat. In der Regel kommen folgende Vorschriften zur Anwendung: § 106 UrhG – Unerlaubte Verwertung geschützter Werke § 108a UrhG – Gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung § 263 StGB – Betrug § 129 StGB – Bildung krimineller Vereinigungen

🟧 Strafen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe – insbesondere bei gewerbsmäßigem Handeln.

Strafbarkeit: Ist illegales IPTV verboten?

🟧 Nutzer von illegalem IPTV Auch Endnutzer machen sich strafbar, wenn sie wissentlich illegale Angebote konsumieren. Zwar ist das reine Streaming nicht immer eindeutig geregelt, doch bei IPTV kommt es oft zu dauerhaften Zwischenspeicherungen – was eine unerlaubte Vervielfältigung darstellt. 

🟧 Relevante Paragrafen: § 106 UrhG – Vervielfältigung ohne Erlaubnis § 108b UrhG – Umgehung von Schutzmaßnahmen § 202a StGB – Ausspähen von Daten (bei gehackten Zugängen)

Hausdurchsuchung wegen illegalem IPTV – Was passiert?

🟧 In vielen Fällen leiten Ermittlungsbehörden nach IP-Adressen-Rückverfolgung Hausdurchsuchungen ein. Die rechtliche Grundlage bildet § 102 StPO. Ein bloßer Anfangsverdacht genügt, um eine richterlich angeordnete Hausdurchsuchung durchzuführen.  

🟧 Was kann beschlagnahmt werden? Router, Smart-TVs, Set-Top-Boxen, Fire TV Sticks Laptops, Smartphones, externe Festplatten Kontoauszüge, Zahlungsbelege (z. B. PayPal, Kryptowährungen)

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Rechtliche Folgen für Nutzer und Anbieter

🟧 Strafrechtlich: Geldstrafen (häufig vierstellige Beträge) Freiheitsstrafen auf Bewährung oder ohne – insbesondere bei Wiederholung oder gewerblichem Umfang Einträge im Führungszeugnis bei über 90 Tagessätzen 

🟧 Zivilrechtlich: Abmahnungen durch Rechteinhaber Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafe Schadensersatzforderungen – oft mehrere Tausend Euro je Nutzung

Anwalt einschalten!

🟧 Wer illegales IPTV nutzt oder vertreibt, riskiert nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch eine Hausdurchsuchung, zivilrechtliche Klagen und ein Strafverfahren. Auch Endnutzer sind nicht vor Strafverfolgung sicher – die Behörden sind zunehmend technisch gerüstet.

Läuft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren?

Termin absagen!

🟧 Termin bei der Polizei absagen! Entgegen der verbreiteten Auffassung besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Beschuldigten, einer Vorladung als Beschuldigter der Polizei Folge zu leisten. Dennoch versuchen die ermittelnden Beamten oft den Eindruck zu erwecken, dass es notwendig ist, als Beschuldigter zu dem Vorladungstermin bei der Polizei zu erscheinen. Das müssen Sie nicht! Es mag vielleicht höflich sein, die Vorladung als Beschuldigter rechtzeitig abzusagen. Dennoch besteht für den Beschuldigten im Strafverfahren keine rechtliche Verpflichtung dazu.

🟧 Der Beschuldigte ist der Polizei auch keine Erklärung schuldig, warum er nicht zum Vorladungstermin erscheinen kann. An dieser Stelle kann nur der eindringliche Rat lauten, keine Kommunikation mit der Polizei zu führen. 

🟧 Bitte sagen Sie den Termin schriftlich, per E-Mail oder per Fax ab. Bitte rufen Sie nicht bei der Polizei an, um den Termin abzusagen. Hier besteht die Gefahr, dass Sie sich überreden lassen oder am Telefon etwas sagen, was Sie belastet.

📌 (Aussageverweigerungsrecht). Mehr zum Thema Aussageverweigerungsrecht.

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Schweigen Sie!

🟧 Schweigen! Kein Wort! Bitte schweigen Sie! Ein erfahrener Anwalt im Strafrecht wird Ihnen in dieser Situation in der Regel dazu raten, der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei nicht nachzukommen und vorerst zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Es ist ratsam, den Termin bei der Polizei abzusagen oder durch einen Anwalt absagen zu lassen. Aber was viel wichtiger ist: Bitte schweigen Sie! Unterschreiben Sie bitte nichts! Stattdessen sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren und Ihn beauftragen.

📌 (Aussageverweigerungsrecht). Mehr zum Thema Aussageverweigerungsrecht.

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Keine Nachteile!

🟧 Keine Nachteile für Sie! Wenn Sie den Termin bei der Polizei absagen und somit schweigen, dann riskieren Sie keine Nachteile. Ich kann es nur immer wieder sagen: Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen! Sie müssen nicht die Polizei/ Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen unterstützen und ihnen helfen! Nicht Sie müssen ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat (die Justiz/ Strafverfolgungsbehörden) muss Ihnen die Straftat nachweisen! Wenn Sie schweigen, nichts sagen, dann hat das im Strafrecht keine negativen Auswirkungen für Sie! Es ist kein Nachteil für Sie! Es ist sogar ihr Recht sich nicht selbst belasten zu müssen.

📌 (Aussageverweigerungsrecht). Mehr zum Thema Aussageverweigerungsrecht.

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Rechtsanwalt suchen!

🟧 Rechtsanwalt suchen! In einem solchen Fall sollten Sie sich einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger suchen und sich rechtlich vertreten. Der Rechtsanwalt kann wird dann Akteneinsicht beantragen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu suchen. Im Idealfall wenn Sie den Brief/ Vorladung der Polizei erhalten haben. Der Rechtsanwalt wird dann für Sie den Termin/ die Vorladung bei der Polizei absagen und sich um alles weitere kümmern!

🟧 Wenn Sie von mir rechtlich vertreten bzw. verteidigt werden wollen, dann melden Sie sich umgehend bei mir, wenn Sie die Vorladung/ den Brief der Polizei erhalten haben. Ich sage den Termin für Sie ab, beantrage Akteneinsicht und führe ab sofort die gesamte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft/ der Polizei für Sie, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen!

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FAQ – Illegales IPTV: Was droht bei Nutzung oder Vertrieb

1. Wann gilt IPTV als illegal?

IPTV gilt als illegal, wenn urheberrechtlich geschützte Inhalte — beispielsweise Pay-TV, Filme oder Serien — ohne Zustimmung der Rechteinhaber über nicht lizenzierte Dienste verbreitet und empfangen werden.

2. Welche Straftaten können bei illegaler IPTV-Nutzung oder -Verbreitung relevant werden?

Je nach Fall kommen u.a. in Betracht: Computerbetrug (§ 263a StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Verstoß gegen das Urheberrecht (§ 108 UrhG bzw. § 108b UrhG), und unter Umständen auch Geldwäsche (§ 261 StGB) bei gewerbsmäßigem Handel.

3. Können rein private Nutzer strafrechtlich belangt werden?

Ja — auch private Nutzer machen sich strafbar, wenn sie wissentlich illegale IPTV-Streams abrufen oder bezahlen. Eine rechtmäßige Zahlung schützt nicht vor Strafbarkeit, wenn der Dienst keine Lizenz hat.

4. Welche Strafen drohen bei Verurteilung?

Die Strafen reichen — je nach Schwere der Tat — von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen. Beim Computerbetrug sind bis zu 5 Jahre möglich, bei Urheberrechts- oder Datenschutzverstößen u.a. Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren.

5. Ist auch einmaliges Streaming strafbar?

Ja — schon ein einzelner Abruf über einen illegalen IPTV-Dienst kann genügen, um eine Straftat zu begründen, insbesondere wenn bewusst bezahlt wurde oder der Anbieter als illegal erkennbar war.

6. Können Haus- oder Datendurchsuchungen drohen?

Ja — Behörden können Ermittlungen einleiten, was u.U. zu Hausdurchsuchungen führen kann, wenn der Verdacht besteht, dass Nutzer bzw. Anbieter unautorisierte Inhalte konsumieren oder verbreiten.

7. Welche rechtlichen Folgen drohen zusätzlich (zivilrechtlich)?

Neben strafrechtlichen Konsequenzen können Rechteinhaber — z. B. Pay-TV-Anbieter — zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend machen.

8. Hilft es, wenn ich „nur bezahlt, aber nichts weitergegeben“ habe?

Nein — auch der reine Bezug bzw. Empfang illegaler Streams kann strafbar sein. Der Umstand, dass man Inhalte nicht selbst weiterverteilt, schützt vor strafrechtlicher Verfolgung nicht automatisch.

9. Wird zwischen privaten Nutzern und gewerbsmäßigem Handel unterschieden?

Ja — bei gewerbsmäßigem Handel (z. B. Verkauf, Weiterleitung, Cardsharing mit vielen Kunden) drohen meist deutlich härtere Strafen. Aber auch für private Nutzer besteht ein rechtliches Risiko.

10. Warum greifen die Behörden verstärkt gegen illegales IPTV durch?

Illegales IPTV verursacht massive Schäden für Rechteinhaber und die Medienbranche. Zudem ermöglichen technische Fortschritte den Behörden bessere Nachverfolgung und Ermittlungen, weshalb solche Angebote und Nutzungen zunehmend kriminalisiert werden.

 Dr. Dejan Dardic 
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