Straßenverkehrsdelikte im deutschen Strafrecht – Tatbestände, Voraussetzungen und Strafen

Straßenverkehr & Strafrecht

🟧 Straßenverkehrsdelikte zählen zu den häufigsten Straftaten im Alltag. Ob Alkohol am Steuer, Unfallflucht oder fahrlässige Körperverletzung im Verkehr – die Konsequenzen für Beschuldigte sind oft schwerwiegend. Neben hohen Geld- oder Freiheitsstrafen drohen Fahrverbot, Führerscheinentzug und Punkte in Flensburg. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Verkehrsdelikte nach dem Strafgesetzbuch (StGB) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), deren Voraussetzungen und die drohenden Strafen.

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Strafbarkeit

🟧 Straßenverkehrsdelikte sind strafbare Handlungen im Zusammenhang mit der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Sie zählen zu den häufigsten Delikten im deutschen Strafrecht und können weitreichende Konsequenzen haben – von Geld- oder Freiheitsstrafen bis hin zum Führerscheinentzug. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die wichtigsten Verkehrsstraftaten erfüllt sein müssen und welche Rechtsfolgen drohen.

Warum einen Rechtsanwalt einschalten?

🟧 Das Einschalten eines Rechtsanwalts als Beschuldigter in einem Strafverfahren ist nicht nur empfehlenswert, sondern oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens. Hier sind die wichtigsten Gründe – auch aus juristischer Sicht – warum du als Beschuldigter unbedingt einen Strafverteidiger hinzuziehen solltest:

Spezialisierung im Strafrecht.

🟧 Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Er vertritt Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. 

🟧 Bedingungsloser Einsatz für den Mandanten - nicht nur eine berufliche Pflicht, sondern auch ethisches Gebot. Strafverteidigung ist Kampf - bis zum Schluss.

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Akteneinsichtsrecht (nur über den Anwalt)

🟧 Als Beschuldigter hast du kein eigenes Recht auf Akteneinsicht. Dieses steht nur deinem Verteidiger gemäß § 147 StPO zu. Ohne die vollständige Kenntnis des Akteninhalts – etwa der Beweislage, Aussagen von Zeugen oder Gutachten – kannst du dich nicht effektiv verteidigen.

➡️ Ein Anwalt kann die Akte einsehen und deine Verteidigungsstrategie darauf aufbauen.

Aussageverhalten gezielt steuern

🟧 Viele Beschuldigte begehen den Fehler, ohne anwaltliche Beratung auszusagen – und schaden sich dadurch selbst. Ein Verteidiger kann prüfen, ob es besser ist, zunächst zu schweigen (was dein gutes Recht ist, § 136 StPO), oder ob eine Einlassung sinnvoll ist. 

➡️ Reden ist Silber – Schweigen kann Gold sein.

Juristischer Beistand gegen staatliche Macht

🟧 Die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) verfügen über Fachwissen, Mittel und Erfahrung. Als Laie bist du ihnen oft hoffnungslos unterlegen. 

➡️ Ein Verteidiger sorgt für Waffengleichheit und achtet auf die Einhaltung deiner Rechte.

Risiko ohne Anwalt.

🟧 Als Beschuldigter bist du in einer rechtlich hochkomplexen und oft belastenden Situation. Ohne anwaltliche Unterstützung riskierst du Fehler, die dich teuer zu stehen kommen können – im schlimmsten Fall sogar mit einer Verurteilung.

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Milderung oder Einstellung möglich

🟧 Ein Anwalt kann mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht verhandeln – etwa über eine Einstellung gemäß §§ 153, 153a StPO (geringe Schuld) oder über eine Strafmilderung bei Geständnis, Schadenswiedergutmachung etc. 

➡️ Oft kann ein Verfahren ohne Hauptverhandlung beendet werden – das spart Nerven, Geld und möglicherweise ein Strafregistereintrag.

Schutz vor Beweismittelfehlern Verfahrensverstößen

✅ Ein Anwalt erkennt, ob Beweise rechtmäßig erhoben wurden (z. B. Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung, Vernehmung ohne Belehrung). Ist das nicht der Fall, kann er deren Verwertung angreifen. 

➡️ Formfehler können zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen – das kann das Verfahren kippen.

Spezialisierung im Strafrecht.

🟧 Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Er vertritt Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. 

🟧 Bedingungsloser Einsatz für den Mandanten - nicht nur eine berufliche Pflicht, sondern auch ethisches Gebot. Strafverteidigung ist Kampf - bis zum Schluss.

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Was sind Straßenverkehrs-delikte?

🟧 Straßenverkehrsdelikte sind im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Sie richten sich gegen die Sicherheit des Straßenverkehrs und schützen Rechtsgüter wie Leib, Leben und Eigentum. Anders als bloße Ordnungswidrigkeiten (z. B. zu schnelles Fahren) werden diese Delikte strafrechtlich verfolgt und können erhebliche Konsequenzen haben.

Die wichtigsten Straßenverkehrsdelikte 
im Überblick

Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

🟧 Wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelt, kann sich strafbar machen, wenn dadurch Leib, Leben oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. 

 Typische Fallgruppen:  • Alkohol- oder Drogenfahrten • Missachtung der Vorfahrt • Falsches Überholen • Wenden auf Autobahnen

 Strafe: Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe  

 Zusatzauswirkungen: Entziehung der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg

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Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)

🟧 Bereits ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen oder ab 1,1 Promille unabhängig vom Fahrverhalten macht man sich strafbar – auch mit E-Scooter oder Fahrrad.

Voraussetzungen: • Führen eines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr • Fahruntüchtigkeit durch Alkohol oder andere berauschende Mittel

Strafe: Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe

Folgen: Fahrverbot, MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung

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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)

🟧 Unfallflucht Wer sich nach einem Verkehrsunfall vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, begeht Fahrerflucht – auch bei Bagatellschäden.

Voraussetzungen: • Unfall im öffentlichen Straßenverkehr • Eigene Unfallbeteiligung • Verlassen des Unfallorts ohne Feststellung der Personalien

Strafe: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe 

Konsequenzen: Führerscheinentzug, Schadenersatzprobleme mit Versicherung

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Illegale Straßenrennen (§ 315d StGB)

🟧 Seit 2017 stellt das Strafgesetzbuch nicht nur das Veranstalten, sondern auch das Teilnehmen an verbotenen Kraftfahrzeugrennen unter Strafe – auch ohne Personenschäden.

Voraussetzungen: • Nicht genehmigtes Rennen im Straßenverkehr • Absicht, Höchstgeschwindigkeit zu erreichen • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 🧾 

Strafe: Freiheitsstrafe bis 2 Jahre, bei Personenschäden bis zu 10 Jahren

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Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis

🟧 Neben der eigentlichen Strafe drohen in fast allen Verkehrsdelikten:

🟧 Fahrverbot (§ 44 StGB): 1 bis 6 Monat

🟧 Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB): bei charakterlicher Ungeeignetheit

🟧 Sperrfrist: Führerschein kann erst nach Ablauf erneut beantragt werden

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Anwalt einschalten!

🟧 Bei Verkehrsdelikten ist schnelles Handeln entscheidend Ob Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht oder fahrlässige Körperverletzung – wer im Straßenverkehr strafrechtlich auffällig wird, sollte frühzeitig rechtliche Beratung einholen. Unsere Kanzlei vertritt Mandanten bundesweit bei sämtlichen Straßenverkehrsdelikten – diskret, effizient und mit langjähriger Erfahrung im Strafrecht.

Spezialisierung im Strafrecht.

🟧 Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Er vertritt Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. 

 🟧 Bedingungsloser Einsatz für den Mandanten - nicht nur eine berufliche Pflicht, sondern auch ethisches Gebot. Strafverteidigung ist Kampf - bis zum Schluss.

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Läuft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren?

Termin absagen!

🟧 Termin bei der Polizei absagen! Entgegen der verbreiteten Auffassung besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Beschuldigten, einer Vorladung als Beschuldigter der Polizei Folge zu leisten. Dennoch versuchen die ermittelnden Beamten oft den Eindruck zu erwecken, dass es notwendig ist, als Beschuldigter zu dem Vorladungstermin bei der Polizei zu erscheinen. Das müssen Sie nicht! Es mag vielleicht höflich sein, die Vorladung als Beschuldigter rechtzeitig abzusagen. Dennoch besteht für den Beschuldigten im Strafverfahren keine rechtliche Verpflichtung dazu.

🟧 Der Beschuldigte ist der Polizei auch keine Erklärung schuldig, warum er nicht zum Vorladungstermin erscheinen kann. An dieser Stelle kann nur der eindringliche Rat lauten, keine Kommunikation mit der Polizei zu führen.

🟧 Bitte sagen Sie den Termin schriftlich, per E-Mail oder per Fax ab. Bitte rufen Sie nicht bei der Polizei an, um den Termin abzusagen. Hier besteht die Gefahr, dass Sie sich überreden lassen oder am Telefon etwas sagen, was Sie belastet. 

📌 (Aussageverweigerungsrecht). Mehr zum Thema Aussageverweigerungsrecht.

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Schweigen! Kein Wort!

🟧 Schweigen! Kein Wort! Bitte schweigen Sie! Ein erfahrener Anwalt im Strafrecht wird Ihnen in dieser Situation in der Regel dazu raten, der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei nicht nachzukommen und vorerst zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Es ist ratsam, den Termin bei der Polizei abzusagen oder durch einen Anwalt absagen zu lassen. Aber was viel wichtiger ist: Bitte schweigen Sie! Unterschreiben Sie bitte nichts! Stattdessen sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren und Ihn beauftragen. 

📌 (Aussageverweigerungsrecht). Mehr zum Thema Aussageverweigerungsrecht.

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Keine Nachteile 

🟧 Keine Nachteile für Sie! Wenn Sie den Termin bei der Polizei absagen und somit schweigen, dann riskieren Sie keine Nachteile. Ich kann es nur immer wieder sagen: Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen! Sie müssen nicht die Polizei/ Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen unterstützen und ihnen helfen! Nicht Sie müssen ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat (die Justiz/ Strafverfolgungsbehörden) muss Ihnen die Straftat nachweisen! Wenn Sie schweigen, nichts sagen, dann hat das im Strafrecht keine negativen Auswirkungen für Sie! Es ist kein Nachteil für Sie! Es ist sogar ihr Recht sich nicht selbst belasten zu müssen.

📌 (Aussageverweigerungsrecht). Mehr zum Thema Aussageverweigerungsrecht.

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Rechtsanwalt suchen!

🟧 Rechtsanwalt suchen! In einem solchen Fall sollten Sie sich einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger suchen und sich rechtlich vertreten. Der Rechtsanwalt kann wird dann Akteneinsicht beantragen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu suchen. Im Idealfall wenn Sie den Brief/ Vorladung der Polizei erhalten haben. Der Rechtsanwalt wird dann für Sie den Termin/ die Vorladung bei der Polizei absagen und sich um alles weitere kümmern! 

🟧 Wenn Sie von mir rechtlich vertreten bzw. verteidigt werden wollen, dann melden Sie sich umgehend bei mir, wenn Sie die Vorladung/ den Brief der Polizei erhalten haben. Ich sage den Termin für Sie ab, beantrage Akteneinsicht und führe ab sofort die gesamte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft/ der Polizei für Sie, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen!

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FAQ – Straßenverkehrsdelikte & Verkehrsstrafrecht

1. Was zählt alles zu Straßenverkehrsdelikten?

Straßenverkehrsdelikte umfassen schwerwiegende Verstöße im Verkehr — z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit am Steuer, gefährliches Fahren, Unfallflucht, Fahrerflucht oder grob rücksichtsloses Verhalten.

2. Welche Gesetze regeln Verkehrs- und Verkehrsstraftaten?

Wesentlich sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und diverse Strafnormen im Strafgesetzbuch (StGB) — insbesondere für Straftaten im Straßenverkehr.

3. Wann ist ein Verkehrsverstoß ein Strafdelikt und keine Ordnungswidrigkeit?

Wenn das Verhalten eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr darstellt oder Personen/Leib und Leben gefährdet — z. B. Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrerflucht oder grob rücksichtsloses Fahren.

4. Was droht bei Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)?

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein klassisches Verkehrsstrafdelikt — in der Regel drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.

5. Wann greift der Tatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)?

Wenn jemand grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelt — z. B. durch überhöhte Geschwindigkeit, riskante Überholmanöver oder Alkohol-/Drogenfahrt — und dadurch Leib oder Leben gefährdet.

6. Was sind typische Straftaten bei Alkohol oder Drogen am Steuer?

Dazu gehören z. B. die Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB oder andere Delikte im Verkehr, wenn durch Betäubungsmittel die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist.

7. Wann liegt eine Fahrerflucht / Unfallflucht (§ 142 StGB) vor?

Wer sich nach einem Unfall einfach entfernt, ohne Name, Anschrift oder Personalien zu hinterlassen — insbesondere wenn geschädigte Personen verletzt wurden — macht sich strafbar.

8. Können auch fahrlässige Delikte im Straßenverkehr strafbar sein?

Ja — etwa bei fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässigem Tötungsdelikt als Folge eines Verkehrsverstoßes können strafrechtliche Konsequenzen drohen.

9. Was unterscheidet Verkehrsordnungswidrigkeiten von Verkehrsstraftaten?

Ordnungswidrigkeiten (z. B. geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung, Parkverstoß) führen meist zu Bußgeld, Punkten oder Fahrverbot. Verkehrsstraftaten hingegen können Geld- oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug und weitere schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.

10. Können Verkehrsdelikte auch zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen?

Ja — bei schwerwiegenden Delikten wie Trunkenheit, Fahrerflucht, grober Gefährdung oder Fahren ohne Führerschein droht oft der Entzug der Fahrerlaubnis, manchmal dauerhaft.

11. Gilt das Strafrecht auch für Motorradfahrer, Fahrradfahrer und Fußgänger?

Ja — wenn ihr Verhalten die Verkehrssicherheit gefährdet, können auch sie wegen relevanter Tatbestände belangt werden, etwa bei grober Vernachlässigung der Verkehrssicherheit.

12. Wie unterscheiden Gerichte zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat?

Entscheidend ist das Gefährdungspotenzial — wenn die Tat eine erhöhte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer oder deren Leben und Gesundheit birgt, wird sie häufig als Straftat bewertet.

13. Können auch Dritte bei Verkehrsdelikten belangt werden — z. B. Halter bei Fahrerflucht?

Ja — je nach Sachlage können Halter, Händler oder Verantwortliche ebenfalls in die Pflicht genommen werden — insbesondere bei Zulassungs- und Versicherungspflichtverletzungen.

14. Was sollte ich tun, wenn ich wegen eines Verkehrsdelikts unter Verdacht stehe?

Unbedingt: anwaltlichen Rat einholen, keine übereilten Geständnisse machen, Akteneinsicht beantragen — insbesondere bei Alkohol, Drogen oder Unfallflucht sind Fehler ohne rechtliche Betreuung riskant.

15. Warum sind Verkehrsstraftaten oft schwerwiegender als Verkehrsordnungswidrigkeiten?

Weil sie nicht nur gegen Verkehrsregeln, sondern gegen fundamentale Schutzgüter wie Leben, Gesundheit und Sicherheit verstoßen — Behörden und Gerichte reagieren entsprechend konsequent mit Strafrecht, Führerscheinentzug und weiteren Sanktionen.

Ermittlungsverfahren

Straßenverkehr - Verteidigung in Verkehrsstrafrecht

🟧 Bei vielen Straßenverkehrsdelikten – etwa Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt, Drogenfahrt oder gefährlichem Fahrverhalten – wird sofort ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. In dieser Phase entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob der Tatverdacht ausreicht und welche Maßnahmen notwendig sind. Für Betroffene ist jetzt wichtig: Schweigen ist Ihr Recht, und ohne Akteneinsicht lässt sich keine sinnvolle Verteidigungsstrategie entwickeln. Mehr dazu, was im Ermittlungsverfahren passiert, welche Rechte Beschuldigte haben und wie Sie Fehler vermeiden, erfahren Sie auf unserer Seite Ermittlungsverfahren.

➡️ Ablauf eines Ermittlungsverfahrens

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Vorladung

Straßenverkehr - Verteidigung in Verkehrsstrafrecht

🟧 Wer wegen eines Verkehrsdelikts im Fokus der Ermittler steht, erhält häufig eine polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Vorladung. Doch Vorsicht: Als Beschuldigter müssen Sie bei der Polizei nicht erscheinen und dürfen jederzeit schweigen. Unüberlegte Aussagen führen oft zu Nachteilen im weiteren Verfahren. Erfahren Sie hier, wie Sie sich bei einer Vorladung richtig verhalten, welche Rechte Sie haben und warum anwaltliche Beratung so wichtig ist – auf unserer Seite Vorladung / Anzeige & Vorladung.

➡️ Anzeige & Vorladung – was Sie jetzt beachten müssen

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Strafbefehl

Straßenverkehr - Verteidigung in Verkehrsstrafrecht

🟧 Viele Verfahren im Verkehrsrecht enden nicht vor Gericht, sondern mit einem Strafbefehl – z. B. bei Fahrerflucht, Alkohol- oder Drogenfahrt, Geschwindigkeitsverstößen oder illegalen Autorennen. Ein Strafbefehl kann hohe Geldstrafen, Punkte in Flensburg oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis enthalten. Entscheidend ist, rechtzeitig zu reagieren: Innerhalb von 14 Tagen können Sie Einspruch einlegen. Alles Wichtige zu Ablauf, Fristen und Erfolgsstrategien finden Sie auf unserer Seite Strafbefehl.

➡️ Strafbefehl erhalten? – was Sie jetzt beachten müssen

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