Straßenverkehrsdelikte im deutschen Strafrecht – Tatbestände, Voraussetzungen und Strafen

Straßenverkehr & Strafrecht

Straßenverkehrsdelikte zählen zu den häufigsten Straftaten im Alltag. Ob Alkohol am Steuer, Unfallflucht oder fahrlässige Körperverletzung im Verkehr – die Konsequenzen für Beschuldigte sind oft schwerwiegend. Neben hohen Geld- oder Freiheitsstrafen drohen Fahrverbot, Führerscheinentzug und Punkte in Flensburg. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Verkehrsdelikte nach dem Strafgesetzbuch (StGB) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), deren Voraussetzungen und die drohenden Strafen.

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Strafbarkeit

Straßenverkehrsdelikte sind strafbare Handlungen im Zusammenhang mit der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Sie zählen zu den häufigsten Delikten im deutschen Strafrecht und können weitreichende Konsequenzen haben – von Geld- oder Freiheitsstrafen bis hin zum Führerscheinentzug. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die wichtigsten Verkehrsstraftaten erfüllt sein müssen und welche Rechtsfolgen drohen.

Warum einen Rechtsanwalt einschalten?

Das Einschalten eines Rechtsanwalts als Beschuldigter in einem Strafverfahren ist nicht nur empfehlenswert, sondern oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens. Hier sind die wichtigsten Gründe – auch aus juristischer Sicht – warum du als Beschuldigter unbedingt einen Strafverteidiger hinzuziehen solltest:

DR. DEJAN DARDIĆ

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Neben umfassenden Fachwissen im Strafrecht, verfügt er über herausragende analytische Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick sowie über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, um sie umfassend rechtlich beraten und verteidigen zu können. Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Dejan Dardić berät und verteidigt Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Bundesweit.

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Akteneinsichtsrecht (nur über den Anwalt)

Als Beschuldigter hast du kein eigenes Recht auf Akteneinsicht. Dieses steht nur deinem Verteidiger gemäß § 147 StPO zu. Ohne die vollständige Kenntnis des Akteninhalts – etwa der Beweislage, Aussagen von Zeugen oder Gutachten – kannst du dich nicht effektiv verteidigen.➡️ Ein Anwalt kann die Akte einsehen und deine Verteidigungsstrategie darauf aufbauen.

Aussageverhalten gezielt steuern

Viele Beschuldigte begehen den Fehler, ohne anwaltliche Beratung auszusagen – und schaden sich dadurch selbst. Ein Verteidiger kann prüfen, ob es besser ist, zunächst zu schweigen (was dein gutes Recht ist, § 136 StPO), oder ob eine Einlassung sinnvoll ist. ➡️ Reden ist Silber – Schweigen kann Gold sein.

Juristischer Beistand gegen staatliche Macht

Die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) verfügen über Fachwissen, Mittel und Erfahrung. Als Laie bist du ihnen oft hoffnungslos unterlegen. ➡️ Ein Verteidiger sorgt für Waffengleichheit und achtet auf die Einhaltung deiner Rechte.

Dr. Dejan Dardić 
STRAFVERTEIDIGER.

Risiko ohne Anwalt.

Als Beschuldigter bist du in einer rechtlich hochkomplexen und oft belastenden Situation. Ohne anwaltliche Unterstützung riskierst du Fehler, die dich teuer zu stehen kommen können – im schlimmsten Fall sogar mit einer Verurteilung.

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Milderung oder Einstellung möglich

Ein Anwalt kann mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht verhandeln – etwa über eine Einstellung gemäß §§ 153, 153a StPO (geringe Schuld) oder über eine Strafmilderung bei Geständnis, Schadenswiedergutmachung etc. ➡️ Oft kann ein Verfahren ohne Hauptverhandlung beendet werden – das spart Nerven, Geld und möglicherweise ein Strafregistereintrag.

Schutz vor Beweismittelfehlern Verfahrensverstößen

Ein Anwalt erkennt, ob Beweise rechtmäßig erhoben wurden (z. B. Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung, Vernehmung ohne Belehrung). Ist das nicht der Fall, kann er deren Verwertung angreifen. ➡️ Formfehler können zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen – das kann das Verfahren kippen.

DR. DEJAN DARDIĆ

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Neben umfassenden Fachwissen im Strafrecht, verfügt er über herausragende analytische Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick sowie über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, um sie umfassend rechtlich beraten und verteidigen zu können. Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Dejan Dardić berät und verteidigt Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Bundesweit.

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Was sind Straßenverkehrs-delikte?

Straßenverkehrsdelikte sind im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Sie richten sich gegen die Sicherheit des Straßenverkehrs und schützen Rechtsgüter wie Leib, Leben und Eigentum. Anders als bloße Ordnungswidrigkeiten (z. B. zu schnelles Fahren) werden diese Delikte strafrechtlich verfolgt und können erhebliche Konsequenzen haben.

Die wichtigsten Straßenverkehrsdelikte 
im Überblick

Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

Wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelt, kann sich strafbar machen, wenn dadurch Leib, Leben oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. 

Typische Fallgruppen:  • Alkohol- oder Drogenfahrten • Missachtung der Vorfahrt • Falsches Überholen • Wenden auf Autobahnen

Strafe: Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe  

Zusatzauswirkungen: Entziehung der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg

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Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)

Bereits ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen oder ab 1,1 Promille unabhängig vom Fahrverhalten macht man sich strafbar – auch mit E-Scooter oder Fahrrad.

Voraussetzungen: • Führen eines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr • Fahruntüchtigkeit durch Alkohol oder andere berauschende Mittel

Strafe: Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe

Folgen: Fahrverbot, MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung

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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)

Unfallflucht Wer sich nach einem Verkehrsunfall vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, begeht Fahrerflucht – auch bei Bagatellschäden.

Voraussetzungen: • Unfall im öffentlichen Straßenverkehr • Eigene Unfallbeteiligung • Verlassen des Unfallorts ohne Feststellung der Personalien

Strafe: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe 

Konsequenzen: Führerscheinentzug, Schadenersatzprobleme mit Versicherung

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Illegale Straßenrennen (§ 315d StGB)

Seit 2017 stellt das Strafgesetzbuch nicht nur das Veranstalten, sondern auch das Teilnehmen an verbotenen Kraftfahrzeugrennen unter Strafe – auch ohne Personenschäden.

Voraussetzungen: • Nicht genehmigtes Rennen im Straßenverkehr • Absicht, Höchstgeschwindigkeit zu erreichen • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 🧾 

Strafe: Freiheitsstrafe bis 2 Jahre, bei Personenschäden bis zu 10 Jahren

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Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis

Neben der eigentlichen Strafe drohen in fast allen Verkehrsdelikten:

Fahrverbot (§ 44 StGB): 1 bis 6 Monat

Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB): bei charakterlicher Ungeeignetheit

Sperrfrist: Führerschein kann erst nach Ablauf erneut beantragt werden

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Dr. Dejan Dardić 
 STRAFVERTEIDIGER.

Anwalt einschalten!

Bei Verkehrsdelikten ist schnelles Handeln entscheidend Ob Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht oder fahrlässige Körperverletzung – wer im Straßenverkehr strafrechtlich auffällig wird, sollte frühzeitig rechtliche Beratung einholen. Unsere Kanzlei vertritt Mandanten bundesweit bei sämtlichen Straßenverkehrsdelikten – diskret, effizient und mit langjähriger Erfahrung im Strafrecht.

DR. DEJAN DARDIĆ

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Neben umfassenden Fachwissen im Strafrecht, verfügt er über herausragende analytische Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick sowie über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, um sie umfassend rechtlich beraten und verteidigen zu können. Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Dejan Dardić berät und verteidigt Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Bundesweit.

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Läuft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren?

Dr. Dejan Dardić 
STRAFVERTEIDIGER.

Termin absagen!

Termin bei der Polizei absagen! Entgegen der verbreiteten Auffassung besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Beschuldigten, einer Vorladung als Beschuldigter der Polizei Folge zu leisten. Dennoch versuchen die ermittelnden Beamten oft den Eindruck zu erwecken, dass es notwendig ist, als Beschuldigter zu dem Vorladungstermin bei der Polizei zu erscheinen. Das müssen Sie nicht! Es mag vielleicht höflich sein, die Vorladung als Beschuldigter rechtzeitig abzusagen. Dennoch besteht für den Beschuldigten im Strafverfahren keine rechtliche Verpflichtung dazu. Der Beschuldigte ist der Polizei auch keine Erklärung schuldig, warum er nicht zum Vorladungstermin erscheinen kann. An dieser Stelle kann nur der eindringliche Rat lauten, keine Kommunikation mit der Polizei zu führen. Bitte sagen Sie den Termin schriftlich, per E-Mail oder per Fax ab. Bitte rufen Sie nicht bei der Polizei an, um den Termin abzusagen. Hier besteht die Gefahr, dass Sie sich überreden lassen oder am Telefon etwas sagen, was Sie belastet.

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Schweigen! Kein Wort!

Schweigen! Kein Wort! Bitte schweigen Sie! Ein erfahrener Anwalt im Strafrecht wird Ihnen in dieser Situation in der Regel dazu raten, der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei nicht nachzukommen und vorerst zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Es ist ratsam, den Termin bei der Polizei abzusagen oder durch einen Anwalt absagen zu lassen. Aber was viel wichtiger ist: Bitte schweigen Sie! Unterschreiben Sie bitte nichts! Stattdessen sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren und Ihn beauftragen.

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Keine Nachteile für Sie!

Keine Nachteile für Sie! Wenn Sie den Termin bei der Polizei absagen und somit schweigen, dann riskieren Sie keine Nachteile. Ich kann es nur immer wieder sagen: Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen! Sie müssen nicht die Polizei/ Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen unterstützen und ihnen helfen! Nicht Sie müssen ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat (die Justiz/ Strafverfolgungsbehörden) muss Ihnen die Straftat nachweisen! Wenn Sie schweigen, nichts sagen, dann hat das im Strafrecht keine negativen Auswirkungen für Sie! Es ist kein Nachteil für Sie! Es ist sogar ihr Recht sich nicht selbst belasten zu müssen.

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Rechtsanwalt suchen!

Rechtsanwalt suchen! In einem solchen Fall sollten Sie sich einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger suchen und sich rechtlich vertreten. Der Rechtsanwalt kann wird dann Akteneinsicht beantragen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu suchen. Im Idealfall wenn Sie den Brief/ Vorladung der Polizei erhalten haben. Der Rechtsanwalt wird dann für Sie den Termin/ die Vorladung bei der Polizei absagen und sich um alles weitere kümmern! Wenn Sie von mir rechtlich vertreten bzw. verteidigt werden wollen, dann melden Sie sich umgehend bei mir, wenn Sie die Vorladung/ den Brief der Polizei erhalten haben. Ich sage den Termin für Sie ab, beantrage Akteneinsicht und führe ab sofort die gesamte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft/ der Polizei für Sie, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen!

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