Internetstrafrecht - Cybercrime

Internetstrafrecht

Das Internetstrafrecht umfasst alle Straftaten, die mit dem Internet oder digitalen Technologien in Zusammenhang stehen. Es handelt sich nicht um ein eigenes Gesetz, sondern um die Anwendung klassischer Strafvorschriften auf digitale Handlungen – etwa Betrug in Online-Shops, Hacking, Cybermobbing oder Urheberrechtsverletzungen im Netz. Da sich viele Delikte ins Digitale verlagern, nimmt die Bedeutung des Internetstrafrechts stetig zu – für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen.

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Effektive Strafverfolgung. Spezialisierte Ermittlungsbehörden.

In den letzten Jahren wurden in vielen Bundesländern Sonderdezernate für Internetkriminalität und Cybercrime eingerichtet. Die Folge: Strafanzeigen im Bereich von IT- und Internetdelikten werden heute deutlich zielgerichteter bearbeitet als früher – nicht zuletzt, weil die technischen Hintergründe besser verstanden und professioneller ausgewertet werden. Gerade deshalb ist es umso wichtiger, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger für Internetstrafrecht einzuschalten. Nur mit fundiertem technischem Wissen und spezifischer Erfahrung im Cybercrime-Strafrecht lässt sich eine wirkungsvolle Verteidigungsstrategie entwickeln und umsetzen.

Anwalt einschalten!

Wer rechtzeitig einen auf Cybercrime spezialisierten Anwalt beauftragt, hat deutlich bessere Chancen, das Ermittlungsverfahren aktiv zu beeinflussen – oft noch bevor es zur Anklage oder gar Hauptverhandlung kommt. In vielen Fällen lässt sich durch frühes Eingreifen eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Achtung: Wer unvorbereitet zu einer polizeilichen Vernehmung erscheint oder zunächst abwartet, bis die Anklageschrift zugestellt wird, verspielt häufig die Möglichkeit auf eine schnelle und effektive Verteidigung. Die wichtigsten Weichen werden bereits im Ermittlungsverfahren gestellt – genau hier ist professionelle Hilfe entscheidend.

Warum einen Rechtsanwalt einschalten?

Das Einschalten eines Rechtsanwalts als Beschuldigter in einem Strafverfahren ist nicht nur empfehlenswert, sondern oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens. Hier sind die wichtigsten Gründe – auch aus juristischer Sicht – warum du als Beschuldigter unbedingt einen Strafverteidiger hinzuziehen solltest:

DR. DEJAN DARDIĆ

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Neben umfassenden Fachwissen im Strafrecht, verfügt er über herausragende analytische Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick sowie über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, um sie umfassend rechtlich beraten und verteidigen zu können. Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Dejan Dardić berät und verteidigt Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Bundesweit.

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Akteneinsichtsrecht (nur über den Anwalt)

Als Beschuldigter hast du kein eigenes Recht auf Akteneinsicht. Dieses steht nur deinem Verteidiger gemäß § 147 StPO zu. Ohne die vollständige Kenntnis des Akteninhalts – etwa der Beweislage, Aussagen von Zeugen oder Gutachten – kannst du dich nicht effektiv verteidigen.➡️ Ein Anwalt kann die Akte einsehen und deine Verteidigungsstrategie darauf aufbauen.

Aussageverhalten gezielt steuern

Viele Beschuldigte begehen den Fehler, ohne anwaltliche Beratung auszusagen – und schaden sich dadurch selbst. Ein Verteidiger kann prüfen, ob es besser ist, zunächst zu schweigen (was dein gutes Recht ist, § 136 StPO), oder ob eine Einlassung sinnvoll ist. ➡️ Reden ist Silber – Schweigen kann Gold sein.

Juristischer Beistand gegen staatliche Macht

Die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) verfügen über Fachwissen, Mittel und Erfahrung. Als Laie bist du ihnen oft hoffnungslos unterlegen. ➡️ Ein Verteidiger sorgt für Waffengleichheit und achtet auf die Einhaltung deiner Rechte.

Dr. Dejan Dardić 
STRAFVERTEIDIGER.

Risiko ohne Anwalt.

Als Beschuldigter bist du in einer rechtlich hochkomplexen und oft belastenden Situation. Ohne anwaltliche Unterstützung riskierst du Fehler, die dich teuer zu stehen kommen können – im schlimmsten Fall sogar mit einer Verurteilung.

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Milderung oder Einstellung möglich

Ein Anwalt kann mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht verhandeln – etwa über eine Einstellung gemäß §§ 153, 153a StPO (geringe Schuld) oder über eine Strafmilderung bei Geständnis, Schadenswiedergutmachung etc. ➡️ Oft kann ein Verfahren ohne Hauptverhandlung beendet werden – das spart Nerven, Geld und möglicherweise ein Strafregistereintrag.

Schutz vor Beweismittelfehlern Verfahrensverstößen

Ein Anwalt erkennt, ob Beweise rechtmäßig erhoben wurden (z. B. Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung, Vernehmung ohne Belehrung). Ist das nicht der Fall, kann er deren Verwertung angreifen. ➡️ Formfehler können zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen – das kann das Verfahren kippen.

DR. DEJAN DARDIĆ

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Neben umfassenden Fachwissen im Strafrecht, verfügt er über herausragende analytische Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick sowie über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, um sie umfassend rechtlich beraten und verteidigen zu können. Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Dejan Dardić berät und verteidigt Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Bundesweit.

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Darknet-Ermittlungen: Strafverfolgung im anonymen Netz

Auch das sogenannte Darknet steht zunehmend im Visier der Strafverfolgungsbehörden. Dieser Teil des Internets, der nur über das Tor-Netzwerk zugänglich ist, gilt als Rückzugsraum für verschiedene Formen schwerer Internetkriminalität – etwa Drogenhandel, Waffenverkauf oder der Zugang zu kinderpornografischen Inhalten. Die Bezahlung solcher illegaler Geschäfte erfolgt häufig über Kryptowährungen wie Bitcoin, wodurch eine zusätzliche Verschleierung der Spuren erreicht werden soll. Um der zunehmenden Kriminalität im Darknet wirksamer begegnen zu können, plant der Gesetzgeber die Einführung eines neuen § 126a StGB – flankiert durch Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO), die die Ermittlungsbefugnisse erweitern sollen.

Welche Straftaten fallen unter das Internetstrafrecht? 

Welche Straftaten fallen unter das Internetstrafrecht?

Typische Internetstraftaten sind unter anderem:

Computerbetrug (§ 263a StGB) – z. B. durch Fake-Shops, manipulierte Webseiten oder Phishing Hacking & Datenklau (§§ 202a–202c StGB) – unbefugter Zugriff auf Passwörter, E-Mails oder Cloud-Daten Urheberrechtsverletzungen (§§ 106 ff. UrhG) – etwa durch illegales Streaming, Downloads oder Tauschbörsen Cybermobbing & Online-Beleidigung (§§ 185 ff. StGB) – über soziale Netzwerke, Foren oder Messenger Verbreitung kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB) – eines der schwersten Internetdelikte Volksverhetzung (§ 130 StGB) – häufig bei extremistischen Inhalten im Netz Identitätsdiebstahl & Fake-Profile – etwa zur Täuschung oder zum Betrug 

Diese Delikte können sowohl von Einzelpersonen als auch im Rahmen organisierter Cyberkriminalität begangen werden.

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Welche Strafen drohen bei Internetstraftaten?

Die Strafen im Internetstrafrecht richten sich nach dem jeweiligen Tatbestand und dem Ausmaß der Tat. Mögliche Konsequenzen: 

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (teilweise bis zu 10 Jahre) 

Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmung von Computern und Handys 

Eintrag ins Führungszeugnis (Vorstrafe) 

Berufliche Konsequenzen – besonders bei Beamten, Lehrern oder im Sicherheitsbereich 

Zivilrechtliche Forderungen wie Schadensersatz oder Unterlassung 

Gerade im digitalen Raum unterschätzen viele die Tragweite strafrechtlicher Vorwürfe. Ein vermeintlich „kleiner Klick“ kann schwerwiegende Folgen haben.

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Wie wird bei Internetkriminalität ermittelt?

Bei Cyberkriminalität und Internetstraftaten arbeiten Polizei und Staatsanwaltschaft mit spezialisierten IT-Abteilungen und internationalem Datenabgleich. IP-Adressen, Logfiles, Chatverläufe und Geräte werden analysiert, um Täter zu identifizieren. Auch scheinbar anonyme Aktivitäten im „Darknet“ oder bei verschlüsselten Messengern können zurückverfolgt werden. Für Betroffene ist es daher umso wichtiger, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger für Internetstrafrecht einzuschalten – insbesondere zur Sicherung der eigenen Rechte im Ermittlungsverfahren.

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Fazit: Frühzeitige Hilfe ist entscheidend

Das Internetstrafrecht ist komplex, technisch geprägt und voller Fallstricke. Die Folgen für Betroffene können massiv sein – rechtlich, wirtschaftlich und persönlich. Wer mit einem Internetdelikt konfrontiert ist, sollte keine Zeit verlieren.

Läuft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren?

Dr. Dejan Dardić 
STRAFVERTEIDIGER.

Termin absagen!

Termin bei der Polizei absagen! Entgegen der verbreiteten Auffassung besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Beschuldigten, einer Vorladung als Beschuldigter der Polizei Folge zu leisten. Dennoch versuchen die ermittelnden Beamten oft den Eindruck zu erwecken, dass es notwendig ist, als Beschuldigter zu dem Vorladungstermin bei der Polizei zu erscheinen. Das müssen Sie nicht! Es mag vielleicht höflich sein, die Vorladung als Beschuldigter rechtzeitig abzusagen. Dennoch besteht für den Beschuldigten im Strafverfahren keine rechtliche Verpflichtung dazu. Der Beschuldigte ist der Polizei auch keine Erklärung schuldig, warum er nicht zum Vorladungstermin erscheinen kann. An dieser Stelle kann nur der eindringliche Rat lauten, keine Kommunikation mit der Polizei zu führen. Bitte sagen Sie den Termin schriftlich, per E-Mail oder per Fax ab. Bitte rufen Sie nicht bei der Polizei an, um den Termin abzusagen. Hier besteht die Gefahr, dass Sie sich überreden lassen oder am Telefon etwas sagen, was Sie belastet.

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Schweigen! Kein Wort!

Schweigen! Kein Wort! Bitte schweigen Sie! Ein erfahrener Anwalt im Strafrecht wird Ihnen in dieser Situation in der Regel dazu raten, der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei nicht nachzukommen und vorerst zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Es ist ratsam, den Termin bei der Polizei abzusagen oder durch einen Anwalt absagen zu lassen. Aber was viel wichtiger ist: Bitte schweigen Sie! Unterschreiben Sie bitte nichts! Stattdessen sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren und Ihn beauftragen.

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Keine Nachteile für Sie!

Keine Nachteile für Sie! Wenn Sie den Termin bei der Polizei absagen und somit schweigen, dann riskieren Sie keine Nachteile. Ich kann es nur immer wieder sagen: Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen! Sie müssen nicht die Polizei/ Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen unterstützen und ihnen helfen! Nicht Sie müssen ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat (die Justiz/ Strafverfolgungsbehörden) muss Ihnen die Straftat nachweisen! Wenn Sie schweigen, nichts sagen, dann hat das im Strafrecht keine negativen Auswirkungen für Sie! Es ist kein Nachteil für Sie! Es ist sogar ihr Recht sich nicht selbst belasten zu müssen.

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Rechtsanwalt suchen!

Rechtsanwalt suchen! In einem solchen Fall sollten Sie sich einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger suchen und sich rechtlich vertreten. Der Rechtsanwalt kann wird dann Akteneinsicht beantragen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu suchen. Im Idealfall wenn Sie den Brief/ Vorladung der Polizei erhalten haben. Der Rechtsanwalt wird dann für Sie den Termin/ die Vorladung bei der Polizei absagen und sich um alles weitere kümmern! Wenn Sie von mir rechtlich vertreten bzw. verteidigt werden wollen, dann melden Sie sich umgehend bei mir, wenn Sie die Vorladung/ den Brief der Polizei erhalten haben. Ich sage den Termin für Sie ab, beantrage Akteneinsicht und führe ab sofort die gesamte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft/ der Polizei für Sie, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen!

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