Zweite Meinung
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit sich von Rechtsanwalt/ Strafverteidiger Dr. Dejan Dardic ein Zweite Meinung einzuholen. Von einer solchen Möglichkeit sollten Sie immer dann Gebrauch machen, wenn Sie der Ansicht sind, dass ein „anderes“ Vorgehen als das, was Ihnen der Rechtsanwalt vorgeschlagen hat, ebenfalls in Betracht käme. Insbesondere in solchen Fällen, in denen es um die Art der Verteidigung geht (Geständnis- oder Konfliktverteidigung?) oder um das Einlegen von Rechtsmitteln (Berufung/ Revision) ist diese Art durchaus sinnvoll. Bevor Sie sich dazu entscheiden den Rechtsanwalt zu wechseln, was Sie jederzeit im Strafrecht tun können, so empfiehlt es sich doch, vorab eine zweite fachliche Meinung einzuholen.
Übrigens: Sie können sich im Strafverfahren von bis zu 3 Rechtsanwälten/ Strafverteidigern vertreten lassen, vgl. § 137 Abs. 1 StPO. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihnen schon ein Pflichtverteidiger bestellt worden ist oder nicht.
Für den Fall, dass Ihr Anliegen/ Ihr Fall einen außerordentlich hohen Grad an Komplexität aufweist und weitere Fachexperten hinzugezogen werden müssen, werde ich mich darum kümmern, dass sie ein Team von Experten – vorzugsweise auch in der Nähe ihres Wohnortes – um ihre Verteidigung bemüht.
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