4. Lohnt sich ein Einspruch gegen den Strafbefehl?
Da die Konsequenzen aus einem Strafbefehl identisch sind mit einer Verurteilung, zum Beispiel Eintragung Führungszeugnis/ Bundeszentralregister, lohnt sich ein Einspruch dennoch in den meisten Fällen. Dies kann beispielsweise dazu führen, dass die Strafe gemildert wird, aber auch ein Freispruch ist in vielen Fällen nicht ausgeschlossen.
Der Einspruch kann dabei auch auf die Rechtsfolge beschränkt werden, dh. sie erkennen die Tat als solche zwar an, möchten aber die Höhe der Strafe reduziert haben. Ob sich ein Einspruch im Einzelfall lohnt und sinnvoll erscheint, sollten Sie mit einem Rechtsanwalt/ Strafverteidiger absprechen.
Wenn Sie eine Beratung zum Strafbefehl wünschen, dann melden Sie sich telefonisch oder per Mail. Eine Überprüfung eines Strafbefehls durch einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger ist immer sinnvoll, da der Einspruch ohne Probleme bis zum Beginn der mündlichen Hauptverhandlung bei Gericht zurückgenommen werden kann – und das ohne Risiko für Sie! Denn im Falle einer Rücknahme des Einspruchs verbleibt es bei der Strafhöhe.
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