Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) – Besitz, Handel & Strafen (FAQ)

FAQ - Fragen & Antworten

1. Was regelt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)?

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln (Drogen) in Deutschland. Es enthält Vorschriften über Anbau, Herstellung, Handel, Besitz, Ein- und Ausfuhr sowie Verschreibung von Stoffen, die in den Anlagen I–III des BtMG aufgeführt sind.

2. Ist der Besitz von Betäubungsmitteln strafbar?

Ja, der Besitz jeglicher nicht verschriebener Betäubungsmittel ist strafbar – auch bei Kleinstmengen für den Eigenbedarf (§ 29 BtMG). Ausnahmen gelten nur in sehr engen Grenzen und nach Ermessen der Staatsanwaltschaft.

3. Wann liegt Eigenbedarf vor und was bedeutet das?t

Bei geringen Mengen zum Eigenkonsum kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen (§ 31a BtMG). Ob die Menge als „gering“ gilt, hängt vom Wirkstoffgehalt ab und unterscheidet sich je nach Bundesland (z. B. bei Cannabis).

4. Was ist der Unterschied zwischen Besitz und Handeltreiben?

„Besitz“ bedeutet, dass jemand eine Droge physisch hat. „Handeltreiben“ umfasst bereits das Anbahnen oder Organisieren eines Verkaufs – auch ohne Gewinnabsicht. Es wird deutlich strenger bestraft (§ 29, § 30 BtMG).

5. Welche Strafen drohen bei Verstoß gegen das BtMG?

Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von 15 Jahren – abhängig von Menge, Art der Droge und Tatbeteiligung: Besitz kleiner Mengen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren Handeltreiben: bis zu 15 Jahre, besonders bei Waffen oder bandenmäßiger Begehung

6. Was bedeutet „nicht geringe Menge“ im BtMG?

Ab einer „nicht geringen Menge“ droht eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe (§ 29a BtMG). Beispiele: Cannabis: ab ca. 7,5 g THC Kokain: ab ca. 5 g reines Kokain Heroin: ab ca. 1,5 g reines Heroin

7. Wird man bei Cannabisbesitz automatisch bestraft?

Nicht zwangsläufig. Bei geringer Menge zum Eigenkonsum kann das Verfahren eingestellt werden – aber das ist eine Ermessensentscheidung. Die Polizei darf dennoch sicherstellen und eine Strafanzeige fertigen.

8. Was passiert bei einer Wohnungsdurchsuchung wegen Drogen?

Die Polizei kann mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss die Wohnung betreten und Beweismittel sichern (§§ 102, 105 StPO). Dabei dürfen auch Handys und digitale Medien beschlagnahmt werden.

9. Wann macht eine Selbstanzeige im BtMG Sinn?

Eine Selbstanzeige kann strafmildernd wirken, etwa im Zusammenhang mit Therapie oder Rückgabe illegaler Substanzen. Eine pauschale Empfehlung ist nicht möglich – dies sollte nur mit anwaltlicher Beratung erfolgen.

10. Wann sollte ich einen Anwalt im Betäubungsmittelstrafrecht kontaktieren?

Sofort. Schon im Ermittlungsverfahren ist professionelle Strafverteidigung entscheidend. Ein Anwalt prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen (z. B. Durchsuchung, Haft), beantragt Akteneinsicht und entwickelt eine Verteidigungsstrategie.

Dr. Dejan Dardić 
STRAFVERTEIDIGER.

DR. DEJAN DARDIĆ

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Neben umfassenden Fachwissen im Strafrecht, verfügt er über herausragende analytische Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick sowie über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, um sie umfassend rechtlich beraten und verteidigen zu können. Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Dejan Dardić berät und verteidigt Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Bundesweit.

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