Beleidigung von Politikern. Welche Strafe droht? Strafbarkeit nach § 188 StGB

Beleidigung von Politikern, § 188 StGB

✅ In der heutigen digitalen Welt spielen soziale Netzwerke wie Instagram und Facebook eine zentrale Rolle in der Kommunikation. Sie bieten eine Plattform für den Austausch von Meinungen, Ideen und Informationen. Doch mit dieser Freiheit geht auch eine Schattenseite einher: die Verbreitung von Beleidigungen, übler Nachrede und Verleumdungen. 

✅ Dem Großteil der Bevölkerung dürfte bis vor kurzem nicht bekannt gewesen sein, dass das deutsche Strafrecht auch die Beleidigung gegenüber Politikern explizit unter Strafe stellt und zwar als einen eigenen Straftatbestand (!). Dabei handelt es sich um den § 188 StGB.  

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Worum gehts? 

✅ Politikerinnen und Politiker, aber auch andere Personen des öffentlichen Lebens, stehen besonders im Fokus der Öffentlichkeit. Kritik ist selbstverständlich erlaubt – sie gehört zur demokratischen Debatte. Doch wo endet die freie Meinungsäußerung und wo beginnt die strafbare Beleidigung? Der § 188 StGB schützt ausdrücklich Menschen, die im politischen Raum stehen, vor besonders schweren Formen der Ehrverletzung.

✅ In diesem Beitrag erklären wir, wann die Beleidigung von Politikern strafbar ist, welche Strafen drohen und wie Gerichte zwischen Kritik und strafbarem Angriff unterscheiden.

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Warum einen Rechtsanwalt einschalten?

✅ Das Einschalten eines Rechtsanwalts als Beschuldigter in einem Strafverfahren ist nicht nur empfehlenswert, sondern oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens. Hier sind die wichtigsten Gründe – auch aus juristischer Sicht – warum du als Beschuldigter unbedingt einen Strafverteidiger hinzuziehen solltest:

Spezialisierung im Strafrecht.

🟧 Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Er vertritt Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. 

🟧 Bedingungsloser Einsatz für den Mandanten - nicht nur eine berufliche Pflicht, sondern auch ethisches Gebot. Strafverteidigung ist Kampf - bis zum Schluss.

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Akteneinsichtsrecht (nur über den Anwalt)

✅ Als Beschuldigter haben sie kein eigenes Recht auf vollständige Akteneinsicht. Dieses steht nur Ihrem Verteidiger gemäß § 147 StPO zu. Ohne die vollständige Kenntnis des Akteninhalts – etwa der Beweislage, Aussagen von Zeugen oder Gutachten – können Sie sich nicht effektiv verteidigen.

➡️ Ein Anwalt kann die Akte einsehen und deine Verteidigungsstrategie darauf aufbauen.

Aussageverhalten gezielt steuern

✅ Viele Beschuldigte begehen den Fehler, ohne anwaltliche Beratung auszusagen – und schaden sich dadurch selbst. Ein Verteidiger kann prüfen, ob es besser ist, zunächst zu schweigen (was dein gutes Recht ist, § 136 StPO), oder ob eine Einlassung sinnvoll ist. 

➡️ Reden ist Silber – Schweigen kann Gold sein.

Juristischer Beistand gegen staatliche Macht

✅ Die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) verfügen über Fachwissen, Mittel und Erfahrung. Als Laie sind Sie ihnen oft hoffnungslos unterlegen. 

➡️ Ein Verteidiger sorgt für Waffengleichheit und achtet auf die Einhaltung deiner Rechte.




Risiko ohne Anwalt.

✅ Als Beschuldigter sind Sie in einer rechtlich hochkomplexen und oft belastenden Situation. Ohne anwaltliche Unterstützung riskieren Sie Fehler, die Sie teuer zu stehen kommen können – im schlimmsten Fall sogar mit einer Verurteilung.

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Milderung oder Einstellung möglich

✅ Ein Anwalt kann mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht verhandeln – etwa über eine Einstellung gemäß §§ 153, 153a StPO (geringe Schuld) oder über eine Strafmilderung bei Geständnis, Schadenswiedergutmachung etc. 

➡️ Oft kann ein Verfahren ohne Hauptverhandlung beendet werden – das spart Nerven, Geld und möglicherweise ein Strafregistereintrag.

Schutz vor Beweismittelfehlern Verfahrensverstößen

✅ Ein Anwalt erkennt, ob Beweise rechtmäßig erhoben wurden (z. B. Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung, Vernehmung ohne Belehrung). Ist das nicht der Fall, kann er deren Verwertung angreifen. 

➡️ Formfehler können zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen – das kann das Verfahren kippen.

Vertretung in allen Phasen des Verfahrens

✅ Ein Strafverfahren gliedert sich in mehrere Abschnitte: Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren, ggf. Berufung oder Revision. Ein Strafverteidiger begleitet dich durch alle Phasen, wahrt Fristen und legt Rechtsmittel ein, wenn nötig.

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Voraussetzungen nach § 188 StGB

✅ Voraussetzung für eine Strafbarkeit nach § 188 StGB ist die Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung die gegen eine Person des politischen Lebens gerichtet ist. Die jeweilige Strafandrohung hängt davon ab, ob es sich um eine Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung handelt. 

Welche Strafe droht?

✅ Im Falle einer Beleidigung droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; bei einer üblen Nachrede drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe und eine Verleumdung von sechs Monate bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. 

Wer ist eine Person des politischen Lebens?

✅ Zu den Personen gehören etwa der Bundespräsident, die Ministerpräsidenten, die Minister, der Bundeskanzler, die Abgeordneten des Bundestages/ Landtages sowie Politiker auf kommunaler Ebene die sich zB. in Gemeinden, Ortsteilen, Städten usw. engagieren. Umfasst sind aber auch solche Personen die nicht zwangsläufig eine politische Tätigkeit ausüben, sondern auch solche Personen, die aufgrund ihrer Entscheidung/ Kompetenz eine vergleichbare Stellung haben, zB. hochrangige Vertreter von Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände. 

Spezialisierung im Strafrecht.

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Beleidigung § 185 StGB

Was ist eine Beleidigung?

✅ Nach § 185 StGB handelt es sich bei einer Beleidigung um die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung gegenüber einer Person. Dies kann durch Worte, Gesten oder auch Bilder geschehen. Es geht dabei um Aussagen, Gesten oder Handlungen, die geeignet sind, den Betroffenen in seinem Ansehen herabzusetzen oder zu kränken. 

✅ Einen ausführlichen Überblick zur Beleidigung finden Sie hier: Beleidigung bei Facebook/ Instagram. 

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Grenzen der  Meinungsfreiheit

✅ Die Grenze zwischen zulässiger Meinungsäußerung und strafbarer Beleidigung liegt dort, wo die Äußerung nicht mehr sachlich ist und primär darauf abzielt, die betroffene Person herabzuwürdigen (Schmähkritik). In bestimmten Kontexten, wie z. B. im Rahmen einer politischen Auseinandersetzung, wird bei der Bewertung der Beleidigung ein strengerer Maßstab angelegt, um die Meinungsfreiheit zu schützen.

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Üble Nachrede § 186 StGB

Was ist eine üble Nachrede?

✅ Nach § 186 StGB liegt eine üble Nachrede vor, wenn jemand über eine andere Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, die nicht nachweislich wahr sind. Es reicht, dass diese Behauptungen geeignet sind, das Ansehen der betroffenen Person zu schädigen. Es muss sich um eine Tatsache handeln, die objektiv überprüfbar ist, und nicht um eine Meinungsäußerung. Die Behauptung muss unwahr und geeignet sein, das Ansehen der betroffenen Person in der Öffentlichkeit herabzusetzen. 

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Abgrenzung zu anderen Straftaten

✅ Beleidigung (§ 185 StGB): Hier steht die persönliche Herabwürdigung im Vordergrund, ohne dass eine konkrete Tatsache behauptet wird. 

✅ Verleumdung (§ 187 StGB): Bei der Verleumdung weiß der Täter, dass die von ihm verbreitete Tatsache unwahr ist, während bei der üblen Nachrede der Wahrheitsgehalt der Behauptung unklar bleibt.

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Verleumdung § 187 StGB

Was ist eine Verleumdung?

✅ Nach § 187 StGB spricht man von Verleumdung, wenn jemand wissentlich falsche Tatsachen über eine andere Person verbreitet, um deren Ruf zu schädigen. Verleumdung ist das vorsätzliche Verbreiten oder Behaupten unwahrer Tatsachen, um das Ansehen einer anderen Person gezielt zu schädigen. Der Täter stellt eine unwahre Tatsache als wahr dar und weiß, dass die verbreitete oder behauptete Tatsache unwahr ist. 

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Läuft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren?

Termin absagen!

➡️ Termin bei der Polizei absagen! Entgegen der verbreiteten Auffassung besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Beschuldigten, einer Vorladung als Beschuldigter der Polizei Folge zu leisten. Dennoch versuchen die ermittelnden Beamten oft den Eindruck zu erwecken, dass es notwendig ist, als Beschuldigter zu dem Vorladungstermin bei der Polizei zu erscheinen. Das müssen Sie nicht! Es mag vielleicht höflich sein, die Vorladung als Beschuldigter rechtzeitig abzusagen. 

➡️ Dennoch besteht für den Beschuldigten im Strafverfahren keine rechtliche Verpflichtung dazu. Der Beschuldigte ist der Polizei auch keine Erklärung schuldig, warum er nicht zum Vorladungstermin erscheinen kann. An dieser Stelle kann nur der eindringliche Rat lauten, keine Kommunikation mit der Polizei zu führen. 

➡️ Bitte sagen Sie den Termin schriftlich, per E-Mail oder per Fax ab. Bitte rufen Sie nicht bei der Polizei an, um den Termin abzusagen. Hier besteht die Gefahr, dass Sie sich überreden lassen oder am Telefon etwas sagen, was Sie belastet. 

📌 (Aussageverweigerungsrecht). Mehr zum Thema Aussageverweigerungsrecht.

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Schweigen! Kein Wort!

➡️ Schweigen! Kein Wort! Bitte schweigen Sie! Ein erfahrener Anwalt im Strafrecht wird Ihnen in dieser Situation in der Regel dazu raten, der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei nicht nachzukommen und vorerst zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Es ist ratsam, den Termin bei der Polizei abzusagen oder durch einen Anwalt absagen zu lassen. Aber was viel wichtiger ist: Bitte schweigen Sie! Unterschreiben Sie bitte nichts! Stattdessen sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren und Ihn beauftragen. 

📌 (Aussageverweigerungsrecht). Mehr zum Thema Aussageverweigerungsrecht.

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Keine Nachteile 

➡️ Keine Nachteile für Sie! Wenn Sie den Termin bei der Polizei absagen und somit schweigen, dann riskieren Sie keine Nachteile. Ich kann es nur immer wieder sagen: Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen! Sie müssen nicht die Polizei/ Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen unterstützen und ihnen helfen! Nicht Sie müssen ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat (die Justiz/ Strafverfolgungsbehörden) muss Ihnen die Straftat nachweisen! Wenn Sie schweigen, nichts sagen, dann hat das im Strafrecht keine negativen Auswirkungen für Sie! Es ist kein Nachteil für Sie! Es ist sogar ihr Recht sich nicht selbst belasten zu müssen. 

📌(Aussageverweigerungsrecht). Mehr zum Thema Aussageverweigerungsrecht.

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Rechtsanwalt suchen!

🟧 Rechtsanwalt suchen! In einem solchen Fall sollten Sie sich einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger suchen und sich rechtlich vertreten. Der Rechtsanwalt kann wird dann Akteneinsicht beantragen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu suchen. Im Idealfall wenn Sie den Brief/ Vorladung der Polizei erhalten haben. Der Rechtsanwalt wird dann für Sie den Termin/ die Vorladung bei der Polizei absagen und sich um alles weitere kümmern! 

🟧 Wenn Sie von mir rechtlich vertreten bzw. verteidigt werden wollen, dann melden Sie sich umgehend bei mir, wenn Sie die Vorladung/ den Brief der Polizei erhalten haben. Ich sage den Termin für Sie ab, beantrage Akteneinsicht und führe ab sofort die gesamte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft/ der Polizei für Sie, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen!

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FAQ zu § 188 StGB - Häufigsten Fragen

1. Was besagt § 188 StGB zur Beleidigung von Politikern?

§ 188 StGB stellt üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens unter erhöhte Strafe. Die Norm schützt politisch aktive Menschen, deren Ruf für die öffentliche Meinungsbildung wichtig ist.

2. Wer gilt als „Person des politischen Lebens“ im Sinne des § 188 StGB?

Dazu gehören u. a. Abgeordnete, kommunale Mandatsträger, Parteifunktionäre, Wahlkandidaten und Menschen, die durch ihr politisches Wirken Einfluss auf die demokratische Meinungsbildung haben.

3. Wann wird die Beleidigung eines Politikers strafbar?

Eine Äußerung wird strafbar, wenn sie die Ehre der betroffenen Person verletzt und objektiv geeignet ist, die öffentliche Meinung zu beeinflussen — etwa durch Social-Media-Posts, Reden, Videos oder Flugblätter.

4. Welche Strafen drohen nach § 188 StGB?

Für üble Nachrede gegen Politiker drohen bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe, für Verleumdung sogar bis zu 5 Jahre. Damit ist § 188 deutlich schärfer als § 185 StGB.

5. Gilt § 188 StGB auch für Online-Beleidigungen?

Ja. Hasskommentare, Posts, Memes oder Videos auf Social-Media-Plattformen können strafbar sein, wenn sie Politiker diffamieren oder deren Ruf öffentlich herabsetzen.

6. Reicht scharfe Kritik für eine Strafbarkeit nach § 188 StGB aus?

Nein. Politische Kritik ist zulässig und durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Strafbar wird es erst, wenn die Grenze zur ehrverletzenden Schmähkritik überschritten wird oder bewusst unwahre Tatsachen verbreitet werden.

7. Was ist der Unterschied zwischen § 185 und § 188 StGB?

§ 185 StGB regelt allgemeine Beleidigungen. § 188 StGB verschärft die Strafe, wenn sich die Ehrverletzung gegen Politiker oder andere Personen des politischen Lebens richtet und die öffentliche Meinungsbildung beeinflussen kann.

8. Kann eine wahre Tatsachenbehauptung nach § 188 StGB strafbar sein?

Wahre Tatsachen sind grundsätzlich nicht strafbar. Falsche Tatsachenbehauptungen hingegen – vor allem ehrschädigende Lügen – erfüllen schnell den Tatbestand der Verleumdung nach § 188 StGB.

9. Ist § 188 StGB auch anwendbar bei kommunalen Politikern?

Ja. Auch Bürgermeister, Stadträte und andere kommunale Mandatsträger sind geschützt, wenn ihre Tätigkeit Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung hat.

10. Braucht es für § 188 StGB eine große Öffentlichkeit?

Nicht zwingend. Entscheidend ist, ob die Äußerung geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen — Online-Veröffentlichungen reichen dafür in der Regel aus.

Ermittlungsverfahren wegen § 188 StGB

Wenn wegen einer angeblichen Beleidigung nach § 188 StGB gegen Sie ermittelt wird, beginnt meist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob Anhaltspunkte für eine Straftat bestehen – häufig ausgelöst durch öffentliche Äußerungen oder Posts im Internet. Was Sie jetzt tun sollten, erfahren Sie auf unserer Seite zum Ermittlungsverfahren .

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Anzeige / Vorladung wegen § 188 StGB

Oft folgt auf eine politische Beleidigung eine Anzeige oder eine polizeiliche Vorladung – sei es als Beschuldigter oder als Zeuge. Hier ist Vorsicht geboten: Sie sind nicht verpflichtet, der Polizei gegenüber auszusagen. Alles Wichtige dazu lesen Sie in unserem Beitrag Anzeige & Vorladung .

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Hausdurchsuchung wegen § 188 StGB

In besonders schweren Fällen – etwa bei Aufrufen zur Gewalt gegen Politiker – kann es sogar zu einer Hausdurchsuchung kommen. Das betrifft nicht nur die Wohnung, sondern oft auch Handy und Laptop. Wie Sie sich im Ernstfall verhalten sollten, erfahren Sie auf unserer Seite zur Hausdurchsuchung .

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FAQ – Beleidigung von Politikern & § 188 StGB

1. Was regelt § 188 StGB genau?

§ 188 StGB betrifft ehrverletzende Äußerungen gegen Personen des politischen Lebens oder Amtsträger mit besonderer Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung. Solche Äußerungen werden strenger geahndet als bei gewöhnlichen Beleidigungen.

2. Wer zählt als „Person des politischen Lebens“ nach § 188?

Dazu zählen Abgeordnete, Kandidaten, Amts- und Mandatsträger, Parteifunktionäre sowie jede Person, deren politische Tätigkeit Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung ausübt.

3. Wann kann eine Äußerung als strafbare Beleidigung nach § 188 gelten?

Wenn sie die Ehre der betroffenen Person verletzt und öffentlich gemacht wird – z. B. durch Beiträge in sozialen Medien, öffentliche Reden, Kommentare, Artikel oder Interviews.

4. Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung?

Je nach Schwere der Ehrverletzung drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafe — das Gesetz sieht strengere Konsequenzen vor als bei gewöhnlichen Beleidigungen, um politischen Mandatsträgern besonderen Schutz zu gewähren.

5. Unterscheidet § 188 StGB zwischen einfacher Beleidigung und schwerwiegender Verleumdung?

Ja — das Gesetz sieht unterschiedliche Tatbestände vor, je nachdem ob eine ehrverletzende Behauptung, falsche Tatsachenbehauptung oder Diffamierung vorliegt. Falsche Tatsachenbehauptungen werden oft härter bestraft.

6. Gilt § 188 StGB auch für Online-Kommentare, Posts und Social Media?

Ja — öffentliche Äußerungen im Internet fallen unter die Vorschriften. Insbesondere Kommentare, Posts oder Nachrichten mit ehrverletzenden Aussagen gegen Politiker können strafbar sein.

7. Ist scharfe Kritik an politischen Entscheidungen erlaubt?

Ja — sachliche und begründete Kritik bleibt durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Strafbar ist jedoch persönliche Herabwürdigung, verleumderische Behauptungen oder Diffamierungen, die über sachliche Kritik hinausgehen.

8. Muss die beleidigte Person selbst Anzeige erstatten?

Nein — da § 188 StGB meist ein Offizialdelikt ist, kann die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermitteln, auch ohne dass die geschädigte Person eine Anzeige stellt.

9. Kann auch anonym gepostete Kritik strafbar sein?

Ja — Anonymität schützt nicht vor strafrechtlicher Verfolgung. Bei Ermittlung kann der Täter über IP-Daten, Post-Logs oder Social-Media-Daten identifiziert werden.

10. Welche Rolle spielt der Kontext der Äußerung?

Der Kontext ist entscheidend: Satire, Parodie oder historische Meinungsäußerungen können unter bestimmte Schranken der Meinungsfreiheit fallen. Sobald die Äußerung jedoch als ehrverletzend oder diffamierend verstanden wird, greift § 188 StGB.

Dr. Dejan Dardic 
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