Beleidigung von Politikern, § 188 StGB
In der heutigen digitalen Welt spielen soziale Netzwerke wie Instagram und Facebook eine zentrale Rolle in der Kommunikation. Sie bieten eine Plattform für den Austausch von Meinungen, Ideen und Informationen. Doch mit dieser Freiheit geht auch eine Schattenseite einher: die Verbreitung von Beleidigungen, übler Nachrede und Verleumdungen. Dem Großteil der Bevölkerung dürfte bis vor kurzem nicht bekannt gewesen sein, dass das deutsche Strafrecht auch die Beleidigung gegenüber Politikern explizit unter Strafe stellt und zwar als einen eigenen Straftatbestand (!). Dabei handelt es sich um den § 188 StGB.