Wirksame Strafverteidigung.
✅Eine wirksame Strafverteidigung ist nur möglich, wenn der Rechtsanwalt/ Strafverteidiger Kenntnis über den Inhalt der Ermittlungsakte hat. Denn die Ermittlungsakte enthält wichtige Informationen darüber, welcher Tatvorwurf dem Beschuldigten zur Last gelegt wird und welche Beweismittel zur Verfügung stehen, um den Beschuldigten die Tat nachzuweisen. Vor diesem Hintergrund sollte der Beschuldigte sich erst nach Durchsicht der Ermittlungsakte ggfs. zu den Vorwürfen äußern – niemals ohne Akteneinsicht beantragt und diese gesichtet zu haben! Denn nur wenn die erhobenen Vorwürfe und Beweismittel gesichtet sind, kann eine auf den Einzelfall sach- und zielgerechte Strafverteidigung vorbereitet werden.
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