Ablauf der Berufung
✅ Wichtig ist hierbei, dass die Berufungsfrist von einer Woche eingehalten wird. Eine Begründung der Berufung ist nicht erforderlich und in der Mehrzahl der Fälle auch nicht üblich. Mit der Berufung wird die Rechtskraft des 1. Urteils gehemmt, dh. eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe kann somit nicht vollstreckt werden, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Das führt dazu, dass bis zum Abschluss der Berufung und Eintritt der Rechtskraft keine Eintragung ins Führungszeugnis erfolgt und Sie weiterhin als unschuldig gelten.



