Kann das Urteil in der Berufung schlechter ausfallen?
⚖️✅Ob das Urteil in der nächsten Instanz in der Berufung schlechter ausfallen kann als das 1. Instanzliche Urteil, hängt davon ab, wer die Berufung einlegt. Denn das Rechtsmittel der Berufung steht sowohl dem Angeklagten wie auch der Staatsanwaltschaft zur Verfügung: Legt nur der Angeklagte Berufung ein, darf die Strafe (das Strafmaß!) nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden. Dies folgt aus § 331 StPO (sog. Verschlechterungsverbot).
⚖️✅Davon ausgenommen sind aber andere Rechtsfolgen, wie etwa eine Erweiterung der Bewährungsauflagen. Legt dagegen auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein, und zwar zuungunsten des Angeklagten, weil beispielsweise das Strafmaß zu niedrig ausgefallen ist oder der Angeklagte freigesprochen worden ist, so kann das Urteil in der Berufung auch höher ausfallen als das vorherige Urteil in der 1. Instanz.