Computerbetrug § 263a StGB
Computerbetrug nach § 263a StGB ist ein spezieller Betrug, bei dem kein menschliches Opfer getäuscht wird, sondern ein Computersystem manipuliert wird, um einen Vermögensvorteil zu erlangen.
Der Tatbestand setzt voraus:
Unbefugte Verwendung von Daten (z. B. Login-Daten, TANs, Kreditkarten), Beeinflussung des Ablaufs eines Datenverarbeitungsvorgangs, Vermögensschaden beim Opfer, Vorsatz und Bereicherungsabsicht beim Täter. Anders als bei § 263 StGB ist kein Irrtum beim Menschen erforderlich, sondern die Manipulation von Automaten, Software oder Online-Systemen.
Typische Beispiele:
Phishing-Angriffe
Konto- oder Kreditkartenmissbrauch
Manipulation von Online-Bestellungen
Eingabe unberechtigter Daten im Onlinebanking
Strafrahmen (§ 263a StGB):
Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
→ Besonders schwere Fälle analog zu § 263 Abs. 3 StGB möglich → Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren
→ Auch hier ist der Versuch strafbar
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