Verwendung von Nazi-Symbolen.
Die Verwendung von Nazi-Symbolen, wie zum Beispiel dem Hakenkreuz, oder aber Parolen aus der NS-Zeit, wie zB. "Alles für Deutschland" sind nach dem StGB grundsätzlich strafbar. Es handelt sich dabei um eine Straftat nach § 86a StGB und fällt somit unter das Gesetz über die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen. Die Verwendung dieser Symbole kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren bestraft werden, es sei denn, sie erfolgt im Kontext von Kunst, Wissenschaft oder Aufklärung.
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