Und was ist mit der IP-Adresse? Reicht diese aus, um Ihnen die Tat nachzuweisen?
✅ Eine dynamische oder statische IP-Adresse weist zunächst nur den genutzten Internetanschluss aus, nicht die dahinterstehende Person. Gerade in Mehrpersonenhaushalten, WGs oder Unternehmen nutzen häufig mehrere Personen denselben Anschluss. Für eine strafrechtlich belastbare Täterschaft genügt die IP daher nicht. Ermittlungsbehörden müssen weitere, individualisierende Beweismittel beibringen – etwa Vertrags- und Zahlungsdaten, Kundenkonten, Zuordnungen zu konkreten Endgeräten, Nutzerspuren oder Einlassungen der Beteiligten. Um solche Beweise zu sichern, werden in der Praxis nicht selten Wohn- oder Geschäftsräume durchsucht und Geräte forensisch ausgewertet. Die IP-Adresse bleibt damit ein wichtiger Ausgangspunkt der Ermittlungen, führt aber ohne zusätzliche belastbare Indizien nicht zu einer sicheren strafrechtlichen Verurteilung.
✅ Im Zivilverfahren geht es nicht um „Schuld ohne vernünftigen Zweifel“, sondern um Überzeugung des Gerichts nach überwiegender Wahrscheinlichkeit. Rechteinhaber nutzen die IP-Zuordnung regelmäßig, um den Anschlussinhaber als Beklagten zu identifizieren. Ihn trifft dann eine sekundäre Darlegungslast: Er muss substantiiert darlegen, wer den Anschluss sonst in Betracht kommt und welche Nutzungs-/Sicherungsmaßnahmen bestanden; eine generelle Überwachungspflicht gegenüber volljährigen Haushaltsangehörigen besteht nicht, gegenüber Kindern/Jugendlichen bestehen Belehrungs- und Sicherungspflichten. Erfüllt der Anschlussinhaber diese Darlegungslast nicht, kann das Gericht im Zivilrecht eher zu seiner Täterschaft oder (je nach Konstellation) zu einer Haftung auf Unterlassung und Schadensersatz kommen.
✅ Kurz: Strafrecht verlangt die sichere Täteridentifikation einer Person; Zivilrecht knüpft an die Anschlussinhaberschaft an, arbeitet mit Beweislast-/Darlegungslasten und kann schneller zu Haftungsfolgen führen – auch wenn die IP allein noch keine Person „beweist“.
🟧 Kurz gesagt: Nein, eine IP-Adresse allein reicht nicht für eine sichere Täterschaft.
🟧 Die IP weist nur auf den Internetanschluss hin, nicht auf die konkrete Person am Rechner oder Fernseher.
🟧 Gerade in Haushalten, WGs oder Firmen kann mehrere Personen denselben Anschluss nutzen.
🟧 Ermittlungsbehörden brauchen deshalb weitere Indizien (z. B. Zahlungsdaten, Kundenkonto, Endgeräte, Geständnisse), um die IP-Adresse einer bestimmten Person zuzuordnen.
🟧 In Verfahren kommt es oft zu Hausdurchsuchungen, um Geräte auszuwerten und festzustellen, wer tatsächlich gestreamt hat.
🟧 Heißt: Die IP ist ein wichtiger Ermittlungsansatz, aber ohne zusätzliche Beweise führt sie noch nicht zwingend zu einer strafrechtlich belastbaren Täterschaft.
Jetzt anrufen