Illegales IPTV oder Sky-Cardsharing genutzt?

Erfahren Sie alles zu Strafbarkeit, Hausdurchsuchung & rechtlichen Folgen

Illegales IPTV: Strafen und Verteidigung in Gütersloh Illegales IPTV – etwa durch den Bezug von Pay-TV oder Sportübertragungen über nicht autorisierte Anbieter – ist in Deutschland eine Urheberrechtsverletzung. Auch Sky-Card-Sharing fällt darunter und wird regelmäßig strafrechtlich verfolgt. Nutzer solcher Angebote müssen mit Ermittlungen, Hausdurchsuchungen und Strafverfahren rechnen. 

✅ Die möglichen Folgen reichen von Geldstrafen bis hin zu Strafbefehlen und Einträgen ins Führungszeugnis. Häufig beginnt alles mit einem Brief der Polizei oder einer überraschenden Durchsuchung. Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Schweigen schützt – unüberlegte Aussagen können die Verteidigung erschweren.

✅ Als Rechtsanwalt in Gütersloh verfüge ich über umfassende Erfahrung und Fachexpertise im Bereich illegales IPTV und Internetstrafrecht. Ich unterstütze Mandanten dabei, Verfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen oder Strafen zu reduzieren. Schnelles Handeln und eine klare Strategie können hier entscheidend sein.

🟧 Wenn Sie von mir rechtlich vertreten bzw. verteidigt werden wollen, dann melden Sie sich umgehend bei mir, wenn Sie die Vorladung/ den Brief der Polizei erhalten haben. Ich sage den Termin für Sie ab, beantrage Akteneinsicht und führe ab sofort die gesamte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft/ der Polizei für Sie, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen!

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Ermittlungsverfahren? Beratungstermin vereinbaren!

✅ Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft und Sie eine Vorladung/ schriftlichen Anhörungsbogen erhalten haben, dann vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin für eine rechtliche Beratung in meinen Kanzleiräumlichkeiten. Für spezifische rechtliche Unterstützung im Falle einer Vorladung oder bei Fragen zur Strafbarkeit im Kontext von illegalem IPTV und Cardsharing können Sie sich kurzfristig für eine rechtliche Beratung in der Kanzlei melden. 

➡️ Tipps und Handlungsempfehlung was zu tun ist, bei einer Vorladung durch die Polizei, erfahren Sie hier: Beitrag zur Vorladung durch die Polizei.

Beitrag: Vorladung durch die Polizei.

Spezialisierung im Strafrecht.

🟧 Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Er vertritt Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. 

🟧 Bedingungsloser Einsatz für den Mandanten - nicht nur eine berufliche Pflicht, sondern auch ethisches Gebot. Strafverteidigung ist Kampf - bis zum Schluss.

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llegales IPTV. Strafbarkeit und Strafen für Nutzer und Anbieter.

✅ Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren im Bereich illegales IPTV und Sky Cardsharing läuft, ist es entscheidend, schnell zu handeln. Anbieter und Nutzer dieser Dienste von illegalem IPTV und Sky Card Sharing können sich wegen Computerbetrug, Beihilfe zum Ausspähen von Daten, gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertungen, unerlaubten Eingriffen in technische Schutzmaßnahmen sowie Urheberrechtsverletzungen strafbar machen.

Strafen für Anbieter, Reseller und Nutzer.

✅ Es drohen hohe Strafen! Sowohl Anbieter, Reseller als auch Nutzer von illegalem IPTV und Sky Card Sharing werden international stark verfolgt, wobei Ermittlungsbehörden eng mit Rechteinhabern wie Sky zusammenarbeiten. Empfangene Vorladungen von der Polizei sollten nicht ignoriert, sondern durch eine Terminabsage und Kontaktaufnahme mit einem erfahrenen Strafrechtsanwalt beantwortet werden, der Sie vertreten und beraten kann, ohne selbst belastende Aussagen zu machen.

Illegales IPTV oder Sky-Cardsharing genutzt? Erfahren Sie alles zu Strafbarkeit, Hausdurchsuchung & rechtlichen Folgen

Das Einschalten eines Rechtsanwalts als Beschuldigter in einem Strafverfahren ist nicht nur empfehlenswert, sondern oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens. Hier sind die wichtigsten Gründe – auch aus juristischer Sicht – warum du als Beschuldigter unbedingt einen Strafverteidiger hinzuziehen solltest: 

Akteneinsicht & Überblick: Nur Anwälte bekommen vollständige Akteneinsicht. Ohne die tappst du im Dunkeln. 

Aussage-Strategie: Was du sagst (oder verschweigst) kann alles entscheiden. Anwalt schützt dein Schweigerecht und plant die Linie. 

Formfehler erkennen: Unzulässige Durchsuchung, Beschlagnahme, Vernehmung? Anwalt kann Beweise kippen lassen. 

Fristen & Anträge: Ermittlungs- und Gerichtsfristen sind hart. Er stellt Beweisanträge, Ablehnungen, Haftprüfungen korrekt und rechtzeitig. 

Strafmaß senken: Verhandlungen über Einstellung, Auflagen, Deals; richtige Einlassung zur Milderung. 

Haft vermeiden/verkürzen: Argumente gegen U-Haft, Haftprüfung, Haftbeschwerde. 

Nebenfolgen im Blick: Führerschein, Bewährung, Berufsrecht, Eintragungen – Anwalt denkt das mit. 

Beweisführung angreifen: Zeugen hinterfragen, Gutachten prüfen, eigene Sachverständige beantragen. 

Rechtsmittel sichern: Berufung/Revision sauber vorbereiten – schon im Prozess die Weichen stellen. 

Stresspuffer & Kommunikation: Er übernimmt Kontakt mit Polizei/StA/Gericht; du machst weniger Fehler.

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Illegales IPTV & Sky-Cardsharing – Strafen, Risiken und Verteidigung

Was ist IPTV?

🟧 IPTV (Internet Protocol Television) bezeichnet die Übertragung von Fernsehsendern über das Internet. Der Empfang erfolgt entweder über einen speziellen IPTV-Receiver, der mit dem Router verbunden wird, oder direkt über Apps auf modernen Smart-TVs. Anbieter stellen die Zugangsdaten bereit – einloggen, und das Programm läuft. Die Zahl der IPTV-Nutzer ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Neben legalen Angeboten tauchen jedoch immer mehr illegale IPTV-Anbieter auf, die Sender aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, aber auch aus dem Ausland (z. B. Türkei, Balkan) verbreiten. Besonders attraktiv für Nutzer erscheinen die Angebote, wenn sogar Pay-TV-Sender wie Sky oder DAZN enthalten sind.

Was ist Cardsharing?

🟧 Cardsharing ist eine besondere Form des illegalen IPTV. Hier schließt ein Anbieter ein reguläres Abo (z. B. bei Sky, DAZN, Netflix) ab und teilt die Entschlüsselungscodes über einen Server mit vielen anderen Nutzern. Diese Nutzer manipulieren ihre Receiver oder Smartcards so, dass sie die Daten vom Cardsharing-Server akzeptieren. Auf diese Weise sehen mehrere Personen mit nur einem einzigen Abo kostenpflichtige TV-Sender. Die Angebote wirken günstig und legal – sind es aber nicht. Sky-Cardsharing und ähnliches Streaming stellen Straftaten dar.






Strafbarkeit für Nutzer von illegalem IPTV & Cardsharing

🟧 Wer illegales IPTV oder Sky-Cardsharing nutzt, kann sich strafbar machen. Typische Vorwürfe sind: Computerbetrug (§ 263a StGB) Ausspähen von Daten (§ 202a StGB) Verstoß gegen das Urheberrecht (§ 108 UrhG).

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Mögliche Strafen für Nutzer

🟧Bei einem Computerbetrug droht Ihnen eine Freiheitstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Beim Ausspähen von Daten droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis 3 Jahren oder Geldstrafe. Bei einem Verstoß gegen das Urheberecht droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.

Computerbetrug: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe 

Ausspähen von Daten: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe

Urheberrechtsverletzung: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe  

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Ersttäter ohne Vorstrafen

✅ Wenn Sie vorher noch nie mit der Polizei zu tun hatten, noch nicht vorbestraft sind, dann müssen Sie als „Ersttäter“ nicht mit einer Freiheitsstrafe rechnen. In der Regel droht Ihnen dann „nur“ eine Geldstrafe! Denkbar ist aber auch eine Einstellung nach § 153 ff. Strafprozessordnung gegen Zahlung einer Geldauflage oder ohne Geldauflage wegen geringer Schuld. 

Aber Vorsicht: Wenn Sie zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt werden, dann sind Sie vorbestraft. Diese Straftat wird dann in Ihr polizeiliches Führungszeugnis eingetragen. 

Daher der Tipp: Holen Sie sich unbedingt rechtlichen Rat und investieren Sie das Geld in einen guten Rechtsanwalt & Strafverteidiger. Ein qualifizierter Strafverteidiger auf diesem Gebiet wird über die notwendige Erfahrung und fachliche Expertise verfügen, um bereits im Ermittlungsverfahren die richtigen Weichen für Sie zu setzen und auf eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens hinzuwirken! Ein erfahrener Strafverteidiger wird Ihnen bereits in einem kurzen Telefonat/ Gespräch die Rechtslage zu diesem Thema erörtern können sowie die Erfolgsaussichten auf eine milde Strafe bzw. eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Denn: Häufig sind die Fälle bzw. Straftaten von illegalem PayTV durch Nutzer identisch, so dass es möglich ist, aus der bisherigen Erfahrung und Praxis eine Prognose abzugeben, wie das Verfahren enden wird bzw. kann. 

Aber Vorsicht: Es kommt wie immer auf den Einzelfall an, auch wenn sich Prognosen hierzu herleiten lassen können. Dennoch lässt sich vorsichtig sagen: Wer bisher unbescholten ist, muss in der Regel nicht mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Meist bleibt es bei einer Geldstrafe. Aber: Ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft, und die Eintragung erscheint im polizeilichen Führungszeugnis.

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Dr. Dejan Dardić

🟧 Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Er vertritt Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. 

🟧 Bedingungsloser Einsatz für den Mandanten - nicht nur eine berufliche Pflicht, sondern auch ethisches Gebot. Strafverteidigung ist Kampf - bis zum Schluss.

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Strafbarkeit für Anbieter und Reseller

Auch Anbieter oder Reseller von illegalem IPTV und Cardsharing machen sich strafbar – oft deutlich härter. Mögliche Delikte sind: 

gewerbsmäßiger Computerbetrug (§ 263a Abs. 2 StGB) 

Beihilfe zum Ausspähen von Daten (§§ 202a, 27 StGB) 

gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung (§ 108a UrhG) 

unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen (§ 108b UrhG)

Strafen für Anbieter & Reseller

Bei einem gewerbsmäßigen Computerbetrug droht Ihnen eine Freiheitstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Bei einer unerlaubten gewerbsmäßigen Verwertung (Urheberechtsverletzung) droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Bei einem unerlaubten Eingriff in technische Schutzmaßnahmen und zu Rechtewahrnehmung erforderliche Information droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe. Handeln Sie gewerbsmäßig, so droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. Bei einer Beihilfe zum Ausspähen von Daten droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.

✅ Gewerbsmäßiger Computerbetrug: Freiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre 

✅ Gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung: bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe 

✅ Eingriff in technische Schutzmaßnahmen: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe 

✅ Beihilfe zum Ausspähen von Daten: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe

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Einstellung des Verfahrens möglich!

Welche Strafe IPTV? In vielen Fällen ist eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Nutzer von illegalem IPTV / illegalem Cardsharing möglich. Sehr oft gelingt eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO oder aber nach § 153 StPO. 

Was ist der Unterschied bei den Einstellungen? Während die Staatsanwaltschaft bei einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO davon ausgeht, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten vorliegt, hält sie bei § 153 StPO die Schuld des Beschuldigten als zu gering an. In beiden Fällen gelten die Beschuldigten als Nicht-Vorbestraft! Sie erhalten keine Eintragung ins polizeiliche Führungszeugnis oder ins Bundeszentralregister. 

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Illegales IPTV & PayPal-Zahlungen

🟧 Mein Mandant stand im Verdacht, illegales IPTV genutzt und die Gebühren per PayPal bezahlt zu haben. Nachdem die Ermittlungsbehörden den IPTV-Anbieter ausfindig gemacht hatten, wurden auch dessen Zahlungseingänge überprüft. Dabei tauchten Überweisungen meines Mandanten auf. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Strafverfahren nach § 108 UrhG ein. Nach Auswertung der Ermittlungsakte und meiner ausführlichen Stellungnahme konnte das Verfahren jedoch nach § 153 StPO eingestellt werden – der Mandant blieb straffrei und ohne Vorstrafe im Führungszeugnis.

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Illegales IPTV & PayPal-Zahlungen

🟧 Mein Mandant soll illegales IPTV genutzt und die Gebühren per PayPal bezahlt haben. Die Ermittlungsbehörden ermittelten gegen den Anbieter, prüften auch Kontodaten und fanden Zahlungen meines Mandanten. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Computerbetrugs nach § 263a StGB ein. Trotz belastender Indizien konnte ich mit einer ausführlichen Stellungnahme eine Teileinstellung nach § 154 StPO erreichen. Das Verfahren wurde eingestellt – mein Mandant blieb straffrei und ohne Vorstrafe im Führungszeugnis.

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Illegaler IPTV-Bezug – Verfahren eingestellt (§ 153 StPO)

🟧 Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, über das Internet ein besonders günstiges Sky-Abo erworben und damit illegales IPTV genutzt zu haben. Als Beweis führte die Staatsanwaltschaft lediglich die IP-Adresse an; die Zugangsdaten sollen per PC zugeschickt worden sein. In meiner Stellungnahme beantragte ich die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO und machte deutlich, dass wir den Vorwurf entschieden bestreiten. Schließlich wurde das Verfahren nach § 153 StPO eingestellt – der Fall ist beendet, mein Mandant bleibt straffrei und ohne Vorstrafe.

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Illegales IPTV & Ermittlungsverfahren nach § 108 UrhG

🟧 Mein Mandant stand im Verdacht, illegales IPTV genutzt und die Gebühren per PayPal gezahlt zu haben. Nachdem die Ermittlungsbehörden den Anbieter ausfindig gemacht hatten, wurden auch Kontodaten – darunter das PayPal-Konto – geprüft. Dabei fanden sich Zahlungen meines Mandanten. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren wegen einer Straftat nach § 108 UrhG ein. Durch die Einsicht in die Ermittlungsakte und eine ausführliche Stellungnahme konnte ich jedoch eine Einstellung nach § 153 StPO erreichen. Das Verfahren wurde beendet – der Mandant blieb straffrei und ohne Vorstrafe.

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Illegales IPTV & angebliches Sky-Abo

🟧 In meiner Stellungnahme beantragte ich die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO und machte deutlich, dass wir den Vorwurf entschieden bestreiten. Schließlich wurde das Verfahren nach § 153 StPO eingestellt – der Fall ist beendet, mein Mandant bleibt straffrei und ohne Vorstrafe.

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Wie kommt es zu den Ermittlungen?

✅ Die Untersuchungen gegen illegale IPTV-Anbieter werden häufig durch Strafanzeigen von den Rechteinhabern, wie Sky, Netflix, DAZN, angestoßen. In der Regel erfolgen „Testkäufe“ bei diesen Anbietern im Zuge dessen die Ermittlungsbehörden ihre Ermittlungen ausweiten und intensivieren. Es kommt zu Hausdurchsuchungen bei den Anbietern und der Beschlagnahme von elektronischen Geräten. 

✅ Des Weiteren werden die elektronischen Geräte ausgewertet und die Konten (auch Paypal!) der illegalen Anbieter überprüft. Hierbei kommen die Ermittlungsbehörden auch den Käufern/ Nutzern von illegalem IPTV und illegalem Cardsharing auf die Spur. Nach Abschluss der Ermittlungen gegen die Anbieter werden im Regelfall die Verfahren gegen einzelne Nutzer abgetrennt und an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet. 

Europaweite Razzien

Bei einer europaweiten Razzia gegen ein größeres IPTV-Netzwerk werden die Server beschlagnahmt. Auf diesen Servern liegen nicht nur die Streams, sondern auch Kundendaten – also Zahlungsinformationen, E-Mail-Adressen, manchmal sogar komplette Logdateien mit IP-Adressen. 

Beispiel: 

🟧 2020 hat Europol zusammen mit Ermittlern in Deutschland und Italien ein illegales IPTV-System zerschlagen („Operation 404“ bzw. „Eclipse“). Dabei wurden die Betreiber festgenommen und die Infrastruktur stillgelegt. In den sichergestellten Datenbanken fanden sich die Abonnentenlisten samt Zahlungsverläufen. Diese Informationen sind die Grundlage für Ermittlungsverfahren gegen einzelne Nutzer. 

🟧 Heißt: Viele werden nicht durch „Live-Überwachung“ beim Streamen erwischt, sondern indirekt über die Spuren, die sie beim Bezahlen oder Registrieren hinterlassen haben. 

Wie nutzer ins Visier geraten

✅ Server-Beschlagnahmung Bei Razzien werden Datenbanken und Logfiles der IPTV-Server gesichert. Darin stehen oft Kundendaten, Zahlungsflüsse und IP-Adressen. 

✅ Zahlungsverfolgung Auch wenn viele Anbieter Kryptowährungen nutzen, landen Zahlungen nicht selten über Banküberweisungen, Kreditkarten oder gängige Payment-Dienste. Ermittler können so Geldströme nachzeichnen.

✅ IP-Adressen & Provider-Auskunft Werden beim Streamen oder Registrieren IP-Adressen protokolliert, können Ermittlungsbehörden über den Internetprovider den Anschlussinhaber feststellen. 

✅ Internationale Zusammenarbeit Da die Server oft im Ausland stehen, arbeiten Polizei und Behörden über Europol/Interpol zusammen. So kommen auch Daten deutscher Nutzer aus ausländischen Verfahren zurück. 

✅ Testkäufe & verdeckte Ermittler Ermittler abonnieren selbst illegalen IPTV-Zugang, um Strukturen, Zahlungswege und Server zu identifizieren. 

✅ Abgleich mit anderen Delikten Wenn Betreiber wegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Urheberrechtsverletzung auffallen, tauchen dabei auch die Kundendaten auf – mit Folgen für Nutzer.

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Sind Zahlungen auf ein PayPal-Konto ein Nachweis für eine Strafbarkeit?

🟧 Häufig ist den Strafverfolgungsbehörden nur bekannt, dass Sie eine Zahlung auf das Konto dieser Anbieter geleistet haben. Eine Zahlung ist aber noch kein sicherer Nachweis dafür, dass Sie tatsächlich illegale IPTV / SkyCard Sharing genutzt haben. Es stellt lediglich ein Indiz dar, nicht mehr und nicht weniger. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sich rechtlichen Rat einholen und Akteneinsicht beantragen. Nur dann kann eine erfolgsversprechende Verteidigung für Sie aufgebaut werden.

🟧 Zahlungen auf ein PayPal-Konto belegen allein keine Strafbarkeit. Sie weisen lediglich einen Geldfluss zu bestimmten Zeitpunkten nach, nicht aber Täuschung/Irrtum, Tatzusammenhang oder Vorsatz. Erforderlich ist eine geschlossene Indizienketteim Sinne der freien richterlichen Beweiswürdigung mit gesicherter Zurechnung des Kontos zum Beschuldigten (z. B. Geräte-/IP-Logs, 2FA-Spuren), der Verknüpfung der Transaktionen mit dem konkreten Tatgeschehen (Kommunikation, Versand-/Leistungsnachweise) sowie einer Plausibilitätsanalyse, des Musters der Geldflüsse. 

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Und was ist mit der IP-Adresse? Reicht diese aus, um Ihnen die Tat nachzuweisen?

✅ Eine dynamische oder statische IP-Adresse weist zunächst nur den genutzten Internetanschluss aus, nicht die dahinterstehende Person. Gerade in Mehrpersonenhaushalten, WGs oder Unternehmen nutzen häufig mehrere Personen denselben Anschluss. Für eine strafrechtlich belastbare Täterschaft genügt die IP daher nicht. Ermittlungsbehörden müssen weitere, individualisierende Beweismittel beibringen – etwa Vertrags- und Zahlungsdaten, Kundenkonten, Zuordnungen zu konkreten Endgeräten, Nutzerspuren oder Einlassungen der Beteiligten. Um solche Beweise zu sichern, werden in der Praxis nicht selten Wohn- oder Geschäftsräume durchsucht und Geräte forensisch ausgewertet. Die IP-Adresse bleibt damit ein wichtiger Ausgangspunkt der Ermittlungen, führt aber ohne zusätzliche belastbare Indizien nicht zu einer sicheren strafrechtlichen Verurteilung. 

✅ Im Zivilverfahren geht es nicht um „Schuld ohne vernünftigen Zweifel“, sondern um Überzeugung des Gerichts nach überwiegender Wahrscheinlichkeit. Rechteinhaber nutzen die IP-Zuordnung regelmäßig, um den Anschlussinhaber als Beklagten zu identifizieren. Ihn trifft dann eine sekundäre Darlegungslast: Er muss substantiiert darlegen, wer den Anschluss sonst in Betracht kommt und welche Nutzungs-/Sicherungsmaßnahmen bestanden; eine generelle Überwachungspflicht gegenüber volljährigen Haushaltsangehörigen besteht nicht, gegenüber Kindern/Jugendlichen bestehen Belehrungs- und Sicherungspflichten. Erfüllt der Anschlussinhaber diese Darlegungslast nicht, kann das Gericht im Zivilrecht eher zu seiner Täterschaft oder (je nach Konstellation) zu einer Haftung auf Unterlassung und Schadensersatz kommen. 

Kurz: Strafrecht verlangt die sichere Täteridentifikation einer Person; Zivilrecht knüpft an die Anschlussinhaberschaft an, arbeitet mit Beweislast-/Darlegungslasten und kann schneller zu Haftungsfolgen führen – auch wenn die IP allein noch keine Person „beweist“.

🟧 Kurz gesagt: Nein, eine IP-Adresse allein reicht nicht für eine sichere Täterschaft. 

🟧 Die IP weist nur auf den Internetanschluss hin, nicht auf die konkrete Person am Rechner oder Fernseher. 

🟧 Gerade in Haushalten, WGs oder Firmen kann mehrere Personen denselben Anschluss nutzen. 

🟧 Ermittlungsbehörden brauchen deshalb weitere Indizien (z. B. Zahlungsdaten, Kundenkonto, Endgeräte, Geständnisse), um die IP-Adresse einer bestimmten Person zuzuordnen. 

🟧 In Verfahren kommt es oft zu Hausdurchsuchungen, um Geräte auszuwerten und festzustellen, wer tatsächlich gestreamt hat. 

🟧 Heißt: Die IP ist ein wichtiger Ermittlungsansatz, aber ohne zusätzliche Beweise führt sie noch nicht zwingend zu einer strafrechtlich belastbaren Täterschaft.

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Vorsicht: Es drohen Abmahnungen!

🟧 Neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen drohen zivilrechtliche Ansprüche der Rechteinhaber (z. B. Sky, DAZN, Netflix): regelmäßig erfolgt eine Abmahnung mit Fristsetzung, der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von Schadensersatz und Abmahnkosten. Die geforderten Beträge variieren je nach Einzelfall; Forderungen bis etwa 1.500 € sind nicht unüblich. 

🟧 Wichtig: Nichts vorschnell unterschreiben oder zahlen, Fristen notieren und die Abmahnung anwaltlich prüfen lassen (ggf. modifizierte Unterlassungserklärung). Recherchen im Internet oder „Hörensagen“ ersetzen keine qualifizierte Beratung.

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Vorsicht: Hausdurchsuchung möglich!

✅ Wenn Sie Anbieter von illegalem IPTV oder Cardsharing sind dann müssen Sie damit rechnen, dass bei Ihnen eine Hausdurchsuchung erfolgen wird. Die Ermittlungsbehörden werden Sie aber nicht darüber informieren, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft. Stattdessen wird die Polizei und die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung bei Ihnen durchführen. 

✅ Lesen Sie hier die Vollversion zu illegales IPTV/ SkyCardSharing: Strafbarkeit für Nutzer und Anbieter. Was Sie alles wissen müssen!

Alles wichtige zu IPTV & Hausdurchsuchung

Lohnt sich ein Rechtsanwalt?






Gehen Sie kein Risiko ein!

✔ Ein Anwalt ist immer mit Kosten verbunden. Diese sollten Sie jedoch in Kauf nehmen. Andernfalls riskieren Sie unter Umstände erhebliche Strafen die zB. zu einer Eintragung ins polizeiliche Führungszeugnis führen und somit Konsequenzen können für ihren beruflichen Werdegang haben. Ab einer Verurteilung von 3 Monaten oder mehr als 90 Tagessätzen sind Sie vorbestraft!

✔ Auch wenn Sie die obigen Rechtstipps und Entscheidungen zu Kenntnis genommen haben, sollten Sie nicht darauf vertrauen, dass Sie einen Rechtsanwalt ersetzen können. Keinesfalls sollten Sie eine Verteidigung selbst übernehmen, überlassen Sie das immer einen Rechtsanwalt. Auch wenn es Fälle gibt, in denen Betroffenen berichten, dass Sie ohne Rechtsanwalt eine Einstellung - teils mit Geldauflage - erreicht haben, entspricht das nicht der Regel, im Gegenteil. 

✔ Zur Verdeutlichung: Auch wenn Sie wissen, dass es Menschen gibt, die einen Fallschirmsprung aus dem Flugzeug überlebt haben, würden Sie auch nicht auf die Idee kommen, aus dem Flugzeug ohne Fallschirm zu springen. Warum sollte das hier anders sein? 

🟧 Kurz: Sich auf Glück zu verlassen, ist eine Strategie – nur keine gute. Ein Verteidiger sorgt dafür, dass aus einem Ermittlungsansatz keine selbstgemachte Verurteilung wird, hält die Tür zur Einstellung offen, wenn sie realistisch ist, und schützt zugleich vor zivilrechtlichen Folgetreffern. Wer früh professionelle Hilfe holt, zahlt am Ende oft weniger – finanziell, nervlich und langfristig.

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Ohne Anwalt gehen Sie Risiken ein!

🟧 Wer IPTV-Angebote aus offensichtlich illegalen Quellen nutzt, landet schneller im Fokus von Ermittlungen, als vielen lieb ist. Der Weg dorthin ist simpel: 

⚠️IP-Zuordnung 

⚠️Zahlungsdaten/Accounts 

⚠️Hausdurchsuchung 

⚠️Geräteauswertung. 

🟧 Spätestens wenn Laptops, Smartphones, Router und Streaming-Boxen im Labor landen, geht es nicht mehr um „nur mal geschaut“, sondern um auswertbare Nutzungsdauer, Abo-Zeiträume, Zahlungsströme und mögliche weitere Delikte (z. B. Umgehung von Zugangssperren). 

🟧 Ohne Verteidiger geben viele in dieser Phase Aussagen ab, die später die einzige echte Brücke zur Täterschaft bilden. 

🟧 Ein Anwalt stoppt genau das: Er verschafft Akteneinsicht, sortiert die Beweislage und verhindert, dass aus einer dünnen Spurenlage ein belastbares Geständnis wird.

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Warum Sie sich nicht darauf verlassen sollten, dass es „eh eingestellt“ wird

✅ Einstellungen sind Ermessenssache, keine Automatismen. Ob § 170 II, § 153 oder § 153a StPO – das hängt von Aktenlage, Vorbelastungen, Nutzungsumfang, Zahlungsflüssen und der Laune der Beweislage ab. Ein falscher Satz in der Vernehmung und die „Bagatelle“ kippt. 

✅ § 153a ist kein Freispruch. Eine Einstellung gegen Auflage/Zahlung hinterlässt Spuren in den Strafregistern der Staatsanwaltschaft und kann bei künftigen Verfahren aufschlagen. Das ist nicht das gleiche wie „nichts gewesen“. 

✅ Forensik ist gründlicher, als man denkt. Aus Browser-Artefakten, App-Logs, Router-Daten, Cloud-Backups und Zahlungsbelegen lassen sich Zeitachsen basteln. Ohne Verteidigungsstrategie wächst aus Einzelindizien schnell eine „Gesamtwürdigung“. 

✅ Zivilrecht lauert im Schatten. Strafakten sind ein Steinbruch für Rechteinhaber. Wer unbedacht einräumt, öffnet Tür und Tor für Abmahnungen, Unterlassung und Schadensersatz. Ein Anwalt hält die Flanken geschlossen. 

✅ Hausdurchsuchung und Sicherstellungen haben Nebenfolgen. Geräte weg, Datensperren, berufliche Reibungsverluste. Verteidiger prüfen Verhältnismäßigkeit, beantragen Herausgabe, rügen Formfehler – das reduziert Folgeschäden. 

✅ Verteidigung beginnt bei der ersten Minute. Aussageverweigerungsrecht, Kontakt mit Ermittlern, Umgang mit Durchsuchung, was man herausgeben muss und was nicht – das sind keine Google-Fragen für den Flur.

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Vorladung  wegen IPTV – was jetzt?

✅ Ruhig bleiben. Eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter müssen Sie nicht wahrnehmen, und Sie müssen gar nichts zur Sache sagen. Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht, geben Sie ohne Beschluss keine Geräte oder Passwörter heraus und unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Kontaktieren Sie umgehend eine Verteidigung: Erst Akteneinsicht, dann (wenn überhaupt) eine schriftliche, abgestimmte Stellungnahme. Prüfen Sie genau, ob Sie als Beschuldigter oder Zeuge geladen sind und ob die Ladung auf Anordnung der Staatsanwaltschaft beruht. Keine spontanen Erklärungen „aus Höflichkeit“, keine Datenlöschungen (macht es nur schlimmer). Kurz: Schweigen schützt – Anwalt klärt

✅ Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten, dann kontaktieren Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt und lassen sich beraten.

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Termin absagen!

➡️ Termin bei der Polizei absagen! Entgegen der verbreiteten Auffassung besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Beschuldigten, einer Vorladung als Beschuldigter der Polizei Folge zu leisten. Dennoch versuchen die ermittelnden Beamten oft den Eindruck zu erwecken, dass es notwendig ist, als Beschuldigter zu dem Vorladungstermin bei der Polizei zu erscheinen. Das müssen Sie nicht! Es mag vielleicht höflich sein, die Vorladung als Beschuldigter rechtzeitig abzusagen. Dennoch besteht für den Beschuldigten im Strafverfahren keine rechtliche Verpflichtung dazu.

➡️ Der Beschuldigte ist der Polizei auch keine Erklärung schuldig, warum er nicht zum Vorladungstermin erscheinen kann. An dieser Stelle kann nur der eindringliche Rat lauten, keine Kommunikation mit der Polizei zu führen. 

➡️ Bitte sagen Sie den Termin schriftlich, per E-Mail oder per Fax ab. Bitte rufen Sie nicht bei der Polizei an, um den Termin abzusagen. Hier besteht die Gefahr, dass Sie sich überreden lassen oder am Telefon etwas sagen, was Sie belastet.

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Schweigen Sie!

➡️ Schweigen! Kein Wort! Bitte schweigen Sie! Ein erfahrener Anwalt im Strafrecht wird Ihnen in dieser Situation in der Regel dazu raten, der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei nicht nachzukommen und vorerst zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Es ist ratsam, den Termin bei der Polizei abzusagen oder durch einen Anwalt absagen zu lassen. Aber was viel wichtiger ist: Bitte schweigen Sie! Unterschreiben Sie bitte nichts! Stattdessen sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren und Ihn beauftragen.

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Keine Nachteile 

➡️ Keine Nachteile für Sie! Wenn Sie den Termin bei der Polizei absagen und somit schweigen, dann riskieren Sie keine Nachteile. Ich kann es nur immer wieder sagen: Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen! Sie müssen nicht die Polizei/ Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen unterstützen und ihnen helfen! Nicht Sie müssen ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat (die Justiz/ Strafverfolgungsbehörden) muss Ihnen die Straftat nachweisen! Wenn Sie schweigen, nichts sagen, dann hat das im Strafrecht keine negativen Auswirkungen für Sie! Es ist kein Nachteil für Sie! Es ist sogar ihr Recht sich nicht selbst belasten zu müssen.

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Rechtsanwalt einschalten!

➡️ Rechtsanwalt suchen! In einem solchen Fall sollten Sie sich einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger suchen und sich rechtlich vertreten. Der Rechtsanwalt kann wird dann Akteneinsicht beantragen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu suchen. Im Idealfall wenn Sie den Brief/ Vorladung der Polizei erhalten haben. Der Rechtsanwalt wird dann für Sie den Termin/ die Vorladung bei der Polizei absagen und sich um alles weitere kümmern! 

🟧 Wenn Sie von mir rechtlich vertreten bzw. verteidigt werden wollen, dann melden Sie sich umgehend bei mir, wenn Sie die Vorladung/ den Brief der Polizei erhalten haben. Ich sage den Termin für Sie ab, beantrage Akteneinsicht und führe ab sofort die gesamte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft/ der Polizei für Sie, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen!

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Notruf-Hotline

(Bundesweit – 24h Stunden – rund um die Uhr!)

Je früher Sie einen kompetenten Rechtsanwalt/ Strafverteidiger beauftragen, desto höher sind die Erfolgschancen, dass dieser die richtigen Weichen zu Beginn des Verfahrens legt. Daher hat Rechtsanwalt/ Strafverteidiger Dr. Dejan Dardic in Eilfällen (Verhaftung/ Hausdurchsuchung/ Festnahme) eine Notruf-Hotline eingerichtet, welche bundesweit 24 Stunden, 365 Tage im Jahr besetzt ist: 0160 2444627

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