Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung als Türsteher: Was droht Ihnen? Was gilt als Notwehr?

Türsteher & Strafrecht.

Türsteher und Sicherheitskräfte befinden sich in einer besonderen beruflichen Situation: Sie müssen regelmäßig deeskalierend eingreifen, Personen den Zutritt verwehren oder auch gewaltsam eingreifen, wenn die Sicherheit anderer gefährdet ist. Dabei kann es schnell zu einer Anzeige wegen Körperverletzung kommen. Doch wann liegt tatsächlich eine strafbare Handlung vor – und wann handelt es sich um Notwehr?

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Warum einen Rechtsanwalt einschalten?

Das Einschalten eines Rechtsanwalts als Beschuldigter in einem Strafverfahren ist nicht nur empfehlenswert, sondern oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens. Hier sind die wichtigsten Gründe – auch aus juristischer Sicht – warum du als Beschuldigter unbedingt einen Strafverteidiger hinzuziehen solltest:

DR. DEJAN DARDIĆ

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Neben umfassenden Fachwissen im Strafrecht, verfügt er über herausragende analytische Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick sowie über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, um sie umfassend rechtlich beraten und verteidigen zu können. Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Dejan Dardić berät und verteidigt Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Bundesweit.

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Akteneinsichtsrecht (nur über den Anwalt)

Als Beschuldigter haben sie kein eigenes Recht auf vollständige Akteneinsicht. Dieses steht nur Ihrem Verteidiger gemäß § 147 StPO zu. Ohne die vollständige Kenntnis des Akteninhalts – etwa der Beweislage, Aussagen von Zeugen oder Gutachten – können Sie sich nicht effektiv verteidigen.➡️ Ein Anwalt kann die Akte einsehen und deine Verteidigungsstrategie darauf aufbauen.

Aussageverhalten gezielt steuern

Viele Beschuldigte begehen den Fehler, ohne anwaltliche Beratung auszusagen – und schaden sich dadurch selbst. Ein Verteidiger kann prüfen, ob es besser ist, zunächst zu schweigen (was dein gutes Recht ist, § 136 StPO), oder ob eine Einlassung sinnvoll ist. ➡️ Reden ist Silber – Schweigen kann Gold sein.

Juristischer Beistand gegen staatliche Macht

Die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) verfügen über Fachwissen, Mittel und Erfahrung. Als Laie sind Sie ihnen oft hoffnungslos unterlegen. ➡️ Ein Verteidiger sorgt für Waffengleichheit und achtet auf die Einhaltung deiner Rechte.

Dr. Dejan Dardić 
STRAFVERTEIDIGER.

Risiko ohne Anwalt.

Als Beschuldigter sind Sie in einer rechtlich hochkomplexen und oft belastenden Situation. Ohne anwaltliche Unterstützung riskieren Sie Fehler, die Sie teuer zu stehen kommen können – im schlimmsten Fall sogar mit einer Verurteilung.

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Milderung oder Einstellung möglich

Ein Anwalt kann mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht verhandeln – etwa über eine Einstellung gemäß §§ 153, 153a StPO (geringe Schuld) oder über eine Strafmilderung bei Geständnis, Schadenswiedergutmachung etc. ➡️ Oft kann ein Verfahren ohne Hauptverhandlung beendet werden – das spart Nerven, Geld und möglicherweise ein Strafregistereintrag.

Schutz vor Beweismittelfehlern Verfahrensverstößen

Ein Anwalt erkennt, ob Beweise rechtmäßig erhoben wurden (z. B. Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung, Vernehmung ohne Belehrung). Ist das nicht der Fall, kann er deren Verwertung angreifen. ➡️ Formfehler können zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen – das kann das Verfahren kippen.

Vertretung in allen Phasen des Verfahrens

Ein Strafverfahren gliedert sich in mehrere Abschnitte: Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren, ggf. Berufung oder Revision. Ein Strafverteidiger begleitet dich durch alle Phasen, wahrt Fristen und legt Rechtsmittel ein, wenn nötig.

DR. DEJAN DARDIĆ

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Neben umfassenden Fachwissen im Strafrecht, verfügt er über herausragende analytische Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick sowie über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, um sie umfassend rechtlich beraten und verteidigen zu können. Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Dejan Dardić berät und verteidigt Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Bundesweit.

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Die rechtliche Ausgangslage

Grundsätzlich gilt: Jede körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen kann den Straftatbestand der Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllen. Dies umfasst etwa Schläge, Tritte oder das gewaltsame Herausdrängen aus einer Lokalität. 

§ 223 StGB – Körperverletzung: (1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

Besonders relevant ist, dass bei Anzeigen durch Dritte oder verletzte Personen die Staatsanwaltschaft in der Regel von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren einleitet – unabhängig davon, ob ein Türsteher "nur seinen Job gemacht" hat.

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Wichtige Merkmale:

Körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird. Gesundheitsschädigung bedeutet das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustandes.

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§ 224 StGB: Gefährliche Körperverletzung

Die gefährliche Körperverletzung ist in § 224 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und stellt eine Qualifikation der einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB) dar. Sie liegt vor, wenn die Körperverletzung unter bestimmten besonders gefährlichen Umständen oder mit gefährlichen Mitteln begangen wird. § 224 Abs. 1 StGB nennt hierzu folgende Arten, wie die gefährliche Körperverletzung begangen werden kann: 

Wer die Körperverletzung 1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, 2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, 3. mittels eines hinterlistigen Überfalls, 4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder 5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

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§ 224 StGB: gefährliches Werkzeug

Besonders relevant und in der Praxis häufig anzutreffen ist dabei die Vorschrift des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Ein gefährliches Werkzeug wird wie folgt definiert: Ein gefährliches Werkzeug ist jeder bewegliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Verwendung im Einzelfall dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen. 

Beispiele für gefährliche Werkzeuge: Messer (auch Küchen- oder Taschenmesser) Schraubenzieher Schlagstock oder Baseballschläger Zerbrochene Glasflasche Metallstange oder Eisenrohr Stein oder Ziegelstein Tier (wenn es vom Täter als Angriffsmittel eingesetzt wird) Autoschlüssel (bei gezieltem Angriff gegen Kopf oder Hals) Reizgas oder Pfefferspray (je nach Einsatz).

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Strafrechtliche Konsequenzen für Türsteher

Wenn ein Türsteher wegen Körperverletzung angezeigt wird, drohen je nach Schwere des Vorwurfs verschiedene rechtliche Konsequenzen: Ermittlungsverfahren durch die Polizei und Staatsanwaltschaft;  Anklage oder Strafbefehl durch die Staatsanwaltschaft;  Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre, bei schwerer Körperverletzung sogar bis zu 10 Jahre); Eintrag ins Führungszeugnis, was besonders bei sicherheitsrelevanten Berufen schwerwiegende berufliche Folgen haben kann; Zivilrechtliche Ansprüche, z. B. auf Schmerzensgeld durch das mutmaßliche Opfer. Ob eine tatsächliche Verurteilung erfolgt, hängt entscheidend davon ab, ob der Einsatz verhältnismäßig und rechtlich zulässig war.

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Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Neben umfassenden Fachwissen im Strafrecht, verfügt er über herausragende analytische Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick sowie über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, um sie umfassend rechtlich beraten und verteidigen zu können. Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Dejan Dardić berät und verteidigt Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Bundesweit.

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Notwehr als Rechtfertigungsgrund (§ 32 StGB)

Der zentrale juristische Maßstab für Türsteher in solchen Situationen ist das Notwehrrecht nach § 32 StGB. Voraussetzungen der Notwehr: Gegenwärtiger Angriff: Es muss eine akute Bedrohung für Leib, Leben oder Eigentum vorliegen – etwa durch einen aggressiven Gast, der andere bedroht oder körperlich angreift. Rechtswidriger Angriff: Die angreifende Person handelt selbst unrechtmäßig. Die Abwehr richtet sich also gegen einen rechtswidrigen Akt. Erforderlichkeit: Die Verteidigungshandlung muss notwendig sein, um den Angriff abzuwehren. Ein milderes Mittel, das ebenso wirksam ist, muss vorrangig genutzt werden. Gebotenheit: Selbst wenn eine Verteidigung erforderlich ist, kann sie ausnahmsweise als „nicht geboten“ gelten – etwa bei einem erheblichen Missverhältnis zwischen Angriff und Verteidigung.

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Überschreitung der Notwehr

Problematisch wird es, wenn Türsteher übermäßige Gewalt anwenden, etwa wenn ein bereits am Boden liegender Angreifer weiter geschlagen oder getreten wird. Dann könnte von einer Überschreitung der Notwehr (§ 33 StGB) oder gar von rechtswidriger Körperverletzung ausgegangen werden. In Einzelfällen kann auch eine Strafmilderung wegen sog. Notwehrexzess aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken in Betracht kommen.

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Handlungsempfehlungen für Türsteher

Dokumentation: Nach einem Vorfall sollte der Sachverhalt sofort möglichst objektiv dokumentiert werden (z. B. durch Berichte, Zeugen, Videomaterial). Verhältnismäßigkeit wahren: Gewalt nur als letztes Mittel einsetzen – und nur zur Gefahrenabwehr, nicht zur Bestrafung. Kooperation mit Ermittlungsbehörden: Eine klare, sachliche Aussage kann im Verfahren hilfreich sein. Rechtlichen Beistand einholen: Bei Anzeigen sollte frühzeitig ein Anwalt für Strafrecht kontaktiert werden.

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Folgen bei Körperverletzungsanzeige trotz Waffenschein

Wenn ein Türsteher mit Waffenschein (also Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe) eine Anzeige wegen Körperverletzung erhält, können zusätzliche gravierende Konsequenzen drohen – selbst dann, wenn die Waffe nicht eingesetzt wurde.

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Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG)

Das Waffengesetz (WaffG) stellt hohe Anforderungen an die sogenannte waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Wer durch strafrechtlich relevantes Verhalten auffällt, kann diese Zuverlässigkeit verlieren.

 § 5 WaffG – Unzuverlässigkeit liegt insbesondere vor, wenn: jemand wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mindestens 60 Tagessätzen oder wegen einer Gewalttat (z. B. Körperverletzung) unabhängig vom Strafmaß verurteilt wurde.

Folge: Schon eine Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung kann zur Widerrufung des Waffenscheins führen – selbst bei einer Geldstrafe unter 60 Tagessätzen, wenn es sich um eine Gewalttat handelt.

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Rechtlichen Rat einholen!

Eine Anzeige wegen Körperverletzung ist für jeden ernst zu nehmen – für Waffenscheininhaber aber besonders kritisch. Selbst wenn die Schusswaffe nicht zum Einsatz kommt, kann eine Verurteilung oder auch nur der Verdacht dazu führen, dass: der Waffenschein entzogen wird, eine Berufsausübung eingeschränkt wird, und die Person dauerhaft als unzuverlässig im Sinne des Waffengesetzes gilt. Daher ist es entscheidend, in solchen Fällen frühzeitig anwaltliche Unterstützung zu suchen und sich der besonderen Verantwortung als Waffenbesitzer bewusst zu sein.

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Ermittlungsverfahren? 
Vorladung von der Polizei erhalten?

Termin absagen!

Termin bei der Polizei absagen! Entgegen der verbreiteten Auffassung besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Beschuldigten, einer Vorladung als Beschuldigter der Polizei Folge zu leisten. Dennoch versuchen die ermittelnden Beamten oft den Eindruck zu erwecken, dass es notwendig ist, als Beschuldigter zu dem Vorladungstermin bei der Polizei zu erscheinen. Das müssen Sie nicht! Es mag vielleicht höflich sein, die Vorladung als Beschuldigter rechtzeitig abzusagen. Dennoch besteht für den Beschuldigten im Strafverfahren keine rechtliche Verpflichtung dazu. Der Beschuldigte ist der Polizei auch keine Erklärung schuldig, warum er nicht zum Vorladungstermin erscheinen kann. An dieser Stelle kann nur der eindringliche Rat lauten, keine Kommunikation mit der Polizei zu führen. Bitte sagen Sie den Termin schriftlich, per E-Mail oder per Fax ab. Bitte rufen Sie nicht bei der Polizei an, um den Termin abzusagen. Hier besteht die Gefahr, dass Sie sich überreden lassen oder am Telefon etwas sagen, was Sie belastet.

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Schweigen! Kein Wort!

Schweigen! Kein Wort! Bitte schweigen Sie! Ein erfahrener Anwalt im Strafrecht wird Ihnen in dieser Situation in der Regel dazu raten, der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei nicht nachzukommen und vorerst zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Es ist ratsam, den Termin bei der Polizei abzusagen oder durch einen Anwalt absagen zu lassen. Aber was viel wichtiger ist: Bitte schweigen Sie! Unterschreiben Sie bitte nichts! Stattdessen sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren und Ihn beauftragen.

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Keine Nachteile für Sie!

Keine Nachteile für Sie! Wenn Sie den Termin bei der Polizei absagen und somit schweigen, dann riskieren Sie keine Nachteile. Ich kann es nur immer wieder sagen: Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen! Sie müssen nicht die Polizei/ Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen unterstützen und ihnen helfen! Nicht Sie müssen ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat (die Justiz/ Strafverfolgungsbehörden) muss Ihnen die Straftat nachweisen! Wenn Sie schweigen, nichts sagen, dann hat das im Strafrecht keine negativen Auswirkungen für Sie! Es ist kein Nachteil für Sie! Es ist sogar ihr Recht sich nicht selbst belasten zu müssen.

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Rechtsanwalt suchen!

Rechtsanwalt suchen! In einem solchen Fall sollten Sie sich einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger suchen und sich rechtlich vertreten. Der Rechtsanwalt kann wird dann Akteneinsicht beantragen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu suchen. Im Idealfall wenn Sie den Brief/ Vorladung der Polizei erhalten haben. Der Rechtsanwalt wird dann für Sie den Termin/ die Vorladung bei der Polizei absagen und sich um alles weitere kümmern! Wenn Sie von mir rechtlich vertreten bzw. verteidigt werden wollen, dann melden Sie sich umgehend bei mir, wenn Sie die Vorladung/ den Brief der Polizei erhalten haben. Ich sage den Termin für Sie ab, beantrage Akteneinsicht und führe ab sofort die gesamte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft/ der Polizei für Sie, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen!

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