Körperverletzung. Welche Strafen drohen? Was Sie wissen sollten!
Die Körperverletzungsdelikte sind in den §§ 223 ff. StGB geregelt und gehören zu den am häufigsten abgeurteilten Straftatbeständen. Das Strafgesetzbuch enthält mehrere Straftatbestände zu Körperverletzung. Neben den Straftatbeständen in den §§ 223 StGB findet sich in § 340 StGB ein weiterer Straftatbestand der Körperverletzung, welcher voraussetzt, dass eine körperliche Misshandlung und/ oder Gesundheitsschädigung durch einen Amtsträger begangen wird (Körperverletzung im Amt).
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