Strafbarkeit und Strafe für Nutzer/ Anbieter von illegalem IPTV & Card Sharing 

Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren im Bereich illegales IPTV und Sky Cardsharing läuft, ist es entscheidend, schnell zu handeln. Anbieter und Nutzer dieser Dienste von illegalem IPTV und Sky Card Sharing können sich wegen Computerbetrug, Beihilfe zum Ausspähen von Daten, gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertungen, unerlaubten Eingriffen in technische Schutzmaßnahmen sowie Urheberrechtsverletzungen strafbar machen. Es drohen hohe Strafen! Sowohl Anbieter als auch Nutzer von illegalem IPTV und Sky Card Sharing werden international stark verfolgt, wobei Ermittlungsbehörden eng mit Rechteinhabern wie Sky zusammenarbeiten. Empfangene Vorladungen von der Polizei sollten nicht ignoriert, sondern durch eine Terminabsage und Kontaktaufnahme mit einem erfahrenen Strafrechtsanwalt beantwortet werden, der Sie vertreten und beraten kann, ohne selbst belastende Aussagen zu machen.

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Dr. Dejan Dardic 

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Er berät sie in allen strafrechtlichen Angelegenheiten und vertritt sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof in Strafsachen. 

  • Schneller Erstkontakt. 
  • Bundesweite Strafverteidigung. 
  • Sofortige Hilfe im Strafrecht.

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Zusammenfassung illegales IPTV/ SkyCard

  1. Welche Strafbarkeit droht Anbietern?

    Anbieter von illegalem IPTV und SkyCard Sharing machen sich gegebenenfalls wegen (gewerbsmäßigen) Computerbetrugs, der Beihilfe zum Ausspähen von Daten, der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung sowie wegen unerlaubter Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen strafbar

  2. Welche Strafe für Anbieter?

    Es drohen Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren, je nach Strafdelikt! Es drohen hohe Geldstrafen, Freiheitsstrafen und damit auch eine Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis.

  3. Welche Strafbarkeit droht Nutzern?

    Als Nutzer von einem illegalem IPTV / SkyCard Sharing droht ihnen bei einer Verurteilung wegen Computerbetrug nach § 263a StGB eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe; bei einer Verurteilung wegen Ausspähen von Daten nach § 202a StGB eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe; bei einer Verurteilung wegen einer Urheberrechtsverletzung nach § 108 UrhG eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe.

  4. Die Ermittlungsbehörden

    Die Ermittlungsbehörden arbeiten häufig eng mit den Rechteinhabern wie Sky zusammen.

  5. Wie riskant ist IPTV?

    Die Ermittlungsbehörden arbeiten europaweit eng zusammen gegen Cardsharing, IPTV etc. Das Risiko als Anbieter entdeckt zu werden ist hoch! Aber auch als Nutzer von illegalem IPTV ist das Entdeckungsrisiko hoch! 

  6. Hausdurchsuchung 

    Anbietern aber auch Nutzern drohen Hausdurchsuchungen! Hierbei drohen Beschlagnahmungen von Computern, Laptop, Handys etc.

  7. Abmahnungen 

    Neben den strafrechtlichen Konsequenzen drohen Ihnen auch zivilrechtliche Abmahnungen!

  8. Eintragung ins Führungszeugnis

    Sowohl als Anbieter aber auch als Nutzer drohen hohe Geldstrafen, Freiheitsstrafen und damit auch eine Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis

  9. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt!

    Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten, dann kontaktieren Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt und lassen sich beraten. 

Tablett TV

Was ist IPTV?

Bei IPTV (Internet Protocol Television) handelt es sich um eine Übertragung von Sendern am TV über das Internet. Um IPTV zu nutzen gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen können Sie IPTV mit einem speziellen Receiver empfangen, den Sie mit ihrem Router verbinden. Einen solchen Receiver erhalten Sie von Ihrem Anbieter. Zum anderen durch Apps, da die neuen TV-Geräte einen solchen Receiver bereits integriert haben. Sie laden die App einfach runter und geben die Nutzerdaten ein. Fertig! Die Zahl von IPTV-Nutzer ist in den letzten Jahren rasant gestiegen. Es gibt mittlerweile zahlreiche Anbieter auf dem Markt, beispielsweise Anbieter aus Deutschland/ Österreich/ Schweiz, die Werbung machen, für Kanäle aus dem ehemaligen Jugoslawien, EX-YU (Serbien/ Kroatien/ Bosnien/ Montenegro/ Nordmazedonien), Albanien, Türkei usw. und sogar Sportsender wie Sky, DAZN im Angebot enthalten. 

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Apple TV

Was ist Cardsharing?

Beim Cardsharing wirbt der Cardsharing-Anbieter mit sehr günstigen und attraktiven Angeboten. Hierzu schließt er ein Abonnement mit einem Anbieter ab, zum Beispiel, Sky, DAZN, Netflix usw. Dieses Abonnement wird mit einer Vielzahl von anderen Nutzern geteilt. Dies geschieht durch eine spezielle Software, welche die Verschlüsselung für den Empfang der Programme umgeht. Der Cardsharing-Server sendet den Entschlüsselungscode des Pay-TV-Anbieters an die angeschlossenen Cardsharing-Nutzer über das Internet. Cardsharing-Nutzer müssen ihre Smart-Card oder Receiver so manipulieren, dass sie den Code des Cardsharing-Servers akzeptieren und verwenden können. Durch diesen Prozess können mehrere Nutzer mit einem einzigen Abonnement die kostenpflichtigen TV-Sender empfangen, indem sie die Entschlüsselungscodes gemeinsam nutzen.

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Welche Strafe für Anbieter und Nutzer

  1. Welche Strafbarkeit droht Anbietern?

    Wenn Sie der Anbieter sind und illegales Pay TV anbieten, dann können Sie sich unter anderem strafbar machen wegen:

    Computerbetrug (gewerbsmäßig), § 263a Abs. 2 StGB, Beihilfe zum Ausspähen von Daten, §§ 202a, 27 StGB, Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung, § 108a UhrG, Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen, § 108b UhrG.

  2. Welche Strafe droht Anbietern?

    Bei einem gewerbsmäßigen Computerbetrug droht Ihnen eine Freiheitstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
     
    Bei einer unerlaubten gewerbsmäßigen Verwertung (Urheberechtsverletzung) droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.

    Bei einem unerlaubten Eingriff in technische Schutzmaßnahmen und zu Rechtewahrnehmung erforderliche Information droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe. 

    Handeln Sie gewerbsmäßig, so droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.

    Bei einer Beihilfe zum Ausspähen von Daten droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.

  3. Welche Strafbarkeit droht Nutzern? 

    Wenn Sie der Nutzer sind und illegales Pay TV (Sky Cardsharing) nutzen, dann können Sie sich unter anderem strafbar machen wegen:

    Computerbetrug, § 263a Abs. 1 StGB, Ausspähen von Daten, § 202a StGB.

    Beim Nutzen von illegalem IPTV kommt folgende Strafbarkeit in Betracht: 

    Verstoß gegen das Urheberrecht, § 108 Abs. 1 Nr. 6 UhrG.

  4. Welche Strafe droht Nutzern?

    Bei einem Computerbetrug droht Ihnen eine Freiheitstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.

    Beim Ausspähen von Daten droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis 3 Jahren oder Geldstrafe.

    Bei einem Verstoß gegen das Urheberecht droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.

    Wichtig: Wenn Sie vorher noch nie mit der Polizei zu tun hatten, noch nicht vorbestraft sind, dann müssen Sie als „Ersttäter“ nicht mit einer Freiheitsstrafe rechnen. In der Regel droht Ihnen dann „nur“ eine Geldstrafe! Aber Vorsicht: Wenn Sie zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt werden, dann sind Sie vorbestraft. Diese Straftat wird dann in Ihr polizeiliches Führungszeugnis eingetragen.

Wie kommt es zu den Ermittlungen?

Die Untersuchungen gegen illegale IPTV-Anbieter werden häufig durch Strafanzeigen von den Rechteinhabern, wie Sky, Netflix, DAZN, angestoßen. In der Regel erfolgen „Testkäufe“ bei diesen Anbietern im Zuge dessen die Ermittlungsbehörden ihre Ermittlungen ausweiten und intensivieren, so etwa über die sozialen Netzwerke bei Facebook Gruppen, Telegram usw. Es kommt zu Hausdurchsuchungen bei den Anbietern und der Beschlagnahme von elektronischen Geräten. 

Des Weiteren werden die elektronischen Geräte ausgewertet und die Konten (auch Paypal!) der illegalen Anbieter überprüft. Hierbei kommen die Ermittlungsbehörden auch den Käufern/ Nutzern von illegalem IPTV und illegalem Cardsharing auf die Spur. Nach Abschluss der Ermittlungen gegen die Anbieter werden im Regelfall die Verfahren gegen einzelne Nutzer abgetrennt und an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Wichtig: Solche Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgen in der Regel europaweit, dh. in Zusammenarbeit mit der Polizei und Staatsanwaltschaft aus anderen EU-Ländern aber auch mit einer Vielzahl von Ländern, die nicht in der EU sind, so etwa mit Serbien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Türkei, Albanien usw. Die Ermittlungsbehörden arbeiten hier eng zusammen.

Sind Zahlungen auf Konten ein sicherer Nachweis?

Häufig ist den Strafverfolgungsbehörden nur bekannt, dass Sie eine Zahlung auf das Konto dieser Anbieter geleistet haben. Eine Zahlung ist aber noch kein sicherer Nachweis dafür, dass Sie tatsächlich illegale IPTV / SkyCard Sharing genutzt haben. Es stellt lediglich ein Indiz dar, nicht mehr und nicht weniger. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sich rechtlichen Rat einholen und Akteneinsicht beantragen. Nur dann kann eine erfolgsversprechende Verteidigung für Sie aufgebaut werden.

Was können Sie tun? 

Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten, wegen des Verdachts der illegalen Nutzung von IPTV/ SkyCard Sharing, sollten sie folgendes wissen:

  • Sagen Sie den Termin bei der Polizei ab! Gehen Sie nicht zur Vernehmung! Wenn Sie aufgefordert werden, sich schriftlich zu äußern, so tun Sie das bitte nicht! Stattdessen sollten Sie sich anwaltlichen Rat einholen und sich beraten lassen. Daher: Kein Wort mit der Polizei!
  • Sobald Sie einen Rechtsanwalt beauftragt haben, wird dieser in der Regel auch die Vorladung bei der Polizei für Sie absagen und Akteneinsicht beantragen. Erst nach Durchsicht der Ermittlungsakten kann der Rechtsanwalt die Rechtslage für Sie einschätzen und wird sodann den nächsten Schritt für Sie einleiten.
  • Wichtig: Ein Schweigen gegenüber der Polizei ist kein Nachteil für Sie. Es ist Ihr gutes Recht. Niemand muss als Beschuldigter sich selbst belasten oder die Unschuld beweisen. Im Gegenteil: Die Strafverfolgungsbehörden und das Gericht müssen Ihnen die Tat und Schuld nachweisen!

Vorsicht: Es drohen Hausdurchsuchungen!

Vorsicht: Hausdurchsuchung möglich! Wenn Sie Anbieter von illegalem IPTV oder Cardsharing sind dann müssen Sie damit rechnen, dass bei Ihnen eine Hausdurchsuchung erfolgen wird. Die Ermittlungsbehörden werden Sie aber nicht darüber informieren, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft. Stattdessen wird die Polizei und die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung bei Ihnen durchführen.

Alles wichtige zum Thema Hausdurchsuchungen und wie Sie sich richtig verhalten sollten können Sie hier lesen

Tipps bei Hausdurchsuchung

Zivilrechtliche Ansprüche & Abmahnungen

Es drohen Abmahnungen! Neben den strafrechtlichen Folgen drohen Ihnen als Nutzer auch zivilrechtliche Schadensersatzforderungen von den Rechteinhabern, wie Sky, DAZN, Netflix usw. In der Regel werden Sie außergerichtlich abgemahnt und aufgefordert eine bestimmte Summe als „Schadensersatz“ zu zahlen. Außerdem werden Sie zur Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Eine Abmahnung kann Sie hier schnell bis zu 1.500 EUR kosten! 

Wichtig: Bevor Sie überhaupt etwas zahlen und unterschreiben, kontaktieren Sie unbedingt einen Rechtsanwalt, welcher die schriftliche Abmahnung und die strafbewehrte Unterlassungserklärung rechtlich prüft. Verlassen Sie sich bitte nicht auf Recherchen im Internet oder aber auf „Hörensagen“ von Bekannten, Freunden etc. denen etwas „ähnliches“ passiert ist.

Vorladung von der Polizei erhalten?

Brief/ Vorladung von der Polizei? Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten haben als Beschuldiger einer Straftat wegen illegalem IPTV oder illegalem Cardsharing, dann sollten Sie bitte folgendes beachten:

  1. Termin bei der Polizei absagen! Entgegen der verbreiteten Auffassung besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Beschuldigten, einer Vorladung als Beschuldigter der Polizei Folge zu leisten. Dennoch versuchen die ermittelnden Beamten oft den Eindruck zu erwecken, dass es notwendig ist, als Beschuldigter zu dem Vorladungstermin bei der Polizei zu erscheinen. Das müssen Sie nicht! Es mag vielleicht höflich sein, die Vorladung als Beschuldigter rechtzeitig abzusagen. Dennoch besteht für den Beschuldigten im Strafverfahren keine rechtliche Verpflichtung dazu. Der Beschuldigte ist der Polizei auch keine Erklärung schuldig, warum er nicht zum Vorladungstermin erscheinen kann. An dieser Stelle kann nur der eindringliche Rat lauten, keine Kommunikation mit der Polizei zu führen. Bitte sagen Sie den Termin schriftlich, per E-Mail oder per Fax ab. Bitte rufen Sie nicht bei der Polizei an, um den Termin abzusagen. Hier besteht die Gefahr, dass Sie sich überreden lassen oder am Telefon etwas sagen, was Sie belastet.
  2. Bitte schweigen Sie! Ein erfahrener Anwalt im Strafrecht wird Ihnen in dieser Situation in der Regel dazu raten, der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei nicht nachzukommen und vorerst zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Es ist ratsam, den Termin bei der Polizei abzusagen oder durch einen Anwalt absagen zu lassen. Aber was viel wichtiger ist: Bitte schweigen Sie! Unterschreiben Sie bitte nichts! Stattdessen sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren und Ihn beauftragen.
  3. Keine Nachteile für Sie! Wenn Sie den Termin bei der Polizei absagen und somit schweigen, dann riskieren Sie keine Nachteile. Ich kann es nur immer wieder sagen: Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen! Sie müssen nicht die Polizei/ Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen unterstützen und ihnen helfen! Nicht Sie müssen ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat (die Justiz/ Strafverfolgungsbehörden) muss Ihnen die Straftat nachweisen! Wenn Sie schweigen, nichts sagen, dann hat das im Strafrecht keine negativen Auswirkungen für Sie! Es ist kein Nachteil für Sie! Es ist sogar ihr Recht sich nicht selbst belasten zu müssen und ergibt sich aus dem Grundgesetz (GG) aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG sowie Art. 6 Abs. 1 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention).
  4. Rechtsanwalt suchen! In einem solchen Fall sollten Sie sich einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger suchen und sich rechtlich vertreten. Der Rechtsanwalt kann wird dann Akteneinsicht beantragen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu suchen. Im Idealfall wenn Sie den Brief/ Vorladung der Polizei erhalten haben. Der Rechtsanwalt wird dann für Sie den Termin/ die Vorladung bei der Polizei absagen und sich um alles weitere kümmern! Wenn Sie von mir rechtlich vertreten bzw. verteidigt werden wollen, dann melden Sie sich umgehend bei mir, wenn Sie die Vorladung/ den Brief der Polizei erhalten haben. Ich sage den Termin für Sie ab, beantrage Akteneinsicht und führe ab sofort die gesamte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft/ der Polizei für Sie, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen!

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