BtMG. Strafrecht.
Das Betäubungsmittelstrafrecht ist im Betäubungsmittelgesetz geregelt. Es umfasst die strafrechtliche Verfolgung sowohl des An- und Verkaufs von Drogen (Erwerb und Handeltreiben bzw. Drogenhandel) als auch des Besitzes unerlaubter Rauschmittel (Drogenbesitz). Die zu erwartende Strafe hängt stark von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art der Droge (harte oder weiche Drogen), Vorstrafen im Bundeszentralregister sowie die Menge und Qualität der Betäubungsmittel im Zusammenhang mit Drogenhandel und Drogenbesitz.
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