§ 223 - Körperverletzung
Die einfache Körperverletzung beinhaltet das vorsätzliche Zufügen von körperlichen Misshandlungen oder Gesundheitsschädigungen. Diese Handlungen können mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Eine Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines nicht nur unerheblichen krankhaften (= pathologischen) Zustandes, dh. es liegt eine vom Normalzustand der körperlichen Funktion abweichender nachteiliger Zustand vor.
Beispiele für eine Gesundheitsschädigung: Frakturen, Infektionen, Vergiftung, Hämatome.
Des Weiteren gibt es noch die körperliche Misshandlung: Eine Körperliche Misshandlung wird definier, als jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
Beispiele für eine körperliche Misshandlung: Zufügen von Prellungen oder Wunden/ Zufügen von Wunden, Schädigung von Körperteilen, zum Beispiel der Verlust von Zähnen durch einen Faustschlag
Wichtig: Auch eine psychische Beeinträchtigung kann unter bestimmten Umstanden eine körperliche Misshandlung darstellen und somit eine Körperverletzung nach § 223 StGB. Beispielsweise: Kopfschmerzen; Übelkeit.
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