BtMG Strafrecht – Verteidigung bei Drogenbesitz, Handel und Einfuhr. 
BtMG: Was Beschuldigte wissen müssen

Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) – Verteidigung im Drogenstrafrecht

🟧 Das Betäubungsmittelstrafrecht gehört zu den häufigsten und gleichzeitig sensibelsten Bereichen des Strafrechts. Ob Besitz, Handel, Einfuhr, Anbau oder bloße Beteiligung – Ermittlungen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) haben erhebliche Konsequenzen: Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachung, U-Haft und hohe Strafandrohungen.

🟧 Als spezialisierte Kanzlei im Straf- und Wirtschaftsstrafrecht verteidigen wir Mandanten bundesweit in allen BtM-Verfahren — diskret, erfahren und strategisch.

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Was fällt unter das BtMG?

🟧 Das BtMG erfasst sowohl „harte“ als auch „weiche“ Drogen sowie deren Derivate. Typische Stoffe: Cannabis / Marihuana / Haschisch, Kokain, Heroin, Crystal Meth, Ecstasy / MDMA,  Amphetamine, Opiate,  verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Benzodiazepine). Neben Besitz und Konsum sind auch schon vorbereitende Handlungen strafbar.

Häufige Vorwürfe (BtMG)

🟧 Was regelt das BtMG? – Erklärung, Beispiele und Strafen. Das Betäubungsmittelstrafrecht umfasst eine Vielzahl von Delikten, die im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt sind. Die Strafverfolgungsbehörden gehen in diesem Bereich besonders konsequent vor: Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen, Telefonüberwachung und Untersuchungshaft sind häufige Ermittlungsmaßnahmen. 

🟧 Die folgenden Vorwürfe gehören zu den klassischen BtM-Delikten, die zu Ermittlungen nach dem BtMG führen.

Spezialisierung im Strafrecht.

🟧 Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Er vertritt Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. 

🟧 Bedingungsloser Einsatz für den Mandanten - nicht nur eine berufliche Pflicht, sondern auch ethisches Gebot. Strafverteidigung ist Kampf - bis zum Schluss.

🟧 BtMG Strafrecht – Verteidigung bei Drogenbesitz, Handel und Einfuhr

🟧 BtMG-Anklage? Das sollten Beschuldigte sofort tun

🟧 Strafverfahren nach dem BtMG – Was tun bei BtM-Vorwurf?

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Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln 
(§ 29 BtMG)

🟧 Der unerlaubte Besitz ist einer der häufigsten Vorwürfe im Drogenstrafrecht. Bereits kleine Mengen, selbst nur zum Eigenkonsum, können strafbar sein. 

🟧 Wichtig

➡️ Schon das bloße Mit-sich-Führen kann als Besitz gewertet werden. 

➡️ Es kommt nicht auf die Menge an – auch Mikro- oder Konsummengen sind strafbar. 

➡️ In manchen Bundesländern sind Einstellungen möglich (z. B. § 31a BtMG). Bei mehreren Personen im Raum droht schnell der Vorwurf der Mittäterschaft oder des gemeinschaftlichen Besitzes.

Unerlaubte Abgabe / Weitergabe von Betäubungsmitteln

🟧 Unter Abgabe fällt bereits das Weitergeben kleiner Mengen, selbst ohne Gewinnabsicht — etwa: 

✅ gemeinsamer Konsum im Freundeskreis 

✅ „Ich hab ihm nur etwas abgegeben“ 

✅ Weiterreichen von Joint, Linie oder Tablette

✅ gemeinsamer Kauf mit späterer Aufteilung („Sammelbestellung“) 

✅ Mitbringen für andere („Mitbringen ist Abgabe“) 

🟧 Rechtslage

➡️ Abgabe ist eine eigenständige Straftat nach § 29 BtMG.

➡️ Auch Erwachsene, die Betäubungsmittel an Volljährige weitergeben, sind strafbar. 

➡️ Die Weitergabe an Minderjährige führt zu erheblich höheren Strafen (§ 30 BtMG).

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Handel)

🟧 Das Handeltreiben (§ 29 BtMG) ist einer der schwerwiegendsten Vorwürfe im BtM-Strafrecht. Der Begriff wird sehr weit ausgelegt:  Handeltreiben liegt vor bei: 

🟧 Verkauf von Betäubungsmitteln Vermittlung zwischen Käufer und Verkäufer Lagern oder Transportieren („Kurier“) 

🟧 Beschaffung (auch Bestellung im Darknet)

🟧 Preisverhandlungen Verpackung oder Portionierung jede Handlung, die auf Umsatz gerichtet ist 

Wichtig

➡️ Bereits Teilhandlungen reichen aus. 

➡️ Es genügt schon, wenn der Beschuldigte planvoll auf Umsatz hinarbeitet, selbst ohne tatsächlichen Verkauf. 

➡️ Chats, Sprachnachrichten und Kontakte reichen häufig als Indizien aus. Je nach Menge und Art der Droge drohen hohe Freiheitsstrafen.

Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (§ 30 BtMG)

🟧 Die Einfuhr von Betäubungsmitteln — auch in kleinen Mengen — wird besonders streng geahndet. Einfuhr liegt vor, wenn Betäubungsmittel über eine Grenze nach Deutschland gelangen, z. B.: 

✅ Urlaubsmitbringsel aus den Niederlanden, Spanien oder Tschechien 

✅ Bestellung aus dem Ausland (Darknet-Shops, Online-Versender) 

✅ Postsendungen Transport im Auto, Bahn oder Flugzeug 

🟧 Rechtslage

➡️ Schon ein Grammpäckchen genügt für den Straftatbestand. 

➡️ Bei nicht geringer Menge drohen Mindeststrafen von 2 Jahren (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG). 

➡️ Ermittlungen erfolgen oft durch Zoll, BKA und internationale Behörden.

Unerlaubter Anbau und Herstellung von Betäubungsmitteln

🟧 Der Anbau umfasst: einzelne Cannabispflanzen; Balkonpflanzen, Indoor-Grows, professionelle Plantagen, Hydroponik-Anlagen, technische Gerätschaften (Lampen, Belüftung, Dünger). Auch der Besitz von: Samen (je nach Sachlage) Equipment; Anbauhilfen kann als Vorbereitungshandlung gewertet werden. Herstellung umfasst zusätzlich: synthetische Drogen (Ecstasy, Amphetamine, Methamphetamine), Kitchen-Labs chemische Vorstufen (Pre-Precursor), Extraktion von THC-Ölen oder Konzentraten (BHO, Hash-Oil). Gerade bei Anbau plant die Polizei häufig Durchsuchungen, Beschlagnahmen und TKÜ-Maßnahmen.

Besitz großer Mengen / „nicht geringe Menge“ (Grenzwerte)

Nicht geringe Menge im BtMG – Grenzwerte & Strafrahmen

🟧 Die nicht geringe Menge ist entscheidend für die Strafhöhe. Ab Überschreiten bestimmter Wirkstoffmengen greift ein Mindeststrafrahmen von 1 Jahr Freiheitsstrafe (§ 29a BtMG). 

Grenzwerte (nicht verbindlich nur Orientierung)

Amphetamin: 10 Gramm Methamphetamin 

MDMA (Ecstasy): 30 Gramm

Kokain: 5 Gramm

Heroin: 1,5 Gramm

Cannabis:  7,5 Gramm reines THC; 

🟧 Wichtig: Es zählt nicht die Menge der Substanz, sondern der Reinwirkstoffgehalt. Ermittlungsbehörden lassen Laboranalysen durchführen. Bereits die Absicht, große Mengen zu „strecken“ oder weiterzugeben, kann zu hohen Strafen führen. Bei nicht geringer Menge droht oft Untersuchungshaft, insbesondere wenn Handel, Einfuhr oder bandenmäßige Strukturen im Raum stehen.

Strafandrohungen nach dem BtMG

Welche Strafen drohen nach dem BtMG? – Übersicht & Verteidigung

🟧 Die Strafen hängen ab von: 

🟧 Art der Droge Menge / Wirkstoffgehalt;  Rolle des Beschuldigten;  Eigenbedarf vs. Handel;  Vorstrafen;  Beteiligung weiterer Personen;  professioneller Strukturen.

🟧 Nicht geringe Menge:  Bei Überschreiten bestimmter Grenzwerte (z. B. THC, Kokain, Amphetamin) drohen Freiheitsstrafen von mindestens 1 Jahr. 

🟧 Minder schwerer Fall:  Bei geringer Schuld oder fehlender Gewinnabsicht möglich. 

🟧 Einstellung nach § 31a BtMG:  Bei Eigenkonsum kleiner Mengen kann das Verfahren eingestellt werden.

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic

🟧 Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Er vertritt Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. 

🟧 Bedingungsloser Einsatz für den Mandanten - nicht nur eine berufliche Pflicht, sondern auch ethisches Gebot. Strafverteidigung ist Kampf - bis zum Schluss.

🟧 BtMG Strafrecht – Verteidigung bei Drogenbesitz, Handel und Einfuhr

🟧 BtMG-Anklage? Das sollten Beschuldigte sofort tun

🟧 Strafverfahren nach dem BtMG – Was tun bei BtM-Vorwurf?

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Typische Ermittlungs-maßnahmen im BtM-Verfahren

Welche Strafen drohen nach dem BtMG? – Übersicht & Verteidigung

🟧 Bei BtM-Vorwürfen greifen Ermittler besonders hart durch: 

Hausdurchsuchungen;  Wohnungsüberwachungen;  Telefonüberwachung / TKÜ;  Observationen;  Überwachung von Bestellungen;  Auswertung von Chats; (WhatsApp, Telegram, Signal) Sicherstellung von Bargeld, Handys, Fahrzeugen;  Untersuchungshaft.

Unsere Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht

BtMG Strafrecht – Verteidigung bei Drogenbesitz, Handel und Einfuhr:

✅Wir prüfen: 

✅ Legalität der Durchsuchung 

✅ Rechtmäßigkeit der Überwachungsmaßnahmen 

✅ Grenzwerte und Wirkstoffmengen 

✅ Aussageverhalten von Mitbeschuldigten 

✅ verwertbare oder unverwertbare Beweise 

✅ Chancen auf Einstellung (§ 31a BtMG, § 153a StPO) 

✅Möglichkeit des minderschweren Falls 

✅ Auswirkungen auf Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht

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Unser Ziel im Betäubungsmittelstrafrecht

BtMG Strafrecht – Verteidigung bei Drogenbesitz, Handel und Einfuhr. Unsere Ziele: 

✔ Einstellung des Verfahrens 

✔ Vermeidung von U-Haft 

✔ Verhindern von Einträgen im Führungszeugnis 

✔ Strafmilderung 

✔ Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände 

✔ schnelle und diskrete Lösung

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FAQ – Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG): Besitz, Handel & Folgen

1. Was regelt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)?

Das BtMG definiert, welche Stoffe und Zubereitungen als Betäubungsmittel gelten und regelt, unter welchen Umständen Besitz, Erwerb, Handel, Anbau oder Abgabe strafbar sind.

2. Welche Handlungen mit Drogen sind nach dem BtMG verboten?

Verboten sind u.a. der unerlaubte Erwerb, Besitz, Handel, die Einfuhr, Abgabe, Herstellung oder das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln — sofern keine gesetzliche Erlaubnis vorliegt.

3. Wann ist reiner Drogenkonsum strafbar?

Der bloße Konsum ist nicht per se strafbar — strafbar ist der Besitz oder Erwerb ohne Erlaubnis. Für Konsum müsste der Besitz nachgewiesen sein.

4. Welche Strafe droht beim grundsätzlichen Verstoß (§ 29 BtMG)?

Wer ohne Erlaubnis Drogen besitzt, erwirbt oder mit ihnen Handel treibt, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren rechnen.

5. Wann gilt ein Drogenfall als „qualifiziert“ bzw. „besonders schwer“?

Wenn Betäubungsmittel in „nicht geringer Menge“ betroffen sind, an Minderjährige abgegeben wurde oder gewerbsmäßig bzw. bandenmäßig gehandelt wird — dann greifen verschärfte Strafrahmen (§ 29a, § 30, § 30a BtMG).

6. Was droht bei banden- oder bewaffnetem Drogenhandel?

Bei banden- oder bewaffnetem Handel mit nicht geringer Menge BtM drohen Freiheitsstrafen von mindestens 5 bis 15 Jahren.

7. Was bedeutet „nicht geringe Menge“?

„Nicht geringe Menge“ ist eine gesetzlich definierte Grenze — bei dieser Menge wird aus einem Vergehen ein Verbrechen, mit deutlich höheren Strafen. Die genaue Grenze variiert je nach Substanz und Menge des Wirkstoffs.

8. Kann auch der Besitz kleiner Mengen bestraft werden?

Ja — auch Besitz kleiner Mengen kann nach BtMG strafbar sein, sofern keine Erlaubnis vorliegt. Allerdings bestehen bei geringer Menge oft Möglichkeiten der Strafmilderung oder des Absehens vom Verfahren.

9. Gilt das BtMG für alle Drogen?

Nicht alle berauschenden Substanzen fallen unter das BtMG — nur diejenigen Stoffe und Zubereitungen, die in den Anlagen I bis III des Gesetzes gelistet sind.

10. Was zählt als „unerlaubte Abgabe“?

Unerlaubt ist jede Abgabe, Veräußerung oder Überlassung von BtM ohne erforderliche Erlaubnis — also auch Schenkung, kostenloses Weitergeben oder Verkauf.

11. Können auch geringe Mengen cannabisrechtlich relevant sein?

Ja — auch bei geringer Menge kann Besitz strafbar sein, wenn keine Befreiung greift. Entscheidungen hängen oft von den Umständen, Art und Menge der Substanzen sowie dem Bundesland ab.

12. Wann droht bei Abgabe an Jugendliche besonders schwere Strafe?

Wenn jemand über 21 BtM an eine Person unter 18 gibt oder überlässt, greift § 29a BtMG — Mindestfreiheitsstrafe ist in diesen Fällen meist 1 Jahr.

13. Können Handlungen wie Anbau oder Herstellung strafbar sein?

Ja — Anbau und Herstellung unterliegen ebenfalls dem BtMG und sind ohne Erlaubnis strafbar.

14. Ist der Handel mit BtM immer ein Verbrechen?

Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen (nicht geringe Menge, gewerbsmäßig, Bande etc.), ja — dann handelt es sich um ein Verbrechen mit hohem Strafrahmen (§ 29a bzw. §§ 30, 30a BtMG).

15. Warum sind BtM-Delikte so konsequent durchgesetzte Straftaten?

Weil das BtMG darauf abzielt, Drogenmissbrauch und -handel zu bekämpfen — dies betrifft sowohl den Schutz der öffentlichen Gesundheit als auch der inneren Sicherheit. Verstöße gefährden beides.

Ermittlungsverfahren (BtMG) 

BtMG Strafrecht – Verteidigung bei Drogenbesitz, Handel und Einfuhr

🟧 Ein Ermittlungsverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) beginnt oft unbemerkt — etwa durch Telefonüberwachung, Auswertung digitaler Kommunikation oder Hinweise Dritter. Sobald eine Maßnahme sichtbar wird, etwa eine Vorladung oder Durchsuchung, ist das Verfahren meist längst im Gang. In dieser Phase ist es entscheidend, keine vorschnellen Aussagen zu machen und sofort Akteneinsicht zu beantragen. Nur so lässt sich eine wirksame Verteidigungsstrategie entwickeln. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier: 

➡️ Ablauf eines Ermittlungsverfahrens

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Vorladung (BtMG)

BtMG Strafrecht – Verteidigung bei Drogenbesitz, Handel und Einfuhr

🟧 Eine polizeiliche Vorladung oder die Mitteilung über eine Anzeige wegen eines BtM-Delikts führt häufig zu Überreaktionen — entweder durch Panik oder durch den Versuch, sich „zu erklären“. Beides ist gefährlich. Als Beschuldigter müssen Sie nicht zur Polizei erscheinen und dürfen jederzeit schweigen. Ohne Akteneinsicht sollte grundsätzlich keine Aussage erfolgen. Schon ein einziger Satz kann später gegen Sie verwendet werden. Weitere Hinweise zum richtigen Verhalten finden Sie hier: 

➡️ Anzeige & Vorladung – was Sie jetzt beachten müssen

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Untersuchungshaft (BtMG)

BtMG Strafrecht – Verteidigung bei Drogenbesitz, Handel und Einfuhr

🟧 Im Betäubungsmittelstrafrecht wird Untersuchungshaft besonders schnell angeordnet — häufig wegen angeblicher Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr. Gerade bei nicht geringer Menge, mutmaßlichem Handeltreiben oder Einfuhr sehen Gerichte einen dringenden Tatverdacht oft früh als gegeben an. Eine schnelle und gut begründete Haftprüfung ist dann entscheidend, um die Freilassung zu erreichen oder die Haftbedingungen zu verbessern. Detaillierte Informationen finden Sie hier: 

➡️ Untersuchungshaft – Rechte & Verteidigungsmöglichkeiten

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Hausdurchsuchungen (BtMG)

BtMG Strafrecht – Verteidigung bei Drogenbesitz, Handel und Einfuhr

🟧 Bei BtM-Ermittlungen gehören Hausdurchsuchungen zu den häufigsten und gleichzeitig einschneidendsten Maßnahmen. Sie erfolgen meist frühzeitig, oft morgens, und treffen Betroffene völlig unvorbereitet. In Verfahren wegen Besitzes, Handeltreibens oder Einfuhr setzen Ermittlungsbehörden regelmäßig auf schnelle Überraschungsmaßnahmen. Umso wichtiger ist es, in dieser Situation die eigenen Rechte zu kennen und keine Angaben zu machen. Alles Weitere sollte ausschließlich über den Anwalt laufen. Mehr Informationen finden Sie hier: 

➡️ Hausdurchsuchung – Ihre Rechte im Strafverfahren

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