Meinungsfreiheit vs. Verleumdung – wo verläuft die Grenze?
✅Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht nach Art. 5 GG und schützt persönliche Ansichten, Wertungen und Kritik. Auch harte oder überspitzte Formulierungen sind grundsätzlich erlaubt. Doch dieser Schutz endet dort, wo die Ehre und das Persönlichkeitsrecht anderer verletzt werden.
✅Meinungsäußerung oder Verleumdung? Gerade auf Instagram, Facebook oder TikTok verschwimmt die Grenze oft: Ein wütender Kommentar kann noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, ein manipulierter Screenshot mit erfundenen Vorwürfen jedoch nicht.
ℹ️Beispiele aus Social Media
✔️Zulässige Meinungsäußerung: „Das Essen im Restaurant XY war schlecht und ich gehe dort nie wieder hin.“ Persönliche Einschätzung, vom Schutzbereich gedeckt.
✔️Schmähkritik (nicht mehr geschützt):
„Der Betreiber von XY ist ein Versager und gehört boykottiert.“Reine Herabsetzung ohne Sachbezug.
✔️Verleumdung (§ 187 StGB, strafbar):
„Der Betreiber von XY betrügt seine Gäste systematisch“ – obwohl der Äußernde genau weiß, dass es nicht stimmt.Bewusste Falschbehauptung mit dem Ziel, den Ruf zu zerstören.
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