Verleumdung auf Instagram & Facebook (§ 187 StGB) – Falsche Tatsachen, Strafen & Vorgehen

✅Verleumdung nach § 187 StGB – Schutz vor Rufschädigung in sozialen Netzwerken und im Alltag Ob auf Instagram, Facebook oder im privaten Umfeld: Wer bewusst falsche Tatsachen über eine Person verbreitet, begeht Verleumdung. Der Straftatbestand nach § 187 StGB zählt zu den schwersten Ehrverletzungen im deutschen Strafrecht und kann mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. 

✅Ein kurzer Post, eine Story oder ein Kommentar kann heute enorme Reichweite entfalten – und im schlimmsten Fall den Ruf einer Person zerstören. Wer in sozialen Netzwerken bewusst falsche Tatsachen verbreitet, begeht Verleumdung im Sinne von § 187 StGB. Dieses Delikt gehört zu den schwersten Ehrverletzungen und kann mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Für Betroffene von Hasskommentaren, falschen Anschuldigungen oder gezielten Diffamierungen gilt: Sie sind dem nicht schutzlos ausgeliefert. In diesem Beitrag erfahren Sie, woran man Verleumdung erkennt, wie sie sich von übler Nachrede und Beleidigung unterscheidet und welche Strafen drohen. 

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✅⚖️ Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Er vertritt Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. 

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§ 187 StGB – Verleumdung im Überblick

✅Die Verleumdung nach § 187 Strafgesetzbuch (StGB) zählt zu den schwerwiegendsten Ehrverletzungsdelikten. Sie liegt immer dann vor, wenn jemand wider besseres Wissen falsche Tatsachen über eine andere Person behauptet oder verbreitet, um deren Ansehen in der Öffentlichkeit oder im privaten Umfeld gezielt zu schädigen. Anders als bloße Beleidigungen oder unbedachte Gerüchte handelt es sich hier um eine bewusst begangene Lüge – mit gravierenden rechtlichen Konsequenzen.

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Wann erfüllt eine Aussage den Tatbestand der Verleumdung?

✅Damit eine Äußerung unter § 187 StGB fällt, müssen mehrere Voraussetzungen vorliegen:

✅Tatsachenbehauptung 

➡️Es geht um konkrete, überprüfbare Umstände, die sich objektiv als wahr oder falsch beweisen lassen. Typische Beispiele sind Aussagen wie „Person X hat betrogen“ oder „Person Y begeht Steuerhinterziehung“.

✅Wider besseres Wissen 

➡️Der entscheidende Punkt: Der Täter weiß, dass die Aussage falsch ist. Es genügt nicht, dass er nur Zweifel hat. Er muss positiv Kenntnis davon haben, dass die Behauptung nicht der Wahrheit entspricht, und nimmt den Reputationsschaden der betroffenen Person bewusst in Kauf.

✅Behaupten oder Verbreiten 

➡️Verleumdung kann sowohl durch das eigene Aufstellen einer Lüge als auch durch das Weitergeben einer fremden Aussage erfolgen. Auch ein Repost, das Teilen einer Story, das Pinnen eines Kommentars oder ähnliche Handlungen in sozialen Netzwerken sind ausreichend, um den Tatbestand zu erfüllen.

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Abgrenzung zu verwandten Straftatbeständen

➡️Üble Nachrede (§ 186 StGB): Hier werden ehrverletzende Tatsachen behauptet, deren Wahrheit nicht erweislich ist. Der Täter muss die Unwahrheit nicht kennen. Schon die ungesicherte Weitergabe kann strafbar sein.

➡️Beleidigung (§ 185 StGB): Eine bloße Wertung, Herabsetzung oder Schmähung ohne Tatsachenkern („Idiot“, „Versager“) fällt unter Beleidigung. Diese ist ebenfalls strafbar, erfordert aber keinen Nachweis einer falschen Tatsache.

➡️Die Verleumdung nach § 187 StGB ist damit der „schärfste“ Ehrschutz: Sie setzt gezieltes Lügen voraus und wird strenger geahndet

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Welche Strafen drohen bei Verleumdung?

✅Gerade auf Instagram, Facebook, TikTok oder Twitter verbreiten sich falsche Behauptungen in Sekundenschnelle. Hasskommentare, Gerüchte und gezielte Kampagnen erreichen oft tausende Nutzer und können Existenzen bedrohen. Wichtig zu wissen: Auch Social Media ist kein rechtsfreier Raum.

✅Wer sich der Verleumdung schuldig macht, muss mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Zusätzlich können Betroffene zivilrechtlich vorgehen und Ansprüche auf Unterlassung, Gegendarstellung und Schadensersatz geltend machen. Mit anwaltlicher Unterstützung können Sie schnell und wirksam gegen Rufschädigung vorgehen.

✅Die Verleumdung nach § 187 StGB hat in sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook oder TikTok eine besondere Sprengkraft. Ein einziger Post, Kommentar oder eine Story kann sich binnen Minuten verbreiten und erheblichen Reputationsschaden anrichten. Für Betroffene bedeutet das: Hasskommentare, falsche Behauptungen und gezielte Rufschädigung sind keine Bagatellen, sondern ernstzunehmende Straftaten

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Verleumdung in sozialen Netzwerken – Besonderheiten bei Instagram & Facebook

✅Die Verleumdung nach § 187 StGB hat in sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook oder TikTok eine besondere Sprengkraft. Ein einziger Post, Kommentar oder eine Story kann sich binnen Minuten verbreiten und erheblichen Reputationsschaden anrichten. 

✅Für Betroffene bedeutet das: Hasskommentare, falsche Behauptungen und gezielte Rufschädigung sind keine Bagatellen, sondern ernstzunehmende Straftaten.

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1. Reichweite und Öffentlichkeit

➡️Je größer der Empfängerkreis, desto schwerwiegender die Tat. Ein öffentlicher Post mit Hashtags, Markierungen oder in großen Gruppen verbreitet sich viel schneller als eine private Nachricht. Schon wenige Klicks können dazu führen, dass hunderte oder tausende Personen eine falsche Tatsachenbehauptung sehen – und der Ruf nachhaltig beschädigt wird.

2. Persistenz und Teilbarkeit

➡️Ein entscheidender Unterschied zur klassischen Verleumdung im „analogen“ Leben: Inhalte in sozialen Netzwerken sind dauerhaft speicherbar und beliebig teilbar. Ob durch Reposts, Shares, Screenshots oder Story-Highlights – selbst gelöschte Inhalte können weiter kursieren und sind schwer wieder einzufangen. Dadurch verstärkt sich die Schädigungswirkung enorm.

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3. Dynamik der Plattformen

➡️Algorithmen von Instagram, Facebook und anderen Plattformen sorgen dafür, dass polarisierende oder kontroverse Inhalte besonders sichtbar werden. Falschbehauptungen über eine Person können so eine unkontrollierbare Eigendynamik entwickeln. Die Verbreitung erfolgt schneller, die Schädigung ist tiefer, und das Risiko für strafrechtliche Konsequenzen steigt.

4. Identifizierbarkeit der Betroffenen

➡️Für den Tatbestand der Verleumdung genügt es, wenn die betroffene Person klar erkennbar adressiert wird. Dabei reicht oft schon ein Tag, ein Reply, ein Profilbezug oder ein eindeutiger Kontext. Auch wenn der Name nicht ausdrücklich genannt wird, kann eine Person zurechenbar getroffen sein – und die Strafbarkeit nach § 187 StGB ist gegeben.

Fazit: Verleumdung im Netz ist besonders gefährlich

➡️Die Kombination aus Reichweite, Dauerhaftigkeit, Plattformdynamik und leichter Identifizierbarkeit macht Verleumdung in sozialen Netzwerken besonders gravierend. Opfer müssen falsche Tatsachenbehauptungen nicht hinnehmen. Mit anwaltlicher Unterstützung können schnell Beweise gesichert, Strafanzeigen gestellt und Unterlassungsansprüche durchgesetzt werden.

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Meinungsfreiheit vs. Verleumdung – wo verläuft die Grenze?

✅Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht nach Art. 5 GG und schützt persönliche Ansichten, Wertungen und Kritik. Auch harte oder überspitzte Formulierungen sind grundsätzlich erlaubt. Doch dieser Schutz endet dort, wo die Ehre und das Persönlichkeitsrecht anderer verletzt werden. 

✅Meinungsäußerung oder Verleumdung? Gerade auf Instagram, Facebook oder TikTok verschwimmt die Grenze oft: Ein wütender Kommentar kann noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, ein manipulierter Screenshot mit erfundenen Vorwürfen jedoch nicht.

ℹ️Beispiele aus Social Media

✔️Zulässige Meinungsäußerung: „Das Essen im Restaurant XY war schlecht und ich gehe dort nie wieder hin.“ Persönliche Einschätzung, vom Schutzbereich gedeckt.

✔️Schmähkritik (nicht mehr geschützt): „Der Betreiber von XY ist ein Versager und gehört boykottiert.“Reine Herabsetzung ohne Sachbezug.

✔️Verleumdung (§ 187 StGB, strafbar): „Der Betreiber von XY betrügt seine Gäste systematisch“ – obwohl der Äußernde genau weiß, dass es nicht stimmt.Bewusste Falschbehauptung mit dem Ziel, den Ruf zu zerstören.

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Läuft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren?

Termin absagen

✅Termin bei der Polizei absagen! Entgegen der verbreiteten Auffassung besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Beschuldigten, einer Vorladung als Beschuldigter der Polizei Folge zu leisten. Dennoch versuchen die ermittelnden Beamten oft den Eindruck zu erwecken, dass es notwendig ist, als Beschuldigter zu dem Vorladungstermin bei der Polizei zu erscheinen. Das müssen Sie nicht! Es mag vielleicht höflich sein, die Vorladung als Beschuldigter rechtzeitig abzusagen. Dennoch besteht für den Beschuldigten im Strafverfahren keine rechtliche Verpflichtung dazu. Der Beschuldigte ist der Polizei auch keine Erklärung schuldig, warum er nicht zum Vorladungstermin erscheinen kann. An dieser Stelle kann nur der eindringliche Rat lauten, keine Kommunikation mit der Polizei zu führen. Bitte sagen Sie den Termin schriftlich, per E-Mail oder per Fax ab. Bitte rufen Sie nicht bei der Polizei an, um den Termin abzusagen. Hier besteht die Gefahr, dass Sie sich überreden lassen oder am Telefon etwas sagen, was Sie belastet.

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Schweigen

✅Schweigen! Kein Wort! Bitte schweigen Sie! Ein erfahrener Anwalt im Strafrecht wird Ihnen in dieser Situation in der Regel dazu raten, der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei nicht nachzukommen und vorerst zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Es ist ratsam, den Termin bei der Polizei abzusagen oder durch einen Anwalt absagen zu lassen. Aber was viel wichtiger ist: Bitte schweigen Sie! Unterschreiben Sie bitte nichts! Stattdessen sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren und Ihn beauftragen.

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Keine Nachteile

✅Keine Nachteile für Sie! Wenn Sie den Termin bei der Polizei absagen und somit schweigen, dann riskieren Sie keine Nachteile. Ich kann es nur immer wieder sagen: Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen! Sie müssen nicht die Polizei/ Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen unterstützen und ihnen helfen! Nicht Sie müssen ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat (die Justiz/ Strafverfolgungsbehörden) muss Ihnen die Straftat nachweisen! Wenn Sie schweigen, nichts sagen, dann hat das im Strafrecht keine negativen Auswirkungen für Sie! Es ist kein Nachteil für Sie! Es ist sogar ihr Recht sich nicht selbst belasten zu müssen.

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Rechtsanwalt suchen!

✅Rechtsanwalt suchen! In einem solchen Fall sollten Sie sich einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger suchen und sich rechtlich vertreten. Der Rechtsanwalt kann wird dann Akteneinsicht beantragen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu suchen. Im Idealfall wenn Sie den Brief/ Vorladung der Polizei erhalten haben. Der Rechtsanwalt wird dann für Sie den Termin/ die Vorladung bei der Polizei absagen und sich um alles weitere kümmern! Wenn Sie von mir rechtlich vertreten bzw. verteidigt werden wollen, dann melden Sie sich umgehend bei mir, wenn Sie die Vorladung/ den Brief der Polizei erhalten haben. Ich sage den Termin für Sie ab, beantrage Akteneinsicht und führe ab sofort die gesamte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft/ der Polizei für Sie, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen!

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