Ermittlungsverfahren im Strafrecht – Ihre Rechte & Pflichten (FAQ)

FAQ - Fragen & Antworten

1. Was ist ein Ermittlungsverfahren im Strafrecht?

Das Ermittlungsverfahren ist die erste Phase eines Strafverfahrens. Polizei und Staatsanwaltschaft klären, ob ein Anfangsverdacht gegen eine Person besteht und ob es genügend Beweise für eine Anklage gibt (§§ 152–177 StPO).

2. Wann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?rschrift

Ein Ermittlungsverfahren beginnt, sobald ein Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegt – z. B. durch eine Anzeige, eine Strafanzeige durch die Polizei oder aufgrund von Eigenermittlungen der Staatsanwaltschaft.

3. Was passiert im Ermittlungsverfahren konkret?

Es werden Beweise gesammelt: Zeugen werden vernommen, Tatorte untersucht, Hausdurchsuchungen durchgeführt, Gutachten eingeholt oder Überwachungsmaßnahmen angeordnet. Ziel ist die Entscheidung: Anklage, Einstellung oder Strafbefehl.

4. Welche Rolle spielt die Polizei im Ermittlungsverfahren?

Die Polizei führt unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Ermittlungen durch. Sie darf Spuren sichern, Zeugen befragen und unter bestimmten Voraussetzungen Durchsuchungen oder Beschlagnahmen durchführen.

5. Muss ich einer polizeilichen Vorladung Folge leisten?

Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten oder Angaben zu machen (§ 163a StPO). Eine Aussage sollte nur nach anwaltlicher Beratung erfolgen.

6. Was bedeutet der Status „Beschuldigter“ im Ermittlungsverfahren?

Wer als Beschuldigter gilt, ist konkret verdächtig, eine Straftat begangen zu haben. Damit entstehen umfassende Verteidigungsrechte – insbesondere das Recht auf Aussageverweigerung und auf einen Verteidiger.

7. Welche Rechte habe ich als Beschuldigter?

Sie haben das Recht, zu schweigen, keine Angaben zur Sache zu machen und jederzeit einen Strafverteidiger zu konsultieren (§ 136 StPO). Außerdem darf Ihr Anwalt Akteneinsicht beantragen.

8. Was ist Akteneinsicht und warum ist sie wichtig?

Nur über einen Anwalt erhält man vollständige Akteneinsicht (§ 147 StPO). Erst dadurch kann geprüft werden, welche Beweise vorliegen – und ob sich eine Aussage oder Verteidigungsstrategie lohnt.

9. Wie endet ein Ermittlungsverfahren?

Das Ermittlungsverfahren endet mit einer von drei Möglichkeiten: • Einstellung (§ 170 Abs. 2 StPO), • Strafbefehl (§§ 407 ff. StPO) oder • Anklageerhebung (§§ 199 ff. StPO). In minder schweren Fällen kann auch eine Einstellung gegen Auflagen erfolgen (§ 153a StPO).

10. Brauche ich bei einem Ermittlungsverfahren einen Anwalt?

Ja – unbedingt. Schon im Ermittlungsverfahren werden entscheidende Weichen gestellt. Ein Anwalt kann Akteneinsicht nehmen, Ihre Rechte wahren und verhindern, dass Sie sich ungewollt selbst belasten.

Dr. Dejan Dardić 
STRAFVERTEIDIGER.

DR. DEJAN DARDIĆ

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Neben umfassenden Fachwissen im Strafrecht, verfügt er über herausragende analytische Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick sowie über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, um sie umfassend rechtlich beraten und verteidigen zu können. Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Dejan Dardić berät und verteidigt Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Bundesweit.

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