Betäubungsmittelstrafrecht – Rechtsanwalt & Strafverteidiger in Gütersloh

🟧 Das Betäubungsmittelstrafrecht regelt Straftaten im Zusammenhang mit dem Umgang von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Gütersloh verteidige ich Mandanten in Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Drogenbesitzes, Drogenhandels und weiterer Verstöße gegen das BtMG.

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Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic

🟧 Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Er vertritt Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. 

🟧 Bedingungsloser Einsatz für den Mandanten - nicht nur eine berufliche Pflicht, sondern auch ethisches Gebot. Strafverteidigung ist Kampf - bis zum Schluss.

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Was ist Betäubungsmittelstrafrecht?

🟧Das Betäubungsmittelstrafrecht umfasst sämtliche strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit Anbau, Herstellung, Handel, Besitz, Einfuhr, Ausfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln. Bereits geringe Mengen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die rechtliche Bewertung hängt von Art, Menge, Zweck und Tatbeteiligung ab.

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Typische Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

🟧 Zum Betäubungsmittelstrafrecht zählen insbesondere: Besitz von Betäubungsmitteln, Handel mit Betäubungsmitteln, Einfuhr und Ausfuhr von Drogen, Abgabe von Betäubungsmitteln an Dritte, Anbau und Herstellung, Verstöße gegen das Cannabisrecht BtM-Delikte im Straßenverkehr. Ein Strafverteidiger in Gütersloh prüft, ob der Tatvorwurf rechtlich haltbar ist und ob Verfahrensfehler vorliegen.

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Welche Strafen drohen im Betäubungsmittelstrafrecht?

🟧 Die Strafandrohungen im Betäubungsmittelstrafrecht reichen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Maßgeblich sind insbesondere: Art des Betäubungsmittels Menge (geringe Menge, nicht geringe Menge), Vorsatz und Tatbeteiligung, Vorstrafen. Neben strafrechtlichen Sanktionen drohen häufig Führerscheinentzug, medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU) und weitere Nebenfolgen.

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Ermittlungsverfahren im Betäubungsmittelstrafrecht

🟧 Ermittlungsverfahren wegen BtM-Delikten werden oft mit Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Telefonüberwachungen geführt. Bereits früh im Verfahren werden entscheidende Weichen gestellt. Als Beschuldigter sollten Sie keine Angaben zur Sache machen, bevor ein Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht in Gütersloh Akteneinsicht genommen hat.

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Einstellung des Verfahrens bei BtM-Delikten

🟧In bestimmten Fällen ist eine Einstellung des Verfahrens möglich, etwa bei geringer Schuld oder kleinen Mengen zum Eigenverbrauch. Ob eine Einstellung in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab und sollte anwaltlich geprüft werden.

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Betäubungsmittelstrafrecht und Führerschein

🟧 BtM-Delikte haben häufig fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen, auch ohne Verkehrsbeteiligung. Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis kann die Anordnung einer MPU drohen. Eine frühzeitige Verteidigung kann hier entscheidend sein.

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Wann sollte ein Anwalt eingeschaltet werden?

🟧 Ein Anwalt sollte eingeschaltet werden, wenn: eine polizeiliche Vorladung vorliegt Betäubungsmittel sichergestellt wurden eine Durchsuchung erfolgt ist ein Strafbefehl erlassen wurde der Führerschein in Gefahr ist Je früher ein Strafverteidiger in Gütersloh tätig wird, desto größer sind die Verteidigungsmöglichkeiten.

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Häufige Fragen zum Betäubungsmittelstrafrecht – Strafverteidiger in Gütersloh

1. Was ist Betäubungsmittelstrafrecht?

Das Betäubungsmittelstrafrecht regelt alle Straftaten im Zusammenhang mit dem Umgang von Drogen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Erfasst sind unter anderem Besitz, Handel, Anbau, Herstellung sowie Ein- und Ausfuhr von Betäubungsmitteln.

2. Welche Drogen fallen unter das Betäubungsmittelgesetz?

Unter das BtMG fallen unter anderem Cannabis, Kokain, Heroin, Amphetamine, Ecstasy und LSD. Welche Stoffe als Betäubungsmittel gelten, ergibt sich aus den Anlagen zum BtMG.

3. Ist der Besitz von Betäubungsmitteln immer strafbar?

Grundsätzlich ja. Der Besitz von Betäubungsmitteln ist strafbar. In bestimmten Fällen, etwa bei sehr geringen Mengen zum Eigenverbrauch, kann jedoch eine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommen.

4. Was bedeutet „geringe Menge“ im Betäubungsmittelstrafrecht?

Die geringe Menge ist gesetzlich nicht einheitlich definiert und wird von den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Ob eine geringe Menge vorliegt, hängt von Art und Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels ab.

5. Wann liegt Drogenhandel vor?

Drogenhandel liegt vor, wenn Betäubungsmittel gewinnbringend oder mit Wiederholungsabsicht weitergegeben werden. Bereits das Bereithalten zum Verkauf kann als Handeltreiben gewertet werden.

6. Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das BtMG?

Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, insbesondere bei Handel, Einfuhr oder nicht geringen Mengen. Maßgeblich sind Art, Menge und Tatbeteiligung.

7. Muss ich bei einer polizeilichen Vorladung wegen Drogen erscheinen?

Nein. Einer polizeilichen Vorladung muss als Beschuldigter nicht Folge geleistet werden. Vor jeder Aussage sollte ein Strafverteidiger in Gütersloh konsultiert werden.

8. Sollte ich im Betäubungsmittelverfahren aussagen?

In der Regel ist Schweigen die sinnvollste Entscheidung. Aussagen ohne Akteneinsicht können die Verteidigung erheblich erschweren. Ein Anwalt entscheidet nach Aktenlage über das weitere Vorgehen.

9. Was passiert bei einer Hausdurchsuchung wegen Drogen?

Bei BtM-Verfahren kommt es häufig zu Durchsuchungen und Beschlagnahmen. Die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen sollte umgehend von einem Anwalt überprüft werden.

10. Kann ein BtM-Verfahren eingestellt werden?

Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei geringer Schuld oder Ersttätern, ist eine Einstellung des Verfahrens möglich. Eine frühzeitige Verteidigung erhöht die Erfolgsaussichten.

11. Welche Rolle spielt die Menge der Betäubungsmittel?

Die Menge ist ein zentraler Strafzumessungsfaktor. Besonders schwer wiegen sogenannte nicht geringe Mengen, bei denen deutlich höhere Strafen drohen.

12. Hat ein BtM-Delikt Auswirkungen auf den Führerschein?

Ja. Auch ohne Verkehrsbeteiligung kann ein Führerscheinentzug oder die Anordnung einer MPU drohen. Das betrifft insbesondere Konsum harter Drogen.

13. Was ist eine nicht geringe Menge?

Eine nicht geringe Menge ist eine gesetzlich und durch Rechtsprechung definierte Wirkstoffmenge, ab der regelmäßig eine Freiheitsstrafe droht. Die Grenze variiert je nach Droge.

14. Übernimmt ein Strafverteidiger auch Cannabis-Verfahren?

Ja. Cannabis-Delikte, einschließlich Besitz, Anbau und Weitergabe, fallen ebenfalls unter das Betäubungsmittelstrafrecht. Auch hier ist eine differenzierte rechtliche Prüfung erforderlich.

15. Warum ist ein spezialisierter Strafverteidiger im BtM-Recht wichtig?

BtM-Verfahren sind oft beweisintensiv und mit erheblichen Nebenfolgen verbunden. Ein spezialisierter Strafverteidiger in Gütersloh erkennt Verfahrensfehler, wahrt Ihre Rechte und arbeitet auf eine möglichst milde Lösung hin.

Dr. Dejan Dardic 
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