FAQ - STRAFRECHT
Häufigsten Fragen im Strafrecht

Überblick - Häufigsten Fragen

Mandanten verfügen in der Regel nicht über juristisches Fachwissen und informieren sich häufig im Internet zu Fragen wie "Muss ich bei der Polizei aussagen?", "Welche Strafe droht mir?", "Was wenn ich zur Verhandlung nicht erscheine?"... Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den häufigsten Fragen zum Strafrecht. Diese Fragen decken typische Unsicherheiten ab, die Laien häufig im Umgang mit dem Strafrecht haben.

Strafrecht. Strafverteidigung.

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Dejan Dardić berät und verteidigt Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Bundesweit. Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Neben umfassenden Fachwissen im Strafrecht, verfügt er über herausragende analytische Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick sowie über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, um sie umfassend rechtlich beraten und verteidigen zu können.

Ermittlungsverfahren

Muss ich als Beschuldigter zur Vernehmung erscheinen?

Nein. Als Beschuldiger müssen Sie keine Aussage machen zum Tatvorwurf. Sie müssen somit nicht zur Vorladung erscheinen. Sie müssen den Termin auch nicht absagen. Es kann jedoch ratsam sein, die Polizei kurz anzurufen, um möglicherweise weitere Kontaktaufnahmen zu vermeiden. Halten Sie das Gespräch dabei knapp und lassen Sie sich nicht in eine längere Diskussion verwickeln.

Gibt es hiervon Ausnahmen? Was ist, wenn die Vorladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt? 

In einem solchen Fall müssen Sie zum Termin erscheinen. Sie sind verpflichtet, einer Vorladung der Staatsanwaltschaft zu folgen, und sowohl Zeugen als auch Beschuldigte haben die Pflicht, vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen. Dies ergibt sich aus § 163a Abs. 3 S. 1 StPO. Wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, besteht die Gefahr, dass Sie von Polizeibeamten vorgeführt werden. Um dies zu vermeiden, sollten Sie stets der Vorladung der Staatsanwaltschaft Folge leisten. Es ist jedoch ratsam, diesen Termin nicht alleine wahrzunehmen, sondern sich zuvor von einem Rechtsanwalt für Strafrecht beraten zu lassen.

Gelten die Regelungen auch im Steuerstrafrecht?

Ja. In Steuerstrafsachen gelten ähnliche Regelungen. Wenn Sie von der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) vorgeladen werden, sind Sie verpflichtet, zu erscheinen. Im Falle einer Vorladung durch die Steuerfahndung besteht jedoch keine Verpflichtung, dieser nachzukommen.

Benötige ich einen Strafverteidiger?

Wenn Sie mit dem Strafrecht in Berührung kommen, ist es in jedem Fall dringend ratsam, die Unterstützung eines Strafverteidigers in Anspruch zu nehmen. Abhängig von der Schwere des Vorwurfs, der Komplexität des Falls oder den potenziellen gravierenden Konsequenzen haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine sogenannte Pflichtverteidigung. In solchen Situationen stellt das Gericht einen Verteidiger für Sie. Strafverfahren können tief in die Privatsphäre der Betroffenen eingreifen und sind dazu in der Lage, sowohl berufliche als auch private Existenzen erheblich zu gefährden.

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Strafrecht. Strafverteidigung.

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Muss ich mich als Beschuldigter zur Tat vor der Polizei äußern?

Nein. Es steht Ihnen nach dem Gesetz frei, sich zu der Tat zu äußern. Sie müssen es aber nicht. Ob Sie sich zur Tat äußern sollten, sollten Sie immer mit ihrem Rechtsanwalt im Vorfeld besprechen! Handeln Sie bitte nie ohne vorherige Rücksprache mit einem Rechtsanwalt.

Darf ich als Beschuldigter die Wahrheit verschweigen?

Als Beschuldigter in einer polizeilichen Vernehmung hat man das Recht, sich nicht selbst zu belasten. Falsche Aussagen sind grundsätzlich nur dann relevant, wenn sie darauf abzielen, eine andere Person fälschlich zu verdächtigen, eine Straftat vorzutäuschen oder eine vorsätzliche Verleumdung begehen. Solange diese Grenzen des Strafgesetzbuches eingehalten werden, ist es dem Beschuldigten erlaubt, die Wahrheit zu verschweigen oder auch zu lügen.

Und was ist mit Zeugen? Dürfen Zeugen die Wahrheit auch verschweigen?

Zeugen sind im Gegensatz zu Beschuldigten zur Wahrheit verpflichtet. Eine falsche Aussage kann schwerwiegende Konsequenzen haben, insbesondere wenn sie vor einer Stelle gemacht wird, die für eidliche Vernehmungen zuständig ist, wie beispielsweise ein Gericht. In solchen Fällen macht sich der Zeuge gemäß §§ 153 ff. StGB strafbar. Auch außerhalb von Gerichtsverhandlungen, etwa bei polizeilichen Vernehmungen, dürfen Zeugen niemanden verleumden, falsch verdächtigen oder eine Straftat vortäuschen. Obwohl falsche Aussagen vor der Polizei nicht den Tatbestand der Falschaussage nach §§ 153 ff. StGB erfüllen, können sie dennoch strafbar sein, insbesondere als falsche Verdächtigung. Darüber hinaus wirken sich falsche Angaben negativ auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen aus, was erhebliche Konsequenzen für das gesamte Strafverfahren haben kann. Wer durch ungenaue oder unwahre Aussagen seine Glaubwürdigkeit beeinträchtigt, riskiert, dass seine gesamte Aussage infrage gestellt wird.

Fazit für Zeugen  & Beschuldigte

Für Beschuldigte gilt: Schweigen ist oft die beste Option. Geben Sie Erklärungen ausschließlich über einen Anwalt ab. Für Zeugen gilt: Die Wahrheitspflicht ist zentral. Falsche Aussagen können nicht nur strafrechtliche Folgen haben, sondern auch Ihre Glaubwürdigkeit nachhaltig schädigen

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Welche Pflichten haben Zeugen?

Zeugen – einschließlich Opfer, die als Zeugen geladen werden – sind verpflichtet, zu staatsanwaltlichen oder richterlichen Vernehmungen zu erscheinen und auszusagen, sofern ihnen kein Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht zusteht. Auch bei polizeilichen Vernehmungen besteht eine Pflicht zum Erscheinen und zur Aussage, wenn diese im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt. Zeugen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Vorsätzliche oder fahrlässige Falschaussagen können vor Gericht strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und die Glaubwürdigkeit des Zeugen erheblich beeinträchtigen.

Wann habe ich ein Zeugnisverweigerungsrecht?

Zeugen können unter bestimmten Umständen das Recht zur Verweigerung der Aussage gemäß § 52 der Strafprozessordnung (StPO) haben. Demnach dürfen Verlobte, Ehegatten und Angehörige ihr Zeugnis verweigern. Als nahe Verwandte gelten beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister, Onkel oder Tante. Auch Schwager oder Schwägerin haben das Recht, die Aussage zu verweigern. Bei der Verweigerung der Aussage durch die Ehefrau oder den Ehemann ist es unerheblich, ob die Ehe noch besteht. Denn das Zeugnisverweigerungsrecht besteht auch nach der Scheidung. Darüber hinaus haben auch einige Berufsgruppen das Recht ihre Aussage zu verweigern, § 53 StPO. Gemäß § 55 der Strafprozessordnung (StPO) steht es jedem Zeugen frei, die Beantwortung von Fragen zu verweigern, deren Beantwortung ihn selbst dem Risiko einer Strafverfolgung aussetzen könnte. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Abgabe einer Aussage dazu führen könnte, dass gegen den Zeugen selbst ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Was ist ein Aussageverweigerungsrecht?

In einem Rechtsstaat hat niemand die Verpflichtung, sich selbst zu belasten. Das bedeutet, dass ein Beschuldigter das Recht hat, zur Sache zu schweigen. Dieses Recht ergibt sich indirekt aus § 136 Abs. 1 Satz. 2 der Strafprozessordnung (StPO), der vorschreibt, dass der Beschuldigte zu Beginn der Vernehmung über sein Schweigerecht belehrt werden muss. Das Recht zur Aussageverweigerung ist in der Praxis äußerst relevant. Daher sollte sich der Beschuldigte davor hüten, in überraschenden Situationen - auch außerhalb des Gerichts - unüberlegte Aussagen zu machen, beispielsweise gegenüber der Polizei. Oft versuchen Polizeibeamte, in harmlosen Gesprächen, die als "Small Talk" getarnt sind, Informationen zum Tatvorwurf oder zum Sachverhalt zu erhalten. In solchen Situationen sollte man sich nicht darauf einlassen und stattdessen mit einem Strafverteidiger klären, wann, wie und in welchem Umfang man sich zum Tatvorwurf äußern sollte.

Rechte des Beschuldigten im Überblick:

Ein Beschuldigter hat im Strafverfahren umfangreiche Rechte, die seine Stellung im Rechtsstaat schützen sollen. Diese Rechte dienen dazu, den Beschuldigten vor ungerechtfertigter Verfolgung zu schützen und ihm eine faire Verteidigung zu ermöglichen. Sie gelten unabhängig von der Schwere der Tatvorwürfe.

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Welche Rechte hat ein Beschuldigter?

1. Recht auf ein faires Verfahren: Der Beschuldigte hat Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren, das die Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung einschließt. 

2. Schutz vor Selbstbelastung: Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten oder an der eigenen Überführung mitzuwirken. Der Beschuldigte kann die Aussage verweigern und muss nicht zur Beweisführung gegen sich selbst beitragen. 

3. Recht auf Schweigen: Der Beschuldigte darf jederzeit schweigen, ohne dass ihm daraus ein Nachteil entsteht.

Welche Rechte hat ein Beschuldigter?

4. Recht auf Verteidigung: Jeder Beschuldigte hat das Recht, sich zu verteidigen. Dazu gehört, einen Anwalt seiner Wahl zu konsultieren und zu beauftragen. Kann er sich keinen Anwalt leisten oder handelt es sich um eine schwere Straftat, wird ein Pflichtverteidiger gestellt. 

5. Recht auf Akteneinsicht: Der Beschuldigte oder sein Verteidiger hat das Recht, die Ermittlungsakten einzusehen, um den Verfahrensstand und die Beweise gegen ihn zu kennen. 

6. Recht auf ein zügiges Verfahren: Um lange Untersuchungshaft oder Verzögerungen zu vermeiden, hat der Beschuldigte Anspruch auf eine rasche Bearbeitung seines Falls.

Welche Rechte hat ein Beschuldigter?

7. Recht auf Überprüfung der Haft: Bei Untersuchungshaft muss diese regelmäßig durch ein Gericht überprüft werden. Der Beschuldigte kann jederzeit eine Haftprüfung beantragen. 

8. Recht auf Befragung der Zeugen: Der Beschuldigte hat das Recht, Zeugen, die gegen ihn aussagen, selbst zu befragen oder befragen zu lassen. 

9. Recht auf einen Dolmetscher: Spricht oder versteht der Beschuldigte die deutsche Sprache nicht, hat er Anspruch auf einen kostenlosen Dolmetscher.

Welche Rechte hat ein Beschuldigter?

11. Recht auf Berufung und Revision: Nach einem erstinstanzlichen Urteil kann der Beschuldigte in der Regel eine Überprüfung durch ein höheres Gericht beantragen. 

12. Schutz vor Doppelbestrafung: Niemand darf für dieselbe Tat nach allgemeinen Strafgesetzen mehrmals bestraft werden. 

13. Recht auf rechtliches Gehör: Der Beschuldigte hat das Recht, sich zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens zu äußern.

Wie kann ein Ermittlungsverfahren eingestellt werden?

Das Ermittlungsverfahren kann gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden, wenn die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen zu dem Ergebnis kommt, dass nicht genügend Beweise für eine Straftat vorliegen, um eine Verurteilung zu erzielen. Darüber hinaus kann das Verfahren nach § 153 StPO wegen „geringer Schuld“ eingestellt werden. Schließlich kann das Verfahren auch nach § 153a StPO gegen eine Geldauflage oder Weisung eingestellt werden. In all diesen Fällen bekommen Sie keine Eintragung ins polizeiliche Führungszeugnis!

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Welche erkennungsdienstlichen Maßnahmen müssen Sie dulden?

Im Zuge von Ermittlungen sind die Polizeibehörden befugt, sogenannte erkennungsdienstliche Maßnahmen durchzuführen. Diese dienen sowohl der Identifizierung einer Person als auch dem Abgleich mit am Tatort gesicherten Spuren. Zu den typischen Maßnahmen zählen: 

Abnahme von Fingerabdrücken. Anfertigung von Fotografien. Entnahme von DNA-Proben. Blutproben. Weitere körperliche Untersuchungen. 

Die Durchführung körperlicher Untersuchungen, insbesondere die Entnahme von Blut- oder DNA-Proben, bedarf in der Regel einer richterlichen Anordnung. Eine Ausnahme gilt jedoch bei Gefahr im Verzug: In solchen Fällen können auch die Staatsanwaltschaften diese Maßnahmen anordnen. Zudem wurde 2017 eine Gesetzesänderung eingeführt, die in bestimmten Verkehrsstrafsachen eine richterliche Genehmigung überflüssig macht.

Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?

Eine Hausdurchsuchung kann eine stressige und einschüchternde Erfahrung sein. Es ist wichtig, ruhig zu bleiben und bestimmte Verhaltensregeln zu beachten, um Ihre Rechte zu wahren und die Situation nicht zu verschärfen. Lesen Sie hier alles zum Thema Hausdurchsuchung und wie Sie sich richtig verhalten.

Wann kommt es zur U-Haft?

Untersuchungshaft wird angeordnet, wenn eine Person dringend tatverdächtig ist und ein sogenannter Haftgrund vorliegt. Zu den häufigsten Haftgründen zählen: 

Fluchtgefahr: Es besteht das Risiko, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entzieht. Verdunkelungsgefahr: Die Gefahr, dass der Beschuldigte Beweismittel vernichtet oder manipuliert. Einflussnahme: Die Möglichkeit, dass Zeugen bedroht oder unter Druck gesetzt werden. 

In der Regel ist die Untersuchungshaft auf sechs Monate begrenzt. Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn besondere Umstände vorliegen und das Gericht dies ausdrücklich anordnet. Die Rechtmäßigkeit der Haft kann durch eine sogenannte Haftprüfung oder eine Haftbeschwerde überprüft werden. Dabei sollte jedoch strategisch abgewogen werden, wann ein entsprechender Antrag sinnvoll ist. Wird die Untersuchungshaft durch das Gericht bestätigt, gilt sie häufig als „festgelegt“, was eine spätere Aufhebung erschweren kann. Es kann daher ratsam sein, die Haftprüfung erst dann zu beantragen, wenn die Umstände zugunsten des Beschuldigten sprechen. Weitere Infos zur Untersuchungshaft.

Der Strafverteidiger

Besuch beim Anwalt

Um Ihren Fall schnell und umfassend einschätzen zu können, bitte ich Sie, alle Unterlagen mitzubringen, die Sie von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erhalten haben, wie beispielsweise Vorladungen, Anklageschriften oder Urteile. Nach unserem ersten Gespräch werde ich Akteneinsicht beantragen und erst nach Durchsicht der Ermittlungsakte eine rechtliche Einschätzung abgeben um sodann mit Ihnen eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

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Kann ich den Rechtsanwalt im Strafverfahren jederzeit wechseln?

Grundsätzlich ja. Wenn Sie einen Wahlverteidiger haben können Sie jederzeit den Rechtsanwalt wechseln. Dabei sollten Sie die Kündigung des Mandatsverhältnisses schriftlich vornehmen. Wurde Ihnen hingegen ein Pflichtverteidiger bestellt, so können Sie das Mandatsverhältnis nur aus wichtigem Grund kündigen. Eine Umbeiordnung, dh. Auswechslung des Pflichtverteidigers, im allseitigen Einverständnis ist hingegen möglich.

Was kostet ein Strafverteidiger/ Rechtsanwalt im Strafrecht?

Das kommt darauf an. Der Rechtsanwalt kann (1). nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) abrechnen, (2). nach Zeitstunden und einem festgelegten Stundensatz oder (3). nach einer Honorarpauschale für bestimmte Abschnitte des Strafverfahrens. Welche dieser Möglichkeiten der Rechtsanwalt in Anspruch nimmt, hängt immer vom Einzelfall ab, dh. nach dem Umfang der Ermittlungsakte, der Schwierigkeit des Falles oder nach dem jeweiligem Verfahrensabschnitt. Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic bietet Ihnen eine volle Kostentransparenz und Fairness bei den Kosten der Strafverteidigung an.

Haben Sie als Anwalt ein Schweigerecht? Wie lange gilt das Schweigerecht?

Ja, als Rechtsanwalt & Strafverteidiger unterliege ich der Schweigepflicht. Diese Schweigepflicht endet erst dann, wenn der Mandant mich von der Schweigepflicht ausdrücklich entbindet. Andernfalls besteht diese Schweigepflicht auch nach dem Tod des Mandanten weiterhin fort. Aber: In ganz bestimmten Fällen hat der Rechtsanwalt & Strafverteidiger sogar die Pflicht ein Geheimnis offen zu legen und die Behörden und Betroffenen darüber zu informieren. Ein solcher Fall liegt beispielsweise dann vor, wenn der Rechtsanwalt & Strafverteidiger Kenntnis erlangt von einer bevorstehenden schweren Straftat und er diese verhindern kann, zB. Mord, Landesverrat, Totschlag oder Geld- und Wertpapierfälschung.

Gilt die Rechtschutzversicherung auch im Strafrecht?

Das hängt davon ab, welches Rechtschutzpaket Sie abgeschlossen haben sowie ob Ihnen eine Tat wegen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird. Einige Rechtschutzversicherungen übernehmen die Kosten nur bei Fahrlässigkeitsdelikten sowie Verkehrsdelikten, nicht hingegen bei einer Tat, welche nur durch Vorsatz begangen werden kann. Schauen Sie sich Ihren Vertrag an und sprechen Sie mit Ihrer Versicherung.

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Was ist ein Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger ist ein Rechtsanwalt, welcher vom Gericht bestellt worden ist. Er arbeitet nicht für den Staat, sondern ist wie jeder Rechtsanwalt nur dem anwaltlichen Berufsrecht unterworfen. Eine Pflichtverteidigung hat auch nicht mit den finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten/ Angeklagten zu tun, sondern ergibt sich aus dem Gesetz. So bestimmt § 140 StPO, dass in bestimmten Fällen ein Rechtsanwalt im Strafverfahren zwingend erforderlich ist. Die ist zum Beispiel bei Verhandlungen vor dem Landgericht der Fall oder wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird. Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic übernimmt bundesweit sowohl Pflichtverteidigungen als auch Wahlmandate.

Ist ein Pflichtverteidiger ein Anwalt 2. Klasse?

Nein, absolut nicht! Die Pflichtverteidigung ergibt sich in bestimmten Fällen zwingend aus dem Gesetz und hat weder etwas mit den finanziellen Mitteln noch mit der Qualität der Verteidigung zu tun. Allerdings ist es ratsam, sich immer den Rechtsanwalt selbst auszusuchen oder einen Pflichtverteidiger selbst zu bestellen, da sonst die Gefahr besteht, dass Ihnen ein Pflichtverteidiger zugewiesen wird, der möglicherweise nicht angemessen für Ihre Interessen eintritt und den Eindruck erweckt, eher im Interesse des Staates als in Ihrem Sinne zu handeln.

Ist ein Wechsel des Pflichtverteidigers möglich?

Der Wechsel des (Wahl-) Verteidigers ist jederzeit möglich. Hierzu reicht eine Kündigung des Mandatsvertrags aus. Die Kündigung muss nicht begründet werden. Demgegenüber ist der Wechsel des (Pflicht-) Verteidigers wesentlich schwieriger. Die exakten Voraussetzungen können in der gebotenen Kürze nicht dargelegt werden, da die Thematik durchaus komplex ist. Festzuhalten ist aber: Der bloße Wunsch des Beschuldigten nach einem Wechsel des Pflichtverteidigers genügt nicht, um eine Auswechslung zu rechtfertigen. Vielmehr muss das Gericht einen wichtigen Grund erkennen können. Ein solcher wichtiger Grund ist gegeben, wenn das Vertrauensverhältnis zum bisherigen Verteidiger ohne Verschulden des Beschuldigten erheblich beeinträchtigt ist. Zur Vereinfachung lässt sich sagen, dass die Hürden für einen Wechsel des Pflichtverteidigers sehr hoch sind, um den Fortgang des Strafverfahrens nicht zu beeinträchtigen bzw. zu verzögern. Ein Wechsel ist auch dann möglich, wenn der Beschuldigte einen Wahlverteidiger beauftragt oder im Falle einer Umbeiordnung.

Hauptverhandlung

Wie läuft ein Strafverfahren ab?

Das Strafverfahren gliedert sich in 4 Abschnitte: Im Ermittlungsverfahren (1) prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein hinreichender Tatverdacht einer Straftat besteht. Wird ein hinreichender Tatverdacht bejaht, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Im Zwischenverfahren (2) prüft das Gericht, ob die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird. Im Hauptverfahren (3) kommt es – vereinfacht gesagt – zur Gerichtsverhandlung und einem Schuld- oder Freispruch. Im Falle einer Verurteilung endet das Strafverfahren mit dem Vollstreckungsverfahren (4).

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Ist die Verhandlung vor Gericht immer öffentlich oder gibt es Ausnahmen?

In Deutschland sind Gerichtsverhandlungen grundsätzlich öffentlich. Das bedeutet, dass auch Zuschauer an der Verhandlung teilnehmen können. Solange diese die Verhandlung nicht stören, dürfen sie nicht des Saals verwiesen werden. Bei Hauptverhandlungen im Jugendstrafrecht, also bei Tätern unter 18 Jahren, ist die Öffentlichkeit jedoch ausgeschlossen. In diesen Fällen gibt es keine Zuschauer. In bestimmten Fällen kann die Hauptverhandlung ganz oder teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Dies kann zum Schutz von Persönlichkeitsrechten, wie etwa im Fall eines Opfers einer Sexualstraftat, oder zum Schutz von Betriebsgeheimnissen erforderlich sein.

Muss ich zur Hauptverhandlung persönlich erscheinen? Was ist wenn ich krank bin?

Es ist zwingend erforderlich, dass Sie zum Termin der Hauptverhandlung erscheinen. Wenn Sie trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur Verhandlung erscheinen, kann das Gericht Ihre zwangsweise Vorführung anordnen oder sogar einen Haftbefehl (Untersuchungshaft) erlassen. Sollten Sie aufgrund einer schweren Erkrankung verhandlungsunfähig sein, ist Ihre Teilnahme nicht erforderlich. In einem solchen Fall wird der Termin der Hauptverhandlung verschoben. Wichtig ist, dass Sie frühzeitig und nachvollziehbar darlegen, warum Sie nicht teilnehmen können. Ein ärztliches Attest sollte in diesem Zusammenhang unbedingt rechtzeitig an das Gericht übermittelt werden.

Ich wurde frei gesprochen! Kann ich wegen derselben Tat erneut angeklagt werden?

Wenn Sie in einem Gerichtverfahren rechtskräftig freigesprochen worden sind, dann können Sie grundsätzlich nicht ein zweites Mal wegen derselben Tat angeklagt werden. Eine erneute Anklage wegen derselben Tat besteht nur in den Fällen des § 362 Nr. 1 bis 5 StPO. Bitte beachten Sie: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist eine Wiederaufnahme nach § 362 Nr. 5 unzulässig. Das BVerfG erklärte den Wiederaufnahmegrund des § 362 Nr. 5 StPO für verfassungswidrig

Ab wann ist man vorbestraft?

Jede Verurteilung führt dazu, dass Sie einen Eintrag in das Bundeszentralregister bekommen. Dabei spielt es keine Rolle, zu welcher Strafe Sie verurteilt sind. Aber: Nicht jede Vorstrafe, kommt in das Führungszeugnis. Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen sowie Freiheitsstrafen von nicht mehr als 3 Monaten werden nicht in das Führungszeugnis aufgenommen. Dies ergibt sich aus § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG. Allerdings gibt es hiervon eine Ausnahme: Haben Sie bereits einen Eintrag im Bundeszentralregister, so erfolgt auch eine Eintragung ins Führungszeugnis, unabhängig davon, on die Geldstrafe weniger als 90 Tagessätze beträgt oder die Freiheitsstrafe nicht mehr als 3 Monate überschreitet.

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Wann werden Eintragungen im Führungszeugnis gelöscht?

Die genauen Fristen ergeben sich aus den §§ 46 ff. BZRG. So werden beispielsweise Geldstrafen unter 90 Tagessätzen nach 5 Jahren aus dem Bundeszentralregister gelöscht..

Wie kann ich mich gegen ein Urteil wehren? Was kann man tun?

Sie haben die Möglichkeit das Rechtsmittel der Berufung oder Revision einzulegen. Ein solches müssen Sie innerhalb von 7 Tagen ab Verkündung des Urteils einlegen. Im Falle einer Revision müssen Sie zudem die Revisionsbegründungsfrist einhalten. Während eine Revision grundsätzlich schriftlich zu begründen ist, muss eine Berufung nur fristgemäß eingelegt werden und bedarf keiner näheren Begründung. Weitere Infos zur Revision und Berufung.

Berufung oder Revision? Was ist der Unterschied?

Vereinfacht gesagt: Die Berufung prüft den Sachverhalt neu, die Revision nur Rechtsfehler. Eine Berufung können Sie nur gegen Urteile des Amtsgerichts einlegen; diese wird dann vor dem Landgericht verhandelt. Eine Revision können Sie sowohl gegen Urteile des Amtsgerichts als auch des Landgerichts einlegen. Legen Sie gegen ein Urteil des Amtsgerichts Revision ein, landet Ihr Fall vor dem Oberlandesgericht. Legen Sie gegen ein Urteil des Landgerichts Revision ein, wird der Fall vom Bundesgerichtshof entschieden. 

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