Zollkontrolle oder Vorladung vom Zoll – Anwalt für Zollstrafrecht
Sie wurden bei der Einreise vom Zoll kontrolliert, haben eine Vorladung vom Zoll erhalten oder gegen Sie läuft ein Verfahren wegen Zollhinterziehung oder Schmuggel? Dann sollten Sie keine vorschnellen Angaben machen. Gerade bei überschrittenen Reisefreimengen, nicht angemeldeten Waren oder falschen Angaben zum Warenwert kann schnell ein Zollstrafverfahren entstehen. Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić verteidigt Beschuldigte im Zollstrafrecht in Gütersloh und bundesweit.
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