Illegales IPTV / Sky-Cardsharing genutzt? Strafbarkeit? Welche Strafen drohen? 

llegales IPTV. Strafbarkeit und Strafen für Nutzer und Anbieter.

Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren im Bereich illegales IPTV und Sky Cardsharing läuft, ist es entscheidend, schnell zu handeln. Anbieter und Nutzer dieser Dienste von illegalem IPTV und Sky Card Sharing können sich wegen Computerbetrug, Beihilfe zum Ausspähen von Daten, gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertungen, unerlaubten Eingriffen in technische Schutzmaßnahmen sowie Urheberrechtsverletzungen strafbar machen.

Strafen für Anbieter, Reseller und Nutzer.

Es drohen hohe Strafen! Sowohl Anbieter, Reseller als auch Nutzer von illegalem IPTV und Sky Card Sharing werden international stark verfolgt, wobei Ermittlungsbehörden eng mit Rechteinhabern wie Sky zusammenarbeiten. Empfangene Vorladungen von der Polizei sollten nicht ignoriert, sondern durch eine Terminabsage und Kontaktaufnahme mit einem erfahrenen Strafrechtsanwalt beantwortet werden, der Sie vertreten und beraten kann, ohne selbst belastende Aussagen zu machen.

Rechtliche Folgen für Nutzer & Anbieter

Strafrechtlich: Geldstrafen (häufig vierstellige Beträge) Freiheitsstrafen auf Bewährung oder ohne – insbesondere bei Wiederholung oder gewerblichem Umfang Einträge im Führungszeugnis bei über 90 Tagessätzen 

Zivilrechtlich: Abmahnungen durch Rechteinhaber Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafe Schadensersatzforderungen – oft mehrere Tausend Euro je Nutzung

Anwalt einschalten!

Wer illegales IPTV nutzt oder vertreibt, riskiert nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch eine Hausdurchsuchung, zivilrechtliche Klagen und ein Strafverfahren. Auch Endnutzer sind nicht vor Strafverfolgung sicher – die Behörden sind zunehmend technisch gerüstet.

Rechtsanwalt 
Dr. Dejan Dardić

Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft und Sie eine Vorladung/ schriftlichen Anhörungsbogen erhalten haben, dann vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin für eine rechtliche Beratung in meinen Kanzleiräumlichkeiten oder rufen Sie an! Sie können auch das Kontaktformular nutzen und mir schreiben. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

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Rechtliche Einschätzung einholen!

Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter von illegalem IPTV erhalten haben, dann sollten Sie sich umgehend rechtlich beraten lassen und eine rechtliche Einschätzung einholen. Für eine erste unverbindliche Ersteinschätzung nutzen Sie unser Kontaktformular - kostenlos.

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden, um das Formular absenden zu können.

Dr. Dejan Dardić 
RECHTSANWALT | STRAFVERTEIDIGER.




Illegales IPTV & SkyCardsharing. Strafbarkeit Nutzer. Welche Strafen drohen?

Wenn Sie der Nutzer sind und illegales Pay TV (Sky Cardsharing) nutzen, dann können Sie sich unter anderem strafbar machen wegen: Computerbetrug, § 263a Abs. 1 StGB, Ausspähen von Daten, § 202a StGB. Beim Nutzen von illegalem IPTV kommt folgende Strafbarkeit in Betracht: Verstoß gegen das Urheberrecht, § 108 Abs. 1 Nr. 6 UhrG.

Die Strafen bei Nutzern hängt in der Regel davon ab, welche Strafbarkeit Ihnen vorgeworfen wird. Bei einem Computerbetrug droht Ihnen eine Freiheitstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Beim Ausspähen von Daten droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis 3 Jahren oder Geldstrafe. Bei einem Verstoß gegen das Urheberecht droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.

Wichtig: Wenn Sie vorher noch nie mit der Polizei zu tun hatten, noch nicht vorbestraft sind, dann müssen Sie als „Ersttäter“ nicht mit einer Freiheitsstrafe rechnen. In der Regel droht Ihnen dann „nur“ eine Geldstrafe! 

Aber Vorsicht: Wenn Sie zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt werden, dann sind Sie vorbestraft. Diese Straftat wird dann in Ihr polizeiliches Führungszeugnis eingetragen.




Illegales IPTV & SkyCardsharing. Strafbarkeit Anbieter. Welche Strafen drohen?

Wenn Sie der Anbieter oder Reseller sind und illegales Pay TV anbieten, dann können Sie sich unter anderem strafbar machen wegen: Computerbetrug (gewerbsmäßig), § 263a Abs. 2 StGB, Beihilfe zum Ausspähen von Daten, §§ 202a, 27 StGB, Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung, § 108a UhrG, Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen, § 108b UhrG. 

Es drohen empfindliche Strafen! Bei einem gewerbsmäßigen Computerbetrug droht Ihnen eine Freiheitstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Bei einer unerlaubten gewerbsmäßigen Verwertung (Urheberechtsverletzung) droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Bei einem unerlaubten Eingriff in technische Schutzmaßnahmen und zu Rechtewahrnehmung erforderliche Information droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe. Handeln Sie gewerbsmäßig, so droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. Bei einer Beihilfe zum Ausspähen von Daten droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.

Vorsicht: Wenn Sie zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt werden, dann sind Sie vorbestraft. Diese Straftat wird dann in Ihr polizeiliches Führungszeugnis eingetragen.




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Rechtsanwalt 
Dr. Dejan Dardić

Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Neben umfassenden Fachwissen im Strafrecht, verfügt er über herausragende analytische Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick sowie über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, um sie umfassend rechtlich beraten und verteidigen zu können. Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Dejan Dardić berät und verteidigt Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Bundesweit.

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