Illegales IPTV & SkyCardsharing. Strafbarkeit Nutzer. Welche Strafen drohen?
Wenn Sie der Nutzer sind und illegales Pay TV (Sky Cardsharing) nutzen, dann können Sie sich unter anderem strafbar machen wegen: Computerbetrug, § 263a Abs. 1 StGB, Ausspähen von Daten, § 202a StGB. Beim Nutzen von illegalem IPTV kommt folgende Strafbarkeit in Betracht: Verstoß gegen das Urheberrecht, § 108 Abs. 1 Nr. 6 UhrG.
Die Strafen bei Nutzern hängt in der Regel davon ab, welche Strafbarkeit Ihnen vorgeworfen wird. Bei einem Computerbetrug droht Ihnen eine Freiheitstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Beim Ausspähen von Daten droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis 3 Jahren oder Geldstrafe. Bei einem Verstoß gegen das Urheberecht droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
Wichtig: Wenn Sie vorher noch nie mit der Polizei zu tun hatten, noch nicht vorbestraft sind, dann müssen Sie als „Ersttäter“ nicht mit einer Freiheitsstrafe rechnen. In der Regel droht Ihnen dann „nur“ eine Geldstrafe!
Aber Vorsicht: Wenn Sie zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt werden, dann sind Sie vorbestraft. Diese Straftat wird dann in Ihr polizeiliches Führungszeugnis eingetragen.